Wikipedia:Stimmberechtigung
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Diese Hinweise zur Stimmberechtigung sollen bei Meinungsbildern, die besonders sensible Bereiche der deutschsprachigen Wikipedia betreffen, sicherstellen, dass Teilnehmer an Entscheidungen eine gewisse Erfahrung mit den Prinzipien der Wikipedia mitbringen. Insbesondere gilt dies für Meinungsbilder zur Benutzersperrung, zu Adminkandidaturen, zu Problemen mit Administratoren oder für andere Meinungsbilder, die tief in die Organisation der Wikipedia eingreifen.
Das Konzept des klassischen Wahlrechts existiert in der Wikipedia allerdings nicht, da sich grundsätzlich jeder mit seiner Meinung äußern oder an Diskussionen teilnehmen kann. Auch ist es schwierig, bei Stimmabgaben in Wikipedia Repräsentativität herzustellen, da sich weder Grundgesamtheit noch Stichprobe eindeutig festlegen lassen.
Um Manipulationen zu erschweren, haben sich trotzdem die folgenden Richtlinien als hilfreich erwiesen; diese wurden in einem Meinungsbild im April 2005 ermittelt.
Zur Meinungsabgabe in einem Wikipedia-Meinungsbild, das nicht explizit die Stimmberechtigung vorsieht, sind ansonsten natürlich alle Benutzer – auch ohne Anmeldung – herzlich eingeladen.
[Bearbeiten] Stimmberechtigt
Diese Kriterien müssen zu Beginn des Meinungsbildes von den Teilnehmern erfüllt sein: Stimmberechtigt sind
- angemeldete Wikipedia-Benutzer, die
- mindestens zwei Monate aktiv mitgearbeitet haben und
- mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikel-Namensraum durchgeführt haben.
(alternativ: differenzierter Überblick über die genaue Zahl und Art deiner Edits; die Zeile (Main) spiegelt die Edits im Artikelnamensraum.)
Mit der Vorlage:Stimmberechtigt kann man automatisch Links zur Überprüfung der Stimmberechtigung erzeugen.
[Bearbeiten] Nicht stimmberechtigt
Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind
- gesperrte Benutzer, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde,
- Benutzer, die Manipulationen am Meinungsbild (Wahlfälschung) vorgenommen haben, sowie
- Mehrfachbenutzerkonten.