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Millet-System

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Millet-System regelte im Osmanischen Reich zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert den Minderheitenstatus der Nichtmuslime und die Autonomie von Religionsgemeinschaften.

Im Laufe seines 600jährigen Bestehens entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen, in dem das Millet-System die Rechtsordnung für den Status der einzelnen religiösen Sondergemeinschaften und aller Nichtmuslime darstellte und auf islamischem Recht beruhte. Die Millets wurden also auf der Basis von Religionen und nicht nach ethnischen Gesichtspunkten gebildet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Begriff

Der arabische Begriff „milla“ (ملة), der in das Osmanische übernommen wurde, bedeutet „Religionsgemeinschaft“ (während im modernen Türkisch der Begriff mit „Nation“ oder „Volk“ zu übersetzen ist). Im Osmanischen Reich bezeichnete Millet also eine anerkannte und autonome Religionsgemeinschaft - eine Gruppe, die einer bestimmten Konfession angehört und deren Recht auf Selbstverwaltung und Rechtsprechung unter die Leitung ihrer religiösen Oberhäupter gestellt wurde.

Die Geschichte des Milletsystems reicht in den Nahen Osten zurück und weist enge Verbindungen zum islamischen Gesetz bei der Behandlung nichtmuslimischer Minderheiten (dhimmi) auf. Die osmanische Bezeichnung bezieht sich auf die Gerichtsbarkeit, die es den Minderheiten ermöglichte, ihre Angelegenheiten untereinander ohne staatliche Einmischung zu regeln.

Die Milletvorstellung weist gewisse Ähnlichkeiten zum Autonomieprinzip auf, das lange als europäische Norm für den Umgang mit Minderheitengruppen galt. Jede Millet unterstand der Kontrolle eines Ethnarchen („nationalen“ Führers), häufig einem religiösen Oberhaupt, wie dem griechisch-orthodoxen Patriarchen von Konstantinopel, der dem Sultan direkt unterstellt war.

[Bearbeiten] Geschichte

Als 1453 Byzanz von den Osmanen erobert wurde, bedeutete dies auch das Ende des Oströmischen Reiches.

Der Bischof von Konstantinopel, der sein Amt auf den Apostel Andreas zurückführte, war ab 381 Patriarch und hatte mehr als ein Jahrtausend lang - bis zu Eroberung der Stadt - eine herausgehobene Stellung inne. Zwar konnte er später weiter in der Stadt verbleiben; die Hagia Sofia wurde ihm aber genommen und zur Moschee umgebaut (was sie bis 1932 blieb). Die Hagios Georgios Basilika im Stadtteil Phanar wurde neuer Sitz des Patriarchen.

Das Osmanische Reich wurde durch das Millet-System neu organisiert, die Volksstämme in relativer Toleranz nebeneinander gestellt. Das Millet-System sicherte den im Reich lebenden Christen und Juden bestimmte Rechte zu; im Gegenzug wurde den Angehörigen dieser Religionsgemeinschaften - den „Schutzbefohlenen“ - das Tragen von Waffen untersagt und sie wurden zur so genannten „Kopfsteuer“ herangezogen.

[Bearbeiten] Millets

Proportional gesehen bildeten die Türken ein Drittel der Gesamtbevölkerung der osmanischen Gesellschaft, zwei Drittel waren Griechen, Armenier, Juden, Rumänen, Slawen, Albaner und Araber. Nach Religionszugehörigkeit - Millets - bildeten die Muslime die Mehrheit, daneben gab es das orthodoxe - das größte nach der muslimischen Millet - sowie das gregorianisch-armenische und das jüdische. Später folgten noch die protestantische, die unierten orientalischen Kirchen und die lateinische Kirche. [1]

Die Millets genossen einen hohen Grad an Autonomie in der Verwaltung und standen unter der Herrschaft ihrer jeweiligen kirchlichen Autorität. Sie erließen ihre eigenen Gesetze und setzten ihre eigenen Steuern fest. Hierbei standen sie in fester Loyalität zum Osmanischen Reich. Wenn ein Mitglied einer Millet ein Verbrechen gegen das Mitglied einer anderen verübte, trat das Gesetz der verletzten Partei in Kraft. Aber die herrschende islamische Mehrheit behielt stets die Oberhand; so unterlagen Streitfälle, in die Muslime verwickelt waren, in der Regel der Scharia.

