Kapitänleutnant
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Der Kapitänleutnant bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Hauptmann. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär. Der Kapitänleutnant gehört zu den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 und entspricht damit den Hauptkommissaren bei der zivilen Polizei bzw. dem Amtmann/Amtsrat im gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung.
Der Kapitänleutnant wird in zahlreichen Formen abgekürzt: KptLtn., Kaleu, KaLeu, Kaleun oder Kaleunt.
In der Bundeswehr gibt es zwei Varianten:
- KptLt (Langform, bspw. bei Befehlen)
- KL (Kurzform, nur bei Listen verwandt)
In der mündlichen dienstlichen Anrede ist auch die Kurzform "Kaleu" zulässig und gebräuchlich.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.
Ein Kapitänleutnant der Bundeswehr befehligt z. B. ein U-Boot der Klasse 206 A. Boote der Klasse 212 werden dagegen von Korvettenkapitänen befehligt.
niedrigerer Dienstgrad Oberleutnant zur See |
Offizierdienstgrad Kapitänleutnant |
höherer Dienstgrad Stabskapitänleutnant |
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Einordnung: Mannschaften - Unteroffiziere o.P. - Unteroffiziere m.P. - Leutnante - Hauptleute - Stabsoffiziere - Generale/Admirale Alle Dienstgrade auf einen Blick: Bundeswehr-Dienstgrade · Die Bundeswehruniformen: Uniformen |