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Berufskraftfahrer - Wikipedia

Berufskraftfahrer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Berufskraftfahrer ist ein echter „anerkannter Facharbeiter“ für die Personen- und Güterbeförderung nach der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714). Aufgrund seiner Ausbildung, ist er zum sicheren und verantwortungsvoll selbständigen Führen von Kraftfahrzeugen, sowohl im Personen- als auch im Werk- bzw. Güter- Nah- und Fernverkehr qualifiziert. Die dreijährige duale Ausbildung gliedert sich in die zwei Bereiche des Personen- und Güterverkehrs.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Die Bundesregierung hatte die Richtlinie 2003/59/EG der EG in nationales Recht für eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb am 1. Oktober 2006 umgesetzt. In der deutschen Gesetzgebung richtet sich der Beruf nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

[Bearbeiten] Voraussetzung der Einstellung

Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens einen Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, mit dem 17. Lebensjahr [1] und sowie C 1 + E erst mit 18 Jahren erworben werden, sowie den Omnibus-Führerschein bei 21 Jahren. Die dementsprechende Tauglichkeits-Untersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF, sowie auch für die Fahrerlaubnis C + E eine notwendige Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung, kann bzw. darf auch der 18-jährige "Auszubildende" bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 Tonnen in fachlicher Begleitung fahren, wenn er die Fahrerlaubnis im Wege der Einzelausnahme erlangt hat.

[Bearbeiten] Persönliche Voraussetzungen

Gesundheit zur Erlangung der Fahrerlaubnis C + E, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit digitalem und technischem Gerät, Flexibilität, Mobilität, gute körperliche Verfassung und gute Nerven.

[Bearbeiten] Ausbildung

Die Ausbildung des BKF erfolgt nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) in einem „Ausbildungsrahmenplan“, sowohl in einem Speditions- oder Busbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Es sollen Tätigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausschöpfung einer qualifizierten beruflicher Tätigkeit befähigt wird. Dazu gehören insbesondere das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Es muss ein Berichtsheft geführt werden in Form eines Ausbildungsnachweises. Eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff und beinhaltet einen Facharbeiterbrief nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK.

[Bearbeiten] Ausbildungsberufsbild § 3 BKV

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

  • 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 4. Umweltschutz,
  • 5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
  • 6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung,
  • 7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen,
  • 8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr,
  • 9. Kundenorientiertes Verhalten,
  • 10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
  • 11. Betriebliche Planung und Logistik,
  • 12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung,
  • 13. Qualitätssichernde Maßnahmen.
  • 14. Fachgerechte Sicherung der Ladung.
  • 15. Einhalten der zulässigen Maße und Gewichte.

[Bearbeiten] Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten

Gefahrgutfahrer (GGVSE / ADR), Kraftverkehrsmeister, als Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr, Verkehrsfachwirt, Fachkraft für Lagerhaltung, Speditionskaufmann z.B. Disponent, Selbständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK.

[Bearbeiten] Grundqualifikation und Weiterbildung in der Europäischen Union

Gegenstand der neuen Grundqualifikation für BKF sind spätestens ab den 1. September 2009, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse bzw. dem erforderliche Niveau hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:

  • 1. Kenntnis der technischen Merkmale
  • 2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • 3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
  • 4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  • 5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
  • 6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
  • 8. Sensibilisierung für körper, geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
  • 9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
  • 10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
  • 11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.

................................................................................

  • a. Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation beträgt 280 Stunden.
  • b. Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen
  • c. Während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden
  • d. Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen.

Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:

  • 1. Vorname + Name des Inhabers
  • 2. Geburtsdatum und Geburtsort
  • 3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
  • 4. Bezeichnung der Behörde
  • 5. Verwaltungs-Nummer
  • 6. Führerscheinnummer
  • 7. Seriennummer des Nachweises
  • 8. Lichtbild des Inhabers
  • 9. Unterschrift des Inhabers
  • 10. Wohnort,
  • 11. Fahrzeugklassen

in den Sprachen:

  • tarjeta de cualificación del conductor
  • chaufføruddannelsesbevis
  • Fahrerqualifizierungsnachweis
  • driver qualification card
  • carte de qualification de conducteur
  • cárta cáilíochta tiomána
  • carta di qualificazione del conducente
  • kwalificatiekaart bestuurder
  • carta de qualificação do motorista
  • kuljettajan ammattipätevyyskortti
  • yrkeskompetensbevis för förare

