Diskussion:Menschenrechte
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[Bearbeiten] Fragen zu den Menschenrechten
Widerspricht die Todesstrafe den Menschenrechten ?? Benutzer:rho
Ja. Schau in eines der Zusatzprotokolle zur Europ. Menschenrechtskommission, da stehts drin. --Onkel Joe 18:28, 5. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Armut
Welchem der Menschenrechte widerspricht Armut? Dem auf Leben? Oder dem auf freie Entfaltung? (Gibt es ein Recht auf Wohlstand? Verletzt das Mönchsgelübde der Armut die Menschenrechte?) Ich würde den Eintrag "Armut" an dieser Stelle entfernen. --195.33.105.17 14:10, 12. Feb 2004 (CET)
Ich würde diese Frage folgendermaßen beantworten:
Armut widerspricht Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit), Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) und Artikel 17 (Recht auf Eigentum). Wenn jemand Armut freiwillig wählt, wie bei einem Armutsgelübde, denke ich, macht er vom Recht auf Eigentum keinen Gebrauch, braucht aber sehr wohl das Recht auf soziale Sicherheit. Da für sorgt dann hoffentlich das Kloster des Mönchs. (cc)
- Ein Mönchsgelübde, sofern es nicht unter Zwang abgelegt wird, verstößt natürlich nicht gegen die Menschenrechte. Die Menschenrechte verpflichten Staaten. Diese müssen die Rechte respektieren, bzw. schützen und implementieren. Was jemand mit sich selbst macht, ist dessen eigenes Bier. --Jrohr 10:42, 6. Sep 2005 (CEST)
--und ganz einfach noch was: Armut verstößt gegen die Würde des Menschen!--HorstTitus 15:08, 14. Jul 2006 (CEST)
Der obere Schreiber bezieht sich vermutlich auf das Grundgesetz. Die maßgebliche Quelle für den Gehalt und Bestand der Menschenrechte ist jedoch der International Bill of Human Rights. Zu diesen gehören insbesondere die beiden Pakte über Bürgerliche und Politische, sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte
Armut betrifft in erster Linie Art. 11 des Paktes über Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser Behandelt das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Rechts auf Nahrung. Was dies im Konkreten bedeutet, kannst Du z.B. in diesem Bericht nachlesen, Abschnitt "The Right to Food and State Obligations".
--Jrohr 13:17, 18. Apr 2005 (CEST)
Äh, was soll das jetzt? Woher stammt der Text? Siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten--Johannes RohrDiskussion 14:57, 3. Apr 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Kritik
Nur weil Menschenrechte nicht eingehalten und als Vorwand mißbraucht werden, heisst das noch lange nicht, dass sie keine Gültigkeit haben müssten. Die Dargestellte Kritik wirft ziemlich viel durcheinander. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JakobVoss (Diskussion • Beiträge) 14:30, 18. Mai 2004 (CEST))--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Mögliche Argumente
- Sie passen nicht auf andere Kulturkreise
- Sie sind inhaltlich falsch (z.B. "Ein bischen Folter ist doch nicht so schlimm")
- Äh, bitte wo soll das in den Menschenrechten stehen??? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.30.110.170 (Diskussion • Beiträge) 14:03, 30. Jan. 2007)
- Es ist nicht definiert was ein Mensch ist (z.B. "Föten sind keine Menschen, haben also keine Rechte")
- Es gibt keine universellen Rechte einzelner, was zählt ist die Gemeinschaft (Utilitarismus)
- Utilitarismus ist ein aus England stammendes philosophisches Konzept, das höchst individualistisch ist. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.30.110.170 (Diskussion • Beiträge) 14:03, 30. Jan. 2007)
- Sie sind praktisch nicht durchsetzbar, da viel zu hoch gegriffen
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JakobVoss (Diskussion • Beiträge) 14:30, 18. Mai 2004 (CEST))--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST)
reiche....und höhere kulturen werden höher gestuft reiche,..... werden vor gericht besser beschützt als beispielsweise punks (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.82.179.229 (Diskussion • Beiträge) 18:19, 16. Feb 2006)--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST) ____________________________________________________________________________________________________
Dass die Menschenrechte universell sind, ist purer Quatsch. Die Menschen haben nur die Rechte, die andere Menschen ihnen zugestehen. So sieht die Realität aus. Es ist zwar ein gutes Konzept, alle Menschen gleich zu behandeln, aber durch die Begründung, dass die Menschenrechte universell wären, wird es unnötig lächerlich gemacht. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.49.152.131 (Diskussion • Beiträge) 06:53, 13. Jun 2006)--the one who was addicted (#) 18:17, 13. Jul 2006 (CEST) {{subst:unsigned
[Bearbeiten] Scheinargumente
- Die USA führt unter dem Vorwand der Menschenrechte Krieg
-- Nichtich 14:30, 18. Mai 2004 (CEST)
Gibt es nicht auch ein Recht auf Privatsphaere? Zaehlt das zu den Menschenrechten oder ist das nur in der westlichen Kultur so? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.187.59.143 (Diskussion • Beiträge) 13:43, 21. Jun 2004)--the one who was addicted (#) 18:27, 13. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Menschenpflichten (Weblink)
Ich habe den Weblink zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten wieder entfernt, da es sich bei diesem Dokument "nur" um einen Vorschlag handelt, der IMHO keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hat. Außerdem gibt es in diesem Artikel schon (IMHO zu) viele Weblinks. Ich wäre jedoch einem Artikel zum thema Menschenpflichten, und in diesem Rahmen auch gleich einen Artikel zur Organisation InterAction Council sehr wohl gesonnen. --addicted 14:58, 24. Aug 2004 (CEST)
Ich fand, dass der Gegensatz Pflichten versus Rechte zumindest im Weblink sein sollte, solange es noch keinen dementsprechenden Artikel gibt.--Ot 15:02, 24. Aug 2004 (CEST)
Wie gesagt, da es sich um einen Vorschlag "irgendeiner" (zumindest mir, aber das soll hier nichts heißen, unbekannten) Organisation aus dem Jahr 1997 handelt, der scheinbar bis heute keinerlei Berücksichtigung/Aufmerksamkeit erhalten hat, bin ich der Meinung, man sollte diesen hier nicht so kommentarlos zu den Weblinks dazuklatschen. Schreib doch zumindest einen kurzen Stub Menschenpflichten, der erklärt worum es dabei geht, und häng diesen Artikel hier unter "Siehe auch" rein. (Denn ich fürchte, wenn du den Artikel nicht schreibst, wird es noch lange niemand tun.) --addicted 15:15, 24. Aug 2004 (CEST)
Die primäre Menschenpflicht - ohne die überhaupt kein Menschenrecht funktionieren kann - ist sowohl die individuelle als auch die kollektive Wehrpflich! Wer sich nicht wehrt, macht sich mitschuldig! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.57.32.87 (Diskussion • Beiträge) 22:06, 3. Dez. 2006)
[Bearbeiten] Weblinks: Zizek
Die folgenden Links scheinen mir nicht so ganz auf die Seite zu passen:
- Zizeks Kritik der Menschrechte
- Zizek über Politik mit Menschenrechten (Toter Link...)
-- D. Düsentrieb (?!) 20:42, 16. Sep 2004 (CEST)
[Bearbeiten] ++++++ Zur Diskussion: Überarbeitung Ratio vom 20.12.04+++++
Nachdem Stechlin meine Überarbeitung kommentarlos :-( rückgängig gemacht hat, stelle ich die Neufassung hier im Wortlaut zur Diskussion:
Jetzt zwecks Kürzung der Diskussionsseite nur noch der Link: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Menschenrechte&oldid=3739766 Der Fall scheint ja erledigt zu sein --Ratio 17:30, 3. Feb 2005 (CET)
[Bearbeiten] ++++++ Zitat Ende ++++++
Wie man leicht sieht, liegen meine Änderungen/Ergänzungen ganz auf der Ebene der bisherigen Beitragsentwicklung. Sie zielen auf Präzisierung und Systematierung der Menschenrechte, die Verdeutlichung, daß es sich um Grundsatz um ABWEHRrechte handelt, eine verbesserte Gliederung (Kritik und Probleme nach unten), Beseitigung eines Rechtsirrtums (Verhältnis Völkerrecht, Bundesrecht, Landesrecht) und einer polemischen Randbemerkung (Kissinger) sowie einige Linkergänzungen.
