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Caritas - Wikipedia

Caritas

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel behandelt die katholische Hilfsorganisation Caritas. Zum Begriff der fürsorgenden Form der Liebe vergleiche Karitas.

Caritas (lat. Nächstenliebe, Hochschätzung) ist eine in vielen Ländern tätige soziale Hilfsorganisation der katholischen Kirche: in Deutschland (Körperschaft d. öffentl. Rechts) als Deutscher Caritasverband e. V. mit über 900 einzelnen Organisationseinheiten - die meisten davon als selbständig eingetragene Vereine organisiert. Das internationale Caritas-Netzwerk umfasst weltweit 162 Organisationen. Ihre evangelische Entsprechung ist die Diakonie.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutscher Caritasverband

[Bearbeiten] Geschichte

Der Deutsche Caritasverband wurde 1897 von Prälat Lorenz Werthmann als „Charitasverband für das katholische Deutschland“ in Köln gegründet; der Sitz des Verbandes liegt bis heute in Freiburg im Breisgau. 1916 erkannte die Deutsche Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesan-Caritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre 1922 hatten alle deutschen Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Arbeit des Caritasverbandes politisch und rechtlich stark eingeengt, obwohl sie formal durch das Reichskonkordat von 1933 abgesichert war.

In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung auseinandergerissener Familien. In den 1960er Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Deutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte bei den in der DDR bestandenen Caritasverbänden 1990 die Neu- oder Wiedergründung als Vereine nach bürgerlichem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschloss der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes erstmals ein „Leitbild des Deutschen Caritasverbandes“; eine Satzungsreform erfolgte im Jahre 2005. Präsident des Deutschen Caritasverbandes e. V. ist seit 2004 Msgr. Dr. Peter Neher. Der aus dem Allgäu stammende Pfarrer und Theologe war vor seiner Berufung im Jahr 2004 zum Präsidenten im Bistum Augsburg Caritasdirektor für die Diözese Augsburg. Er reformierte hier die Struktur des Diözesanverbandes und der 17 Kreisverbände neu.

[Bearbeiten] Struktur

Der Deutsche Caritasverband mit Sitz in Freiburg ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, der von der Delegiertenversammlung auf sechs Jahre gewählt wird. Die Geschäftsführung wird von einem drei- bis fünfköpfigen hauptamtlichen Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten wahrgenommen. Die Organisation der Diözesan-Caritasverbände ist dezentral, d. h. sie sind rechtlich eigenständig und unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636 Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 karitative Ordensgemeinschaften.

Der Caritasverband ist föderalistisch aufgebaut. Der Deutsche Caritasverband, die Landescaritasverbände und die Diözesancaritasverbände sind als Dachverbände jeweils selbständige Rechtsträger, deren Mitglieder dann die Kreis- und Stadtverbände so wie die Fachverbände sind. Diese örtliche Verbände nehmen verschiedene Rechtsformen an, z. B. e. V. (eingetragene Vereine) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung), und können z.T. ihrerseits über erheblichen wirtschaftlichen Einfluss verfügen (z.B. Caritas Trägergesellschaft Trier).

Caritas international (Ci) ist das Hilfswerk für internationale Hilfe der deutschen Caritas. Es leistet weltweite Katastrophenhilfe und fördert soziale Projekte für Kinder, alte und kranke Menschen sowie für behinderte Menschen. (Nicht verwechseln mit [[Caritas Internationalis]], der Konförderation der weltweiten Caritasorganisationen.)

Im dreiköpfigen Vorstand ist Präsident Dr. Peter Neher (Theologe) Vorsitzender, besonders verantwortlich für den Geschäftsbereich Verbandsleitung, Verbandsentwicklung und internationale Verantwortung. Der stellvertretender Vorsitzende und Generalsekretär ist Prof. Dr. Georg Cremer mit dem weiten Bereich Sozial- und Fachpolitik. Niko Roth als Finanz- und Personalvorstand verantwortet besonders Finanzen, Personal und weitere unternehmerische Belange.

