Polizeiausbildung in Bayern
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Ausbildung bei der bayerischen Polizei gliedert sich in mehrere Abschnitte und unterschiedliche Themenbereiche und -schwerpunkte.
Die Einstellungszahlen für neue Polizeibeamten unterscheiden sich dabei von Jahr zu Jahr, abhängig von der Haushaltslage des Freistaates. So wurden im Jahr 2005 lediglich ca. 250, 2006 ca. 300 Bewerber für den mittleren Dienst und 2005/2006 ca. 20 Bewerber für den gehobenen Dienst eingestellt. In wirtschaftlich guten Zeiten betrug die Zahl der Einstellungen ca. 1.400 (mittlerer Dienst). Die Bewerberzahlen lagen in den letzten Jahren durchschnittlich bei ca. 4.000 Bewerbern pro Jahr, welche den Einstellungstest absolvierten.
Eine Einstellung findet zwei Mal jährlich statt; jeweils zum 1. März und zum 1. September (Ausnahme: Sonderprogramm München, siehe ebenda). Die Einstellungstests werden laufend durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Laufbahnwahl und Bewerbungsverfahren
Zu Beginn der Bewerbung steht die Wahl der Laufbahn. Grundsätzlich gibt es bei der bayerischen Polizei zwei Möglichkeiten: Die Wahl der Laufbahn im mittleren oder im gehobenen Dienst.
[Bearbeiten] Allgemeine Voraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Für beide Laufbahnen müssen folgende Merkmale erfüllt sein:
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich, in der Regel ist zumindest eine EU-Bürgerschaft Voraussetzung)
- Mindestgröße 165 cm
- Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich (z. B. bei Vordienstzeiten bei der Bundeswehr)
- gesundheitliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
Für den mittleren Dienst benötigt der Bewerber zusätzlich mindestens den qualifizierenden Hautpschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen höherwertigen Schulabschluss; Voraussetzung ist die Anerkennung des Abschlusses in Bayern.
Für den gehobenen Dienst ist die Mindestanforderung für den Schulabschluss die uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur). Auch hier muss der Abschluss in Bayern anerkannt sein.
Nach der Wahl der Laufbahn folgt das Bewerbungsverfahren. Eine Bewerbung für beide Laufbahnen zur gleichen Zeit ist möglich, falls die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Bewerbung erfolgt über den Einstellungsberater einer bayerischen Polizeidienststelle. Üblicherweise ist ein Einstellungsberater für mehrere Landkreise zuständig[1].
[Bearbeiten] Mittlerer Dienst
Beim Bewerbungsverfahren findet ein Auswahltest (Einstellungstest) entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg statt. Dieser setzt sich für den mittleren Dienst aus verschiedenen Tests und Prüfungen zusammen:
- Schriftliche Prüfung (Sprach- und Grundfähigkeitstest)
- Sprachtest (Rechtschreibung, Ausdrucksvermögen, Wahl der korrekten Worte, Grammatik)
- Grundfähigkeitstest (Logisches Denken, Merkfähigkeits- und Konzentrationsaufgaben)
- Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch durch ein Interview mit vorgefertigten Fragen zu verschiedenen Bereichen)
- Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung)
- Sportprüfung (verschiedene Sporttests)[2]
Zusätzlich zu diesem Tests folgt eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Aus den Einzeltests bildet sich eine Gesamtnote, welche dann zu einer Platzierung innerhalb der Bewerberrangliste führt. Ist die Platzzahl gut genug, kann der Bewerber die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten antreten. Bei identischen Noten entscheidet die bessere Sportnote.
[Bearbeiten] Gehobener Dienst
Beim Bewerbungsverfahren für den gehobenen Dienst findet zuerst eine Prüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses statt. Diese wird dezentral an mehreren Orten in Bayern durchgeführt. Inhalt ist eine schriftliche Prüfung, welche aus zwei Teilen besteht.
