Kategorie:Mörder
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In diese Kategorie werden alle Personen eingeordnet, die eine vorsätzliche Tötungshandlung begangen haben, sofern es sich nicht um eine Tötung auf Verlangen oder Mitwirkung am Selbstmord handelt. D.h. auch Personen, die sich wenigstens der Kindstötung gemäß dem § 79 StGB (Österreich) oder Art. 116 StGB (Schweiz) strafbar gemacht haben, werden hier kategorisiert. Eine Eingrenzung auf den juristischen Straftatbestand Mord ist weder möglich noch sinnvoll, da die Tötungsdelikte in jedem Staat anders geregelt sind. So sind Tötungshandlungen, die nach deutschem Recht als Mord qualifiziert sind, nach österreichischem Recht u.U. nur als Totschlag zu werten und umgekehrt. In Österreich und der Schweiz existiert für die Kindstötung ein separater Privilegierungstatbestand, während entsprechende Taten in Deutschland im günstigsten Fall als minder schwerer Fall des Totschlags geahndet werden, prinzipiell aber auch als Mord geahndet werden können. Andere Rechtssysteme kennen gar keine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
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