Benutzer:Schwarzseher/Bareinzahlung
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Die Bareinzahlung ist im baren Zahlungsverkehr eine Zahlung in bar einer Person an ein Kreditinstitut, das diese an einen Empfänger anweist, z.B. durch Überweisung oder Postanweisung. Die Bank bucht den Betrag zunächst auf ein internes Verrechnungskonto.
Sie ist in allen deutschen Banken für den Kunden gebührenpflichtig; hierbei wird ein pauschales Entgelt erhoben, das je nach Bank verschieden hoch ist. Die Höhe richtet sich zudem auch danach, ob der Kunde ein Konto bei der Bank führt oder nicht. Die Bareinzahlung auf ein eigenes Konto hingegen ist in der Regel kostenfrei.
Für die primäre Abwicklung wird das bundesweit einheitliche Formular „Einzahlungsschein“ verwendet.
Die Bareinzahlung findet Verwendung zur Verrechnung von Barschaften, z.B.
- Einnahmen des Einzelhandels oder Einzahlung von Münzen aus dem „Sparstrumpf“
- Einzahlungen von Privatpersonen, die kein Girokonto führen
- Express-Geldanweisungen wie z.B. durch die Anbieter MoneyGram oder Western Union
Einige moderne Banken bieten auch Automaten an, bei denen auch außerhalb der Bargeld angenommen wird. Große Bareinzahlungen werden zumeist von einem Dienstleister (meist Geldtransport erledigt, der das Geld abholt und bei der Bank einzahlt.
Auszahlungen in bar finden umgekehrt bei der Kontoverfügung („abheben“), bei der Entgegennahme einer Geldanweisung oder bei der Einlösung eines Barschecks statt.
Bareinzahlung