Alpenkonvention
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Die Alpenkonvention (Übereinkommen zum Schutz der Alpen, AK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den umfassenden Schutz und die nachhaltigen Entwicklung der Alpen. Sitz der Konvention ist Innsbruck, eine Aussenstelle wurde in Bozen geschaffen.
Am 7. November 1991 wurde die Rahmenkonvention durch die Umweltminister der Alpenländer
- Deutschland,
- Schweiz,
- Österreich,
- Italien,
- Frankreich,
- Slowenien,
- Liechtenstein,
- Monaco und der
- EU
in Salzburg (Österreich) unterzeichnet (genau genommen: Monaco wurde später in die Runde aufgenommen, Slowenien war auch nicht bei der Unterzeichnung dabei, an den Vorarbeiten war Jugoslawien beteiligt, Slowenien wurde als Staat erst 1991 gegründet). Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), bei der die regionalen Regierungschefs lediglich Empfehlungen ohne Rechtskraft erlassen können, sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle rechtlich verbindliche Staatsverträge. Sie sind entsprechend durch die Parlamente der oben aufgeführten Vertragspartner zu ratifizieren.
In der allgemein gehaltenen Rahmenkonvention, die inzwischen auch von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention so genannte Durchführungsprotokolle - bisher gibt es neun - zu erarbeiten. Diese Fachprotokolle wurden von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien ratifiziert. Frankreich hat 2005 alle Protokolle ratifiziert, Monaco einen Teil der Protokolle. Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. In der Schweiz und in Italien sind die Protokolle zum Teil heftig umstritten. Es gibt Protokolle zu folgenden Themen:
- Naturschutz und Landschaftspflege;
- Berglandwirtschaft;
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung;
- Bergwald;
- Tourismus;
- Energie;
- Bodenschutz;
- Verkehr;
- Streitbeilegung.
Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein so genanntes "Ständiges Sekretariat", welches seinen Sitz in Innsbruck hat. Die offizielle Website des Sekretariats Alpenkonvention bietet allgemeine Informationen zur Alpenkonvention. Der Posten des Generalsekretärs ist derzeit nicht besetzt, geschäftsführender Generalsekretär ist Ruggero Schleicher-Tappeser.
Der Vorsitz der Alpenkonvention wechselt alle zwei Jahre, von 2004 bis 2006 führt Österreich den Vorsitz.
Die Alpenkonvention hat 11 offizielle Beobachterorganisationen. Die aktivste ist die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), welche schon bei ihrer Gründung 1952 die Erarbeitung einer Alpenkonvention durch die Alpenstaaten gefordert hat. Auf der Website der CIPRA finden sich viele Informationen über die Alpenkonvention, eine Übersicht über den Stand der Ratifizierung von Konvention und Protokollen sowie die Originaltexte in den vier Konventionssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch.
[Bearbeiten] Literatur
- Werner Schroeder: Die Alpenkonvention - Inhalt und Konsequenzen für das nationale Umweltrecht. Natur und Recht 28(3), S. 133 - 138 (2006), ISSN 0172-1631
[Bearbeiten] Weiterführende Links
- Offizielle Seite der Alpenkonvention
- CIPRA-International
- Deutscher Alpenverein (DAV)
- Österreichischer Alpenverein (OeAV)
- Alpenkonventionsbüro der CIPRA-Österreich
- PLANET ALPEN - Das vierteljährliche Magazin das sich um eine nachhaltige Alpenentwicklung kümmert
[Bearbeiten] Protokolle zum Nachlesen
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Berglandwirtschaft
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
- Bergwald
- Tourismus
- Energie
- Bodenschutz
- Verkehr
- Streitbeilegung
Kategorien: Umweltpolitik | Alpen | 1991