Im ersten Teil wird eine Textanalyse und eine Abhandlung verfasst. Die Dauer ist genau wie beim zweiten Teil 120 Minuten. Im zweiten Teil werden „Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik geprüft.“[3] Die Prüfung findet jedes Jahr im Dezember statt.
Aus der erreichten Note dieser Prüfung wird zusammen mit der Abiturnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer wählbaren Fremdsprache eine Gesamtnote gebildet und wiederum eine Rangliste erstellt. Ist die erreichte Platzziffer gut genug, folgt gegen Mitte Februar des Folgejahres die Aufforderung, sich dem Einstellungstest bei der Bereitschaftspolizei zu unterziehen.
Der Einstellungstest besteht aus den Teilen
- Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch durch ein Interview mit vorgefertigten Fragen zu verschiedenen Bereichen)
- Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung)
- Sportprüfung (verschiedene Sporttests; genaue Anforderungen siehe mittlerer Dienst)
und gestaltet sich damit in diesen Bereichen gleich wie der Einstellungstest für den mittleren Dienst. Auch hier folgt im Anschluss eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Dieser eintägige Test kann entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg abgelegt werden.
Grundlage für eine Einstellung in den gehobenen Dienst bei der bayerischen Polizei ist dann letztlich die Ranglistennote, welche sich aus der Note des Landespersonalausschusses und der des Einstellungstestes bei der Bereitschaftspolizei zusammensetzt.[4] Liegen zwei Bewerber bei der Note gleichauf, entscheidet die bessere Note aus dem Sporttest.
[Bearbeiten] Ausbildung zum Polizeimeister im mittleren Dienst
[Bearbeiten] Grundlegendes
Die Ausbildung zum Polizeimeister bei der bayerischen Polizei stellt eine normale Berufsausbildung dar, sie dauert insgesamt zweieinhalb Jahre. Dabei geschieht die Ausbildung nicht, wie in Betrieben, dual, sondern die Polizei ist sowohl Betrieb als auch Schulstätte. Die komplette Ausbildung findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei statt. Dort bezieht der Beamte ein Zimmer, er wird verpflegt und bekommt freie Heilfürsorge.
Bereits vor der Einstellung trifft der Anwärter die Wahl, für welche Rangliste er sich bewirbt. Er hat die Wahl zwischen der Rangliste Bayern und der Rangliste München. Letztere verpflichtet den ausgebildeten Beamten dazu, seinen Dienst bis zur Pension in München zu verrichten, dafür bekommt er verschiedene Vergünstigungen. Bewerber für die Rangliste Bayern können ihren Dienst überall in Bayern verrichten, auch in der Landeshauptstadt.
Während der Ausbildung soll der Anwärter die Befähigung zur Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst erlangen, dessen Eingangsdienstgrad Polizeimeister ist, der Anwärter befindet sich im sog. Vorbereitsungsdienst. Der Einstellungsdienstgrad ist Polizeimeisteranwärter, nach Bestehen der ersten beiden Ausbildungsmodule folgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Dieser Dienstgrad ist eine Besonderheit, ihn gibt es so nur in Bayern.
Der Sold beträgt im ersten Jahr der Ausbildung ca. 820 Euro, im zweiten Jahr ca. 1390 Euro, im letzten halben Jahr ca. 1430 Euro[5]. Im ersten Jahr ist der Anwärter Beamter auf Widerruf, ab dem zweiten Jahr Beamter auf Probe. Diese verbesserte Stellung bereits während dem Vorbereitungsdienst ist eine Besonderheit im Beamtenwesen, sie ist auf die Demonstrationen in Wackersdorf und die damit zusammenhängende schlechte Stellung des Beamten bei Dienstunfähigkeit zurückzuführen. Diesen beamtenrechtlichen Status erwerben nur Beamten des mittleren Dienstes, Beamte des gehobenen Dienstes bleiben bis zum Ende ihres Studiums Beamte auf Widerruf.