Mein Vorschlag lautet, künftig von dieser Version auszugehen -Ratio 13:56, 22. Dez 2004 (CET)
[Bearbeiten] Wiederherstellung Neufassung Ratio
- Nachdem sich kein Widerspruch erhoben hat, habe ich die oben zitierte und zur Diskussion gestelle überarbeitete Fassung vom 20.12.04. wiederhergestellt.
- Ich habe dabei nach bester Kraft versucht, die kleineren Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund des Reverts am alten Artikel vorgenommen wurden, in die Neufassung einzubauen (Kindersoldaten, Abtreibung, Ergänzungen im historischen Teil).
- So etwas ist sehr mühsam und ich hoffe, nichts übersehen zu haben.
- Stechlin und evtl. auch anderen, die mit dem Gedanken spielen, Beiträge komplett zu revertieren, sind auch aus diesem Grunde die Wikipedia-Regeln ans Herz zu legen:
-
- "Es kann sinnvoll sein, eine frühere Version eines Artikels wiederherzustellen, vor allem um einen Akt von Vandalismus rückgängig zu machen.
- ...
-
- Empfehlung: Außer im Fall von Vandalismus, wenn etwa der Inhalt einer Seite gelöscht wurde oder durch Unsinn ersetzt wurde, sollte man Wiederherstellungen nach Möglichkeit vermeiden. Wenn du ohne Diskussion die Änderungen eines anderen Benutzers rückgängig machst, entsteht daraus sehr leicht ein Edit-War. Ändert jemand deiner Meinung nach einen Artikel zum schlechteren, sprich zuerst den Benutzer auf seiner Diskussionsseite oder auf der Diskussionsseite des Artikels darauf an, begründe, was dir nicht passt und versuche, einen Kompromiss zu finden."
[Bearbeiten] "Den Menschenrechten widerspricht: Abtreibung & Euthanasie"
Benutzer:80.121.71.155 fügte unter o.g. Überschrift die Punkte Abtreibung und Euthanasie ein ([1]). Ich bin der Meinung diese Punkte sind Potential für Diskussionen, daher will ich sie nicht so einfach löschen. Der Punkt Abtreibung ist aus streng katholischer Sicht sicher ein Vergehen gegen die Menschenrechte, aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich - wie immer wieder bei diesem Thema - ab wann handelt es sich um "menschliches Leben". Der Punkt Euthanasie wirft wiederum die Frage auf, ob es nicht das "Recht" eines Menschen auf eine würdiges Ende seines Lebens für sich reklamieren darf.
Wie sieht die Sicht der bekannten Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema aus?
--addicted 12:53, 23. Dez 2004 (CET)
- Gerade eben wollte ich die Abtreibung da rauslöschen und stieß hier auf die Diskussion - Ich denke, man kann v.a. die Abtreibung, auch unter Bezug auf Wikipedia-eigene Artikelkonsistenz, rausnehmen, denn ganz am Anfang schreiben wir ja "Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen." (Hervorhebung von mir). Das mag jetzt technisch und spitzfindig klingen, aber so ist das in der Abtreibungsdebatte halt auch tatsächlich, doch die Abtreibung findet eben vor Geburt statt und kann also schon qua definitionem kein Menschenrechtsbruch mehr sein. Diese Argumentation ist auch politisch schon öfters vorgebracht worden und, wie ich glaube, auch ein Refertigungsgrund für die bundesdeutsche § 218-Regelung.
- Zusammenfassend denke ich, sollte man diese beiden Punkte, da strittig, zur Kritik stellen und nicht dort, wo sie jetzt (11.01.2005) sind, lassen.
- Mach ich mal gleich! -- marilyn.hanson 17:22, 11. Jan 2005 (CET)
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- Fein. Viel Diskussion war hier ja nicht wirklich, und ich hätte es ganz rausgelöscht, aber ich denke deine Umformulierung ist vielleicht sogar besser. Danke. --the one who was addicted 10:20, 12. Jan 2005 (CET)
Was ist eigentlich mit Selbstbestimmung, bzw. dass Kinder nicht aufgrund der Religion verstümmelt werden? Zum Beispiel die Beschneidung von Mädchen in Afrika. Und sollte nicht ein Absatz hinzukommen über den Konflikt von diesen Menschenrechten, und Religionen, die davon abweichen?
[Bearbeiten] Review
[Bearbeiten] Artikellänge
Der Artikel ist mit der Zeit ziemlich lang geworden. Macht es Sinn, einzelne Teile (wie z.B. die Geschichte der Menschenrechte) auszugliedern und in einem eigenen Artikel unterzubringen? Das würde zu mehr Übersichtlichkeit führen. -- Clarissa 11:22, 4. Aug 2005 (CEST)
- Wenn Du Lust dazu hast, mach' Dich an die Arbeit. Das ist einfach ein monströses Thema. Dem eine gute Struktur zu geben, ist eine Wissenschaft für sich.--Jrohr 11:43, 4. Aug 2005 (CEST)
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- Gut, wenn keiner etwas dagegen hat, merke ich es mir. -- Clarissa 12:19, 4. Aug 2005 (CEST)
Die Menschenrechtspreise könnten ein eigenes Lemma erhalten --StillesGrinsenDiskQS-Mach mit! 22:53, 6. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Lemma im Plural oder Singular?
Ich finde es gut, dass das Lemma im Plural steht ("Menschenrechte"), weil man sich eigentlich immer auf den Plural bezieht. Ist es aber nicht Grundsatz von WP, Lemmas im Singular zu schreiben? Siehe dazu: Singularregel (Namenskonvention). Da diese Regel umstritten zu sein scheint, habe ich nicht sofort geändert und verweise auf die beiden Diskussionsseiten, die bei der Singularregel angegeben sind. --Guisquil 17:27, 14. Mär 2006 (CET)
- Oh Gott - bitte nicht schon wieder! Nein. Hier kein Singular! Bittebittebittebitte! Das wäre grob sinnentstellend. "Menschenrecht" im Singular bezieht sich stets auf ein spezifisches Recht - z.B. "(Menschen)Recht auf Nahrung". Man wird - vermutlich, hoffentlich - in keiner Enzyklopädie auf diesem Globus dieses Lemma im Singular finden, Wikipedia mag zwar innovativ sein, aber das Erfinden von Unsinns-Lemmata anstatt eingeführter Begriffe ist nicht unbedingt ein Qualitätsnachweis! --Johannes RohrDiskussion 19:16, 14. Mär 2006 (CET)
- dann muessts auch 'vereinte nation' statt 'vereinte nationen' heissen. --the one who was addicted (#) 19:26, 14. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Menschenrechtsorganisationen
Sollten m.E. nur in "ihrem" Wikipediaartikel einen weblink bekommen. Wer keines Wikipediaartikels wert ist , hat auch hier keinen weblink verdient. -- RainerBi ? 17:43, 11. Apr 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Klassifizierung der Menschenrechte
Woher kommt die hier verwendete Einteilung in "Freiheitsrechte", "Justizielle Rechte" und vermeintlich umstrittene "Soziale Rechte"?
