Jamba!
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Die Jamba! GmbH mit Sitz in Berlin-Mitte ist der weltweit größte Anbieter für Klingeltöne, Mobiltelefon-Anwendungen und Marktführer im Bereich des Mobile Gaming. Jamba! beschäftigt ca. 520 Mitarbeiter (Stand: Juli 2006), Geschäftsführer sind Markus Berger-de León und Dirk Hoffmann, die den Gründern Marc, Oliver und Alexander Samwer folgten.
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[Bearbeiten] Geschichte
Jamba! wurde im Jahr 2000 gegründet und ging Ende des gleichen Jahres erstmals mit seinen Angeboten an die Öffentlichkeit. Bereits acht Wochen später konnte das Gemeinschaftsunternehmen von debitel, MediaSaturn und EP:ElectronicPartner mehr als 300.000 Nutzer und täglich bis zu 4000 Neukunden verzeichnen. Nach neun Monaten wurde die Grenze von einer Million registrierten Usern überschritten.
Das Jamba!-Portal wurde daraufhin beständig weiter ausgebaut; mittlerweile finden sich dort mehrere hundert Angebote, die laut Anbieter „Spaß, News und mehr Leben aufs Handy bringen“ sollen. Beispielhaft seien an dieser Stelle Sportberichte, Erotik, Reuters-Ticker, Freizeitführer, E-Cards, WAP, MMS und Videostreams per UMTS genannt.
Im September 2001 führte die Firma als erstes mobiles Portal in Deutschland sogenanntes Content-Billing über die Telefonrechnung ein und bietet seit Dezember 2001 Java-Spiele zum Download an.
Jamba! betreibt vorwiegend über Musik-TV-Kanäle wie MTV oder VIVA aggressive Marktkommunikation. Im Jahr 2004 investierte das Unternehmen 90 Millionen Euro in deutsche Fernsehwerbung und übertraf damit große Konzerne wie McDonald's oder Beiersdorf. Alleine die Klingeltöne zur Werbefigur Crazy Frog sollen Medienberichten zufolge der Firma mehr als 15 Millionen Umsatz erbracht haben. An der grellen, sich stark wiederholenden und intensiven Werbung wurde teils massive Kritik geübt, etwa in Form einer Online-Petition für eine Reduzierung der Werbung „auf ein erträgliches Maß“[1], die über 150.000 elektronische Unterschriften sammelte.
Im Laufe der Jahre arbeitete Jamba! mit mehr als einem Dutzend Netzbetreibern in Europa zusammen und stellt diesen ihre Dienste bereit. Seit Anfang 2005 werden Jamba!-Services auch in Nordamerika eingeführt. Außerhalb Europas, aber auch in Großbritannien, tritt Jamba! unter dem Markennamen „Jamster!“ auf.
In der zweiten Jahreshälfte 2004 wurde Jamba! für 223 Millionen Euro an VeriSign verkauft. Im März 2005 wurde mit Ringtoneking eine zweite Marke geschaffen. Ringtoneking verkauft den gleichen Inhalt wie Jamba!, ist nur optisch anders aufgemacht. So wird dem Kunden vermittelt, dass es sich um einen konkurrierenden Anbieter handelt. Die Vermarktung von Jamba! und Ringtoneking wird allerdings zentral von der Jamba! zugehörigen Agentur „Lorena Media“ gesteuert.
Am 1. Oktober 2005 startete Jamba! einen eigenen Fernsehsender mit dem Namen „Jamba! TV“ auf Astra Digital. Dieser sendet zwölf Stunden am Tag Musikclips ohne Werbeunterbrechung, dafür aber mit Dauereinblendung der SMS-Kurzwahlnummern für die entsprechenden Klingeltöne. In der übrigen Zeit (22:00 bis 10:00 Uhr) wird für Handy-Wallpaper oder für Handyspiele geworben.