Es ist jederzeit möglich, nach begonnener Ausbildung im mittleren Dienst durch den bestandenen Auswahltest für den gehobenen Dienst in eben diesen zu wechseln. Der Beamte muss dazu allerdings kündigen, ein direkter Laufbahnwechsel während der Ausbildung ist nicht möglich.
[Bearbeiten] Ausbildungsablauf
Mit dem Jahr 2005 wurde das bisherigen Ausbildungsmodell der bayerischen Polizei umgebildet, hin zu einem sogenannten modularen Ausbildungssystem. Die zweieinhalb Jahre sind gegliedert in halbjährliche Abschnitte mit Schwerpunkten. Dabei soll ein Thema von allen Seiten abgehandelt werden, d. h. von der rechtlichen, der praktischen sowie der taktischen Seite aus.
Von Halbjahr zu Halbjahr steigen die Anforderungen an den Beamten mit der Anzahl der Vorschriften und Regelungen, die er erlernt. Anfangs werden einfache gesetzliche und praktische Grundlagen erlernt, die dann im Laufe der Ausbildung zusammengesetzt werden und den Auszubildenden sowohl schriftlich als auch praktisch vor immer komplexere Probleme stellt. Mit der ersten Beförderung zum Polizeioberwachtmeister (nach den ersten beiden Modulen) sind die Beamten auch Vollzugsbeamten, vorher können sie nur das „Jedermannsrecht“ für sich in Anspruch nehmen. Nach dem ersten Jahr werden die Beamten vereinzelt zu Einsätzen herangezogen, beispielsweise zu Durchsuchungen von Waldstücken, äußeren Absperrungen bei Großereignissen oder ähnlichem.
Es gibt einige Fächer, die den Beamten durch die gesamte Ausbildung oder aber abschnittsweise den Großteil der Ausbildung begleiten. Dazu zählen:
- Allgemeines Polizeirecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Einsatztraining
- Polizeidienstkunde
- Sport
- Selbstverteidigung (Ju Jutsu)
- Waffen- und Schießausbildung
- Kommunikations- und Konfliktbewältigung
- Elektronische Datenverarbeitung (IT)
- Politische Bildung/Zeitgeschehen
- Englisch
- Besonderes Sicherheitsrecht
- Kriminalistik
Daneben werden Leistungen in Fächern verlangt, welche temporär im Verlauf der Ausbildung gelehrt werden, teilweise aber trotzdem mit in das Ergebnis der Anstellungsprüfung zum mittleren Polizeivollzugsdienst hineinzählen:
- Fahrtraining
- Erste Hilfe
- Grundzüge des Beamtenrechts
- Berufsethik
Weiterhin besuchen die Beamten, teilweise auch außerhalb der Bereitschaftspolizei, verschiedene Workshops mit unterschiedlichem Inhalt. Diese sind von unterschiedlicher Dauer, zwischen einem halben und mehreren Tagen.
Daraus ergibt sich, dass während der Ausbildung sowohl das theoretische als auch das praktische Wissen vermittelt wird, allerdings mit einem deutlichen Hang zur Theorie. Neben der Vermittlung dieses Wissens werden auch innerhalb der Ausbildung verschiedene Sportnachweise verlangt sowie Tests im Fach Selbstverteidigung abgelegt.
Die Notenvergabe erfolgt durch Klausuren sowie durch unangekündigte Tests. Zudem werden mündliche Noten vergeben. Die Klausuren sind immer in einem Hauptfach sowie einem eine Woche zuvor bekanntgegebenen zweiten Fach zu absolvieren. Hat ein Beamter in einem Fach die Note „6“ oder in drei Fächern die Note „5“ oder aber besteht er gewisse Sporttest oder Selbstverteidigungsprüfungen nicht, führt das zum Nichtbestehen des Ausbildungsabschnittes.
