Agnes von Poitou
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Agnes von Poitou oder Kaiserin Agnes (* um 1025; † 14. Dezember 1077 in Rom) war nach dem Tod ihres Mannes Kaiser Heinrich III. während der Minderjährigkeit ihres Sohnes Heinrich IV. von 1056 bis 1062 Regentin des Heiligen Römischen Reichs. 1062 wurde sie im Staatsstreich von Kaiserswerth durch eine Gruppe von Reichsfürsten unter Führung des Erzbischofs Anno II. von Köln entmachtet.
Agnes war die zweite Ehefrau Heinrichs III. Unter ihren sechs Kindern war neben dem späteren Kaiser Heinrich IV. auch die Königin Judith von Ungarn.
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[Bearbeiten] Leben
[Bearbeiten] Agnes’ Ehe mit Heinrich III.
Agnes, die Tochter Herzog Wilhelms von Aquitanien und Poitou und seiner Frau Agnes von Burgund, wurde im Jahre 1043 in Mainz zur Königin gekrönt und am 21. November des gleichen Jahres in Ingelheim mit Heinrich III. vermählt. Die Kaiserkrönung beider fand am 25. Dezember 1046 in Rom statt. Heinrich hatte Agnes zu seiner Gemahlin erwählt, nachdem seine erste Frau Gunhild der Malaria zum Opfer gefallen war. Die Vermählung mit Agnes hatte für ihn hauptsächlich machtpolitische Vorteile. So verstärkte die Verbindung mit dem wohl mächtigsten französischen Fürstenhaus den Druck auf das französische Königshaus und war geeignet, Heinrichs Position in Burgund zu verbessern, da Agnes’ Familie auch dort reich begütert war. Agnes, zu diesem Zeitpunkt höchstens 18 Jahre alt, soll ein zartes, gebildetes und von tiefer Frömmigkeit erfülltes Mädchen gewesen sein. Das Kloster Cluny war eine Gründung ihrer Familie und dessen Abt Hugo wurde später Taufpate Heinrichs IV. und enger Vertrauter der kaiserlichen Familie.
Höfische Lebensfreude und Überfluss soll dem jungen Königspaar aufgrund ihres religiösen Pflichtbewusstseins widerstrebt haben. So durften Spielleute und Gaukler, die sonst auf keinem mittelalterlichen Fest fehlten, ihre Künste bei der Hochzeitsfeier des Königspaares nicht zeigen. Das königliche Beilager sollte ernst und würdig begangen werden. Heinrich, der sich schnell für den in Frankreich entstandenen Friedensgedanken der treuga dei (Waffenruhe Gottes) begeisterte, versuchte Faustrecht und Privatrache zu unterbinden. Agnes bestärkte Heinrich III. in der sakralen Herrschaftsauffassung seines Königsamtes und unterstützte und inspirierte ihn in Bezug auf seine kirchenreformatorischen Ideen. Dennoch hatte Agnes zu Lebzeiten Heinrichs keine Gelegenheit, selbst politisch aktiv zu werden. Ihre Aufgaben waren eher repräsentativer Natur, sie war vorrangig Gattin und Mutter. Der Ehe mit ihrem Mann, dem sie, wohl untypisch für mittelalterliche Verhältnisse, sehr nahe stand, entstammen sechs Kinder:
- Adelheid (1045-1096), Äbtissin von Gandersheim und Quedlinburg, begraben in der Stiftskirche in Quedlinburg;
- Gisela (1047-1053);
- Mathilde (1048-1060), heiratete 1059 Rudolf von Rheinfelden, Herzog von Schwaben, 1077 deutscher Gegenkönig;
- Heinrich IV. (1050-1106), König des HRR ab 1056, Kaiser 1084-1106;
- Konrad von Bayern (1052-1055), Herzog von Bayern;
- Judith (1054-1092/1096), verheiratet zuerst mit Salomon († 1087) König von Ungarn (Arpaden) (seit 1063), dann um 1089 Wladyslaw I. Herman († 1102) Herzog von Polen.
[Bearbeiten] Regentschaftsübernahme nach dem Tod Heinrichs III.
