Bundesministerium für Inneres
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Das österreichische Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz und insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig. Leiter des Ministeriums ist der Innenminister der Republik Österreich.
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[Bearbeiten] Bundesminister
In der derzeit amtierenden Bundesregierung ist Günther Platter (ÖVP) Bundesminister für Inneres. Als solcher ist er unter anderem auch Vorgesetzter der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Bundeskriminalamts, die alle der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des Bundesministeriums für Inneres) unterstehen.
[Bearbeiten] Kompetenzen
Das BMI ist zuständig für:
- Sicherheitswesen
- Staatsgrenzen
- Organisation des Dienstbetriebes der Bundespolizei
- Staatsbürgerschaft und Heimatrecht
- Personenstandsangelegenheiten, z. B. Namensrecht (soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind)
- Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen
- Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern
- Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen)
- Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
- Katastrophenschutz
- Zivildienst
- Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind
[Bearbeiten] Organisation
Das BMI ist in Sektionen, Abteilungen und Referate gegliedert:
- Bundesminister
- Kabinett des Bundesministers
- Sektion I: Ressourcen
- Sektion II: Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Leiter: Dr. Erik Buxbaum)
- Abteilung II/1: Organisation und Dienstbetrieb
- Abteilung II/2: Einsatzangelegenheiten (u. a. Exekutivdienst, Verkehrsdienst)
- Abteilung II/3: Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
- Abteilung II/4: Staatliches Krisenmanagement, Zivilschutz und Flugpolizei (u. a. Zivilschutz, Bundeswarnzentrale und Alarmvorsorge)
- Abteilung II/5: Sicherheitsakademie
- Abteilung II/6: Chefärztlicher Dienst
- Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
- Bundeskriminalamt
- Sektion III: Legistik
- Abteilung III/1: Legistik
- Abteilung III/2: Rechtsangelegenheiten (Datenschutz)
- Abteilung III/3: Sicherheitsverwaltung (Passwesen)
- Abteilung III/4: Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen
- Abteilung III/5: Asyl und Betreuung (u. a. auch Menschenrechtsbeirat, Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS))
- Abteilung III/6: Wahlangelegenheiten
- Abteilung III/7: Zivildienst
- Sektion IV (u. a. Technik, IT, Liegenschaften, Interne Revision, Interne Angelegenheiten)
Unter Bundesminister Strasser wurde die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A: Bundespolizei, Gruppe B: Gendarmeriezentralkommando, Gruppe C: Staatspolizeilicher Dienst, Gruppe D: Kriminalpolizeilicher Dienst, Gruppe E: Administrativpolizeilicher Dienst und Gruppe F: Planung und Schulung) zugunsten der dargestellten Gliederung in Abteilungen geändert.
[Bearbeiten] Historische Entwicklung
- 1918-1919: Staatsamt des Inneren
- 1919-1920: Fusion mit dem Unterrichtsministerium zum Staatsamt für Inneres und Unterricht
- 1920-1923: ab dem Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesministerium für Inneres und Unterricht
- 1923-1938: Eingliederung in das Bundeskanzleramt
- seit 1945: Bundesministerium für Inneres
[Bearbeiten] Weblinks
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