Im Verlauf des dritten Moduls absolvieren die Auszubildenden ein vierwöchiges Praktikum bei einer Polizeiinspektion, im vierten Modul ein dreimonatiges. In diesen Praktika geht es darum, erlernte Inhalte zu verfestigen und in der Praxis umzusetzen. Der Beamte wird in den Schichtdienst einer Dienstgruppe eingegliedert und leistet Dienst wie ein ausgebildeter Polizist.
Im zweiten und im dritten Jahr der Ausbildung erbringen die Beamten in Klausuren Leistungen, welche bereits für die Anstellungsprüfung zählen. Die Ausbildung endet mit der Anstellungsprüfung für den mittleren Dienst. Diese wird in den vier Fächern
- Allgemeines Polizeirecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht und
- Besonderes Sicherheitsrecht,
jeweils kombiniert mit einem anderen Fach, abgelegt. Weiterhin muss eine mündliche Prüfung absolviert werden, in der das praktische Handeln sowie eine Befragung zu rechtlichen, praktischen oder taktischen Hintergründen bewertet werden. Alle genannten Leistungen zusammen ergeben nach einem Schlüssel die Note der Anstellungsprüfung.
[Bearbeiten] Sonderprogramm München
Das Sonderprogramm München stellt eine Ausnahme des normalen Ausbildungsablaufes dar. Es ist dazu gedacht, älteren Bewerbern einen Einstieg in die Polizei zu ermöglichen. Diese Bewerber dürfen zwischen 24 und 34 Jahren alt sein. Sie verrichten nach der Ausbildung − ebenso wie die Bewerber der Rangliste München − ihren Dienst in München.
Die Einstellungsvoraussetzungen für das Sonderprogramm München sind dieselben wie bei der Einstellung zum mittleren Dienst, siehe unter dem Punkt Mittlerer Dienst.
Die Ausbildungsdauer beim Sonderprogramm München ist im Vergleich zur normalen Ausbildung im mittleren Dienst auf 20 Monate verkürzt, in dieser Zeit wird eine Intensivausbildung durchgeführt. Die Praktika, welche es bei der Ausbildung für den mittleren Dienst gibt, werden zu einem Praktikum mit einer Dauer von 2 Monaten zusammengelegt[6]. Ziel ist ebenso wie bei der Ausbildung im mittleren Dienst, gelernte Inhalte in der Praxis zu verfestigen und umzusetzen.
Die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister erfolgt erst nach 14 Monaten und nicht bereits nach 12 wie bei der Ausbildung im mittleren Dienst. Die Ausbildung findet in der VI. Bereitschaftspolizeiabteilung in Dachau statt. Im Gegensatz zur Einstellung im mittleren Dienst beginnen die Anwärter des Sonderprogrammes ihre Ausbildung jeweils zum 1. Januar oder zum 1. Juli[7].
Die Ausbildung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die des mittleren Dienstes, einzig werden bestimmte Inhalte gestrafft. Es erfolgt keine Gliederung der Ausbildung in Modulen.
Eine Bewerbung sowohl für den mittleren Dienst als auch für das Sonderprogramm München ist nicht möglich; eine parallele Bewerbung für den gehobenen Dienst hingegen schon.
[Bearbeiten] Ausbildung/Studium zum Polizeikommissar im gehobenen Dienst
[Bearbeiten] Grundlegendes
Die Ausbildung zum Polizeikommissar bei der bayerischen Polizei stellt ein Studium dar, welches man mit dem Titel Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschließt. Die gesamte Ausbildung dauert 3 Jahre, das Studium selber 2 Jahre. Die komplette Ausbildung findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei, an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege / Fachbereich Polizei entweder in Sulzbach-Rosenberg oder in Fürstenfeldbruck statt. Dort bezieht während der Ausbildungszeit der Beamte ein Zimmer, er wird verpflegt und bekommt freie Heilfürsorge.