Der internationalen Praxis widerspricht dies, dort werden die Menschenrechte in
- bürgerliche und politische, sowie
- wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
eingeteilt. Siehe die beiden Menschenrechtspakte aus dem Jahre 1966. Texte Verfügbar unter http://www.ohchr.org/english/law/index.htm
Wenn hier eine Kategorisierung verwendet wird, dann sollte klar ausgesagt werden, woher diese stammt und wie sie sich begründet. Menschenrechte sind keine Dinge wie Äpfel, Birnen oder Steine. Es handelt sich um politische Fragen, die daher immer Gegenstand der Auseinandersetzung und der Entwicklung sein werden. Ein "Menschenrechte sind xxx" ist daher irreführend. --Jrohr 12:13, 28. Apr 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Wurzeln der Menschenrechte in der Antike
Es gab in Europa schon früh Versuche, Staaten eine menschenrechtsähnliche Basis zu geben. Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. In dieser Demokratie wurde allen Bürgern unabhängig der Besitzverhältnisse politische Mitsprache ermöglicht. Die Ämter wurden durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt. Ausgenommen waren die Sklaven.
Frage: Mit "alle Bürger" wer ist da gemeint? Sind Frauen Bürger?
[Bearbeiten] Außerkraftsetzung von Menschenrechten nach dem 11.9.2001 / Abwehrrechte
- In dem Artikel findet sich die Behauptung, verschiedene die Privatsphäre betreffende Menschenrechte seien nach dem 11.9.2001 in verschiedenen westlichen Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dies ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Denn dies würde bedeuten, dass diese Rechte von den Staaten überhaupt nicht mehr beachtet würden. Dies kann jedoch nur schwerlich behauptet werden und soll wohl auch nicht durch diese Formulierung ausgedrückt werden. Daher würde ich vorschlagen, sie durch (sehr) stark eingeschränkt zu ersetzen.
- Ich habe das Wort ABWEHRRECHTE aus rein typografischen Gründen in Abwehrrechte geändert. Dies soll keine inhaltliche Änderung darstellen. Falls jemand aus inhaltlichen Gründen auf der Fassung in Großbuchstaben beharrt, möge er die Änderung wieder rückgängig machen. Ich finde aber eine verbale Ausdrucksform vorzugswürdig. Typografie kann sprachliche Genauigkeit nicht ersetzen. --M.Lohse 16:33, 12. Jun 2005 (CEST)
Dieser Punkt ist ein geeigneter Kandidat für eine Kürzung in Form der Weglassung. In keinem Land der Welt wurde die Menschenrechte bislang in vollen Umfang uneingeschränkt und dauerhaft in Anwendung gebracht. Wenn die derzeitige Einschränkung der Menschenrechte Niederschlag im Artikel finden soll, so wäre m.E. am besten unter "Kritik" mit aufzunehmen:
Bislang wurden die Menschenrechte auch in ihren Ursprungsländern nur unvollkommen umgesetzt. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevöklerung Rechnung zu tragen zeigen sich insbes. seit dem 11.9.2001 Tendenzen zur Einschränkung. Die Frage, ob die vollständige Umsetzung in einer realen Gesellschaft duerhaft möglich ist kann zumindest derzeit noch nicht positiv beantwortet werden.
--Wolfgang G 15:56, 11. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Durchsetzungsproblematik / USA
Hallo Jrohr. Du hast meine Ergänzung gelöscht mit der Begründung "Dass die USA die Todesstrafe praktizieren, ändert nichts an der prinzipiellen Notwendigkeit der Menschenrechte." Etwas derartiges würde ich auch niemals behaupten. Der Absatz heißt "Durchsetzungsprobleme und Kritik". Meine Ergänzung war keine Kritik (an den Menschenrechten) sondern die Erwähnung eines Durchsetzungsproblems. Ich wollte damit aufzeigen, daß die Durchsetzung nicht nur in China oder der Türkei ein Problem ist, sondern selbst in führenden Industrienationen, um uns Wohlstandsbürger ein wenig von unserem hohen Roß herunterzuholen. Modran 14:14, 15. Jul 2005 (CEST)
- Ist im Prinzip richtig, nur war dann die Formulierung missverständlich. Anstelle von
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- Die Praxis der Todesstrafe in den USA, welche eindeutig den Menschenrechten widerspricht, zeige außerdem die Willkürlichkeit bei der Auslegung und Einforderung dieser Rechte.
- müsstest Du dann schreiben
-
- Die Praxis der Todesstrafe in den USA zeigt außerdem dass die Problematik der Durchsetzung von Menschenrechten auch führende Industrienationen betrifft.
- Das erstere ist nämlich eine völlig andere Aussage, so als ob die USA das einzige Land mit Todesstrafe wären oder die Todesstrafenpraxis dort die weltweit exzessivste wäre (so schlimm ist es - noch - nicht. Seien wir ehrlich.)
- Merke übrigens, dass ich auch die Formulierung "welche Eindeutig den Menschenrechten widerspricht" herausgenommen habe. Erstens ist das nämlich "Beweis durch Behauptung" und ist zwar als Meinungsäußerung korrekt (und ich teile diese Meinung auch), es ist aber keine belegte faktische Aussage. Zweitens gehört, wenn wir die internationalen Pakte und Konventionen nehmen, die Abschaffung der Todesstrafe bis heute zum "optionalen" Teil der Menschenrechte. Sprich: Weder in der Allgemeinen Erklärung noch in den Pakten noch in der Antifolterkonvention steht, dass die Todesstrafe eine Menschenrechtsverletzung sei. Hart aber war.
- Übrigens, was mir jetzt erst auffällt: Der Konjunktive "zeige" suggeriert, dass es sich um eine Fortsetzung der Wiedergabe von Žižeks Ansichten handelt, während der Indikativ "widerspricht" dies als Deine Aussage erscheinen lässt. Was stimmt denn nu? Zitierst Du hier Žižek (dann wäre Deine Formulierung o.k, wenn Du den Konjunktiv konsequent durchhältst) oder sind dies Deine Überlegungen? Dann würde ich meine Änderung vorschlagen.
--Jrohr 15:31, 15. Jul 2005 (CEST)
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- Ich kenne Zizek nicht genau genug, um behaupten zu können, daß die Aussage 100%ig seiner Ansicht entspricht, meine aber dies bei ihm herausgelesen zu haben: die USA benutzten (Konj.) die Menschenrechte als Instrument zur Disziplinierung anderer Staaten, obwohl sie selbst diese Disziplinierung nötig hätten.
- Ich hätte "z.Bsp. in den USA" geschrieben, wenn sich der vorhergehende Satz nicht explizit auf die USA bezogen hätte.
- "widerspricht" hätte allerdings tatsächlich im Konjunktiv stehen müssen. War wohl ein Freudscher Verschreiber, da ich speziell diese Einstellung mit ihm teile.
- Ich wollte wohl zu viele Fliegen mit einer Klappe schlagen: so wie der Abschnitt momentan steht, klingt es, als müßte man Zizek kein bischen ernst nehmen. Deine Umformulierung gefällt mir jedoch besser, da sie sachlicher und unabhängig von Zizeks Kritik ist.
- Der "Beweis durch Behauptung" kann gerne entfallen. Ich leite den Beweis jedoch ab aus Artikel 6.1 des IPüBuPR, dem Recht auf Leben, und der Präambel, die die Menschenrechte als unveräußerlich bezeichnet. Beides Zusammen bedeutet für mich: das Recht auf Leben kann nicht entzogen werden. Modran 17:43, 15. Jul 2005 (CEST)
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- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings
- (2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
- Ergo: Die Todesstrafe ist zwar "irgendwie" ein Problem, also nicht direkt schön, aber durch die Pakte nicht verboten. Jedenfalls solange nicht, wie der betreffende Staat nicht das Zweite Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet. Das hat natürlich politische Gründe. Denn als die Pakte erarbeitet wurden, praktizierten nicht nur alle Mitglieder des Sicherheitsrats (USA, China, UdSSR, Frankreich und Großbritannien) noch die Todesstrafe sondern die Mehrzahl der Staaten. Die heute Ächtung der Todesstrafe zumindest in Europa, war noch vor wenigen Jahren alles andere als selbstverständlich. So ist dies ein Beispiel dafür, wie sich Menschenrechtsnormen beständig weiterentwickeln.
- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings
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[Bearbeiten] Für freie Menschen sind besondere Menschenrechte sinnlos und redundant.
Freie Menschen handeln unter der Voraussetzung, dass sie jede beliebige Handlung ausführen dürfen, solange ihnen kein anderer Mensch einen guten Grund nachweist, ihr Tun zu unterlassen. Sie lehnen es ab, sich anderen Menschen unterwerfen zu müssen, um dann auf die Gewährung von Menschenrechten hoffen zu müssen.--Freedy 20:51, 18. Nov 2005 (CET)
- Definiere den Terminus "freie Menschen". Er ist ein Kaugummibegriff. --Unscheinbar 21:14, 18. Nov 2005 (CET)
- Durch meine Definition wird das für Dich nicht anders. Jeder Mensch, der sich als frei ansieht, weil er sich nicht anderen Menschen unterordnet, ist frei. Man könnte auch sagen: "Jeder Mensch", denn grundsätzlich trifft jeder seine Entscheidungen selbst. Anders gehts nicht.
- Wem das nicht bewußt ist, mag eine andere Vorstellung von Freiheit haben und eine andere Definition dafür. Vielleicht stellt der sich auch hin und fordert von anderen Menschen Rechte. In dieser Haltung ordnet er sich jedoch anderen Menschen unter, nämlich jenen, die darüber entscheiden sollen, ob er den Menschenrechte bekommt oder nicht. Wer sollte eine solche Bittstellung nötig haben? --Freedy 21:28, 18. Nov 2005 (CET)
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- OK, ich sehe dann diese obige Verlautbarung als eine Art Glaubensbekenntniss an, nicht etwa als Beitrag zum Artikel. --Unscheinbar 22:16, 18. Nov 2005 (CET)
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- Du glaubst, was Du glauben möchtest. Auch dazu brauchst Du keine "Menschenrechte" --Freedy 22:23, 18. Nov 2005 (CET)
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- Und ich glaube, dass des hier keine Diskussion darstellt, sondern eine Predigt (genazu wie die auf den anderen Diskussionsseiten, die Du in den letzten Minuten "ergänzt" hast). Predikten sind hier aber nicht hilfreich, sie stellen keine Grundlage für eine Erweiterung eines Artikels dar. Lassen wir's also. Gute Nacht, Freedy. --Unscheinbar 22:28, 18. Nov 2005 (CET)
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- Kein Problem, wenn Du nur zuhören magst. Ebenfalls gute Nacht!--Freedy 22:31, 18. Nov 2005 (CET)
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- Mein Interesse hält sich in sehr engen Grenzen. Diese Unterhaltung hatte ich schon vor 1 1/2 Jahren hier in der Wikipedia. Ich fand nur halbgare Gedanken, die nicht zuende gedacht wurden. Dies scheint mir auf das Selbe hiaus zu laufen. Wie gesagt, Gute Nacht. Ist übrigens ernst gemeint. --Unscheinbar 22:36, 18. Nov 2005 (CET)
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- Es steht Dir natürlich frei, selbst aufs Argumentieren in der Sache zu verzichten, wenn Du befürchtest, wieder nur halbgare Gedanken zu finden. Aber nach 1 1/2 Jahren könnte das auch besser geworden sein.--Freedy 08:11, 19. Nov 2005 (CET)
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- Diese Überschrift ist falsch. Menschenrechte sind ihrer Geschichte und Rechtspraxis nach Rechte gegenüber dem Staat. Bzw. es sind Verpflichtungen des Staates gegenüber den Menschen, es sind keineswegs allgemeine Regeln für das Zusammenleben der Menschen untereinander. Insofern geht die ganze "Argumentation" ("brauch' ich nicht, ich weiß auch so, mich zu benehmen") ins Leere.--Jrohr 23:05, 19. Nov 2005 (CET)
- Sehe ich aehnlich. Jedoch denke ich, dass er einen wichtigen Punkt hier anschneidet. Duerfen, sollen, wollen, wenn man so will.
- Sind Staaten etwas anderes als die Fiktionen von Menschen? --Freedy 21:19, 17. Apr 2006 (CEST)
- Sehe ich aehnlich. Jedoch denke ich, dass er einen wichtigen Punkt hier anschneidet. Duerfen, sollen, wollen, wenn man so will.
[Bearbeiten] Aus dem Fokus
[Leider war das Einstellen im Fokus ziemlich vergeblich und hat der Verbesserung des Artikels nicht genützt]--JrohrDiskussion 12:12, 12. Jan 2006 (CET)
Dieser Artikel ist mittlerweile ein Monster. Er enthält viel brauchbares, wissenswertes, interessantes und sachlich richtiges, aber es haben sehr viele Autoren (mich eingeschlossen) ihre jeweiligen Anliegen "drangekleistert", sodass der Artikelaufbau eher unsystematisch ist, außerdem gibt es Doppelungen und Abschnitte, bei denen man sich fragen kann, ob sie unbedingt sein müssen. Leider leidet das Thema Menschenrechte darunter, dass jeder dazu eine Meinung hat und diese hier gerne kundtut ("Menschenrechte werden immer öfter verletzt"), aber kaum jemand hat - historisch - politisch - juristisch - philosophisch - Ahnung. Jedem, der hier mithilft, aufzuräumen und zu systematisieren, wäre ich von Herzen dankbar! --Jrohr 00:16, 6. Jan 2006 (CET)
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- Er ist auch offensichtlich eurozentistisch. Kulturen, die von der Weltenordnung ausgehen (oder ausgegangen sind), haben einen völlig anderen Begriff der "Menschenrechte". Wer den Sinn der Rechtsordnung darin sieht, eine kosmische Ordnung zu wahren, für den spielen "Menschenrechte" notwendigerweise eine nachrangige Rolle. Fingalo 23:10, 6. Jan 2006 (CET)
- Ein Ausländer sagt Ihnen hiermit: lassen Sie die Zensur bei den Menschenrechte sein... Deutschland hat dieses recht leider absolut nicht (mein Onkel wurde aus Dachau von den Amerikanern nach 6 Monaten Aufenthalt befreit! Mein erster Schwiegervater war SS-Hauptmann. Sein Bruder SS-Oberst. Und quickvergnüter 2. Bürgermeister einer deuschen Grosstadt! Beide "demobilisiert" als sie beim Proviant der SS waren (hum! so ein Zufall)! Lasst die Menschenrechte in Frieden! Bei der Vergangenheit ist es vollkommen normal, dass es diskrepanzen gibt! 62.134.232.119 21:24, 7. Jan 2006 (CET)
- Er ist auch offensichtlich eurozentistisch. Kulturen, die von der Weltenordnung ausgehen (oder ausgegangen sind), haben einen völlig anderen Begriff der "Menschenrechte". Wer den Sinn der Rechtsordnung darin sieht, eine kosmische Ordnung zu wahren, für den spielen "Menschenrechte" notwendigerweise eine nachrangige Rolle. Fingalo 23:10, 6. Jan 2006 (CET)
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- Der Artikel ist auch terrazentrisch. Die Klingonen sehen diesen Begriff allein deshalb schon als diskriminierend an, weil er nur die Menschen berücksichtigt. Besserwisserhochdrei 11:26, 12. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Mehr NPOV
Ich war habe "nach humanistischer Sichtweise" und später öfter "demnach" eingefügt. Auch wenn die Vertreter (zu denen ich nicht gehöre) gerne sagen, Menschenrechte seinen präpositiv - es stimmt doch nicht, man kann nicht von Rechten gleich welcher Art reden, als ob es sich um mathematische Formeln, Dreisatzlogik oder Beobachtungen handelt, die man "beweisen" kann. Rechte und Ethik sind nicht verifizierbar und falsifizierbar, und darum ist eine Aussage "Als Menschenrechte bezeichnet man die Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen" eindeutig POV. Ob man besser noch anders formuliert, ob man bei Befürwortern (immerhin ein großer Kreis, UN, Verfassungen..) einen besseren Ausdruck als "humanistisch" finden kann, mag sein, mir fällt spontan keiner ein. --Antiphon 03:16, 10. Mär 2006 (CET)
- Historisch entstammt dies den Ideen der Humanität, das dürfte ziemlich genau den Punkt getroffen haben. --SGOvD-Webmaster (Diskussion) 03:39, 10. Mär 2006 (CET)
Ich hab mal einen Blick über den Tellerrand gewagt (englischer Artikel) und finde die Definiton dort prima formuliert, ich arbeite mal die dortige Formulierungen in die deutsche Version ein, damit auch sich hinter IP's versteckende Lieschen Müllers ohne Grundlagenkenntnisse es verstehen können. Hier der englische Text, wie ich ihn vorfand:
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- "Human rights refers to the concept of human beings as having universal rights, or status, regardless of legal jurisdiction or other localizing factors, such as ethnicity and nationality.
