Scheiterhaufen
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Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Bestrafung eines Verurteilten durch den Feuertod.
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[Bearbeiten] Der Scheiterhaufen als Methode der Hinrichtung
Besonders die (spanische) Inquisition bediente sich dieser Hinrichtungsweise. Bekannte sich der Verurteilte schuldig, so wurde er kurz vor dem Anzünden des Scheiterhaufens vom Scharfrichter erdrosselt oder bekam Schwarzpulversäcke umgehängt, um ihm die größten Qualen zu ersparen.
Als Sodomiten, Hexen und Häretiker Verurteilte starben oft auf dem Scheiterhaufen, da nach damaliger Auffassung der Kirche durch das „reinigende Feuer“ ihre Seele gerettet werden sollte. Bei den Sodomiten wollte man außerdem die Flammen von Sodom nachahmen – jener Stadt, die laut Bibel (1. Buch Mose 18-19) wegen ihrer Sündenverfallenheit unter einem Regen von Feuer und Schwefel begraben wurde. Auch Tiere wurden nach Tierprozessen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Neben der kirchlichen Auffassung des "reinigenden Feuers" lag der Verbrennung des Verurteilten auf dem Scheiterhaufen eine weitere Absicht zu Grunde. Das Verbrechen des zu richtenden Menschen wurde von der exekutiven Obrigkeit und der Allgemeinheit als besonders schwer eingestuft, weswegen man es für angebracht hielt, ihn komplett vom Erdboden zu tilgen.
[Bearbeiten] Bekannte Menschen, die auf dem Scheiterhaufen starben
- Jan Hus
- Jakob Hutter
- Hans Böhm (Pauker von Niklashausen)
- Girolamo Savonarola
- Jörg Blaurock
- Balthasar Hubmeier
- Giordano Bruno
- Jeanne d'Arc
- Lucilio Vanini
- Michael Servet
- Jacques de Molay
- Fra Dolcino
[Bearbeiten] Der Scheiterhaufen als Bestattungsritual
In Indien sind Scheiterhaufen die traditionelle Form der Kremation. Bis ins 19. Jahrhundert wurden häufig auch Witwen zusammen mit dem Leichnam ihres Mannes verbrannt (siehe Sati). Dem Ritual zufolge war dies ein Freitod, welcher der Frau als Heldentat angerechnet wurde, da sie ihrem Mann folgte, jedoch nie eine Hinrichtung oder ein erzwungener Tod, obwohl in vielen Fällen eine Nötigung zum Freitod nicht auszuschließen ist. Obwohl diese Praxis bereits seit 1829 gesetzlich verboten ist, werden auch heute gelegentlich Einzelfälle von Witwenverbrennungen bekannt.