[Bearbeiten] Geschichtliches

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Berufskraftfahrer" gibt es in der Bundesrepublik seit dem 26. Oktober 1973, der bisher in Bundesrepublik Deutschland nur ein angelernter Facharbeiter war. Vor diesem Zeitpunkt waren der "Kapitän der Landstraße" bzw. "Kraftfahrer" /"Trucker" rechtlich nicht mehr als "Hilfsarbeiter mit Führerschein". Jeder braucht ihn, doch keiner will ihn, den LKW und damit den Berufskraftfahrer. Dieser volkswirtschaftliche und gewinnorientierte LKW-Arbeitsplatz in der EU, ist als wichtiger Funktionsträger der Industrie anzusehen. Diese Tätigkeit kann oder sollte z. Zt. nur mit einem Berufskraftfahrer ausgefüllt werden. Die künftige Strategie der Technik und Digitalisierung haben im Straßengüterverkehr eine grundlegende Bedeutung. Dieses kann aber nur über die Qualifizierung des Kraftfahrers, zu einem Berufskraftfahrer der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714) ein Erfolg werden. Das Fachwissen der Berufskraftfahrer, sollte eine Qualität i.Z.m. der Planung und Organisationsstärke als großer Selbst-Entscheidungsspielraum benutzt werden. Um endlich von der Bezeichnung "Knecht der Nation" gelöst zu werden, bedurfte es einer langen 85 Jahre andauernden Kraftanstrengung für den Status zum echten Facharbeiter.

Zunächst wurde ab den 1. Januar 1974 für die langjährig tätigen Kraftfahrer, ein etwa 8-monatiger Kursus an einer TÜV-Akademie, bei der Dekra oder einer ähnlichen fachlichen Schulungs-Einrichtung und einer anschließend erfolgreich bestandener Prüfung vor der IHK der BKF-Facharbeiterbrief ausgestellt. Dadurch bestätigte sich sehr schnell, dass neben der theoretischen auch eine praktische, betriebliche Ausbildung von großer Bedeutung war. Mit der betrieblichen Ausbildung ist keineswegs der Erwerb der Fahrerlaubnis gemeint, denn die rein fahrerische Ausbildung ist nach wie vor Angelegenheit der Fahrschulen. Im Bereich der dualen Ausbildung geriet damit auch der BKF in den Zuständigkeitsbereich der Berufsschulen. Es wurde in den Jahren vor 1974 eine zweijährige, duale Ausbildung entwickelt, wobei schnell im Laufe der Zeit ab 1980, die Anforderungen an die zukünftigen Facharbeiter stiegen, mussten neue Ausbildungsrichtlinien komplettiert, ausgearbeitet und den neuesten pädagogischen, sowie sonstigen Erkenntnissen angepasst werden. In den Speditionen sollten die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen - falls vorhanden - durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltungund Nah- und Fernverkehr.

Der Kraftfahrer hat sich viele Jahre im untersten betrieblichen und beruflichen Status befunden. Das niedrige Image und das schlechte Ansehen in der Bevölkerung, war und ist nicht gerade positiv. Angesichts vieler Medien-, bzw. der öffentlichen Meinung, in dem die LKW als Behinderer bzw. Störfaktor bezeichnet werden, flüchten sich Kraftfahrer vielfach als hilflose „Alleinkämpfer“ in ein Traumwelt-Denken der amerikanischen "Truckerromantik". Durch die einseitig vorgegebenen, diktierten Arbeitsabläufe der verladenden Wirtschaft und der modernen digitalen Technologie-Technik, muss darauf geachtet werden, das der Kraftfahrer nicht zu einem willen- und wissenslosen Befehlsempfänger bzw. unbedeutenden Erfüllungsgehilfen der Industrie wird. Die Weiterbildung, betriebliche Schulungen und Auszubildende zum Berufskraftfahrer sind bisher meistens nur Lippenbekenntnisse von den Arbeitgebern im Transport-Gewerbe gewesen. Die Erkenntnis wird sich hoffentlich durchsetzen, dass zur Bewältigung im EU-Binnenmarkt, ein gut ausgebildeter Facharbeiter (BKF) benötigt wird, der als Fernfahrer, Transportmanager und Verkehrsexperte, Bordingenieur und Navigator, Präsentant des Unternehmers und Treuhänder wertvoller Ladung, seine Transporte als „Internationaler Logistischer Transportoperateur“ in Europa ausführt.

Am 21. Juli 1987 hat das Bundessozialgericht (BSG), ein vernichtendes Urteil gegen den Berufskraftfahrer ausgesprochen, indem ihm der Facharbeiter aberkannt wurde (4a RJ 39/86). Die zweijährige Ausbildung erübrigte sich somit und der Berufskraftfahrer war ab sofort nur noch ein „angelernter“ Facharbeiter. Das berufliche Leitbild besteht aus dem 1. ungelernten Arbeiter, 2. angelernten Facharbeiter, 3. echten Facharbeiter und 4. qualifizierten Facharbeiter (Meister). Es hatte anschließend noch 14 Jahre gedauert, d. h. bis zum 19. April 2001, bis die neue Berufskraftfahrerausbildungsverordnung in Kraft gesetzt wurde, um einen anerkannten Facharbeiter mit einer dreijährigen Ausbildung ab den 1. August 2001 zu ermöglichen.