Im September 2006 kaufte der australisch-US-amerikanische Medienmogul Rupert Murdoch über sein Unternehmen „News Corp“ mit rund 188 Millionen Dollar insgesamt 51 % Jamba!s. VeriSign behält darüber hinaus seinen Anteil. Es sollen so gezielte synergetische Vermarktungsstrategien innerhalb von Murdochs Unternehmen aufgebaut werden, z.B. mit Fox, myspace.com, etc.[2].
[Bearbeiten] Monatsabos
In der Jamba!-Werbung werden meist einzelne Klingeltöne, Bilder und Logos in den Vordergrund gestellt. Tatsächlich kommt aber beim Kauf in der Regel ein Monatsabonnement zustande; der Kunde erhält hier für einen monatlichen Preis eine begrenzte Zahl von Dienstleistungen. Bei Bestätigung des Kaufs eines Klingeltons erhält der Kunde etwa eine SMS mit einem Text wie folgt[3]:
- Ton kommt sofort! Sende "JA" als Bestätigung an 33333. Vorteil: 4 Real Giga Töne + 4 Logos+News+WAP im Jamba! Sparabo (EUR 4,99/Monat)! Fragen? 0180-5554890
Bestätigt der Kunde den Kauf nicht, kommt auch kein Monatsabo zustande. Zur Kündigung aller Jamba!-Abos kann der Käufer eine SMS mit dem Text STOPALLE an die Nummer 33333 schicken. Diese Information ist allerdings etwa in der offiziellen Jamba!-FAQ nicht enthalten[4] (Stand April 2006), wo der Kunde statt dessen aufgefordert wird, zunächst einen Benutzerzugang anzulegen, um seine Abos zu verwalten.
Im Dezember 2004 veröffentlichte Johnny Haeusler in seinem Blog Spreeblick eine viel beachtete Satire, die Jambas Geschäftspraktiken kritisierte[5]. Die Aufmerksamkeit des Zuschauers werde in der Jamba!-Werbung bewusst auf schrille oder erotische Animationen und Töne gelenkt, um die wesentliche, auf dem Bildschirm nur schwer lesbare Information zu verbergen, dass bei einer Klingeltonbestellung auch ein Monatsabo abgeschlossen wird. Dabei hob Haeusler hervor, dass Kinder und Jugendliche die Hauptzielgruppe der Jamba!-Werbung sind.
Haeuslers Kritik löste ein signifikantes Medienecho auch außerhalb des Internets aus. Neben mangelnder Transparenz beim Abschluss des Abos geben Kritiker zu bedenken, dass es für die zumeist jungen Kunden ohne Einzelverbindungsnachweis relativ kompliziert sei, überhaupt die Ursache der Kosten zu erkennen. Die Kritik ist nicht auf Deutschland beschränkt. In Großbritannien etwa, wo Jamba! unter dem Namen Jamster! operiert, hat sich großer Widerstand gegen die Praxis der Monatsabos formiert.
Die Tageszeitung The Mail on Sunday zitierte im April 2005 unter der Schlagzeile “Save our children from this ringtone rip-off” („Rettet unsere Kinder vor diesem Klingelton-Betrug“) Beispiele wie das eines zehnjährigen Mädchens, dem aufgrund von Monatsabos 70 Pfund Sterling in Rechnung gestellt wurden[6]. Auch hier wurde kritisiert, dass insbesondere von Kindern nicht erwartet werden könne, die Konsequenzen eines Kaufs über die unmittelbar versprochene Leistung hinaus zu erkennen.
Rechtlich noch nicht abschließend diskutiert ist die Frage, ob Eltern für Klingeltöne zahlen müssen, die von deren Kindern geordert wurden. Bislang sind lediglich zwei Urteile des AG Düsseldorf veröffentlicht. Während in dem einen Urteil eine Haftung bejaht wurde[7], wurde sie in dem zweiten Urteil verneint[8]. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter argumentiert in seinem Blog, dass zumindest in Deutschland Verträge über Monatsabos mit Minderjährigen schwebend unwirksam seien und alle entstandenen Kosten von den Eltern zurückgefordert werden könnten[9]. Auch Stiftung Warentest erklärt die Anbieterargumentation für „in hohem Maße“ falsch.[10] Andererseits sei die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsansprüche unter Juristen nur dann unstrittig, sofern der Minderjährige ein Prepaid-Handy nutze.
