Residentur
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Im Jargon der Nachrichtendienste bezeichnet man eine (Auslands-)Vertretung oder einen Stützpunkt eines solchen Dienstes im Ausland als Residentur.
Es wird unterschieden zwischen legalen und illegalen Residenturen.
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[Bearbeiten] Legale Residentur
Eine legale Residentur ist ein mehr oder weniger erkennbarer, gegebenenfalls gar in eine offizielle Vertretung eines Landes (Botschaft oder Konsulat) integrierter Stützpunkt des Geheimdienstes (z.B. in befreundeten Ländern).
Davon zu unterscheiden ist eine legal abgedeckte Residentur, bei der die Nachrichtendienst-Mitarbeiter - oft als Gruppe/Organisationseinheit - legal und mit offizieller Erlaubnis auf dem Boden des fremden Staates arbeiten, aber ihr Auftrag bzw. ihre eigentliche Tätigkeit legendiert ist.
[Bearbeiten] Illegale Residentur
Eine illegale Residentur ist eine getarnte und nach Möglichkeit vor den Behörden des "Gastlandes" geheim gehaltene Residentur.
Zwischen diesen Typen von Residenturen gibt es fließende Übergänge: Da eine nachrichtendienstliche Tätigkeit für fremde Staaten in den allermeisten Ländern verboten ist, liegt es oft an politischen Entscheidungen, wie mit den Residenturen und deren Personal (den Residenten) verfahren wird.
[Bearbeiten] Beispiele
Die wohl meisten Residenturen weltweit befinden sich in den Botschaften der jeweiligen Staaten; dies ist die typische Vorgehensweise. Die Residenten haben diplomatische Akkreditierungen und genießen mitunter Immunität. In den Jahresberichten des Verfassungsschutzes wird z.B. häufig auf die Residenturen der diversen Dienste Nordkoreas und der VR China in deren Berliner Botschaften hingewiesen.
Daneben dienen häufig Handelsmissionen, Konsulate oder Kultur- bzw. Sprachinstitute als Residenturen. So gilt es beispielsweise als "offenes Geheimnis", dass der deutsche Bundesnachrichtendienst die Goethe-Institute entsprechend nutzt.