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- The existence, validity and the content of human rights continue to be the subject to debate in philosophy and political science. Legally, human rights are defined in international law and covenants, and further, in the domestic laws of many states. However, there is still a great deal of variation in how these norms are defined and upheld." --Antiphon 13:42, 11. Mär 2006 (CET)
- Mir scheint, dass die von Dir eingebrachte Übersetzung dieser Formulierung deutlich über das Ziel hinausschießt. Die Feststellung, die Gültigkeit der Menschenrechte sei "Streitthema" erweckt einen falschen Eindruck. Die grundlegenden Menschenrechtspakte (UN-Zivilpakt, UN-Sozialpakt) sind von einer breiten Mehrheit aller Staaten anerkannt. Kein Staat kommt mehr daran vorbei, die grundsätzliche Gültigkeit der Menschenrechte als Prinzip anzuerkennen. Strittig sind v.a. Gehalt und Umfang - was gehört zu den Menschenrechten, was nicht, die Frage, welche Rechtsgüter Vorrang über welche anderen haben (klassisch: Nichteinmischung gegen Menschenrechtsschutz), die Frage, wie die Menschenrechte durchzusetzen sind (klassische Frage: zivil oder auch gewaltsam) etc. pp.
- Das Grundprinzip der Gleichheit (im Sinne von Gleichwertigkeit) genießt dagegen - nominell - universale Anerkennung. Selbst die Taliban hätten nicht erklärt, dass Frauen weniger Menschenwürde besitzen als Männer, sondern sie haben allen Ernstes behauptet, sie würden auf ihre Art und Weise die Rechte der Frau schützen. Ein Staatsprinzip, wie es noch Aristoteles vertrat, nach welchem es geborene Herren und geborene Sklaven gebe und das auch gut so sei, kann zumindest den Buchstaben nach heute als weitestgehend überwunden gelten. --Johannes RohrDiskussion 20:00, 14. Mär 2006 (CET)
Ob es die meisten Staaten oder die meisten Menschen anerkennen und entsprechenden Druck ausüben, ändert natürlich nichts daran, dass die rationale Begründungen philosphisch umstritten sind, nicht zuletzt wegen der Frage der Letztbegründung. Ein Staatsprinzip mit nach dem Vorbild des Körpers geregelten Teilen, darunter Lenker und Sklaven und Abwehrkräfte - um mal das aristotelische Staatenmodell - anzuführen, ist eines von unzähligen staatstheoretischen Modellen, die nicht mit Menschenrechten arbeiten. Begriffe wie "überwinden" haben aber in einem neutralen Lexikon natürlich nichts verloren, ich denke es reicht festzuhalten, dass trotz Umstrittenheit auf philosphischer Ebene die Menschenrechte zumindest rhetorisch überall akzeptiert werden - ob ein Moslem oder sonst ein religiöser Mensch davon nur redet, da seine Ethik von der Religion bestimmt wird, kann mal an der Stelle getrost weggelassen werden. --Antiphon 08:26, 15. Mär 2006 (CET)
- Die Formulierung "überwunden" habe ich in der Diskussion gebraucht, daher geht Deine Kritik ins Leere. Was die weltweite Anerkennung betrifft, so ist diese nicht nur rhetorisch, sondern auch völkervertragsrechtlich gegeben. So haben etwa mit Ausnahme der USA und Somalias alle Staaten der Erde die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die von Dir vorgebrachte Frage der "Letztbegründung" mag zwar philosophisch reizvoll sein, spielt jedoch im internationalen Menschenrechtsschutz keine Rolle. Letztendlich reicht es völlig aus, dass sich der größte Teil der Menschheit diesbezüglich einig ist. --Johannes RohrDiskussion 10:25, 15. Mär 2006 (CET)
Johannes, deine Argumentation geht insofern ins Leere, da Menschenrechte nicht nur Teil der Tagespolitik sind, sondern (Geschichte der Menschenrechte!) auch in der Philosophie, aus der sie ja gekommen sind, eine Rolle spielen. Deshalb gehört "philosophisch reizvolles", bei diesem Thema hinzu, im Gegensatz zu Themen wie, hmmm, Postleitzahlreform.
- Erstens sind Philosophie und Geschichte durchaus zwei unterschiedliche Disziplinen und es geht fehl, die Menschenrechte aussschließlich als philosophische Kopfgeburten und nicht auch als Ergebnis historischer Prozesse und Kämpfe zu beschreiben. Anders gesagt: Ob Menschenrechte "legitim" sind, lässt sich auch ohne philosophische "Letztbegründung" beantworten: Sie sind es, weil sie das Ergebnis (historischer und gegenwärtiger) menschlicher Kämpfe um ein besseres Leben sind.
- Zweitens geht es mir darum, dass die Relationen stimmen müssen. Eine Formulierung "von Befürwortern [der Menschenrechte]" insinuiert, "Befürworter der Menschenrechte" seien eine beliebige Partei, so wie es eben Schalke- und Bayern-Fans gibt. Tatsächlich jedoch genießen, wie gesagt, die Menschenrechte weltweit völkervertragsrechtliche Anerkennung, unbeschadet dessen, ob Vroomfondel und Magikweis sich vielleicht über die Frage der "Letztbegründung" die Köpfe heiß reden.