Im Juni 2005 stellte die Kommission für Jugendmedienschutz nach Kontrolle von 53 verschiedenen Fernsehspots für Klingeltöne vorläufig fest, dass kein einziger Werbespot den Regeln des Jugendmedienschutzes entsprach und somit in dieser Form überhaupt nicht hätte gesendet werden dürfen.
[Bearbeiten] Urheberrecht und die Problematik der Klingeltonvorschauen
Jamba! stellt Vorschauen seiner Klingeltöne zum Anhören auf der Jamba!-Website bereit. Dabei handelt es sich um frei vom Webserver des Anbieters abrufbare MP3-Dateien, die mittels Flash-Player auf der Webseite wiedergegeben werden. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Vorschauen sogenannter „Fun-Sounds“ oft dem vollständigen Klingelton entsprechen und in der Regel nach dem Probehören im Cache des Webbrowsers verbleiben[11]. Von dort können sie kopiert und als Klingelton auf ein MP3-fähiges Mobiltelefon übertragen werden.
Während sich für Klingeltonfreunde auf diese Weise eine einfache Möglichkeit ergibt, begehrte Fun-Sounds legal gratis von Jamba! zu beziehen, halten Kritiker dem Unternehmen mangelnde Sorgfalt im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken vor[11].
Es wird bemängelt, dass einerseits auch im Mobilfunkbereich zunehmend das Thema „Raubkopie“ forciert wird[12], andererseits aber seit langem bekannte Nachlässigkeiten in den Webangeboten großer Klingeltonanbieter nicht behoben werden. Hierin sehen Kritiker einen eklatanten Widerspruch, vor allem vor dem Hintergrund, dass ein effektiver Schutz der Klingeltöne mit einfachen Mitteln (wie z.B. Audio-Overlays über Klingelton-Vorschauen) zu bewerkstelligen wäre.
[Bearbeiten] Versicherung
Neben den viel beworbenen „Content Services“ bietet Jamba! in Kooperation mit der AXA auch Versicherungen für Elektronikgeräte, vor allem Handys, an. Verbraucherschützer halten diese Versicherungen für überflüssig.[13]
[Bearbeiten] Prepaidkarte
Seit Oktober 2005 bietet Jamba! auch eine prepaid SIM-Karte für das Mobilfunknetz von E-Plus an.
[Bearbeiten] Fußnoten
- ↑ Online-Petition zur Reduzierung der Werbemaßnahmen
- ↑ Handelsblatt: „Murdoch übernimmt Mehrheit an Klingelton-Anbieter Jamba“, 12. September 2006
- ↑ mobile6.blogg.de: „Alle gegen Jamba?!“
- ↑ Offizielle Jamba!-FAQ
- ↑ Spreeblick-Satire: „Jamba!-Kurs“
- ↑ The Mail on Sunday: „Save our children from this ringtone rip-off“ (eng.)
- ↑ Urteil vom 23. Marz 2006, AZ 232 C 13967/05
- ↑ Urteil vom 2. August 2006, AZ 52 C 17756/05
- ↑ Beitrag von Udo Vetter auf lawblog.de: „Geld zurück von Jamba & Co.“
- ↑ Finanztest, Heft 11/2006, S. 11ff; siehe auch link
- ↑ a b 1024k.de: „Achtlosigkeit von Klingeltonanbietern gefährdet Kunden“ (Humorvolles Editorial zu Klingeltönen im Browsercache und mangelndem Schutz urheberrechtlich geschützter Werke; 18. Mai 2006)
- ↑ Pressetext.Austria: „80 Prozent der Klingeltöne sind geklaut“ (Nachrichtenagentur-Mitteilung zum Ergebnis einer Studie; 17. Mai 2006)
- ↑ Verbraucherzentrale Hessen