1829 wurde das katholische Patriarchat vom osmanischen Staat anerkannt, aber nicht ausdrücklich als neue Millet definiert. Der Patriarch wählte Aleppo als Residenzstadt und zog 1850 nach Mardin. [2]

[Bearbeiten] Muslimische umma

Die muslimischen Gemeinschaften bildeten die "umma", der Sultan war gleichzeitig Kalif. Das osmanische Gesetz kannte Begriffe wie Volkszugehörigkeit oder Staatsbürgerschaft nicht, so dass jeder Muslim - gleich welcher ethnischer Herkunft - dieselben Rechte und Privilegien genoss.

Muslimische Glaubensrichtungen, die als Abweichungen von der Sunna der Kalifendynastie galten, wie Schiiten, Alawiten, Aleviten und Yesiden, genossen keinen besonderen rechtlichen Status und wurden im Allgemeinen als Teil der muslimischen umma behandelt; nur die synkretistischen Drusen von Jabal El Druse und aus dem Libanongebirge genossen eine gewisse feudale Autonomie.

[Bearbeiten] Orthodoxe Millet

Von Anbeginn hatten die griechischen Bewohner Konstantinopels alle Möglichkeiten, hohe Positionen auf den Gebieten des Handels, der Politik, der Religion und des Militärs zu besetzen. So entwickelte der Patriarch von Konstantinopel einen hohen Grad an religiöser wie politischer Macht, blieb aber fest unter staatlicher Kontrolle.

Die Griechen hatten bei den Orthodoxen stets das Sagen, obwohl auch Bulgaren, Rumänen und Serben Teil des Orthodoxen Millet waren. Griechische Phanarioten - wie sie wegen des neuen Sitzes Ihres Patriarchen im Stadtteil Phanar bald genannt wurden - wirkten sogar als Diplomaten des Sultans in Westeuropa und als lokale Herrscher im Balkan; den ägäischen Griechen wurden vielfältige Handelsprivilegien gewährt, sie rüsteten eine Flotte aus, die alsbald zur Seemacht des Reiches anvancierte. Tatsächlich widersetzen sich im griechischen Unabhängigkeitskrieg 1821-1831 einige zu Wohlstand gekommene Griechen ihren Landsleuten, aus Furcht um ihre Privilegien.

Andererseits war die christliche Bevölkerung des Balkan zu dieser Zeit vieler Rechte beraubt, um sich über das Niveau der Bauernschaft entwickeln zu können. Anzeichen von Meinungsabweichungen wurden oft grausam unterdrückt (siehe z.B. Aprilaufstand).

[Bearbeiten] Gregorianisch-armenische Millet

Auch den Armeniern wiesen die Osmanen die gleiche rechtliche Millet-Position zu. Andere orthodoxe Volksgruppen, wie Bulgaren oder Serben, wurden der Autorität des orthodoxen Patriarchen von Konstantinopel unterstellt.

Die Armenische Kirche, die eine jahrhundertelange Tradition mit den Osmanen verband, verbesserte so ihre Position unter den Osmanen.

[Bearbeiten] Jüdische Millet

Die osmanischen Juden waren keine homogene Gruppe, sondern lebten als integrierte und von der islamischen Bevölkerung akzeptierte Minderheit in unterschiedlichen kulturellen und sozialen Milieus. [3] Sie genossen ähnliche Privilegien wie die Phanarioten - die teilweise umfangreichsten Freiheiten in der jüdischen Geschichte.

Die ältesten Juden waren die einheimische, griechisch sprechenden Romaniot. Frühe jüdische Einwanderer meist Aschkenasim kamen aus Nordeuropa. Sie wurden Ende des 15. Jahrhunderts durch die Einwanderung der Sephardim aus Südeuropa zahlenmäßig weit übertroffen, die sich vorrangig in Istanbul, Saloniki, Smyrna, auf der anatolischen Hochebene und dem Balkan niederließen.

Die Juden aus Europa brachten bedeutende Kenntnisse in der Medizin sowie im Bühnenhandwerks und der Druckerkunst mit. Erst im 18. Jahrhundert wurde die erste türkische Druckerpresse in Betrieb genommen.

