Landkreis Aussig
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Der deutsche Landkreis Aussig bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.
Der Landkreis Aussig umfasste am 1. Januar 1945:
- die Stadt Karbitz,
- 87 weitere Gemeinden.
Der Landkreis Aussig hatte am 1. Dezember 1930 61721 Einwohner, am 17. Mai 1939 56201 und am 22. Mai 1947 36541 Bewohner.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Tschechoslowakei/deutsche Besatzung
Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Ústí nad Labem zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Ústí nad Labem trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Aussig und umfasste die Gerichtsbezirke Karbitz und Aussig. Seit dem 20. November 1938 führte er die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Tags darauf wurde der Landkreis Aussig förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Aussig.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Aussig zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.
Nach der Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland zum 1. Mai 1939 blieb der Landkreis Aussig erhalten. Die Stadt Aussig selbst wurde aber – nach Eingliederung der Gemeinden Hottowies, Pokau, Prödlitz, Schreckenstein, Türmitz und Ziebernik – aus dem Kreisgebiet herausgelöst und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde alle Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
- Ortsgemeinde: Gemeinde,
- Marktgemeinde: Markt,
- Stadtgemeinde: Stadt,
- politischer Bezirk: Landkreis.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.