- Drittens ist die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Normen übrigens alles andere als politisches "Tagesgeschäft", sondern wir haben es hier mit Prozessen mittlerer Dauer zu tun. Dabei waren die zehn Jahre zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten der Menschenrechtspakte eher nicht besonders lang.--Johannes RohrDiskussion 16:06, 15. Mär 2006 (CET)
Und wenn 1942 alle Länder sich einig gewesen wären, Juden zu vergasen, wäre es wohl auch legitim gewesen? Johannes, du verwechselst legitim mit legal, und mir geht es durchaus nicht einen Primat der Philosophie in den Artikel zu setzen, sondern lediglich die philosophische Seite, aus der die Menschenrechte erst erstanden sind. Und dort war die Letztbegründung schon schon seit Erfindung der Menschenrechte ein Problem und wurde teils unterschiedlich begründet wurde (Vernunft, menschliche Grundethik usw.). Dies ist auch eine Frage der Rechtsphilosophie (präpositiv-positiv), denn immerhin "sichert" man die Menschenrechte mit solchen Charten ab. Es gibt also ein Mindestverständnis dafür , das man etwas "positiviertes" Recht braucht, siehe dazu die Prozesse gegen die Mauerschießer, die letztendlich über das Helsinkiabkommen verurteilt wurden. "Ob Menschenrechte "legitim" sind, lässt sich auch ohne philosophische "Letztbegründung" beantworten: Sie sind es, weil sie das Ergebnis (historischer und gegenwärtiger) menschlicher Kämpfe um ein besseres Leben sind." Legitim heißt nicht Legal, oder waren und sind und werden die menschlichen Kämpfe um "white power", "Tierrechte", "Islam überall" usw., "legitim", wenn sie sich mal durchsetzen?? Legal ja, aber nicht legitim. --Antiphon 10:41, 16. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Weniger Hetze
Insoweit offenbar jemand die Einschränkung von Menschenrechten nach 2001-09-11 für erwähnenswert hält, möchte ich mich doch dafür aussprechen, dass diese Einschränkung nicht so allgemein dargestellt werden sollte, da es mir persönlich jedenfalls ziemlich egal ist, was der Staat mit meiner Post oder meinen Telefonaten anstellt (selbst wenn der Verfassungsschützer in alle meine Liebespriefe persönlich hinein-ejakuliert). Wesentliche Menschenrechte (wie z. B. die Folterverbot-bezogenen) sind keineswegs allgemein eingeschränkt, sondern wie bisher: Wer das Pech hat ernstlich "krank" zu werden, der kriegt dann Folter mit Narkose (z. B. EKT wird durch HRW den Russen als Menschenrechtsverbrechen vorgehalten)... Ich denke nicht, dass die Gesellschaft hier einfach davon ausgehen darf, dass es eben nicht anders ging, zumal Diagnosen wie Schizophrenie seit den 1950er Jahren heftig umstritten sind... Es gibt sogar philosophische Ansätze, nach denen es keine Unfälle gibt... Dieses alles relativiert die Bedeutung der Menschenrechte, was der Artikel nicht verschweigen darf (allein schon wegen NPOV), weil das wissentliche Auslassen dem Lügen gleichkommt. --Der Chef 21:33, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ehrlich gesagt kommt mir das jetzt ein wenig wirr vor und ich sehe nicht, inwiefern das der Weiterentwicklung des Artikels dient..--Johannes RohrDiskussion 10:36, 31. Mär 2006 (CEST)
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- Soll ich jetzt beim Verständnis nachhelfen oder was? Menschenrechte erscheinen mir eben nur als Illusion und als Mittel den Pöbel still zu halten... Menschenrechte werden weder garantiert noch geachtet, sonst würde mir jetzt gerade nicht der Schädel so widerlich schmerzen! --Der Chef 10:54, 31. Mär 2006 (CEST)
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- Nun, eine fundierte Kritik der Menschenrechte hat in dem Artikel selbstverständlich auch ihren Platz (immer unter der Maßgabe en:WP:NOR!). Wenn Du also entsprechende Autoren und Zitate nennen kannst - nur zu. --Johannes RohrDiskussion 12:39, 31. Mär 2006 (CEST)
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- Lies doch einfach einmal EKT (besonders die Verlautbarung der Bundesärztekammer (siehe Linkliste unten)) und was HRW so alles für falsch hält (natürlich nur in China und Russland)... Wenn Du das mit den garantierten/unveräußerlichen Menschenrechten zusammenkriegst... Ach so: Wozu tragen die B.Rep.Deut Polizisten eigentlich noch Schusswaffen? Die tun doch sooo weh und der Nachweis, dass man erhebliches drohendes Unrecht abgewehrt hat, ist auch erst hinterher möglich! Ich versteh Euch irgendwie nich... --Der Chef 12:54, 31. Mär 2006 (CEST)
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- WP:WWNI! Bitte ggf. konkrete Verbesserungs- und Formulierungsvorschläge, ansonsten ist hier von meiner Seite aus EOD.
- Falls Du sagen willst, der Artikel sei falsch, weil ja Menschenrechte verletzt würden, dann ist das allerdings Unfug. Mit selber Berechtigung ließe sich dann die Streichung der Straßenverkehrsordnung fordern.--Johannes RohrDiskussion 13:02, 31. Mär 2006 (CEST)
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- OK - dann gibt es von mir auch noch ein Schlusswort: Es gehört in beide Artikel (den hier und StVO) meiner Meinung nach eine Analyse bzgl. der Wirksamkeit (quantitativ und qualitativ), weil das schließlich das eigentlich wesentliche der Artikel ist. Sonst könnte auch einer (nennen wir ihn "The Architect") ein "Schlaraffenland-Gesetz" machen, um die dümmeren Bürger glauben zu lassen, alles sei super, damit die schön ihre Steuern zahln... Von mir aus is hier jetzt auch schluss, weil offenbar an meiner Sache kein Interesse besteht. --Der Chef 13:26, 31. Mär 2006 (CEST)
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- Doch, man kann in der Tat das Konzept "Menschenrechte" erheblich kritisieren und das ist auch erwähnenswert. Es ist nur nicht gerade populär. Wenn Dich dieses Thema interessiert, lege ich Dir diesen Artikel an Herz. Frank Van Dun: Human Dignity: Reason or Desire? Natural Rights versus Human Rights --Xeer 13:49, 31. Mär 2006 (CEST)
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- Schankedön... Der Artikel geht gleich so los, wie mein Geschichtslehrer, als ich ihn noch verstand - vor 1990 (danach kam man sogar vor Gericht, wenn man sagte, als 15-jähriger etwas bestimmtes (ich sags hier mal nich genauer) nich gewusst zu haben)... ;) --Der Chef 14:17, 31. Mär 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001
Wenn niemand das gut begruenden kann, warum gerade hier eine Zaesur gesehen werden soll (wenn nicht, um ein bisschen unterschwelligen Antiamerikanismus einzubringen), dann streiche ich den gesamten Absatz. Hint: Es wird auch nicht die Menschenrechtssituation in Lybien, der Schweiz oder zur Zeit des heißen Herbst behandelt. FossaBewertung 14:30, 3. Mai 2006 (CEST)
- Oh nein, das geht ja schon wieder los. Die Begründung steht im Abschnitt selbst, nämlich dass Menschenrechte im Zuge des "Krieg gegen den Terror" stark eingeschränkt oder missachtet werden. Das ist nun mal speziell in den USA zu beobachten, aber auch in Deutschland, oder in westlichen Länder die Leute an die CIA ausgeliefert haben (z.B. Schweden). Frisches Beispiel für Deutschland [2]
- Was die Menschenrechtssituation in Lybien, der Schweiz oder zur Zeit des heißen Herbst betrifft, steht es Dir frei, entsprechende Absätze einzufügen. --THausherr 19:20, 3. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] marxistische Betrachtungsweise
Von marxistischer Seite erscheinen sie (Menschenrechte) nicht unbedingt im rosigen Licht, salopp ausgedrückt. Das fängt schon damit an, daß sie von einem Staat gewährt werden, jederzeit eingeschränkt werden können, wenn dies Exekutive u.o. Parlament(smehrheit) dies für zweckmäßig erachten. Historisch betrachtet sind sie ein Produkt des Bürgertums und dienten einst als eine Art Kampfansage an den Adel. Mittlerweile dienen sie, wenigstens teilweise als ein Art "trojanisches Pferd", mit dem imperialistische Militärinterventionen eine Art "höhere Weihe" dadurch bekommen, daß die M. als Rechtfertigung für Ausplünderungsaktionen (Ölzugriff beispielsweise)herhalten. Kriegseinsätze scheinbar in hehrer Absicht und völlig selbstlos durchgeführt! Hier nun eine Bewertung der Menschenrechte von Marx, wenn auch mehr indirekter Bezug: "Die Sphäre der Zirkulation oder des Warentausches, innerhalb deren Schranken Kauf und Verkauf der Arbeitskraft sich bewegt, ist in der Tat ein wahres Paradies der angeborenen Menschenrechte. Was allein hier herrscht, ist freiheit, Gleichheit, Eigentum und Egoismus. Freiheit! Dem Käufer und Verkäufer einer ware, z.B. der Arbeitskraft, sind durch ihren freien Willen bestimmt. sie schließen den Arbeitsvertrag als freie, rechtlich ebwenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur vals Warenbesitzer aufeinander und tauschen Gleichwertiges für Gleichwertiges. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine.(Marx, MEW 23) --HorstTitus 13:48, 18. Jun 2006 (CEST)
- Dazu kann ich ja nur sagen "Die Internationale erkämpft das Menschenrecht". ;-)
„Das fängt schon damit an, daß sie von einem Staat gewährt werden, jederzeit eingeschränkt werden können, wenn dies Exekutive u.o. Parlament(smehrheit) dies für zweckmäßig erachten.“
- Falsch. Dem Konzeptnach sind MR vor- und überstaatlicher Natur. Ein Staat kann sie demnach nicht "gewähren" oder "entziehen", sondern allenfalls anerkennen, sowie sie respektieren, schützen, implementieren (Limburger Prinzipien) oder eben auch verletzen. Wenn ein Staat die Pressefreiheit außer Kraft setzt, dann ist das ein klassischer Fall von Menschenrechtsverletzung. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre das ganze Konzept obsolet. --Johannes RohrDiskussion 19:24, 13. Jul 2006 (CEST)
- P.S.:Das soll niemanden davon abhalten, eine fundierte Kritik der Menschenrechte hier einzubringen. Leider kommt da aber nicht viel.