Ein Facharbeiter-Beruf für den Kraftfahrer, als Biographie des guten Willens, ist eine lange Geschichte:

  • 1926 - wurde der Kraftfahrerberuf nur als Anlernberuf vom deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen (BATSch) vorgeschlagen.
  • 1955 - eine Anerkennung des Facharbeiters für Kraftfahrer, wurde von der Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung (ABB) abgelehnt.
  • 5. April 1968 - unter den Sozialpartnern Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (BDF + ÖTV), wurde der Wille bekundet den Berufskraftfahrer als Facharbeiter zu installieren.
  • 26. Oktober 1973 - wurde erstmalig eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer in Kraft gesetzt und zur einer Anerkennung des Kraftfahrerberufs, die als Gesetz zur Erstausbildung, von bis zu zwei Jahren niedergeschrieben worden ist (BGBl. I S. 1518).
  • 1. Januar1974 - Beginn der BKF-Ausbildung, wurde im Bundesmanteltarifvertrag – Fernverkehr (BMT-Fern.) festgeschrieben.
  • 1980-83 - wurden Gespräche unter den Sozialpartnern (BDF + ÖTV) geführt, über eine Neuordnung des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer. Es wurde Einigkeit in Eckwerten erzielt: a) Ausbildung drei Jahre, b) Grund und Fachausbildung, c) Qualifikation nachweisen, d) Beseitigung altersmäßiger Beschränkung, e) überbetriebliche Ausbildung. Durch die "doppelte Zeit" der Berufsausübung i.Z.m. der externen Prüfung und durch die neue 3-jährige Ausbildungszeit, musste zur Anerkennung des Berufsstatus bei dem Rententräger, von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) lehnte diese Regelung strikt ab und die Gespräche wurden eingestellt.
  • 4. Februar 1983 - von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde ein Rahmenplan für die Berufsschule, zwecks einer neuen Ausbildungsordnung und Verfahrensvorschriften beschlossen. Dieser Beschluss konnte durch die inhaltliche Abstimmung, aufgrund Unstimmigkeiten mit dem Deutsche Industrie und Handelstag nicht durchgeführt werden.
  • 21. Juli 1987 - das Bundessozialgericht (BSG) hat für den Berufskraftfahrer nur einen "angelernter Facharbeiter"-Status festgestellt und dementsprechend geurteilt (4a RJ 39/86). Somit musste der Berufskraftfahrer bei einem vorzeitigen Berufsunfähigkeits-Rentenantrag (BU) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
  • 6. Februar 1990 - die ÖTV kündigte eine Initiative zur Neuordnung des Berufskraftfahrers als Facharbeiter an, mit der Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre.
  • April 1990 - wurde der Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse für den Berufskraftfahrer, als Ergebnis der Sachverständigen Sitzungen, von neun Beteiligten vorgelegt. Der beschlossene Ausbildungs-Katalog ließ noch viele Fragen offen und wurde zurückgestellt.
  • Januar 1991 - legte der Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) einen ausgearbeiteten Vorschlag zur dreijährigen Ausbildung als BKF- Facharbeiter vor.
  • 30. November 1992 - von insgesamt neun Beteiligten bzw. von deren Sachverständigen, wurden Gespräche durchgeführt. Für diese Initiative zur Neuordnung des Berufskraftfahrer-Facharbeiters beteiligten sich die Bundesminister für: Verkehr, Arbeit und soziales, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft, Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF), Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT), Fa. Bayer AG, Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Industrie Gewerkschaft Chemie-Papier-Keramik (IG Chemie).
  • 5. Juli 1993 - hatte die ÖTV eine Berufskraftfahrer Ausbildungs- und Standpunkt-Ausarbeitung vorgelegt.
  • 13. Juli 1993 - im Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) legte einen überarbeiteten für die Fachrichtung Entsorgungs- Verkehr auf Verlangen der ÖTV vor. Die verabredete Erörterung zwischen BDE + ÖTV konnte nicht stattfinden, weil die ÖTV unschuldig fehlte. Die ÖTV wollte keine regionalen Ausbildungsstätten, keine Fachrichtung Entsorgungs-Verkehr, keine Fachrichtung Personenverkehr in den Ausbildung Rahmenplan festschreiben. Auch das Problem mit den Ausbildungs- Tarifvertrag wurde nicht im Konsens mit dem Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF) möglich. Das Scheitern aufgrund der Uneinigkeit, musste der gute Wille der vier Ministerien, fünf Arbeitgeberverbänden und zwei Gewerkschaften, jetzt aberkannt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die ganze Erweiterung der Ausbildung auf drei Jahre für den Berufskraftfahrer, vorbereitet und organisiert. Zusammenfassend sei festzustellen: Die Qualitätsanforderungen an den Berufskraftfahrer seien unbedeutend und durch den Führerscheinerwerb und der anschließenden Arbeitsausführung des nur Kraftfahrers, bedarf es kein Berufskraftfahrer-Facharbeiter. Es werden keine weiteren Anforderungen gestellt, um eine „Allerweltstätigkeit“ bewerkstelligen zu können. Der Kraftfahrer braucht keine Berufsausbildung, betreibt eine untergeordnete Tätigkeit, wird und kann den Beruf nicht lange ausüben und hat ein schlechtes, „negatives Image“. Dadurch sind die wesentlichen Merkmale einer Facharbeitertätigkeit nicht erfüllt. Das ergibt sich auch aus den Lehrstellenabbrüchen, die mit 48 Prozent aller BKF- Lehrverträge ab 1974 beendet wurden. Der Berufskraftfahrer hat bei seiner Arbeit wenig Spielräume, denn die Tätigkeit ist reglementiert, sowie durch Wiederholungen gekennzeichnet und das niedrige Image lässt den Fahrer nur Fahrer sein, als „Jedermannsqualifikation“. Das BIBB und IAB haben 1993 festgestellt: das 5,6 Millionen Kraftfahrer beruflich tätig sind, unter denen 1,2 Millionen Kraftfahrer diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Nach vorläufiger Hochrechnung sind davon ca. 120 000 BKF im Güter- und Personenverkehr in der Bundesstatistik -BO 714- anerkannt.

