Hinrichtung
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Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe.
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[Bearbeiten] Hinrichtungsarten
Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:
- Tod durch Erhängen (Galgen; Genickbruch oder Ersticken)
- Tod durch Genickbruch (Galgen; Garrotte)
- Tod durch Erschießen (Erschießung, Kopfschuss, Genickschussanlage), im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren
- Tod durch Kreuzigung (im Römischen Reich)
- Tod durch Vergiftung (Gaskammer, Giftspritze oder Einspritzung von Barbiturat (Hexobarbital), Muskelrelaxans (Pancuronium) und Kaliumchloridlösung; die möglicherweise bekannteste historische Hinrichtung mit Gift: der Schierlingsbecher des Sokrates)
- Tod durch Ersticken bzw. Ertränken (Gaskammer, Garrotte, Kreuzigung, Säcken oder Lebendigbegraben)
- Tod durch Enthauptung (mit Guillotine/Fallbeil, Handbeil oder Schwert), wenn öffentlich, dann auf dem Schafott
- Tod durch Enthäuten
- Tod durch Erstechen oder Erdolchen
- Tod durch Auseinanderreißen des Körpers (Vierteilung sowie drawing and quartering)
- Tod durch Verbrennen (Scheiterhaufen)
- Tod durch körperliche Auszehrung (Scaphismus)
- Tod durch Erschlagen (Rädern, Fustuarium, Herabstürzen aus großer Höhe, z. B. von Türmen, Brücken, siehe auch Tarpejischer Fels), Steinigung (im alten Testament und in der Schari'a des Islam, Katapultieren)
- Tod durch Zersägen (kopfüber, vom Schritt ausgehend)
- Tod durch Verbluten (Pfählen sowie Zerstückeln und Vierteilen)
- Tod auf dem elektrischen Stuhl (nur in den USA, seit 1889 und Philippinen 1924 - 1976 )
- Tod durch Tiere: Schlangengrube, Zerreißen durch Löwen, Zerquetschen durch Elefanten, den Haien oder Krokodilen vorwerfen u.a. (siehe auch Christenverfolgung und Tierhetzen im Römischen Reich)
- Tod durch Verhungern und Verdursten (durch Einmauern, Hungerbunker)
- Tod durch Erfrieren
- Tod durch Einflößen geschmolzenen Bleis (in der jüdischen Antike)
- Tod durch erzwungenen Alkoholkonsum
- Tod durch Eingraben (Little Ease)
- Tod durch Zerquetschen (mit Steinen oder Geräten ähnlich der Garotte)
- Tod durch sukzessives Abtrennen von Körperteilen (Lingchi; in China bis ins 20. Jahrhundert hinein)
- Tod durch die Ratte (dem Verurteilten wird ein Topf mit einer darin befindlichen Ratte mittels einiger starker Lederriemen auf dem Gesäß fixiert)
[Bearbeiten] Hinrichtungsarten heute
Seit dem Jahr 2000 sind nach Kenntnis von Amnesty international folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen:
- Enthaupten (Saudi-Arabien)
- Gaskammer (USA)
- Elektrischer Stuhl (USA)
- Hängen (Ägypten, Irak, Iran, Japan, Jordanien, Pakistan, Singapur, USA und weitere Länder)
- Giftspritze (China, Guatemala, Thailand, USA)
- Erschießen (Weißrussland, China, Somalia, Republik China (Taiwan), Usbekistan, Vietnam und weitere Länder)
- Steinigung (Afghanistan, Iran, Sudan, Teile Nigerias)
[Bearbeiten] Symbolische Hinrichtung
In manchen Fällen wird das Schauspiel einer öffentlichen Hinrichtung vollzogen, ohne dabei tatsächlich jemanden zu töten:
- Wenn das Opfer bereits tot ist (postume Hinrichtung), so geschehen z.B. bei dem englischen Politiker Oliver Cromwell.
- Wenn das Opfer nicht zugreifbar ist, z.B. wurden von der spanischen Inquisition geflohene Ketzer häufig in effigie, also in Gestalt einer Strohpuppe, verbrannt. Auch heute noch ist bei radikalisierten politischen Kundgebungen manchmal das Verbrennen oder Erhängen von Puppen zu beobachten, die besonders gehasste Personen darstellen.
- Als Folter: Das lebende Opfer wird z.B. so lange mit dem Kopf unter Wasser getaucht, bis es glaubt zu ertrinken (Waterboarding).
Offenbar ist in solchen Fällen die Propagandawirkung der Hinrichtung, also die drastische Darstellung des Missfallens der durchführenden Partei gegenüber dem Hingerichteten, als Abschreckung oder verbindendes Gemeinschaftserlebnis noch vorhanden.
[Bearbeiten] Deutsche Geschichte
Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (z. B. während der Hexenverfolgung).
