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Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

EUFOR-Emblem
EUFOR-Emblem

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), französisch La politique européenne de sécurité et de défense (PESD), englisch The European Security and Defence Policy (ESDP), ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP), gehört also zur so genannten „zweiten Säule“ der Europäischen Union. Diese fällt in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen, die Europäische Kommission hat kaum Einfluss auf die GASP. Gleichwohl unterliegt die EVSP einigen strukturellen Besonderheiten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Anfänge militärischer Zusammenarbeit

Die Wurzeln der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militärischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militärischen Einbindung der Bundesrepublik, um ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus zu verhindern.

Auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten René Pleven wurde 1950-52 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den BENELUX-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives Kernstück war eine "Europaarmee" unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.

Petersberg bei Bonn
Petersberg bei Bonn

Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprünglich gegen Deutschland gerichteten Brüsseler Pakts die Westeuropäische Union gegründet, die neben den 6 EGKS-Staaten noch Großbritannien miteinschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig Rüstungsbegrenzungen für die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der überragenden Bedeutung der NATO, blieb das Gewicht der WEU stets begrenzt. 1992 nahm sie die sog. Petersberg-Aufgaben an (Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen).

Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie führte zur Gründung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schließlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.

[Bearbeiten] Die ESVP

Mit dem Vertrag von Maastricht schließlich wurde 1992 die "Sicherheitspolitik" ausdrücklich der Zuständigkeit der neugegründeten EU zugewiesen - wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprägten 2. Säule. Der Vertrag von Amsterdam 1997 brachte schließlich den Ausbau zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit sich. Die WEU wurde weitgehend in die EU integriert, die nunmehr auch deren sog. Petersberg-Aufgaben übernommen hat.

Katalysator der GSVP: Konflikte in Ex-Jugoslawien
Katalysator der GSVP: Konflikte in Ex-Jugoslawien

Insbesondere in den Konflikten im Bereich des zerfallenden Jugoslawien trat die geringe Handlungsfähigkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein militärischer Zwerg. Vor diesem Hintergrund wurde die GSVP ab 1999 mit Leben erfüllt. Entscheidend dazu beigetragen hat ein Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in St. Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europäische Verteidigungskomponente aufgab.

Wichtige Fortschritte wurden auf den EU-Ratsgipfeln in Köln und Helsinki (jeweils 1999), Feira (2000) sowie Goeteborg und Laeken (jeweils 2001) erzielt: Hier wurde beschlossen mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfüllen zu können und hierfür insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und 4 Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelungen der Beziehungen zwischen EU und NATO gegründet.

Bei den Gipfeln von Thessaloniki und Brüssel wurde eine europäische Sicherheitsstrategie entwickelt. Außerdem kam es zu den ersten autonomen bzw. unter NATO-Hilfe geführten Operationen in Mazedonien und dem Kongo (EUFOR RD Congo).

[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen

Nach Art. 17 EUV umfasst die GSVP sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der EU betreffen, sowie die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen. Die GSVP berührt nach Art. 17 Abs. 2 EUV nicht die besonderen Charakter der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer Neutralität verpflichtet haben.

Die GSVP unterliegt dem gleichen, in Art. 11-28 EUV geregelten rechtlichen Rahmen wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:

  • Ratsbeschlüsse zur GSVP werden nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 4 ausnahmslos einstimmig gefasst.
  • Die Operativen Ausgaben werden nicht vom Gemeinschaftshaushalt, sondern von den Mitgliedstaaten getragen, Art. 28 Abs. 3 EUV
  • Eine Verstärkte Zusammenarbeit nach Art. 27a-27f, 43ff. EUV ist nicht zulässig.

[Bearbeiten] Akteure

Rat der Europäischen Union
Rat der Europäischen Union

Ebenso wie in der GASP ist in der GSVP die Stellung des Europäischen Rats und des Rats ausgeprägt, während Kommission und Parlament weitgehend auf Anhörungs-, Informations- und Initiativrechte beschränkt sind. Maßnahmen der GSVP unterliegen nicht der Judikatur des Europäischen Gerichtshof.

Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die für die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und überwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewährleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.

Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschließlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:

  • Der Militärausschuss (EUMC) besteht aus den Generalstabschefs, vertreten durch ihre militärischen Repräsentanten, die zumeist in Personalunion bei der EU und der NATO ihr Land vertreten. Der Militärausschuss ist das höchste militärische Gremium und berät das PSK in militärischen Fragen. Er pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen und den Ländern außerhalb von EU und NATO. Er nimmt außerdem die militärische Leitung von Operationen wahr und leitet den Militärstab militärisch an. Der Vorsitzende nimmt an Sitzungen des PSK, des NATO-Militärausschusses und des Rates teil - im letzteren Fall, wenn ein militärisches Thema auf der Agenda steht.
  • Der Militärstab (EUMS) ist Teil des Generalsekretariats des Rates. Zu seinen Aufgaben gehören die Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung bezüglich der Petersberg-Aufgaben. Diese wurden ursprünglich für die Westeuropäische Union definiert und später dann auf die EU übertragen. Der Stab soll im Krisenfall die multinationalen Streitkräfte bestimmen, erfassen und aufstellen, meist in Abstimmung mit der NATO. Der EUMS bestimmt das „Wie“, das „Ob“ liegt auf der politischen Ebene.
  • Der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung entwickelt die zivilen Planziele der EU und ist verantwortlich für deren Umsetzung. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen an das PSK und andere Ratsgremien. Zusätzlich gibt es seit dem Jahr 2001 im Generalsekretariat des Rates eine Polizei-Einheit für die Planung und Durchführung von polizeilichen Missionen der EU.
  • Die zivile/militärische Zelle der EU wird im EUMS eingerichtet. Normalerweise wird das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) der NATO oder ein nationales Hauptquartier zum Einsatz kommen. Hierfür wird eine EU-Planungszelle im SHAPE eingerichtet und die NATO wird eingeladen, Verbindungsvereinbarungen mit dem EUMS zu treffen. Zusätzlich soll eine Planungszelle im EUMS eingerichtet werden, die im Bedarfsfall eingesetzt werden kann. Sie wird die EU-Mitgliedstaaten in der Krisenerkennung und bei zivilen Operationen unterstützen, die zivile und militärische Komponente verbinden und dafür vorplanen. Zusätzlich wird sie die nationalen Hauptquartiere unterstützen. Sie kann aber auch das SHAPE oder ein nationales Hauptquartier ersetzen, vor allem wenn zivile bzw. militärische Unternehmungen anstehen oder kein nationales Hauptquartier gefunden wird.
Produkt europäischer Rüstungszusammenarbeit: Der Eurocopter
Produkt europäischer Rüstungszusammenarbeit: Der Eurocopter
  • Die Europäische Verteidigungsagentur wurde mit Ratsbeschlus vom 12. Juni 2004 geschaffen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Mitgliedstaat und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Militärische Forschung, Rüstungsplanung und Beschaffung. Hierdurch sollen Synegieffekte u.a. in Form von Kosteneinsparungen erzielt werden.
  • Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der ESVP (Sicherheit, Verteidigung) die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (zum Thema: Weltraumwaffe).

Die erstgenannten Einrichtungen werden die zusammengesetzten EU-Streitkräfte führen. Nach dem Helsinki Headline Goal von 1999 ist dies eine Krisenreaktionstruppe (EU-Eingreiftruppe) von 50.000 - 60.000 Mann, die innerhalb von 60 Tagen einsatzbereit und mindestens ein Jahr einsetzbar ist. Hinzu kommen See- und Luftunterstützung. Sie soll in der Lage sein, das ganze Spektrum der Petersberg-Aufgaben auszuführen. Hierfür müssen allerdings noch einige technische Lücken geschlossen werden.

