Trauzeuge
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Ein Trauzeuge ist eine benannte Person, die bei einer Eheschließung anwesend ist und diese bezeugen kann. Üblich ist, dass ein Trauzeuge auch nach der Heirat als Ansprechpartner und ggf. als Vermittler für die Eheleute zur Verfügung steht.
In der Regel wird ein Trauzeuge von der Braut, ein weiterer vom Bräutigam bestimmt. Zur standesamtlichen Trauung sind in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben, bis zu zwei können jedoch benannt werden. Gleiches gilt für eine Eheschließung in evangelischen Konfessionen sowie für die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die katholische Kirche schließt Ehen nur in Gegenwart zweier Trauzeugen.
In der Schweiz (ZGB Art. 102) und in Österreich sind zwei Trauzeugen vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Trauzeugen in anderen Kulturen
In Uganda ist es die Aufgabe des Trauzeugen - über die oben genannte Pflicht hinaus - das Brautpaar durch die "Wege der Ehe" zu führen. Das bedeutet, dass ein Trauzeuge idealerweise verheiratet sein sollte (mit einer einzigen Frau) und mit seiner Erfahrung helfen kann. Als Eingeweihter muss er mit den Details diskret umgehen, die er mit dem jungen Paar teilt.
In Schottland war vor hunderten von Jahren der Trauzeuge eher ein Komplize. Wenn ein Mann eine Frau haben wollte, dann nahm er sie sich schlicht. Da dies auf eine Entführung hinauslief, musste er annehmen, dass die Familie der jungen Frau dagegen etwas unternehmen würde, womit der Bräutigam nicht nur Mut, sondern auch Hilfe brauchte. Er suchte nur die besten und tapfersten seiner Freunde aus und der allerbeste unter ihnen wurde bekannt als der "Best Man" (Englisch für Trauzeuge).
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