Die einzelnen Hinrichtungsmethoden sind meist bestimmten Delikten zugeordnet, gelegentlich in Form spiegelnder Strafen. Bloße Lust an der Grausamkeit spielte wohl eine deutlich geringere Rolle, als der unbefangene, neuzeitliche Blick auf die Rechtspraxis des Mittelalters vortäuscht. Todesurteile wurden oft öffentlich grausamer vollstreckt als sie tatsächlich waren. Betäubungsmittel wurden bei der Folter, beim Gottesurteil und bei der sogenannten verschärften Hinrichtung eingesetzt. Das Retentum, eine Milderung, die man in Form einer geheimen Urteilsklausel einfügte, konnte z.B. bestimmen, dass der Hinzurichtende vor dem Rädern heimlich zu erdrosseln sei, der Hexe solle vor dem Verbrennen ein Sack mit Schießpulver um den Hals gehängt oder dem Delinquenten ein Betäubungsmittel eingegeben werden. Ein »Taumelbecher« als Gnadenakt wird bereits im Bibelbuch Sprüche (31,6f.) und bei Christi Kreuzigung (Myrrhen- bzw. Gallenwein) erwähnt (Lexikon des Mittelalters Bd. 1, Sp. 2083).
[Bearbeiten] Deutsches Reich
Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung in einem umschlossenen Raum statt. Teilnahmeverpflichtung bestand für zwei Personen des Gerichts der ersten Instanz, einen Gerichtsschreiber, einen Gefängnisbeamten und einen Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort, in dem die Hinrichtung stattfand, konnte zwölf ehrenwerte Bürger abstellen, die freiwillig an der Hinrichtung teilnehmen konnten. Diese sollten die früher übliche Öffentlichkeit darstellen, die jedoch mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der Verteidiger und andere Personen (Geistliche, Verwandte) konnten auf Antrag ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Über den Vorgang war stets ein Protokoll aufzunehmen.
Der Leichnam des Hingerichteten war den Verwandten auszuhändigen, die ihn ohne größere Feierlichkeiten zu bestatten hatten.
[Bearbeiten] Die letzten Hinrichtungen in Deutschland
Die höchstwahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand am 26. Juni 1981 in der DDR, im Keller des Gefängnisses Alfred-Kästner-Straße, Leipzig, statt: der 39-jährige Stasi-Hauptmann Dr. Werner Teske, dem vorgeworfen wurde, dass er sich mit Akten in den Westen absetzen wollte (Spionagetatbestand), wurde durch den „unerwarteten Nahschuss” hingerichtet. Hierbei verkündete der Staatsanwalt dem völlig ahnungslosen Delinquenten die beiden Sätze „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor.” Daraufhin trat der letzte deutsche Henker Hermann Lorenz unbemerkt von hinten heran und schoss Teske ohne weitere Umschweife mit einer Armeepistole in den Hinterkopf. Lorenz hat auf diese Weise etwa zwanzig Hinrichtungen vollstreckt und wurde später zum Major befördert.
Das letzte nicht-militärische Todesurteil in der DDR wurde am 15. September 1972 an dem Kindermörder Erwin Hagedorn aus Eberswalde vollzogen.
In Tübingen wurde am 18. Februar 1949 der 28-jährige Raubmörder Richard Schuh mit dem Fallbeil hingerichtet. Dies war die letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung. Drei Monate später, am 23. Mai 1949, wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe in Westdeutschland abgeschafft. Ungeachtet dessen wurden auf westdeutschem Boden noch weitere Hinrichtungen vorgenommen: Im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg, das von 1946 bis 1958 unter US-amerikanischem Befehl stand, wurden am 7. Juni 1951 die letzten sieben von insgesamt 308 zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher erhängt, darunter Oswald Pohl, Otto Ohlendorf und Werner Braune. Das letzte Todesurteil in West-Berlin wurde am 12. Mai 1949 gegen den 24-jährigen Raubmörder Berthold Wehmeyer vollstreckt. Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sich bis 1990 nicht auf West-Berlin erstreckte, bedurfte es hier eines eigenen Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe, das am 20. Januar 1951 in Kraft trat.
[Bearbeiten] Die letzte Hinrichtung in Österreich
Am 24. März 1950 wurde der Raubmörder Johann Trka im Straflandesgericht in Wien erhängt. Allerdings gab es auf österreichischem Staatsgebiet weitere Hinrichtungen innerhalb der US-Amerikanischen Besatzungszone nach alliiertem Recht. Die letzte Hinrichtung fand im Februar 1955 an einem Lageraufseher des KZ Mauthausen statt, der als Kriegsverbrecher verurteilt wurde.
[Bearbeiten] Die letzten Hinrichtungen in der Schweiz
Im zivilen Strafrecht der Schweiz war seit der frühen Neuzeit die Enthauptung durch das Schwert die übliche Hinrichtungsmethode. Ab 1835 wurde auch die Guillotine verwendet, wobei einzelne Kantone den Verurteilten die Wahl zwischen Guillotine und Schwert gewährten. Die letzte Enthauptung durch das Schwert wurde am 6. Juli 1867 in Luzern an Niklaus Emmenegger vollzogen.
Als letzter in einem zivilen Strafprozess zum Tode Verurteilter starb am 18. Oktober 1940 der 32-jährige dreifache Mörder Hans Vollenweider in Sarnen (Kanton Obwalden) unter der Guillotine.
Das Schweizer Militärstrafrecht sah die Todesstrafe weiterhin für Landesverrat vor. Auf dieser Basis wurden im Zweiten Weltkrieg 30 Schweizer Soldaten zum Tod verurteilt; 17 davon wurden bis zum Kriegsende durch Erschießung hingerichtet. Erst am 20. März 1992 wurde dieses Gesetz nach einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Massimo Pini von der Freisinnig-Demokratischen Partei (Tessin) von der Bundesversammlung abgeschafft.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Hinrichtung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |