Waffengebrauch der Polizei
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Als Waffengebrauch versteht man im Polizeirecht die Anwendung unmittelbaren Zwangs, wobei zumeist der Schusswaffengebrauch gemeint ist.
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[Bearbeiten] Schusswaffengebrauch
Der polizeiliche Schusswaffengebrauch, d. h. primär der Einsatz der Schusswaffe unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben wird von den Polizeivollzugsbeamten regelmäßig situativ geübt, z. B. anhand von Videos oder Dia-Projektionen in der Waffen- und Schießausbildung bzw. im Schießtraining. Damit wird u. a. die Entscheidungsfindung und der Ablauf des Schießens („Waffenhandling“) automatisiert. In aller Regel rückt die Kriminalpolizei zum Ereignisort aus, wenn ein Amtsträger eine Schusswaffe gebraucht hat. Der Finale Rettungsschuss ist eine Tötung eines Aggressors, um ein anderes Leben zu erhalten, was ein erhebliches ethischen Problem impliziert (ähnlich den Renegadefällen).
Die Androhung ist Ausfluss der Verhältnismäßigkeit im weitesten Sinne: Dem Betroffenen soll bewusst gemacht werden, welches Risiko er eingeht, wenn er sein Verhalten nicht ändert. Ziel der Androhung des UZ (unmittelbarer Zwang) ist damit die Zwangsvermeidung. Jede Androhung bedarf rechtlich auch der Voraussetzungen für den (gezielten) Schusswaffengebrauch als solchen.
Ziel eines Schusswaffengebrauchs ist u. a. die Verhinderung der Flucht von Verdächtigen oder Verurteilten und die Abwehr gegenwärtiger konkreter Gefahren für eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Amoklagen). Hierbei muss der Adressat der Maßnahme physisch geschädigt werden, z.B. durch einen Beinschuss.
Der Schusswaffengebrauch der Polizei ist meist gesetzlich normiert (in vielen Bundesländern durch Polizeirecht der Länder). In den Bundesländern, in denen der Schusswaffengebrauch nicht gesetzlich fixiert ist, gilt z. B. das Recht der Notwehr, der Nothilfe oder die polizeirechtliche Generalklausel.
Die rechtlichen Vorgaben sind meist komplex und müssen im Ernstfall in Sekundenbruchteilen abgeprüft werden [1].
Waffen können aus vielfältigen Gründen benutzt werden: Notwehr, um einen potenziellen Täter zu stoppen, aus Versehen, als finaler Rettungsschuss, als Vollstreckungsmaßnahme (unmittelbarer Zwang), und andere.
Die Zahl der durch die Polizei Getöteten wird amtlich veröffentlicht.
Die Zahl der tatsächlich durch Waffengebrauch Getöteten übersteigt mitunter die hier genannten Zahlen, da nicht alle Todesschüsse in der Presse und in der Polizeistatistik auftauchten. So sind seit 1983 von Polizeibehörden als "versehentliche Tötung" angegebene Fälle nicht mehr in der offiziellen Statistik enthalten.
Die linksliberale nichtstaatliche Organisation Cilip veröffentlicht aufgrund eigener Recherchen jährlich die Zahl der Todesopfer und der abgegebenen Schüsse. Sie verwendet dazu die offizielle Statistik, Pressemeldungen und die Antworten auf parlamentarische Anfragen.
1952 wurden 31 Menschen, von 1967 1 Mensch, von 1971 bis 1980 153 Menschen, 1981 bis 1990 115 Menschen und 1991 bis 1993 37 Menschen, von 1994 bis 2005 119 Menschen von der bundesdeutschen Polizei erschossen.
Insgesamt wurden also 1952 31 Menschen und ab 1967 bis 2005 innerhalb von 39 Jahren mindestens 425 Menschen von der bundesdeutschen Polizei erschossen. Daten zu weiter zurückliegenden Jahren lagen bei Erstellung dieses Artikels nur vereinzelt vor. Die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zwischen 1988 und 1997 gegen Personen abgegebenen Polizeischüsse beträgt 2105.
Die Tabelle enthält nur die durch die Polizeistatistik, die Tagespresse und andere Massenmedien bekanntgewordenen Fälle. Die tatsächliche Zahl der Todesschüsse liegt dem Spiegel und der Cilip zufolge höher.
Nicht in der Statistik enthalten sind Suizide oder von der Bundespolizei Erschossene. Die durch andere Arten von polizeilichen Methoden Getöteten sind ebenfalls nicht in diesen Listen enthalten, beispielsweise durch Erwürgen oder Auto-Verfolgungsjagden, wodurch allein von 1971 bis 1980 mehr als 200 Menschen umgekommen sind, während im selben Zeitraum 153 Menschen durch Schusswaffen von der Polizei getötet wurden.