[Bearbeiten] Zielsetzung und wesentliche Grundsätze der Arbeit

Die Ziele des Caritas-Verbandes leiten sich von der Lehre der römisch-katholischen Kirche ab. Im Leitbild von 1997 legt der Deutsche Caritasverband als Ziele für die Arbeit der Schutz der Menschenwürde, die Solidarität in einer pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg fest. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Über das Leitbild hinaus gibt es auch andere Ziele, die vom Caritas-Verband verfolgt werden, und es gibt genauere Vorgaben, in welche Richtung die Gesellschaftspolitik mitgestaltet werden soll. Das christliche Grundverständnis des Verbands unterscheidet ihn von einem staatlichen oder einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sowohl im wirtschaftlichen Bereich, wo die Gewinnmaximierung weniger im Vordergrund steht (auch wenn Verluste ebenfalls nicht erwünscht seien), als auch im arbeitsrechtlichen Bereich, was die Anforderungen an Gewissensentscheidungen der Mitarbeiter betrifft. Kritiker dieser Ausdehnung des Arbeitgeberinteresses auf das Privatleben der Mitarbeiter bemängeln, dass Kündigungen aus solchen Gründen oder ein Verbot der gewerkschaftlichen Organisation dem allgemeinen Arbeitsrecht, dem Grundgesetz und auch dem Leitbild des Caritasverbandes widersprächen, das ja den Schutz der Menschenwürde und die Solidarität in einer pluralen Welt vertritt. Statt leitbildgemäß Not zu lindern, würde durch Kündigungen, etwa nach Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, Ausgrenzung und neue Not geschaffen.

[Bearbeiten] Caritas als Arbeitgeber

Mit bundesweit fast 500.000 hauptamtlichen Mitarbeitern gehören die Caritasverbände in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Der Caritasverband ist mit Abstand der größte Wohlfahrtsverband in Deutschland. Hinzu kommen schätzungsweise nocheinmal soviele ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer. Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR = Allgemeine Vertragsrichtlinien des Deutschen Catitasverbandes) eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes (BAT) angelehnt ist. Es wird derzeit daran gearbeitet sich an den neuen TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) anzuschließen, oder wieder ein eigenes Vertragswerk zu entwickeln. Sicher ist jedoch, dass es wieder Abgrenzungen zum TVöD haben wird. Es handelt sich in jedem Fall jedoch nicht um einen Tarifvertrag!

Der Caritasverband unterliegt als Teil der römisch-katholischen Kirche dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches bereits durch Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung und heute durch Artikel 140 des Grundgesetzes gewährt wird.[1] Dies bringt analog zum Status der Tendenzbetriebe einige Besonderheiten im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter mit sich, da sie zur kirchlichen Dienstgemeinschaft gezählt werden. So ist weder die gewerkschaftliche Organisation noch das Streikrecht zulässig; Tarifveränderungen werden von einer paritätisch besetzten Kommission (Arbeitsrechtliche Kommission) verhandelt. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt ebenfalls nicht, und bei den EU-Richtlinien, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbieten (2000/78/EG), hat die Kirche großzügige Ausnahmeregelungen erhalten. Statt EU-Recht wird die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wie in der verfassten Kirche angewandt. Als Ergänzung zur beschränkten Geltung staatlicher Arbeitsgesetze besteht die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor einer internen kirchlichen Schlichtungsstelle verhandeln bzw. schlichten zu lassen.

In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche vorausgesetzt; bei anderen werden z.B. Evangelische eingestellt, kaum aber Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (z.B. Neuapostolische Kirche). Zwischenzeitlich sind jedoch einige Ausnahmen dieser Regelungen bekannt geworden. Ferner werden Anforderungen an die persönliche Lebensweise der Mitarbeiter gestellt, die im römisch-katholischen Sinne christlich sein soll (Firmenphilosophie). Offenkundige Abweichungen von diesen Vorstellungen können zur Kündigung durch den Dienstgeber führen (insb. Wiederverheiratung nach Scheidung, offenes Ausleben von Homosexualität).

[Bearbeiten] Finanzierung

Die von der deutschen Caritas erbrachten sozialen Dienste werden hinsichtlich der Sach- und Personalkosten zu einem Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. So tragen die bayerischen Bezirke oder die Landeswohlfahrtsverbände Baden Württembergs einen Teil der Kosten der Suchtberatungsstellen, und die Sozialversicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung diejenigen der Sozialstationen.

Bei vielen Einrichtungen müssen die Träger jedoch teilweise erhebliche Eigenmittel zufließen lassen . So wurden z. B. bei den Sozialpsychiatrischen Diensten, SPDI, durch die Bezirke Mittel gekürzt und die Krankenkassen verabschiedeten sich gänzlich aus der Finanzierung. Andere Dienste, wie beispielsweise in einigen Bundesländern die Schwangerschaftsberatungsstellen, oder auch die Sozialberatung werden komplett von der Caritas bzw. indirekt der römisch-katholischen Kirche finanziert. Diese Eigenmittel kommen u.a. aus Mitteln der Kirchensteuer, Spenden, Caritassammlungen, Vermögensverwaltung und Mitgliedsbeträgen. Wie die finanzielle Situation jedes einzelnen Dienstes genau aussieht, ist recht unterschiedlich, sodass es keine allgemeingültigen Statistiken geben kann. In der Regel mussten die die Einrichtungen einen Eigenbeteiligung von bis zu 10 Prozent bei öffentlich bezuschussten Einrichtungen aufbringen. Bei den SPDIs beträgt das Defizit für den jeweiigen Träger auf Grund der beschriebenen Kürzungen rund 20 bis 30 Prozentx.

