Kommissar
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Ein Kommissar (von lat. commissarius für "Beauftragter") ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei- und Regierungskommissare.
- Die Amtsbezeichungen Polizeikommissar bzw. Kriminalkommissar sind Dienstgrade des gehobenen Dienstes in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind der Schutzpolizei bzw. der Kriminalpolizei zugeordnet. Zahlreiche Fernsehserien, wie zum Beispiel „Der Kommissar“ haben dazu geführt, dass im Deutschen Sprachgebrauch unter Kommissar ein (leitender) Ermittler der Kriminalpolizei verstanden wird. Die Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei sind im Einzelnen: Polizei-/Kriminalkommissar, -oberkommissar, -hauptkommissar und Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar.
- In der Deutschen Zollverwaltung ist ein Zollkommissar der Leiter eines Zollkommissariates.
- In der österreichischen Armee und Marine so viel wie Zahlmeister. In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserien – keinen Dienstgrad Kommissar.
- In den Niederlanden führt der Vorsitzende des Kabinetts in den Provinzen (Gedeputeerde Staten) den Titel "Königlicher Kommissar" (Commissaris van de Koningin). Sein Rang entspricht in etwa dem eines Gouverneurs.
- In der ehemaligen Sowjetunion zur Zeit Lenins und Stalins wurde die Bezeichnung für Regierungsminister in der Form eines Volkskommissars gebraucht.
- Kommunistische Parteien ordneten Anfang des 20. Jahrhunderts insbesondere in der ehemaligen Sowjetunion den ihrem Machtbereich zugeordneten Armeen politische Kommissare zu. Deren Aufgabe war die Kontrolle der Befehlshaber und die politische Betreuung der Soldaten.
- Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
- Commissaires de Police heißen in Frankreich (leitende) Ermittler der Kriminalpolizei.
- In der Europäischen Union heißt ein Mitglied der Europäischen Kommission Kommissar. Die Funktion ist vergleichbar mit der eines Ministers in einer Regierung.
- Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen - im Unterschied zu den Hochkommissionen.
- Eine kommissarische Aufgabenwahrnehmung ist die vertretungsweise Wahrnehmung der Amtsgeschäfte.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Beigeordneter, Dezernent (Ämter auf kommunaler Ebene)
- Kommissionär
- Kommission
- Europäische Kommission
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