Rudolf Mellinghoff
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Rudolf Mellinghoff (* 25. November 1954) ist seit 2001 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Mellinghoff studierte von 1975 bis 1980 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und legte nach seiner Referendarzeit 1984 das 2. juristische Staatsexamen ab. Mellinghoff war zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, ehe er 1987 als Richter auf Probe an das Finanzgericht Düsseldorf berufen wurde. Noch im Jahr 1987 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während der Zeit der Abordnung wurde er 1989 zum Richter am Finanzgericht ernannt.
Nach Beendigung seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wechselte Mellinghoff im Juli 1991 als Referatsleiter in das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wo er für den Aufbau der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit zuständig war.
Im Juli 1992 wurde er zum Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ernannt, im Jahr 1996 zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht. In der Zeit von 1992 bis 1996 war er zudem im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht, in den Jahren 1995 - 1996 überdies Richter am Landesverfassungsgericht.
Zum 1. Januar 1997 wurde Mellinghoff zum Richter am Bundesfinanzhof berufen.
Seit Januar 2001 gehört er dem zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
Am 17. November 2006 wurde Mellinghoff die Ehrendoktorwürde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald verliehen.
Wintersemester 1992/1993 bis Sommersemester 1997 nahm Mellinghoff einen Lehrauftrag an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wahr.
Seit Sommersemester 2001 ist er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen.
[Bearbeiten] Weblinks
Personendaten | |
---|---|
NAME | Mellinghoff, Rudolf |
KURZBESCHREIBUNG | Seit 2001 Richter des Bundesverfassungsgerichts |
GEBURTSDATUM | 25. November 1954 |