Der jeweilige Caritasverband tritt dabei als freier Träger, etwa der Jugend-, Behinderten- oder Altenhilfe auf. Sparmaßnahmen bei öffentlichen Mitteln sowie ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens haben in der Arbeit der Caritas vielerorts zu einer erheblichen Verengung der finanziellen Spielräume geführt und Maßnahmen der Konsolidierung notwendig gemacht. Bei einer Senkung der Einkommenssteuer wirkt sich das auch auf die Kirchensteuer aus, auf die die Kirche und ihre Einrichtungen erheblich angewiesen ist. Steuerzuwächse in der Lohnsteuer bescheren den Kirchen aber auch Mehreinnahmen. In anderer Hinsicht haben die Kirchen mit erheblichen Austritten zu kämpfen. Die meisten Einrichtungen arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, werden betriebswirtschaftlich beraten und streben die Kostendeckung im Rahmen der vorher beschriebenen Kriterien an. Im Vergleich zu anderen Hilfsorganisationen ist der Anteil der Verwaltungskosten eher gering.

[Bearbeiten] Einrichtungen

Dem Caritasverband zugehörig sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Suchtkrankenhilfe, der Sozialpsychiatrischen Beratungsdienste, der Behindertenhilfe sowie viele weitere soziale Einrichtungen. Mit über 25.000 Einrichtungen und über 1,1 Millionen Plätzen/Betten ist er unter den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung der größte deutsche Wohlfahrtsverband, gefolgt von dem Diakonischen Werk (evangelische Kirche), dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO - Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen.

Nahezu jeder Kreisverband (zugehörig zu den jeweiligen Diözesanverbänden) unterhält neben den spezialisierteren Fachdiensten und -einrichtungen auch einen sog. Grunddienst: der Allgemeinen Sozialberatung (o. ä. Name), die neben einem eigenen Beratungs- und Unterstützungsprofil für Jedermann, also Menschen mit unterschiedlichsten Fragestellungen oder in schwierigen Lebenssituationen, auch als erste Anlauf-, Informations- bzw. sog. Clearingstelle zur Verfügung steht.

Beispiele für Arbeitsfelder der Caritas sind:

  • Allgemeine soziale Beratungsdienste (z. B. Allgemeine Sozialberatung als Beratungs-Grunddienst der Caritas)
  • Altenhilfe (z. B. Altenpflegeheime, Begegnungsstätten. Die Caritas Trägergesellschaft Trier, 1987 (ctt e. V.), als ein Gesundheitskonzern unter em Dach der Muttergesellschaft)
  • Arbeit und Arbeitslosigkeit (z. B. Beschäftigungsungsunternehmen, Jugendarbeitshilfe)
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
  • Begleitung und Förderung junger Menschen in Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr
  • Behindertenhilfe (z. B. Beratungsstellen, OBA - Offene Behindertenarbeit, Schulen, Ausbildung und Eingliederung, Wohnangebote, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), begleitetes ambulantes Wohnen usw.)
  • Familienhilfe (z. B. Mutter-Kind-Kuren, auch Vater-Kind-Kuren (zusammen mit dem Müttergenesungswerk, Frauenhäuser, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte)
  • Gemeindeorientierte Soziale Arbeit (Caritas der Gemeinde - Dienste für/mit den kath.Pfarrgemeinden)
  • Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (z. B. Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Wohnungslosenhilfe, Strafentlassenenbetreuung (siehe auch SKM), Bahnhofsmission, Beratung für Prostituierte (Mitternachtsmission))
  • Gesundheit (z. B. Kindererholungen), Krankenhäuser, Hospizarbeit
  • Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendsozialarbeit)
  • Kleiderkammern und -börsen
  • Krankenpflege (Caritas-Sozialstationen, Pflegekurse für Angehörige)
  • Migration (z. B. Beratung für Migranten - Migrationserstberatung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler, Auswanderer)
  • Möbel- und Hausratlager
  • Psychiatrie (SpDi - Sozialpsychiatrische Dienste)
  • Suchtkrankenhilfe (PSBB - Psychosoziale Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, Fachkliniken und Rehabilitation)
  • Tafeln - zusammen mit Tafel (Organisation) - (Lebensmittelausgabe- und -sammlungsstellen für Bedürftige)
  • Telefonseelsorge (meistens ökumenisch zusammen mit der Diakonie)