Nach dem Tod Heinrichs III. am 5. Oktober 1056 übernahm Agnes die Regentschaft für den unmündigen, jedoch bereits zum König gekrönten Heinrich IV. Am Anfang ihrer Regentschaft führte Agnes die Politik ihres Mannes mit Hilfe von Hugo von Cluny, dem Taufpaten ihres Sohnes, und vor allem Papst Viktor II. fort. Letzterer, als Bischof von Eichstätt auch Reichsverwalter, tat alles in seiner Macht stehende, um das salische Imperium zu stützen. Die Kaiserin stand wie Heinrich III. auf der Seite der cluniazensischen Kirchenreformer und übte eine Politik des Ausgleichs und der Friedenserhaltung aus. Viktor II., von Heinrich III. zum Papst bestimmt, vermittelte zwischen Krone, weltlichem Adel und Episkopat. Ergebnis war, dass die Regentschaft der Kaiserin, einer politisch unerfahrenen Frau, akzeptiert wurde, wenngleich völlige Loyalität von Seiten der Großen im Reich niemals wirklich gegeben war. Die Regentschaft schien gesichert.
Die Zentralgewalt im Reich entglitt dem salischen Haus jedoch immer mehr, da Agnes noch nicht politisch Fuß gefasst hatte. Die Übertragung von Gütern und Rechten aus den Händen des Adels in die der Reichskirche und die daraus resultierende Machtschwächung, vor allem der Brunnonen und Billunger, schuf in Sachsen ernste Probleme. „Zwar hören wir nach 1057 [erstmal] nichts von gefährlichen Unruhen oder Aufständen, aber in wesentlichen Fragen der Reichspolitik reagierte die Regentschaft nur, statt den Kurs zu bestimmen. Die Gefahr wuchs, dass die Großen des Reiches sich daran gewöhnten, ohne einen König auszukommen.“
Die Kaiserin war zum Handeln gezwungen. Da ihre Autorität nicht so groß war wie die Heinrichs III., begann sie bald damit, Adlige an sich zu binden, indem sie diese mit Herzogtümern belehnte. Dies führte zum Verzicht auf direkte Herrschaftsrechte. Schon Weihnachten 1056 verlieh sie das Herzogtum Kärnten, das ein Jahr ohne Herzog geblieben war, an den Ezzonen Konrad III. von Kärnten. Im Jahre 1057 wurde Rudolf von Rheinfelden mit Schwaben belehnt und sollte auch Burgund verwalten. Frutolf von Michelsberg, ein zeitgenössischer Chronist, berichtet in seiner Weltchronik, dass Rudolf von Rheinfelden die Belehnung mit Schwaben durch die Entführung der erst 12-jährigen Kaisertochter Mathilde, die er zwei Jahre später auch heiratete, erpresste. Berthold von Zähringen, der Anspruch auf das freigewordene Herzogtum erhoben hatte, fühlte sich zurückgesetzt und wurde daraufhin nach dem Tod des Herzogs Konrad im Jahre 1061 mit Kärnten belehnt. Mathilde als Unterpfand wog wohl mehr als die noch von Heinrich III. verliehene Anwartschaft auf Schwaben, die Berthold von Zähringen durch einen Ring des Kaisers untermauern konnte. [1]
Außenpolitische Schwierigkeiten, u.a. die Auseinandersetzung mit den Ungarn, zwangen die Kaiserin 1061 auch das letzte dem Königshaus direkt unterstellte und wichtigste süddeutsche Herzogtum Bayern aus der Hand zu geben. Sie setzte den kriegserfahrenen sächsischen Grafen Otto von Northeim als Herzog ein. Ihm oblag nunmehr die Verteidigung des südöstlichen Teils des Reiches. Die östlichen Nachbarn, allen voran die Ungarn, stellten eine nicht zu unterschätzende Gefahr für das Reich dar. Für Agnes, die zwar de facto Regentin war, wäre es jedoch rechtlich als Frau nicht möglich gewesen, Feldzüge selbst zu führen. Sie brauchte daher starke Herzöge an ihrer Seite, die sie u.a. in Otto von Northeim auch fand. Sicher hätte Agnes verhindern können, den Zähringern, Rheinfeldern und Northeimern eine starke Machtbasis zu schaffen, doch war die Emporhebung dreier Männer aus jungen Dynastien zu diesem Zeitpunkt wohl ein geringes, kalkulierbares Übel.
Dass gerade diese von Agnes belehnten Herzöge später zu den ärgsten Gegenspielern Heinrichs IV. werden sollten, kann ihr nicht vorgeworfen werden. Agnes hat notwendigerweise gehandelt, um dem Widerstand des Adels gegen ihre Person entgegen zu wirken. Ihr wird von der Forschung immer wieder vorgeworfen, durch die Vergabe der Herzogtümer den Niedergang der salischen Zentralgewalt beschleunigt und die Machtbasis des Königtums gemindert zu haben.
Otto von Northeim agierte zu diesem Zeitpunkt durchaus noch im Sinne des salischen Hauses. Er schützte das Reich, wie von Agnes angestrebt, wirksam gegen Bedrohungen von außen und erreichte einen Ausgleich mit den Ungarn, indem er den Aparden Salomon als deren König durchsetzte, was selbst Heinrich III. zu Lebzeiten nicht gelungen war. Diese Beziehung wurde 1063 durch die Heirat des Salomon mit der Kaisertochter Judith gefestigt.
Das Reich war vorerst nach innen und außen gesichert. Agnes schien respektiert. Die Zugeständnisse, die ihr gemacht wurden, waren sogar recht groß. So wurde ihr per Eid zugesichert, im Falle einer Thronvakanz, also dem vorzeitigen Tod Heinrichs IV. (sein jüngerer Bruder Konrad war bereits im Jahr 1055 verstorben) eine Designation vornehmen zu können. Demnach hätte sie die Möglichkeit gehabt, einen bindenden Wahlvorschlag zu tätigen.
Diese Eidesverpflichtung zeigt, dass Agnes nunmehr von allen Parteien im Reich als legitime Herrscherin angesehen wurde. Ohne ihre Zustimmung wäre von Seiten der Fürsten kein neuer König erhoben worden. Die Ernsthaftigkeit eines solchen Eides wird auch durch die Skrupel der Fürsten bei der Wahl des Gegenkönigs zu Heinrich IV. im Jahre 1076 noch einmal deutlich.
[Bearbeiten] Papstwahlkonflikte
Einen Wendepunkt für die Regentin stellte der Tod Papst Viktors II., ihres Beraters und Freundes, im Jahre 1057 dar. Die Ära der kaisertreuen Päpste ging zu Ende, eine Episode am Rande der Geschichte verdeutlicht die Situation: Agnes Stieftochter Beatrix, die das reiche Stift Gandersheim in Sachsen leitete, wurde von den Gandersheimer Stiftdamen, die sich hauptsächlich aus dem sächsischen Adel rekrutierten, vorgeworfen, Stiftsgüter den Ministerialen zukommen zu lassen und dadurch den Lebensunterhalt der Kanonissen zu gefährden. Viktor II. hatte noch zu Gunsten von Beatrix entschieden. Der neue Papst Stefan IX., der 1057 schon ohne Wissen und Zustimmung der Regentin gewählt worden war und erst später durch sie anerkannt wurde, rollte den Fall jedoch erneut auf und entschied zu Gunsten der Stiftsdamen. Dadurch verloren die Salier in Sachsen sehr an Prestige und Macht. Agnes’ Interessen, genauer die des Reiches, und die der Reformer begannen auseinanderzudriften.
Nach dem Tod Stephans IX. am 29. März 1058 geriet das deutsche Kaiserhaus dann gänzlich zwischen die Fronten der Reformgegner und -befürworter. Binnen einer Woche nach dem Tod Stephans präsentierte der römische Stadtadel, der wieder eine Chance auf Einflussnahme bei der Papstwahl witterte, schon am 5. April 1058 einen neuen Papst, Benedikt X. Stephan selbst hatte jedoch vor seinem Tod bestimmt, mit der Wahl eines neuen Papstes zu warten, bis der päpstliche Legat Hildebrand, der spätere Papst Gregor VII., von einer Mission in Deutschland zurückgekehrt sei. Nach dessen Rückkehr und auf dessen Betreiben wurde, nachdem auch die Zustimmung des deutschen Hofes eingetroffen war, vermutlich am 6. Dezember 1058 in Siena Nikolaus II. zum neuen Papst gewählt. Benedikt wurde aus Rom vertrieben und Nikolaus II. schließlich am 24. Januar 1059 in Rom inthronisiert. Eine Lateransynode an Ostern 1059, ohne deutsche Beteiligung, diente der Legalisierung seiner Erhebung. Dabei wurde die Wahl noch ausdrücklich von der Zustimmung des deutschen Hofes - allerdings als Folge der freien Willenserklärung des Papstes - abhängig gemacht. Durch ein Dekret wurden zukünftige Papstwahlen in die Hände der Kardinäle gelegt. Dieses Dekret richtete sich sowohl gegen das Kaisertum als auch gegen die römische Aristokratie.
Als Bündnispartner zur Bekämpfung des Gegenpapstes hatte Nikolaus durch die Vermittlungstätigkeit von Hildebrand die zuvor feindlich gesinnten Normannen in Unteritalien für sich gewinnen können. Ein Normanne, Richard von Aversa, wurde als Fürst von Capua bestätigt, ein weiterer, Robert Guiscard, für den Fall der Rückeroberung von den Sarazenen mit Apulien, Kalabrien und Sizilien belehnt. Dafür konnte auf normannische Truppen zur Bekämpfung Benedikts zurückgegriffen werden. Auch verpflichteten sich die Normannen zu Tributzahlungen an den Papst, zur Verteidigung des römischen Bischofssitzes sowie zur Gewährleistung freier Papstwahlen.
Das Verhältnis zum deutschen Hof war durch diese Ereignisse stark getrübt worden. Die Lehensvergabe an die Normannen, die Einschränkung des kaiserlichen Rechts zur Papsternennung auf ein vom Papst gewährtes Privileg sowie die weitere Einschränkung, dass jeder kaiserliche Nachfolger dieses Recht persönlich bestätigt erhalten sollte, schwächte den Einfluss der Kaiserin in Italien empfindlich. Aber mit der normannischen Unterstützung im Rücken konnte Nikolaus diese Bestimmung auf einer Synode im Lateran 1060 erneuern. Auf einer vom deutschen Hof in Deutschland abgehaltenen Kirchenversammlung wurden daraufhin alle Anordnungen von Nikolaus für ungültig erklärt.
Nach Nikolaus II. Tod am 19. Juli 1061 wählten die Kardinäle aus ihrem neuen Selbstverständnis heraus am 30. September 1061 den Reformer Bischof Anselm von Lucca als Alexander II. zum Papst. Agnes verweigerte diesmal die Anerkennung, und stellte, nachdem ja unter Nikolaus II. eine Entfremdung zwischen dem Hof und dem Reformpapstum vorgegangen war, Alexander II. ihren eigenen Kandidaten, Bischof Cadalus von Parma, entgegen, der als Honorius II. ebenfalls zum Papst ernannt und am 28. Oktober 1061 in Basel inthronisiert wurde. So eskalierte die Situation und mündete, von Agnes persönlich sicher nicht gewollt doch wegen der Interessen des Reiches unabwendbar, in einem Schisma, das erst am 31. Mai 1064 auf der Synode von Mantua mit der dortigen Entthronisation von Honorius beseitigt werden sollte.
Nach den Vorgängen in Basel ist ein Bruch in der Regentschaft der Kaiserin zu erkennen. Das Ruder in der Reichsregierung schien ihr aus den Händen zu gleiten. Der deutsche Hof hatte sich zum Gegner des Reformpapsttums entwickelt und die Kaiserin trug Mitschuld daran, dass die Kirche sich gespalten hatte. Insbesondere die Tatsache, dass Honorius II. sich in Rom nicht zu behaupten vermochte und schließlich in sein Bistum Parma zurückkehren musste, versetzte Agnes einen politischen Schlag. Erstmals hatte sich ein vom deutschen Hof ernannter Papst nicht durchsetzen können.
Die Unterstützung der Reformgegner versah die Kaiserin zeitlebens mit Schuldgefühlen und persönlichem Unbehagen. Doch es kann ihr nicht als persönliche Schwäche angelastet werden, die Kirchenpolitik ihres Mannes förmlich umgekehrt zu haben. Die Zeiten hatten sich geändert. Das Reformpapstum hatte sich vom deutschen Hof emanzipiert und agierte auch gegen dessen Interessen. Vor eine Entscheidung gestellt, entschied sich Agnes gegen ihre persönliche Überzeugung, um, wie von einer Regentin zu erwarten, für die Seite des Reichs und dessen Würdenträger zu handeln. Agnes scheint keine andere Möglichkeit gesehen zu haben, als sich selbst aus der Politik zurückzuziehen, um anderen die Möglichkeit zu geben, eine von ihren Entscheidungen unbelastete Neuordnung der Papstfrage vorzunehmen. In unmittelbarem Anschluss an den Papstwahlkonflikt soll laut Mechthild Black-Veldtrup die Schleiernahme Agnes in Speyer stattgefunden haben, was als logische Konsequenz die Einsetzung ihres Vertrauten Bischof Heinrich von Augsburg als „Subregenten“ mit sich brachte. Der Rückzug Agnes darf demnach nicht als Regierungsmüdigkeit oder Schwäche gesehen, sondern muss im Kontext als Konsequenz ihrer Fehleinschätzungen in Bezug auf ihre Rompolitik verstanden werden.
[Bearbeiten] Der Staatsstreich von Kaiserswerth
Die Entscheidung Agnes, sich aus der Tagespolitik zurückzuziehen, kann also durchaus auch als Ausdruck der Übernahme der persönlichen Verantwortung für die Papstwahlkrise gesehen werden. Die Kaiserin wollte den Weg freimachen, damit unter Beteiligung des Hofes eine endgültige Regelung der Papstfrage stattfinden konnte.
Dies geschah zunächst jedoch nicht, da der von Agnes eingesetzte „Subregent“ Heinrich von Augsburg von einer Mehrheit der Fürsten nicht akzeptiert wurde. Die Kaiserin konnte zudem bald „dem Verdacht unzüchtiger Liebe [mit Heinrich von Augsburg] nicht entgehen, denn allgemein ging das Gerücht, ein so vertrauliches Verhältnis sei nicht ohne unsittlichen Verkehr erwachsen.“ so der Chronist Lampert von Hersfeld in seinen Annalen.[2]
Einige Ratgeber der Kaiserin begannen ihre eigenen Interessen zu verfolgen, was diese wiederum dazu bewegte, immer mehr den unfreien königlichen Dienstleuten, den Ministerialen, zu vertrauen. So beauftragte sie den Ministerialen Kuno mit der Erziehung ihres Sohnes und auch Otnand, schon treuer Gefolgsmann Heinrichs III., trat in den politischen Vordergrund. Dass gerade diese Ministerialen erfolgreich und zielstrebig die königlichen Interessen durchzusetzen vermochten, schuf Widerstand gegen die Kaiserin, hatte sie doch aus Sicht der Fürsten „Menschen ohne Herkunft“ zu ihren Vertrauten gemacht. Otnand wurde sogar als „Orcus ille“, Höllenhund, beschimpft. Dass sogar der junge Heinrich IV. von Unfreien erzogen wurde, erschien Adel und Klerus im höchsten Maße bedenklich.
In dieser Situation fand sich Anfang April 1062 eine Gruppe geistlicher und weltlicher Fürsten unter der Führung des Erzbischof Anno von Köln zusammen und entführte den jungen König Heinrich IV. in Kaiserswerth: Dieses Ereignis sollte als Staatsstreich von Kaiserswerth in die Geschichtsbücher eingehen.
Die Motive für die Tat sind nach wie vor nicht hinreichend erschlossen, insbesondere, da die Quellenlage zu diesem Ereignis äußerst widersprüchlich ist. Die Meinung der zeitgenössischen Berichterstatter ist gespalten. So scheint Lamperts Berichterstattung noch verhältnismäßig objektiv, wenn er schreibt, dass die Entführer und vor allem Anno danach trachteten, „den Sohn dem Einfluss seiner Mutter zu entziehen, und die Verwaltung des Reiches in die Hände zu bekommen.“ Lampert wagt keine Spekulationen über die Beweggründe der Verschwörer. Er führt zwar die Möglichkeit an, Anno habe „aus politischem Ehrgeiz gehandelt“, räumt aber ein, dass er auch zum Wohl des Reichs gehandelt haben könnte. [3]
Das Urteil der Vita Heinrici ist jedoch eindeutig subjektiv und wird verständlicher, wenn man davon ausgeht, dass der unbekannte Autor dem Königshaus sehr nahe gestanden haben muss. Hier wird als Motiv für die Tat u.a. die Angst vor „Reife, Weisheit und strengen Sitten“ Agnes genannt. Der offizielle Grund sei gewesen, dass es sich nicht gehöre, dass das Reich von einer Frau regiert würde, dem der Autor aber entschieden widerspricht. Es wird hier sogar behauptet, man habe den jungen König nur entführt, um ungestört die eigene Macht ausbauen zu können. [4]
Bruno gibt mehr oder weniger sogar Heinrich selbst die Schuld an seiner eigenen Entführung: Der junge Heinrich habe „aufgebläht von königlichem Hochmut kaum mehr auf die mütterlichen Ermahnungen“ gehört. Der „ehrwürdige“ Anno habe ihn nach der Entführung „mit aller Sorgfalt“ erziehen lassen. Bruno spricht damit Agnes nicht nur gänzlich Durchsetzungsvermögen ab, d.h. dass Bruno sie für zu schwach erachtet (nur um für die richtige Erziehung des jungen Königs Sorge zu tragen oder auch für die Regentschaft, sei dahingestellt), sondern lobt auch Anno für seine Politik. Die Kritik an Heinrich IV. selbst ist wohl damit zu erklären, dass Bruno mit Heinrichs späterer, eigener Politik nicht konform ging und hier schon negative Charakterzüge Heinrichs in früher Jugend förmlich herbeischreibt. Dass er politisch wohl auch nicht auf Seiten Agnes stand, ist offensichtlich. [5]
Obwohl die Quellen augenscheinlich nichts Verlässliches über die Motivlage der Entführer berichten, geht die Forschung heute davon aus, dass sowohl das Streben nach Machtgewinn (insbesondere bei Anno von Köln) als auch die Sorge um die Verwahrlosung und um die Erziehung Heinrichs IV. ausschlaggebend für die Tat waren.
Agnes war der Regierungsgewalt beraubt, de facto entmachtet. Erzbischof Anno von Köln und Erzbischof Adalbert von Bremen teilten sich die Regierungsverantwortung. Auch wenn der junge König auf dem Thron saß, lenkten von diesem Zeitpunkt an diese beiden die Geschicke des Reiches.
Anno und Adalbert wurden jedoch bald zu erbitterten Gegnern, hatte doch der Bremer Erzbischof sehr schnell ein vertrautes Verhältnis zu dem jungen König aufgebaut, wohingegen sich Anno II. hauptsächlich der kirchlichen Reformpartei politisch verbunden fühlte. Letzterem gelang dann auch recht schnell ein Ausgleich mit Rom, indem er im Reich die Anerkennung des Reformpapstes Alexander II. erlangte. Im Grunde erreichte Anno dadurch die von Agnes erhoffte endgültige Regelung der Papstfrage. Es wird allgemein angenommen, dass Agnes, nun der Regierungsverantwortung ledig, sehr schnell völlig dem weltlichen Leben entsagte, um sich dem religiösen zu widmen.
Diese Meinung entstammt der älteren Forschung von Meier-Kronau, Giesebrecht und Buhlst-Thiele. Tillmann Struve geht allerdings davon aus, dass sie erst knapp drei Jahre nach Kaiserswerth ihre Romreise und somit ihren Rückzug aus dem weltlichen Leben antrat. Dies sei aus politischen Motiven geschehen, um die Thronansprüche ihres minderjährigen Sohnes aufrecht zu erhalten, womit die Darstellung der sich ängstlich zurückziehenden Kaiserin widerlegt wäre.
[Bearbeiten] Agnes’ Vorgehen nach Kaiserswerth
Dass die Forschung lange Zeit angenommen hat, Kaiserin Agnes habe sich unmittelbar nach Kaiserswerth in ein religiöses Leben zurückgezogen, ist nicht verwunderlich, ist dies doch von vielen zeitgenössischen Berichterstattern nicht anders überliefert. So berichtet z B. Frutolf von Michelsberg in seiner Weltchronik schon zu 1056, in einem die Ereignisse zusammenfassenden Überblick, dass sich die Kaiserin direkt nach dem Raub in das Kloster Fruttuaria begeben habe und später in Rom gestorben sei.
