Friedrich Wilhelm Wagner
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Friedrich Wilhelm Wagner (* 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein; † 17. März 1971 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD). Er war von 1961 bis 1967 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
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[Bearbeiten] Ausbildung und Beruf
Wagner studierte Rechtswissenschaften und war zeitweise als Rechtsanwalt tätig. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten floh er nach Frankreich, ging 1941 in die USA und kehrte 1946 nach Deutschland zurück.
Von 1948 bis 1956 fungierte er als Präsident der Pfälzischen Anwaltskammer. Vom 19. Dezember 1961 bis zum 18. Oktober 1967 war er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
[Bearbeiten] Abgeordneter
Von 1930 bis 1933 gehörte Wagner als Abgeordneter dem Reichstag an.
Er war von 1947 bis 1951 Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz und 1948/49 Mitglied des Parlamentarischen Rates, wo er Vorsitzender des Ausschusses für Zuständigkeitsabgrenzung ("Bund-Länder-Kompetenzen") war. Wagner stellte im Parlamentarischen Rat den Antrag für die Abschaffung der Todesstrafe auf dem Gebiet des zu gründenden Bundesstaates.
Von 1949 bis zur Niederlegung seines Mandates 1961 war Wagner dann Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1949 bis 1957 Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz.
[Bearbeiten] Ehrungen
Wagner ist Ehrenbürger von Ludwigshafen, zudem hat seine Heimatstadt den Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz nach ihm benannt.
[Bearbeiten] Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Wagner, Friedrich Wilhelm |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Politiker der SPD |
GEBURTSDATUM | 28. Februar 1894 |
GEBURTSORT | Ludwigshafen am Rhein, Deutschland |
STERBEDATUM | 17. März 1971 |
STERBEORT | Ludwigshafen am Rhein, Deutschland |