Oberleutnant zur See
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Der Oberleutnant zur See bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweitniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Oberleutnant.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee und Unteroffizieren mit Portepee Befehle erteilen.
niedrigerer Dienstgrad Leutnant zur See |
Offizierdienstgrad Oberleutnant zur See |
höherer Dienstgrad Kapitänleutnant |
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