Marie Munk
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Marie Munk (* 4. Juli 1885 in Berlin, † 17. Januar 1978 in Cambridge/Massachusetts/USA) war eine deutsch-amerikanische Juristin. Sie war die erste Richterin Deutschlands. Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft wurde sie Opfer des NS-Regimes.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Marie Munk entstammte einer Juristenfamilie. Dem Besuch einer höheren Töchterschule folgte eine Ausbildung an einem Lehrerinnenseminar Helene Langes. Ab 1907 studierte Marie Munk in Berlin, Freiburg im Breisgau, Bonn und Heidelberg Rechtswissenschaft, Philosophie, Psychologie und Logik. 1911 erwarb sie in Heidelberg den Doktor der Rechtswissenschaften mit einer Dissertation über den § 123 BGB.
Da im Deutschen Kaiserreich Frauen der Zugang zu den klassischen Juristenberufen (Richter, Anwalt) verwehrt blieb, begann Marie Munk als Assistentin in einer Rechtsanwaltskanzlei sowie für eine Rechtsberatungsstelle für Frauen zu arbeiten. Während des Ersten Weltkrieges war sie für das Rote Kreuz, für das Sozialamt Berlin und für den Nationalen Frauendienst tätig.
Nachdem in der Weimarer Republik auch Frauen zu den juristischen Staatsexamina zugelassen wurden, absolvierte Marie Munk diese und wurde 1919 Referentin des Reichsjustizministers. Als erste Frau in Deutschland überhaupt wurde sie dann 1924 Richterin, zunächst am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ab 1930 am Landgericht des Kammergerichtes Berlin.
1920 wurde Marie Munk Mitgründerin des Deutschen Juristinnenvereines, deren 2. Vorsitzende sie dann von 1923 bis 1933 war. Außerdem war sie von 1930 bis 1933 Präsidentin des Deutschen Vereins berufstätiger Frauen sowie engagiertes Mitglied in dessen internationalem Pendant, der International Federation of Business and Professional Women.
Marie Munk gilt heute als eine der bedeutendsten Familienrechtlerinnen der 1920er Jahre. Unter anderem erarbeitete sie Vorschläge zur Reform des ehelichen Güterrechts, die mehr als dreißig Jahre später ihren Niederschlag in der 1957 in der Bundesrepublik eingeführten Zugewinngemeinschaft fanden.
1933 wurde sie aus dem Justizdienst ausgeschlossen. Sie besuchte danach mehrmals die USA und arbeitet dort in Jugendheimen und Jugendgefängnissen. 1936 verließ sie Deutschland endgültig und ließ sich in den USA nieder.
Nach dem Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft wurde sie 1943 zunächst Gastprofessorin, ab 1953 außerordentliche Professorin an der Harvard University. Daneben arbeitete sie auch als Rechtsanwältin.
Bereits 1945 gab sie ihre Autobiografie Reminiscences of a Pioneer Woman Judge in Pre-Hitler-Germany heraus.
[Bearbeiten] Werke (Auswahl)
- Die widerrechtliche Drohung des § 123 BGB (Dissertation) (1911)
- Vorschläge zur Umgestaltung des Rechts der Ehescheidung und der elterlichen Gewalt nebst Gesetzentwurf (1923)
- Die Umgestaltung des ehelichen Güterrechts (1923)
- Reminiscences of a Pioneer Woman Judge in Pre-Hitler-Germany 1945.
[Bearbeiten] Literatur
- Deutsche Biographische Enzyklopädie Band 7 (1998)
- Deutscher Juristinnenbund e.V.: Juristinnen in Deutschland, Baden-Baden 1998
- Horst Göppinger: Juristen jüdischer Abstammung im "Dritten Reich", München 1990, S. 305
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Marie Munk im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Personendaten | |
---|---|
NAME | Munk, Marie |
KURZBESCHREIBUNG | erste Richterin Deutschlands |
GEBURTSDATUM | 4. Juli 1885 |
GEBURTSORT | Berlin |
STERBEDATUM | 17. Januar 1978 |
STERBEORT | Cambridge (Massachusetts) |