Verfassungsgericht
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Ein Verfassungsgericht ist ein besonderes Gericht, das sich im Sinne der Verfassungsgerichtsbarkeit mit Fragen zur Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, Verordnungen und anderen Hoheitsakten auseinandersetzt. Abhängig vom Gerichtssystem ist das Verfassungsgericht eine eigenständige Instanz außerhalb des normalen Rechtswegs oder Bestandteil eines Gerichts, dass sich auch mit anderen Rechtsfragen beschäftigt. Deutschland hat ein Bundesverfassungsgericht, sowie Landesverfassungsgerichte, die teilweise auch als Verfassungsgerichtshöfe oder Staatsgerichtshof bezeichnet werden.
[Bearbeiten] Staaten mit Verfassungsgerichten
- Ägypten
- Albanien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Weißrussland
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Chile
- Deutschland, (siehe Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgerichte)
- Frankreich
- Georgien
- Guatemala
- Indonesien
- Italien
- Kasachstan
- Kolumbien
- Kroatien
- Kirgisistan
- Lettland
- Litauen, Konstitucinis Teismas
- Mazedonien
- Madagascar
- Moldawien
- Mongolei
- Österreich, (siehe Verfassungsgerichtshof)
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Serbien und Montenegro
- Slowakei
- Slowenien
- Südafrika
- Südkorea
- Spanien
- Tadschikistan
- Thailand
- Tschechien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Usbekistan
- Zentralafrikanische Republik