Während der Ausbildung soll der Anwärter die Befähigung zur Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erlangen, dessen Eingangsdienstgrad Polizeikommissar ist, der Anwärter befindet sich im sog. Vorbereitsungsdienst. Der Einstellungsdienstgrad ist Polizeikommissaranwärter, nach Bestehen der ersten beiden Ausbildungsmodule folgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Dieser Dienstgrad ist eine Besonderheit, ihn gibt es so nur in Bayern.
Der Sold beträgt im ersten Jahr der Ausbildung ca. 860 Euro, im zweiten Jahr ca. 1460 Euro, im letzten halben Jahr ca. 1500 Euro[8]. Der Beamte ist die gesamte Ausbildungszeit hindurch Beamter auf Widerruf.
[Bearbeiten] Ausbildungsablauf
![]() |
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Da ich keine wirkliche Ahnung vom Ausbildungsablauf im geh. Dienst habe, wäre es nett, wenn sich jemand dieses Abschnittes annehmen würde und ihn noch ein wenig ausstaffieren könnte (gerne auch unter Rückpsrache mit mir, ich helfe mit)! -- Pionic, Diskussionsseite
Hilf Wikipedia, indem du die fehlenden Informationen recherchierst und einfügst! |
Der Anwärter lernt in den ersten beiden halbjährlichen Modulen die rechtlichen und praktischen Grundzüge polizeilichen Handelns. Während dieser ersten 6 Monaten erfolgen zwei Hospitationen, davon ein vierwöchiges an einer Polizeiinspektion und ein zweiwöchiges an einer Kriminalpolizeiinspektion. Im zweiten Halbjahr verstärkt sich die Ausbildung ein wenig in Richtung Praxis, es werden Sport- und Schießleistungen abverlangt. Dabei ist die Bandbreite der unterrichteten Fächer dieselbe wie beim mittleren Dienst, siehe unter Ausbildungsablauf. Das erste Jahr nennt sich Grundpraktikum.
Ab dem zweiten Jahr erfolgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Dieser Dienstgrad ist formal derselbe wie im mittleren Dienst, eine Unterscheidung wird allerdings durch das Dienstgradabzeichen deutlich. Es hat nicht, wie im mittleren Dienst, einen grünen Stern zum Inhalt, sondern einen silbernen Querbalken.
Mit dem 3 Halbjahr beginnt das Grundstudium. Zusammen mit Aufsteigern aus dem mittleren Dienst beginnt das Studium, in dessen Verlauf sechs Klausuren abgelegt werden. Daran schließt sich das Hauptpraktikum an, welches insgesamt sechs Monate dauert und bei verschiedenen Dienststellen durchgeführt wird:
- Einsatztaktische Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei (6 Wochen)
- Aufgaben der Dienstgruppe (10 Wochen) und
- Aufgaben des Dienstgruppenleiters an einer Polizeiinspektion (8 Wochen)
Im Anschluss an das erste Studienjahr folgt das sogenannte Hauptstudium. Mit dem Ablauf des nächsten halben Jahres erfolgt eine Zwischenprüfung, zum Ende der dreijährigen Ausbildung schließlich die Laufbahnprüfung. Mit Abschluss der Laufbahnprüfung erlangt der Beamte auch den Titel Diplom-Verwaltungswirt (FH) / Fachrichtung Polizei.
[Bearbeiten] Sonstiges
[Bearbeiten] Ziel der Ausbildung
Das Ziel der Ausbildung im mittleren Dienst ist es, die Befähigung für die Ernennung zum/zur Polizeimeister/in im Beamtenverhältnis auf Probe zu erlangen. Das spätere Berufsbild ist der Einsatz bei einer Polizei- oder Verkehrspolizeiinspektion im Schichtdienst innerhalb einer Dienstgruppe. Hierbei sind verschiedene andere Einsatzmöglichkeiten denkbar, zum Beispiel (abhängig von der bisher geleisteten Dienstzeit) Hundeführer, Beamter der Ermittlungsgruppe oder der Verfügungsgruppe. Es besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit des Laufbahnwechsels in den gehobenen Dienst.