--in welcher Welt lebst Du eigentlich? Es ist doch allein das von Belang, was tatsächlich geschieht und nicht, was es von der Konzeption her ist. D.h. konkret: der Staat hat allemal die erforderlichen Machtmittel, um Menschenrechte teils zu gewähren, teils auch wieder außer Kraft zu setzen. Diese Machtmittel setzt er bei Bedarf auch ganz gezielt ein. --HorstTitus 15:16, 14. Jul 2006 (CEST)
- Falsche Denke. Wenn ein Autofahrer gegen die Einbahnstraße fährt, setzt er damit auch nicht die Straßenverkehrsordnung außer Kraft, sondern er verletzt sie. Im Übrigen fällt es mir schwer, nachzuvollziehen, was das mit Marx zu tun haben soll. --Johannes RohrDiskussion 16:39, 14. Jul 2006 (CEST)
--Gut, dann mal anders ausgedrückt. Die Menschenrechte sind z.T. keineswegs erfreulich für die Masse der Bevölkerung, da sie mindestens partiell ein Art "geistiges Band" für die bürgerliche Rechtsordnung darstellen. Zum andern werden sie vom Staat nach gutdünken auch immer mal wieder eingeschränkt, bzw. zurechtgestutzt. Auch entsteht durch sie (M.) der falsche Eindruck, als ginge es hierzulande wer weiß wie humanitär zu, was von Staats wegen, bewußt gefördert wird. (geistige Nebelwerferei) Die Menschenrechte eignen sich zudem nicht, die materielle Lage z.B. der Arbeitslosen zu verbessern. Auch helfen sie nicht, der Massenarbeitslosigkeit wirksam zu begegnen. --HorstTitus 12:02, 23. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Festlegung ab welchem Zeitpunkt Menschenrechte zugestanden werden
"Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen von Geburt an universelle Rechte zustehen."
Dieser Satz sagt aus das man die Menschenrechte erst ab dem Zeitpunkt der Geburt zugestanden bekommt. Wie verhält es sich hierbei im Bezug auf Abtreibung? Deutsche Gesetze sagen aus das auch einem ungeborenen Kind, ab einem gewissen Zeitpunkt,schon das recht auf Leben eingeräumt wird. Das heißt wiederrum das dieses ungeborene Kind auch schon die Menschenrechte besitzt.
Ich bitte dies zu überdenken. -- Thommy Lasagno 22:37, 12. Jul 2006 (CEST)
Und da keine Reaktion zu verzeichnen war habe ich es einfach mal geändert. Aber bitte gerne Stellung nehmen! --Thommy Lasagno 15:28, 12. Sep 2006 (CEST)
- Der Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wirklich klar ist der Text in Bezug auf ungeborenes Leben nicht. Jedenfalls bin ich dafür, dass man die Abtreibungsfrage im entsprechenden Artikel diskutiert. Das würde hier zu weit gehen. --Andreas86 15:39, 12. Sep 2006 (CEST)
- Ich hatte auch nicht die Absicht die allgemeine Erklärung der Menschenrechte an dieser Stelle zu diskutieren. Es geht mir hier vielmehr um den oben genannten Satz. Da die Aussage, das allen Menschen von Geburt an universelle Rechte zustehen, nicht ganz exakt ist. --Thommy Lasagno 16:35, 12. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Hier entrümpelt Johannes Rohr
Hallo Johannes Rohr, wie kommst du zu der Meinungsführersachaft, neu eingestellte Literatur ungefragt entrümpeln zu können?
(Also der Ausdruck stammt tatsächlich von einem Mitautor, Zitat Versionsgeschichte: "Johannes Rohr (Diskussion | Beiträge) (→Literatur - entrümpelt. Spezialthemen sind hier deplaciert.)"
Habe vor wenigen Tagen auf die neueren Publikationen vom Berliner Deutsches Institut für Menschenrechte hingewiesen (zu Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen; Frauen und das Neuste war: Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege. 2006) Wo, wenn nicht hier, wäre darauf hinzuweisen, nach Deiner unverbindlichen Meinung? Also ich wundere mich schon über die "Aufräumerei". Vielleicht täuscht mich ja auch nur die Meinung, dass Menschenrechte unteilbar sein sollen. Und dieser Artikel das Thema Menschenrechte nicht nur weltweit und ahistorisch sondern durchaus speziell für deutsche Lesende darstellen soll. --Asdfj 10:27, 5. Okt 2006 (CEST)
- Asdfj. Ich bin zwar nicht Johannes Rohr, aber ich geb hier trotzdem meinen Senf dazu:
1) Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Werbeplattform (für welch hehre Ziele auch immer) (siehe auch WP:WWNI).
2) Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Linksammlung (mehr dazu siehe WP:WEB).
3) Unter Weblinks gehören nach WP:WEB (u.a.) keine Links auf Spezialthemen, insofern war die von "Aufräumerei" von J.Rohr durchaus gerechtfertigt.
4) Literaturhinweise wie Du sie jetzt wieder eingetragen hast gehören, wenn überhaupt, dann unter Literatur in den Artikel und nicht unter Weblinks (und auch für Literatur gibt es Richtlinien, siehe die verlinkte Seite WP:LIT.
5) last but not least ein Hinweis der mir persönlich am Herzen liegt: Dies hier ist eine deutschsprachige Wikipedia, und nicht nur "speziell für deutsche Lesende".
Fazit: Meiner Meinung nach hat J.Rohr lediglich nur nach den vorhanden Richtlinien gehandelt und hier keineswegs eine "Meinungsführersachaft" an sich gerissen.
--the one who was addicted (#) 21:04, 5. Okt 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Artikel müsste gründlich entmüllt werden!
Dieser Artikel entwickelt sich mehr und mehr zu einer Informationsmüllhalde. Jeder strickt sein Zeugs dran und es wimmelt von Doppelungen und Privattheorien, dass die Schwarte kracht.