[Bearbeiten] Streit um die Schwangerschaftskonfliktberatung

Bis ins Jahr 1999 führten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritasverbände Beratungen nach dem §219 des deutschen Strafgesetzbuches durch. Um den rechtlichen Anforderungen dieser ergebnisoffenen Beratungen zu genügen, stellten sie Frauen auch eine Bescheinigung über den Besuch der Beratungsstelle aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden konnten. Diese Praxis untersagte Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Caritas und SKF, weil er sie als Beihilfe zu einer im katholisch-christlichen Sinne verwerflichen Abtreibung wertete. Die Entscheidung war in Deutschland gesellschaftlich und innerkirchlich sehr umstritten. Gegner der Anordnung, zu denen sich mehr oder weniger offen auch einige Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz zählten, bemängelten, die katholische Kirche verschließe Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Tür. Diese könnten nun katholische Beratungsstellen nicht mehr besuchen, wenn sie eine Abtreibung als Option in Betracht zögen oder müssten unter Umständen nach einer katholischen Beratung eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten. Da auch die staatliche Finanzierung der Beratungsstellen nach §219 StGB von der Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen abhing, mussten in Folge zahlreiche katholische Konfliktberatungsstellen schließen. Katholische Laien gründeten daraufhin verschiedene Vereine (wie z. B. Donum Vitae oder Frauenwürde) und bauten, teilweise mit ehemaligen Caritas- und SKF-Mitarbeiterinnen, ein eigenes Netz von Konfliktberatungsstellen auf. Der Vatikan hat die Arbeit dieser von der Amtskirche unabhängigen Organisation mehrfach scharf verurteilt, weil sie das päpstliche Verbot umgeht, an das kirchliche Einrichtungen sich halten mussten.

[Bearbeiten] Fachverbände des Deutschen Caritasverbandes

Dem Deutschen Caritasverband sind 17 Fachverbände angeschlossen:

[Bearbeiten] Fachverbände auf Bundesebene

  • Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVKE), Freiburg
  • Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche e. V., Freiburg
  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), Freiburg
  • Caritas-Konferenzen Deutschlands e.V. (CKD), Verband freiwillig sozial engagierter, ehrenamtlich tätiger Frauen und Männer, Freiburg
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD), Freiburg
  • Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (KTK), Freiburg
  • Verband katholischer Heime und Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD), Freiburg

[Bearbeiten] Fachverbände

  • Familien-Ferien-Werk e. V., Wermelskirchen
  • IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit - Deutscher Verband e.V., Freiburg
  • Katholischer Arbeitskreis für Familien-Erholung, Köln
  • Katholische Jugendfürsorge - Landesverband Bayern e. V. (KJF), Augsburg
  • Kreuzbund e.V. - Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige, Hamm
  • Malteser Hilfsdienst e. V., Köln
  • Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) - Zentrale e.V., Dortmund
  • Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e. V. (SKM), Köln
  • Raphaels-Werk - Dienst am Menschen unterwegs e. V., Hamburg
  • Gemeinschaft der Vinzenz-Konferenzen Deutschlands e. V., Köln (VKD)

[Bearbeiten] Caritas Schweiz

Caritas Schweiz ist ein Mehrspartenhilfswerk mit Sitz in Luzern. Das Hilfswerk wurde 1901 gegründet. Im Ausland leistet Caritas Schweiz Nothilfe nach Katastrophen sowie nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. In der Schweiz betreut Caritas vorwiegend im Auftrag der öffentlichen Hand Asyl Suchende und anerkannte Flüchtlinge. Regionale Caritas-Stellen setzen sich gegen die Armut in der Schweiz ein. Caritas Schweiz trägt darüber hinaus mit ihren Studien und Positionspapieren dazu bei, dass gesellschaftliche Probleme wahrgenommen werden, und zeigt entsprechende Lösungswege auf.

Der Direktor von Caritas Schweiz ist Jürg Krummenacher. Die Vertretung der Mitarbeitenden wird durch den Personalverband in Sozialpartnerschaft mit der Geschäftsleitung wahrgenommen (Vereinbarung zur Sozialpartnerschaft seit 1995).