Im 19. Jahrhundert wurde das Millet-System, das in erster Linie für die griechischen und armenischen Gemeinden entwickelt worden war, in ähnlicher Form auf die jüdischen Gemeinden erweitert. Am Anfang es 20. Jahrhunderts beherrschten osmanische Juden - zusammen mit Armeniern und Griechen - den Handel im gesamten Osmanischen Reich. Sie waren als Millet anerkannt und unterstanden ihrem hahambasi, dem Oberrabbiner, der mit vergleichbaren Privilegien wie das Oberhaupt der griechischen oder armenischen Kirchen ausgestattet war.

[Bearbeiten] Niedergang des Millet-Systems

Mit dem beginnenden 19. Jahrhundert war das Osmanische Reich nur noch ein Schatten seiner selbst. Politische und soziale innere Unruhen, militärische Niederlagen und wachsende Einflussnahme durch die europäischen Mächte verschlechterten die sozialen Lebensbedingungen der Bewohner des Osmanischen Reiches drastisch [4]. Die steigende Macht der christlichen Welt und die Ideen der Französischen Revolution lösten bei den christlichen Untertanen des Osmanischen Reiches eine Welle der Unzufriedenheit aus. Die bäuerlichen Nichtmuslime - als schwächstes Glied der sozialen Rangfolge militärisch jedermann ausgeliefert - sahen die Alternativen: Entweder die Übersiedlung in die sicheren Städte oder ein Hilfegesuch an die europäische Mächte mit der Bitte um militärischen Schutz.

Die bisherige religionsbezogene Sicht des Millet-Systems änderte sich für die Betroffenen in eine als kulturelle Minderheit erlebte Identität - eine Sichtweise, die mit den Ansichten europäischer Politiker übereinstimmte (Die Problematik fiel in eine Zeit der Entstehung eines sprachlichen und völkischen Nationalismus in Europa [5]), wo sich die Politik folglich auf die Einräumung von Sonderrechten für die aus ihrer Sicht unterdrückten nichtmuslimischen Minderheiten konzentrierte. Damit wurden aus Religionsgemeinschaften, die unter dem dem Begriff der Millets im osmanischen Staatsverständnis integriert waren, schützenswerte ethnische Minderheiten, die durch soziale Ausgrenzung benachteiligt wurden.

[Bearbeiten] Die Tanzimat-Reformen

Die Osmanische Regierung suchte den Gefahren des ethnisch-nationalen Separatismus durch eine Reform des Millet-Systems zu begegnen, und setzte eine allmähliche Entmachtung der Geistlichkeit in den Millets durch. Im Zuge der Tanzimat-Reformen verfügte die Osmanische Regierung im Hatt-i humajun (kaiserliches Handschreiben) vom 18. Februar 1856 die Gleichstellung aller osmanischer Untertanen und die Garantie kirchlicher Privilegien und Immunitäten [6], was die Nichtmuslime nicht nur rechtlich gleichstellte - was islamrechtlich im übrigen als grober Verstoß der Anwendung der Rechtsdogmen galt - sondern schuf auch eine Sonderstellung, die sich mit der weiter zunehmenden Beeinflussung durch europäische Mächte beständig ausweitete.

Die europäischen Mächte, vor allem England und Frankreich, waren nicht nur am Schutz der christlichen Untertanen des Osmanischen Reichs interessiert. Realpolitisch suchten sie die Südexpansion Russlands zu bremsen, und dieses Ziel konnten sie nur erreichen, wenn die sie Desintegration des Osmanischen Reichs verhinderten. So förderten sie die Reformpolitik, weil diese auch aus ihrer Sicht eine Stabilisierungsstrategie war.