Die wesentlichen Menschenrechtsinstrumente haben alle ihre eigenen Artikel. (UN-Sozialpakt, UN-Zivilpakt, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, etc., pp) Die entsprechenden Abschnitte hier können also getrost durch Verweise ersetzt bzw. auf die allgemeine Bedeutung dieser Instrumente für die Gesamtidee "Menschenrechte" reduziert werden. Wenn niemand etwas dagegen hat, dann mache ich mich in den nächsten Tagen (!?!) bzw. wenn ich Zeit habe daran. --Johannes Rohr 14:17, 5. Dez. 2006 (CET)
- Hallo Johannes, Hallo Nerd, für den Kritikteil kann ich Johannes Eindruck nachvollziehen. Ich habe ihn in einem kleinen Überblick zusammengefasst und erweitert. Hoffentlich war es hilfreich. Grüße, -- andrax 23:17, 5. Dez. 2006 (CET)
- @Johannes: Nicht, dass diese Dinge hier enthalten sind, ist das Problen, sondern wie es dargestellt wird. Beispielsweise ist für mich der Abschnitt zur Allgemeinen Erkläerung der Menschrechte in dieser Form überhaupt nicht hilfreich. Nur ein Link ist jedoch auch keine Lösung. Nur die Überarbeitung durch einen kompetenten Autoren könnte helfen. Julius1990 23:23, 5. Dez. 2006 (CET)
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- Hallo Andrax, auch mal wieder im Lande? Der von Dir eingefügte Absatz enthält ja interessante Aspekte, aber die Darstellung ist für meinen Geschmack doch etwas zu komprimiert, sodass die Allgemeinverständlichkeit leidet. Auch würde ich es begrüßen, wenn wenigstens für die bekanntesten Autoren Werkangaben vorhanden wären. Die vielen Kursivsetzungen sind etwas ungewöhnlich (zumal in der Überschrift)
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- Das hier:
„Kritik formuliert sich an den verschiedenen Fassetten des Menschenrechtsdiskurs. Dabei kommen vielfältige Formen der politischen Instrumentalisierung des Anspruchs auf Menschenrechte zur Sprache. Am stärksten äußert sich dort die Kritik, wo der Menschenrechtsdiskurs militärische "Eingriffe" legitimiert. Gefragt wird hier, ob die Menschrechte dabei als Alibi für andere Interessen der Politik dienen.“
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- ist für meinen Geschmack so ganz ohne Bezug auf konkrete Autoren nicht haltbar. Darüber wurde ja reichlich geschrieben, es sollte nicht schwer sein, exemplarisch ein oder zwei Namen beizubringen.
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- Mit Hannah Ahrends Kritik kann ich hier nicht viel anfangen. Menschenrechte sind nämlich im Gegensatz zu Bürgerrechten per definitionem Unabhängig von Staatsangehörigkeit. Daher geht die Kritik am universalen Konzept der MR vorbei.
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- Auch mit dem Eurozentrismus ist es so eine Sache. Diese Kritik zieht eigentlich nur noch, wenn wir ein Menschenrechtskonzept zugrunde legen, das mittlerweile weitgehend überholt ist. Denn gerade im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte kommen in den letzten Jahrzehnten wesentliche Aspekte des Diskurses aus dem Süden (Recht auf Nahrung!), z.B. aus Indien. Das spricht nicht dagegen, solche Kritik hier wiederzugeben. Nur sollte sie hinreichend spezifisch und belegt sein, wenn es mehr sein sollte, als schöngeistige Betrachtung. --Johannes Rohr 23:45, 5. Dez. 2006 (CET)
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- Stimmt, aber ich wollte das zunächst so kurz wie möglich fassen, in Form eines Überblicks, in welchem Rahmen hier die Kritik sich bewegt. Zum Teil wird man ja bei den entspr. Links fündig. Um alles sehr ausführlich zu machen, müsste man ein Buch schreiben oder einen entsprechenden Artikel anlegen. Meinst du nicht, dass jetzt entsprechende Informationen sich von allen besser eingearbeitet werden können? Ich verstehe es als Einleitung und entsprechende Punkt können wir - wenn sie ausführlicher sind - darunter oder in extra Lemma bearbeiten. Alles werden wir dort nicht ausbreiten können und nur wie Arendt dort erwähnen. Die Diskussion zu Arendt, die du Ansprichst, kann ja schon einen Artikel füllen (s. z.B. die defacto-Situation, Widerspruch zwischen Anspruch und Umsetzung, die nationale Diskurse automatisch zu befördern scheinen etc. - auch dazu gäbe es eine Reihe von Büchern). Das geht hier natürlich nicht, trotzdem werde ich mich gerne am Ausbau beteiligen und spezifizieren. Menschenrechtsdiskurs muss natürlich nicht kursiv. -- andrax 01:27, 6. Dez. 2006 (CET)
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- Wenn Überblick, dann wäre es hilfreich, wenn er strukturiert wäre. Mir ist nämlich aufgefallen, was mich so irritiert hatte:
- Hier werden Kritiken grundsätzlich unterschiedlicher und teilweise gegensätzlicher Stoßrichtungen aufgezählt, ohne deutlich gegeneinander abgesetzt zu werden.
- Es gibt Kritik an dem Prinzip Menschenrechte an sich (z.B. "Rechtscharakter ist Fiktion" oder "Menschenrechte sind bürgerlicher Humbug", das letztere kenne ich v.a. aus maoistischer Ecke, aus der rechten Ecke kommt das Abstreiten der grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen, der Grundlage des MR-Gedankens); Diese Kritik lehnt die Idee "Menschenrechte" an sich ab.
- Es gibt Kritiken am normativen Gehalt des heutigen Korpus der Menschenrechte: Dieser sei "eurozentrisch", beziehe die Bedingungen der ehemals Kolonisierten nicht ein; Diese Kritik erkennt die Idee Menschenrechte an, fordert aber andere Inhalte.
- Es gibt Kritik an der mangelhaften Realisierung: Wenn etwa die eigentlich universalen Rechte bestimmten Gruppen vorenthalten werden. Diese Form der Kritik erkennt sowohl Idee als auch Gehalt an, kritisiert aber die Praxis.
- Eine Untergruppe dessen ist die Kritik an der Instrumentalisierung der MR zu kriegerischen Zwecken. Auch hier wird die Berechtigung der MR i.d.R. nicht bestritten, sondern lediglich ihr Missbrauch angeklagt.
- Ich hoffe, dass es verständlich geworden ist, worauf ich hinaus will: Diese (und vielleicht andere) Arten von "Menschenrechtsdiskurskritik" (mannmannmann, die deutsche Sprache...) sollten klar unterscheidbar und strukturiert dargeboten werden, wenn der Absatz einen nennenswerten geistigen Nährwert haben sollte. Jeweils exemplarisch mit Autoren- und Werknennungen.--Johannes Rohr 13:48, 6. Dez. 2006 (CET)
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[Bearbeiten] Literaturhinweise
Claudia Mahler/Norman Weiß, Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, 2004. Andreas Haratsch, Geschichte der Menschenrechte (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 7), 3. aktualisierte Auflage 2006. Bernhard Schäfer, Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 13), 2006. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.89.32.242 (Diskussion • Beiträge) 18:43, 15. Jan. 2007)
[Bearbeiten] Wesen und Quellen der Menschenrechte - wo habt Ihr den die EMRK versteckt?
das sieht ja wirklich grauslich aus. Ich suchte nun die EMRK und gerade dieses wichtige Instrument fehlt hier. Das kann doch nur ein Team wieder richten oder hat sich das schon formiert. Ich würde da gerne mitmachen. Bitte doch mal um zahlreiche Meldungen gerne auch per email, soweit, Franz Romer 17:17, 1. Feb. 2007 (CET)
- Alles da: Europäische Menschenrechtskonvention. --the one who was addicted (#) 17:48, 1. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Willkürliche Rechtssprechung
Der Beriff Willkürliche Rechtssprechung ist einen Enantinomie. Recht und Willkür schließen einander aus. Überhaupt ist der Abschnitt "Die Wurzeln der Menschenrechte in der Antike" schwach - nur den hab ich gelesen. Kann das nicht mal ein Profi machen?--Brakbekl 10:17, 17. Feb. 2007 (CET)
- Mach es besser. Es ist jeder eingeladen, mitzuarbeiten. Auch du. --the one who was addicted (#) 18:32, 17. Feb. 2007 (CET)