Im Anschluss an die Ausbildung folgt für Beamte des mittleren Dienstes der Dienst in einer Hundertschaft, sie bleiben also erstmal organisatorisch der Bereitschaftspolizei zugeordnet. Dabei beträgt die Mindestverweildauer zwischen sechs und 24 Monaten, zur Zeit liegt sie bei 24 Monaten.
Das Ziel der Ausbildung im gehobenen Dienst hingegen ist es, Befähigung für die Ernennung zum/zur Polizeikommissar/in im Beamtenverhältnis auf Probe zu erlangen. Die typische Tätigkeit ist eine leitende Funktion beispielsweise innerhalb einer Dienstgruppe als Dienstgruppenleiter oder, bei der Bereitschaftspolizei, als Zugführer innerhalb einer Hundertschaft. Mit steigendem Dienstalter können auch leitende Positionen einzelner anderer Bereiche, zum Beispiel der Ermittlungsgruppe oder der Verfügungsgruppe ausgeführt werden.
Im Anschluss an das Studium erfolgt eine zweijährige Einführung in die Aufgaben eines leitenden Beamten (im Normalfall als Dienstgruppenleiter), solange besteht auch noch die Zugehörigkeit zur Bereitschaftspolizei. Danach erfolgt die Versetzung an einen Dienstposten, wo der Beamte selbständig eine leitende Position einnimmt.
Sowohl dem mittleren als auch dem gehobenen Dienst stehen noch diverse andere Berufsmöglichkeiten zur Verfügung[9].
[Bearbeiten] Ausbildungsliteratur
Für die Ausbildung und die Lehrgangsprüfung wird einerseits die dreibändige Loseblattsammlung, 6200 Seiten umfassende Vorschriftensammlung für die Polizeiausbildung in Bayern (VSPA) als Quellenapparat verwendet. Dieser wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgeben. Die Schriftführung besorgt das Prüfungsamt der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Die VSPA ist zugelassenes Prüfungshilfsmittel bei Laufbahnprüfungen. Sie erscheint im Boorberg-Verlag[10]. Als Alternative dazu ist auch Polizeifachhandbuch (Ausgabe Bayern) mit fünf Bändern und einem Umfang von ca. 4500 Seiten in Benutzung. Das Handbuch erscheint im Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH[11].
[Bearbeiten] Bekleidung
Die komplette Berufsbekleidung bekommt der Anwärter in Teilen zu Beginn der Ausbildung sowie anteilig zu Beginn des zweiten Ausbildungs-/Studienjahres ausgehändigt. Die Erstausstattung umfasst auch Sportkleidung und Ausrüstung und Bekleidung für Ju-Jutsu. Auch die ballistische Schutzweste ist Teil dieser Ausstattung. Eine darüber hinausgehende Ausstattung/Bekleidung erfolgt freiwillig und auf eigene Kosten; sowohl für Dienst- als auch für Sportbekleidung.
Nach der erstmaligen Ausstattung muss sich der Beamte sein weiteres Dienstleben selber mit Bekleidung ausrüsten, dafür wird vom Dienstherrn sogenanntes Bekleidungsgeld zur Verfügung gestellt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (APOgPol)
- Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (POmPol)
- ↑ Übersicht über die Einstellungsberater
- ↑ Die genauen Anforderungen im Wortlaut
- ↑ Zitat aus der Webseite des Bayerischen Landespersonalausschusses
- ↑ Genaue Zusammensetzung der Ranglistennote, bestehend aus den Einzelnoten von Abitur, LPA & Einstellungstest
- ↑ Gehaltstabelle auf der Seite der Bayerischen Polizei
- ↑ Ausbildungsverlauf beim Sonderprogramm München
- ↑ Einstellungstermine
- ↑ Gehaltstabelle auf der Seite der Bayerischen Polizei
- ↑ Seite der bayerischen Polizei „Das Berufsbild Polizeibeamter“
- ↑ Seite des Boorberg-Verlages
- ↑ Seite des VDP-Verlages