Die Reformen stießen innerhalb der Millets keineswegs auf uneingeschränkten Beifall: Vor allem der Klerus der griechisch-orthodoxen Kirche fürchtete sowohl wegen der in der Deklaration sich ankündigenden Säkularisierung als auch wegen der Gleichstellung - die seine Privilegien im traditionellen Millet-System gefährdeten - den Verlust seiner hergebrachten Position und damit eine Verschlechterung der eigenen Lage. [7]

Die Millet-Reform war auch für die Osmanische Regierung kontraproduktiv, weil sie den politischen Aufstieg des ethnisch-national gesinnten Bürgertums in den christlichen Untertanengemeinschaften begünstigte. Diese Entwicklung leistete den Unabhängigkeitskriegen auf dem Balkan Vorschub, führte sie doch zu dem Wunsch, aus dem osmanischen Staatenverband auszutreten. Andererseits kam es aber auch zu einem breiten sozialen Aufstieg städtischer Nichtmuslime in Wirtschaft und Verwaltung, die bald - ähnlich wie der Klerus - einen Verlust ihrer neu errrungenen Privilegien fürchteten. Die muslimische Bevölkerung wiederum erlebte diese Entwicklungen nun selbst als Vertreibung und Verdrängung, insbesondere in der Zusammenarbeit mit europäischen Kaufleuten und Staaten.

[Bearbeiten] Der Niedergang

Zu den gravierendsten Reformhindernissen gehörte das dürftige Wissen der Regierung über die meisten Regionen ihres Reiches. Von vielen Gebieten gab es nicht einmal Landkarten. „Am Ende der Tanzimat-Epoche mußte die Osmanische Führung die Landkarten der eigenen Balkan-Territorien noch vom österreichisch-ungarischen Generalstab kaufen.“ [8]

Der Nationalstaatsgedanke setzt die prinzipielle Gleichheit aller Bürger voraus. Die türkische Elite hatte jedoch den Anspruch nie aufgegeben, die „herrschende Volksgruppe“ – Millet-i Hakime – werde durch die Zugehörigkeit zum Islam und zum türkischen Volkstum definiert. Diese Tendenz wurde durch den im späten 19. Jahrhundert aufkommenden Panturkismus ausgeweitet. (II 162f.)

Mit dem Niedergang des osmanischen Reiches verabschiedete sich die neue laizistische Republik von dem Millet-System. Später, unter jungtürkischer Herrschaft und der Republik Türkei, begann eine zunehmende Ablehnung von Minderheiten auf osmanischem und türkischem Boden. Die Republik hatte seit dem schmachvollen Niedergang des osmanischen Reiches eine panische Angst und ein tiefes Misstrauen vor Minderheiten, denn sie glaubte nicht mehr an deren Loyalität. [9]

[Bearbeiten] Millet-Systeme heute

Heute findet das Millet-System in unterschiedlichem Grade in einigen post-osmanischen Ländern wie Jordanien, Libanon, den palästinensischen Gebieten, Israel und Ägypten Gebrauch, aber auch in nicht-post-osmanischen Staaten wie Iran, Pakistan und Bangladesch, die eine zivile und religiöse Gerichtsbarkeit nicht trennen.

So basiert in Ägypten nach einem Gesetz von 1995 die Anwendung des Familienrechts, einschließlich Ehe, Scheidung, Alimente, Kinderschutz, Erbschaft und Beerdigung, auf der Religion des jeweiligen Individuums. In der Praxis des Familienrechts erkennt der Staat nur die drei „Buchreligionen“ an: Islam, Christentum und Judentum. Muslimische Familien sind abhängig von dem auf der Scharia basierendem Standesrecht, christliche Familien vom kanonischen Recht und jüdische Familien vom jüdischen Gesetz. In Familienstreitigkeiten über eine Ehe zwischen einer christlichen Frau und einem muslimischen Mann wenden die Gerichte das Gesetz des persönliche Status an. [10]