[Bearbeiten] Instrumente

Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium wie der GASP zur Verfügung. Auf der Grundlage von Allgemeinen Leitlinien, Grundsätzen und Gemeinsamen Strategien des Europäischen Rates beschließt der Rat also die Annahme von Gemeinsamen Aktionen und Gemeinsamen Standpunkten.

Stärkeres Gewicht kommt in der GSVP jedoch der operativen Umsetzung in Form militärischen Handelns zu.

[Bearbeiten] Militärische Fähigkeiten in der ESVP

Die EU verfügt, ebenso wie die NATO, nicht über eigene Soldaten oder gar eine europäische Armee. Stattdessen greift die EU auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zurück, welche im Einzelfall autonom über die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den Europäischen Räten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU vereinbart. Auf Grundlage der "Helsinki Headline Goal" versetzte sich die EU daraufhin in die Lage, binnen 60 Tagen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten für die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde Einsätze wie die Mission in Bosnien-Herzegovina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprüngliche Ziel einer umfassenden Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener Einschätzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen des "Headline Goal 2010" vereinbart, dessen Umsetzung derzeit läuft. Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome - politisch verbindliche - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Um schnell und schlagkräftig einsatzfähig zu sein, beschloss der Rat am 22. November 2004 ergänzend 13 mobile Kampftruppen zu bilden („EU Battlegroups“). Diese hochflexiblen Verbände sollen aus jeweils 1.500 Soldaten bestehen und innerhalb einer kurzen Zeitspanne von 10 - 15 Tagen zur Krisenintervention zur Verfügung stehen. Geplant ist, dass die Klein-Kampftruppen in einer Entfernung von maximal 6.000 km bis zu vier Monate lang den Einsatz größerer Truppen vorbereiten. Bereits 2005 sollen die ersten dieser Truppen einsatzbereit sein, die volle Einsatzfähigkeit ist für 2007 geplant. An den Battle-Groups werden sich fast alle EU-Staaten und Norwegen als nicht-EU-Land beteiligen. Spanien, Frankreich, Großbritannien und Italien wollen jeweils eine eigene Gruppe aufstellen, ansonsten werden die Gruppen aber multinational sein. Deutschland beteiligt sich mit diversen Ländern an insgesamt vier der mobilen Kampftruppen.

Im Fall von EU-Militäreinsätzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfügt die EU im beschränkten Maße über eigene Planungs- und Durchführungskapazitäten, gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin plus zurückgreifen.

[Bearbeiten] Operationen der EU im Rahmen der ESVP

Abgeschlossene Operationen

  • AMM - Beobachtungsmission zur Demilitarisierung in Aceh, Indonesien (beendet am 15. Dezember 2006 unmittelbar nach den Wahlen in Aceh am 11. Dezember 2006)
  • CONCORDIA - Militärische Operation der EU in Mazedonien (beendet am 15. Dezember 2003)
  • OPERATION ARTEMIS - Krisen Intervention in der DR Kongo
  • EUPOL PROXIMA - Polizeimission der Europäischen Union in Mazedonien (beendet am 14. Dezember 2005)
  • EUJUST THEMIS - Mission der EU zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (beendet am 15. Juli 2005)
  • EUFOR RD Congo - Europäische Militäroperation in der Demokratischen Republik Kongo (beendet an 30. November 2006)

Laufende Operationen

  • EUPOL Kinshasa - Polizeimission der EU in Kinshasa, DR Kongo
  • EUSEC Congo - Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektor Reform in der DR Kongo
  • EUPM - EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina
  • EUFOR ALTHEA - Militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (Übernahme der Mission der NATO-geleiteten SFOR durch die EUFOR (EU-Force))
  • EU BAM Rafah (European Union Border Assistance Mission Rafah) - Unterstützende Kontrollmission am palästinensisch-ägyptischen Grenzübergang in Rafah
  • EU COPPS (EUPOL COPPS) - Integrierte Polizeiunterstützungsmission in Palästina
  • EUJUST LEX - Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak

Zukünftige Operationen

  • BAM Moldawien/Ukraine - Grenzkontrollmission der EU an der moldauisch-ukrainischen Grenze zur Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien

[Bearbeiten] Verhältnis zu den USA

Die USA sehen die europäischen Verteidigungsbemühungen kritisch. Einerseits ist eine Stärkung des europäischen Verteidigungsbeitrags gerne gesehen, andererseits fürchten die USA aber auch einen Einflussverlust der NATO und somit auch der USA, sollte die EU zunehmend unabhängiger werden von der NATO.