[Bearbeiten] Caritas in Österreich

[Bearbeiten] MitarbeiterInnen

Es gibt über 25.000 ehrenamtliche MitarbeiterInnen und 9.140 hauptberufliche MitarbeiterInnen.

Sie arbeiten u.a. in 22 Sozialberatungsstellen, 27 Einrichtungen, davon 6 Mutter-Kind-Häuser, für Obdachlose, in 43 Flüchtlingsheimen und 32 Beratungsstellen für MigrantInnen. 33 Senioren- und Pflegehäuser (für ca. 2.800 alte Menschen). Unterstützung zu Hause leisten 3.737 MitarbeiterInnen der Sozialstationen. 1.939 hauptberufliche MitarbeiterInnen betreuen ca 6.400 Personen (im Teil- und Vollzeitwohnen auch sozialpsychiatrisch, bei Arbeitsprojekten u. ä.) 332 Familienhelferinnen unterstützen Familien in Not- und Krisensituationen.

Da die persönliche Motivation und die Wertvorstellungen der MitarbeiterInnen das Wirken der Caritas prägt, gelten in Österreich ähnliche Vorgangsweisen bei der Auswahl und beim allfälligen Ausschluss von Mitarbeitern wie in Deutschland. Für vereinzelt auftretende Loyalitätskonflikte gibt es Procedere, und die Mitarbeit beispielsweise von Evangelischen ist i.a. möglich.

[Bearbeiten] Aufbau

Die österreichische Caritas besteht aus den neun eigenständigen Organisationen mit eigener Finanz-Verantwortung in den Diözesen. Dabei decken sich die Gebietsgrenzen nicht mit den Bundesländergrenzen. Auffälligster Unterschied: zu Wien zählt auch das östliche Niederösterreich. Zur zentralen Leitung gehören derzeit Franz Küberl als Präsident, Mag. Stefan Wallner als Generalsekretär Österreich sowie Christoph Petrik-Schweifer als Generalsekretär für Internationale Programme.

[Bearbeiten] Entwicklung

Die Anfänge der Caritasbewegung in Österreich lassen sich zurückverfolgen bis zu den ersten Caritaskongressen kurz nach der Jahrhundertwende. Der organisatorische Aufbau orientierte sich dann am deutschen Vorbild. Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg waren neun Landesverbände aufgebaut. Die ersten Tätigkeitsschwerpunkte lagen, der Notlage entsprechend, bei Ausspeisungen und Kindererholungsaktionen am Land. Auch die Caritas-Sterbevorsorge kümmerte sich um ein christliches Begräbnis für Menschen aus ärmeren Bevölkerungsschichten.

Später kamen - analog zur BRD - Tätigkeitsfelder wie Pflegedienste, Betreuung und Familienhilfe hinzu, Obdachlosen-, Behinderten- und Flüchtlingshilfe (z.B. Ungarn 1956), Sozialberatung, die Caritas-Läden, Mutter-Kind-Häuser und schließlich die Hospiz-Bewegung und Beschäftigungsprojekte.

2005 unterstützte die österr.Caritas in ihren 22 Sozialberatungsstellen über 43.000 Menschen finanziell und zahlte rund 1,8 Mio. Euro an Soforthilfe aus. FamilienhelferInnen kümmern sich um Kinder und Haushalt, wenn die Eltern nicht mehr können. Neben Besuchsdiensten, Hauskrankenpflege und betreubarem Wohnen betreut die Caritas in 33 Senioren- und Pflegehäusern fast 3.000 Menschen.

Im Ausland dominiert hingegen die Katastrophenhilfe und die Entwicklungszusammenarbeit.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

  • Catherine Maurer: Le modèle allemand de la charité. La Caritas de Guillaume II à Hitler; Strasbourg, 1999; ISBN 2-86820-097-4
  • Catherine Maurer: Caritas. Un siècle de charité organisée en Alsace. La Fédération de Charité-Caritas d'Alsace 1903-2003; Strasbourg, 2003; ISBN 2-7468-1167-7
  • Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche - der mächtigste Konzern Deutschlands; Frankfurt/Main, New York: Campus-Verlag, 2005; ISBN 3-593-37444-7; Rezension in der WELT vom 18.8.2005
  • Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland; Aschaffenburg: Alibri, 2005; ISBN 3-86569-000-9

[Bearbeiten] Quellen und Verweise

  1. Richardi, Reinhard: Arbeitsrecht in der Kirche; München: Beck, 20034; ISBN 3-406-46177-8

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