Ein Ausbilder für BKF weiß genau woran es gelegen hat. Die Arbeitgeber im Speditionsbereich haben die Auszubildenden im ersten Jahr als Lagerarbeiter und als Rangierer im Speditionsbetrieb arbeiten lassen und sobald der Führerschein der Klasse drei (mit 17 Jahren) vorhanden war, wurden sie im Güternahverkehr missbraucht. Innerhalb des letzten Lehrjahres (18 Jahre und Klasse zwei Fahrerlaubnis) wurden die Auszubildenden widerrechtlich (alleine) in einem 40 Tonnen LKW, rund um die Uhr im Güterfernverkehr verheizt.

  • Anfang 1996 - hat sich der zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages Partei übergreifend geeinigt (zwei Enthaltungen), das 12 Punkte Programm fürs Transportwesen zu beschließen (BT 13/3650). Der Punkt 1.: die Anforderungen an den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrs- Unternehmer und an die Ausbildung der Fahrer müssen verbessert werden.
  • Januar 2000 - in Anbetracht der jahrelangen Verhandlungen, haben sich die Berufsverbände und Politiker eine Einigung erzielt, d.h. endlich für eine Zukunft des Kraftfahrers entschieden und sich über eine dreijährige Berufsausbildung verständigt.
  • 19. April 2001 - wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin als Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – BKV“ im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 642) veröffentlicht.
  • 1. August 2001 - konnte endlich die dreijährige Facharbeiter- Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BO 714) begonnen werden.
  • 1. August 2005 - die europäische "Richtlinie 2003/59/EG" ist für die Ausbildung des BKF (v. 15. Juli 2003) in Kraft, die besagt, dass nur noch Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingestellt werden dürfen, die über eine entsprechende Grundqualifikation und Weiterbildung verfügen. Alle fünf Jahre ist ein Wiederholungs- und Auffrischungslehrgang zu absolvieren und gilt für alle aktiven Kraftfahrer.
  • 1. Oktober 2006 wurde in der deutschen Gesetzgebung der nach der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714)genannte Beruf des Berufskraftfahrer´s in dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) umgesetzt und endgültig die dreijährige Ausbildung per Gesetz festgelegt.

Der zusätzliche europäischen BKF Grundlehrgang muss dementsprechend so erfolgen, das der BKF über ein ausreichendes berufliches Wissen verfügt. Die neue Ausbildungsrichtlinie ist in der EU per Gesetz ordentlich umgesetzt worden. Neben den Berufsschulen, sind auch die Ausbildung- Betriebe und Ausbildungsträger z. B. IHK verantwortlich. sein soll, ist noch nicht abzusehen. In Folge der "Hartz"-Gesetze haben sich Auch sind noch zusätzliche private Ausbildungsträger wie z.B. TÜV und Dekra für BKF- Ausbildung berechtigt, da aber die Mittel u.a. für Umschulungen erheblich reduziert wurden, werden dort erheblich weniger Berufskraftfahrer umgeschult bzw. ausgebildet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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