Aus diesem Grund ist auch eine Unterstützung der Blockadepolitik der Türkei anzunehmen. Dies war allerdings eine Gratwanderung, da die USA eine eigene EU-Lösung für die fehlenden NATO-Kapazitäten noch mehr fürchteten.

Europäische Politiker dagegen beschwichtigen. Die militärische Stärkung der EU richte sich nicht gegen die USA, denn ein stärkeres Europa liegt auch im wohlverstandenen eigenen Interesse der Amerikaner (Wolfgang Schäuble in: Die Zeit, 2002/10).

[Bearbeiten] Siehe auch

Europäische Sicherheitsstrategie

Europaarmee

[Bearbeiten] Literatur

  • Hans-Georg Ehrhardt (Hg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven (Demokratie, Sicherheit, Frieden, 142), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Hans-Georg Erhardt / Burkard Schmitt (Hg.): Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. Bedrohungen, Aktivitäten, Fähigkeiten, Baden-Baden: Nomos 2004.
  • Günter C.F. Forsteneicher: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, isp-Informationen zur Sicherheitspolitik, Bonn: Report-Vernderheft I/2004.
  • J. Michael Heynen, EU-Außenpolitik - Wille und Vorstellung globaler Interaktion (engl. Summary: http://www.eufpc.org/news.htm), in: Euromission - Neue Perspektiven für das erweiterte Europa, Münster: Lit-Verlag 2004, S. 169 ff.
  • Werner Hoyer / Gerd F. Kaldrack (Hg.): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europäischen Streitkräften? (Forum Innere Führung), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Mathias Jopp: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik; in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hsg.), Europa von A bis Z, Berlin 2006, ISBN 3832913785, S. 176ff.
  • Carsten Kestermann: Die ESVP als Konkurrent zur NATO? Entwicklungen, Analysen und Strategieaussichten einer europäischen Verteidigungsdimension. Diplomarbeit, Universität Potsdam 2006 (Volltext)
  • Andreas Marchetti: Deutsche und französische Sicherheitsstrategien im Vergleich. Konzepte für Europa?, in: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag 4/2004, S. 27-32.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 3), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): The Future of the European Foreign, Security and Defence Policy after Enlargement (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 9), Baden-Baden: Nomos 2006.
  • Thomas Oppermann, Europarecht, München 2005, ISBN 3406535410, S. 718ff.
  • Erich Reiter / Reinhardt Rummel / Peter Schmidt (Hg.): Europas ferne Streitmacht. Chancen und Schwierigkeiten der Europäischen Union beim Aufbau der ESVP (Forschungen zur Sicherheitspolitik, 6), Hamburg: Mittler 2002.
  • Philippe de Shoutheete: La cohérence par la défense. Une autre lecture de la PESD (Chaillot Papers, 71), Paris:ISS 2004.
  • Alexander Siedschlag (Hg.): Jahrbuch für europäische Sicherheitspolitik. Baden-Baden: Nomos 2006ff.
  • Daniel Thym: Parlamentsfreier Raum? Das Europäische Parlament in der Außen- und Sicherheitspolitik, WHI-Paper 2/2005.
  • Johannes Varwick (Hg.): Die Beziehungen zwischen NATO und EU. Leverkusen: Budrich 2005.
  • Karl von Wogau (Hg.): Auf dem Weg zur Europäischen Verteidigung. Gemeinsam sind wir sicher, Freiburg im Breisgau: Herder 2003.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Fußnoten

1Dr. Thomas Roithner, Österreich. Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, Wien

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