Kennzeichen (Recht)
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Kennzeichen sind im juristischen Sprachgebrauch alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gesten, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form oder sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu unterscheiden.
[Bearbeiten] Kennzeichenrecht
Kennzeichen können in Spezialgesetzen vor unbefugter Verwendung geschützt sein; insbesondere sind das:
- Namen von Personen (einschließlich juristische Personen), siehe: Namensrecht.
- Marken für Waren oder Dienstleistungen, siehe: Markenrecht
- Geschäftliche Bezeichnungen, siehe: Unternehmenskennzeichen und Werktitel
Die zugehörigen Vorschriften werden auch unter dem Begriff Kennzeichenrecht zusammengefasst.
[Bearbeiten] Strafrecht
Neben einem nebenstrafrechtlichem Schutz vor unbefugter Verwendung kann die Verwendung eines Kennzeichens auch von sich aus unter Strafe stehen, z.B. ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen in Deutschland nach § 86a StGB unter Strafe gestellt.
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