[Bearbeiten] Literatur

  • Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.): Christians and Jews in the Ottoman Empire. The functioning of a plural society. New York 1982. ISBBN 0841905207
  • Bernard Lewis, Die Juden in der islamischen Welt. Vom frühen Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, München: Beck, 1987, passim.
  • Michael Ursinus, Zur Diskussion um „millet“ im Osmanischen Reich, in: Südost-Forschungen 48 (1989), pp. 195-207
  • Irwin Cemil Schick, Osmanlılar, Azınlıklar ve Yahudiler [Osmanen, Minoritäten und Juden], in: Tarih ve Toplum 29 (Mayıs 1986), 34-42.
  • Elizabeth A. Zachariadou, Co-Existence and Religion, in: Archivum Ottomanicum 15 (1997), 119-129.
  • Bat Yeór, The Dhimmi: Jews and Christians under Islam, Cranbury, NJ, 1985.
  • Youssef Courbage and Philippe Fargues, Christians and Jews under Islam, translated by Judy Mabro, London-New York 1997.
  • Yavuz Ercan, Osmanlı Yönetiminde Gayrimüslimler. Kuruluştan Tanzimat´a kadar Sosyal, Ekonomik ve Hukuki Durumları [Die Nichtmuslime in der osmanischen Verwaltung. Soziale, wirtschaftliche und rechtliche Lage von der Gründung bis zur Tanzimat], Ankara 2001.
  • Paret, Rudi: Toleranz und Intoleranz im Islam, in: Saeculum 21 (1970), 344-65.
  • Bilal Eryılmaz, Osmanlı Devletinde Gayrimüslim Teb´anın Yönetimi [Die Verwaltung der nichtmuslimischen Untertanen im Osmanischen Reich], İstanbul 1990, pp. 215-218.
  • Fikret Adanır, Der Zerfall des Osmanischen Reiches, in: Das Ende der Weltreiche: von den Persern bis zur Sowjetunion, hrsg. von Alexander Demant, München 1997, S. 108-128.
  • Ramsaur, Ernest Edmondson Jr., The Young Turks. Prelude to the Revolution of 1908, 2. ed., İstanbul 1982, pp. 40-41, Anm. 30: ”Meşveret”, Paris, 3. Dezember 1895.
  • Fikret Adanır, Die Makedonische Frage, ihre Entstehung und Entwicklung bis 1908, Wiesbaden 1979, p. 93.
  • Çağlar Keyder, Bureaucracy and Bourgeoisie: Reform and Revolution in the Age of Imperialism, in: Review, XI, 2, Spring 1988, pp. 151-165.
  • Bernard Lewis, Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor, Bonn 2002, p. 99.
  • Bernard Lewis, Stern, Kreuz und Halbmond. 2000 Jahre Geschichte des Nahen Ostens, München, Zürich 1995, p. 302.
  • Elcin Kürsat: Der Verwestlichungsprozeß des Osmanischen Reiches im 18. und 19. Jahrhundert. IKO-Verlag 2003. ISBN: 3889396836

[Bearbeiten] Weitere Quellen

  • Christian Rumpf: Minderheiten in der Türkei und die Frage nach ihrem rechtlichen Schutz. In: Zeitschrift für Türkeistudien Heft 2/93 Hrsg. ZfT Leverkusen 1994 S. 173-209
  • Albrecht Noth: Möglichkeiten und Grenzen islamischer Toleranz. In: Saeculum, 29 (1978) 2, S. 190-204
  • Adel Th. Khoury: Christen unterm Halbmond. Freiburg 1994. ISBN 3451228513
  • Yohanan Friedman: Classification of Unbelievers in Sunni Muslim Law and Tradition. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam, 22 (1998), S. 163-198
  • Kamral Ekbal: Toleranz, ein Grundprinzip im Islam. Zeitschrift „Gewissen und Freiheit“, Nr. 36 Jahrgang: 1991 S. 67-73

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Ursprung, Wandel und Zerstörung einer politischen Idee.(Artikelbeitrag in: Istanbul Post 09.03.2002
  2. Stiftung Pro Oriente
  3. Sophie Wagenhofer: „Die Osmanischen Juden im Blickwinkel europäischer Reisender des 16. Jahrhunderts“, PDF-Datei
  4. Matuz Josef: Das Osmanische Reich. Darmstadt 1985 S. 203 ff
  5. Ortayli Ilber: The Problem of Nationalities in the Ottomen Empire follwowings the secend Siege of Vienna. In: Das Osmanische Reich und Europa 1683 bis 1783: Konflikt, Entspannung und Austausch. Hrsg. Heis/Klingenstein. München 1983 S. 223-236
  6. Scheel Helmuth: Die staatsrechtliche Stellung der ökumenischen Kirchenfürsten in der alten Türkei. S. 10
  7. Elcin Kürsat: Der Verwestlichungsprozeß des Osmanischen Reiches im 18. und 19. Jahrhundert. S.161
  8. Elcin Kürsat: Der Verwestlichungsprozeß des Osmanischen Reiches im 18. und 19. Jahrhundert. S.162
  9. Cem Özdemir: Die Stadt meiner Mutter.
  10. International Religious Freedom Report
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