Hibakusha
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Als Hibakusha (jap. 被爆者, dt. Explosionsopfer) werden in Japan die heute noch lebenden, etwa 340.000 Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 bezeichnet.
Da die Strahlenkrankheit anfangs als ansteckend galt, wurden Hibakusha in der Nachkriegszeit, hauptsächlich aufgrund mangelnden Wissens über die tatsächlichen Spätfolgen radioaktiver Verstrahlung, gesellschaftlich diskriminiert. Selbst zu Beginn des 21. Jahrhunderts gibt es immer noch Hibakusha-Neuregistrierungen, da manche Betroffenen erst jetzt mit ihrer persönlichen Geschichte an die Öffentlichkeit gehen.
Ein Gesetz über die Behandlung der Opfer der Atombomben, in dem erste Versorgungsregelungen für die Hibakusha getroffen wurden, wurde 1957 beschlossen, und erst ab 1968 erhielten die Überlebenden eine unentgeltliche ärztliche Betreuung. Die materielle Entschädigung bzw. Versorgung der Hibakusha ist auch heute noch unbefriedigend.
Knapp 60 % aller Hibakusha leiden an körperlichen Langzeitschäden, Behinderungen und Folgekrankheiten. Etwa 45 % leiden heute unter Erkrankungen der Schilddrüse wie Tumoren oder Zysten. Dazu kommen häufig psychische Störungen: Nach den Bombenangriffen verfielen viele Überlebende aufgrund familiärer und gesellschaftlicher Verluste in Lethargie oder entwickelten wegen des eigenen Überlebens starke Schuldgefühle. Zudem war bei der Gründung eigener Familien zunächst unklar, ob die Kinder gesund zur Welt kommen würden. Jährlich sterben etwa 2.500 Hibakusha an den Nachwirkungen der Bombenabwürfe.
Anlässlich des internationalen Jahres des Friedens 1986 beschloss die Friedens- und Kulturstiftung von Hiroshima, die Berichte von 100 Hibakusha aufzuzeichnen und im Friedensmuseum Hiroshima zu archivieren.
Zu den Überlebenden der Atombombenabwürfe zählten auch etwa 40.000 koreanische Zwangsarbeiter, von denen die meisten nach Korea zurückkehrten. Da Südkorea im Normalisierungsvertrag mit Japan 1965 auf alle Ansprüche verzichtete, erhielt es keine Reparationszahlungen. Während japanische Gerichte die Forderungen koreanischer Opfer früher stets zurückgewiesen hatten, wurde die japanische Regierung im Januar 2005 erstmals zu Entschädigungszahlungen für vierzig südkoreanische Atombombenopfer verurteilt.