Staatsbürger in Uniform
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Der Staatsbürger in Uniform ist das Leitbild der Inneren Führung der Bundeswehr und damit der zentrale Aspekt zur Ausgestaltung des Selbstverständnis eines Soldaten. Es ist seit der Gründung der Bundeswehr gültig.
Der Begriff wurde 1952 vom damaligen wehrpolitischen Berater der SPD Friedrich Beermann geprägt und in der Folge vom Amt Blank, das die Wiederbewaffnung vorbereitete, übernommen.
Dieses Leitbild ruht auf der rechtlichen Stellung eines Soldaten in Deutschland und wurde 1956 u.a. durch das Soldatengesetz verpflichtend. Es sollte es ermöglichen aus Soldaten gute Staatsbürger, vollwertige Soldaten und freie Menschen zugleich zu machen. Die Erfahrungen der Wehrmacht hatten ergeben, dass man als Soldat nicht den blinden Befehlsempfänger, sondern einen aus Einsicht und Überzeugung handelnden Menschen wollte. Um dies zu erreichen, gewährte man den Soldaten das aktive und passive Wahlrecht sowie die Koalitionsfreiheit (siehe dazu: Deutscher Bundeswehrverband). Die Einschränkung der Grundrechte des Soldaten wurde auf das absolut militärisch notwendige Minimum reduziert. Zusätzlich wurde die Pflicht zum Gehorsam auf rechtmäßige Militärische Befehle eingeschränkt.
Die Innere Führung und damit das Leitbild des Staatsbürger in Uniform gilt für Wehrpflichtige genauso wie für Zeit- und Berufssoldaten. Es wird innerhalb der Bundeswehr ausführlich gelehrt und gelebt.
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