Jahr | Anzahl der Todesschüsse |
Anzahl der insgesamt auf Personen abgegebenen Schüsse |
---|---|---|
1952 | 31 mindestens | |
1967 | 1 mindestens (Benno Ohnesorg) | |
1971 | 2 mindestens (u.a. Petra Schelm, Georg von Rauch) | |
1972 | 4 mindestens (u.a. Thomas Weisbecker, Ian McLeod, Richard Epple, Duifhus) | |
1973 | 1 mindestens (u.a. Erich Dobhardt) | |
1974 | 10 (u.a. Günter Jendrian) | |
1975 | 13 (u.a. Werner Sauber) | |
1976 | 8 | |
1977 | 17 (u.a. Helmut Schlaudraff) | |
1978 | 8 (u.a. Willi-Peter Stoll, Michael Knoll) | |
1979 | 11 (u.a. Rolf Heissler) | |
1980 | 16 (u.a. Manfred Perder) | |
1981 | 17 | |
1982 | 11 | |
1983 | 24 | |
1984 | 6 | |
1985 | 10 | |
1986 | 12 | |
1987 | 7 | |
1988 | 8 | 114 |
1989 | 10 | 102 |
1990 | 10 | 162 |
1991 | 9 | 271 |
1992 | 12 | 315 |
1993 | 16 | 307 |
1994 | 10 | 268 |
1995 | 21 | 221 |
1996 | 10 | 163 |
1997 | 12 | 172 |
1998 | 8 | |
1999 | 19 | |
2000 | 6 | |
2001 | 8 | |
2002 | 7 | |
2003 | 3 | |
2004 | 10 | |
2005 | 5 | |
Summe | 425 mindestens | 2105 |
(Zahlen vor 1978 sind nicht unbedingt mit späteren Zahlen vergleichbar, weil bei Erstellung dieser Statistik 1997 bereits die Akten aus der Zeit bis 1977 nach Ablauf der zwanzigjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet worden waren.)
[Bearbeiten] Statistik für 2004
Schusswaffengebrauch gegen Personen
Notwehr / Nothilfe | Verhinderung von Verbrechen | Fluchtvereitelung | Fluchtvereitelung von Gefangenen | |||
Warnschüsse | 43 | 20 | 0 | 0 | ||
Schusswaffengebr. gegen Sachen | - | - | - | - | ||
Schusswaffengebr. gegen Personen | 52 | 0 | 0 | 0 | ||
Folgen |
||||||
Tote | 9 | 0 | 0 | 0 | ||
davon Unbeteiligte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Verletzte | 23 | 0 | 0 | 0 | ||
davon Unbeteiligte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schusswaffengebrauch gegen Tiere / Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere | 5769 |
Schusswaffengebrauch gegen Sachen | 12 |
Unzulässiger Schusswaffengebrauch
Gegen Personen: insgesamt 2
Gegen Sachen: insgesamt 4
[Bearbeiten] Statistik für 2003
Schusswaffengebrauch gegen Personen
Notwehr / Nothilfe | Verhinderung von Verbrechen | Fluchtvereitelung | Fluchtvereitelung von Gefangenen | |||
Warnschüsse | 50 | 44 | 0 | 0 | ||
Schusswaffengebr. gegen Sachen | - | - | - | - | ||
Schusswaffengebr. gegen Personen | 27 | 0 | 0 | 0 | ||
Folgen |
||||||
Tote | 3 | 0 | 0 | 0 | ||
davon Unbeteiligte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Verletzte | 23 | 0 | 0 | 0 | ||
davon Unbeteiligte | 2 | 0 | 0 | 0 |
Schusswaffengebrauch gegen Tiere / Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere | 5440 |
Schusswaffengebrauch gegen Sachen | 27 |
Unzulässiger Schusswaffengebrauch
Gegen Personen: insgesamt 4
Gegen Sachen: insgesamt 6
[Bearbeiten] Statistik für 2002
Schusswaffengebrauch gegen Personen
Notwehr / Nothilfe | Verhinderung von Verbrechen | Fluchtvereitelung | Fluchtvereitelung von Gefangenen | |||
Warnschüsse | 48 | 4 | 53 | 8 | ||
Schusswaffengebr. gegen Sachen | 12 | 1 | 15 | 4 | ||
Schusswaffengebr. gegen Personen | 35 | 3 | 3 | 1 | ||
Folgen |
||||||
Tote | 5 | 1 | 0 | 0 | ||
davon Unbeteiligte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Verletzte | 24 | 1 | 2 | 1 | ||
davon Unbeteiligte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schusswaffengebrauch gegen Tiere / Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere | 4486 |
Schusswaffengebrauch gegen Sachen | 8 |
Unzulässiger Schusswaffengebrauch
Gegen Personen: insgesamt 4
Gegen Sachen: insgesamt 3
Quellen: Bundesministerium des Innern, CILIP, Innenministerium Baden-Württemberg
[Bearbeiten] Sonstiger Waffengebrauch
Polizeibeamte, die eine rechtmäßige Maßnahme ausführen, können sich auch je nach Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit anderer Waffen bedienen, z.B. Pfefferspray, Wasserwerfer und Schlagstock.
siehe auch: Waffengebrauch, Schießbefehl
Hinweis: Die Bezeichnung Waffen trifft hier nicht immer zu. Die einzelnen Bundesländer stufen die oben genannten Gegenstände unterschiedlich ein. Überwiegend werden das Pfefferspray und der Wasserwerfer als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angesehen und der Schlagstock als Waffe zur Ausübung unmittelbaren Zwanges. Hier sollte nochmals genauer in den Polzeigesetzen der Länder und des Bundes recherchiert werden.
[Bearbeiten] Weblinks
- Recht
- CILIP-Auswertung
- Angabe des Schusswaffengebrauchs vom Innenministerium Baden-Württemberg für 2003 und 2004 (PDF)
- Fallbeispiele
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