Diese Meinung scheint aber inzwischen revidiert. Tillmann Struve hat anschaulich und wissenschaftlich korrekt belegt, dass Agnes ihre Romreise, gleichbedeutend mit ihrem Rückzug aus dem weltlichen Leben, nicht im Jahre 1062/63 antrat, sondern erst im Jahre 1065, also 3 Jahre nach dem Staatsstreich von Kaiserswerth. Struve bedient sich für seine Datierung vor allem Berichten des Petrus Damiani, einem späten Vertrauten Agnes, der u.a. auch über ihre Ankunft in Rom schreibt.
Da auch Damiani keine genaue Datierung anführt, vergleicht Struve alle bekannten Quellen und kann so feststellen, zu welchem Zeitpunkt sich sowohl Petrus Damiani als auch Kaiserin Agnes in Rom aufhielten. Weiterhin vergleicht Struve Mondfinsternisse, die in Damianis Bericht in Zusammenhang mit Kaiser Heinrichs III. und Papst Viktors II. Tod gebracht werden und eine totale Finsternis, die laut Damiani in Zusammenhang mit dem Cadalus-Schisma stehen soll, mit nachprüfbaren wissenschaftlichen Mondfinsternisdatierungen für die damalige Zeit. Struve kommt so zu seinem Schluss, dass die Romreise der Kaiserin erst im Mai oder November des Jahre 1065 erfolgt sein kann. Zwar hat Agnes unmittelbar nach Kaiserswerth einen Brief an den Abt des Klosters Fruttuaria verfasst, worin sie um Aufnahme in die Klostergemeinschaft bittet, doch berichtet Lampert von Hersfeld deckungsgleich, dass Agnes von ihren Beratern überzeugt worden ist, vorerst im Reich zu verweilen.
Politisch gesehen war Agnes´ Verbleib im Reich, trotz des Verlustes der Regentschaft, auch weiterhin erforderlich, galt sie doch bis zur Volljährigkeit Heinrichs IV. als Leiterin des salischen Hauses. Nur durch ihren Verbleib im Reich konnte sie für ihren Sohn das väterliche Haus und somit die Herrschaftsansprüche im Reich erhalten. Vor diesem Hintergrund erhält Lamperts Bericht, Agnes hätte auf Drängen ihrer Ratgeber ihren Entschluss ins Kloster zu gehen wieder aufgegeben, einen konkreten rechtlichen Hintergrund und gewinnt somit an Authentizität. Erst als Heinrich IV. am 29. März des Jahres 1065 durch die zeremonielle Schwertumgürtung mündig wurde, konnte Agnes ihren lange gehegten Wunsch nach einem geistlichen Lebensabend nachgeben. Nachdem sie ihren politische Pflichten noch bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes nachgekommen war und sie seine Nachfolge letztlich gesichert hatte, setzte sie ihren Entschluss, dem Reformpapsttum zu dienen, dem sie durch Honorius´ Papstwahl und gegen ihre eigene religiöse Überzeugung geschadet hatte, in die Tat um - eine bewusste Entscheidung für die Kirchenreformer.
[Bearbeiten] Die letzten Jahre in Italien
Agnes hielt sich nach 1065 überwiegend in Italien auf, wo sie derart konsequent die kirchliche Reformbewegung unterstützte, dass sie als Beraterin Papst Alexanders II. und vor allemPapst Gregors VII. nun wiederum zumindest teilweise den Interessen ihres Sohnes Heinrich IV. entgegenwirkte. Auch die Förderung der Reformbewegung in den Klöstern lag ihr am Herzen. Gesichert ist ein längerer Aufenthalt im Kloster Fruttuaria, der allerdings nicht genau datiert werden kann. Ebenso wurden die Klöster Montecassino und Subiaco von ihr unterstützt.
Am 14. Dezember 1077 verstarb Agnes in Rom. Am 6. Januar 1078 wurde sie in der Petronella-Rotunde des Petersdoms bestattet, „so dicht an der Stätte, die als Petrusgrab verehrt wird, wie für einen Laien irgend möglich“ [6]. Laut ihrer Grabinschrift sollen „in ihrem Leben allein (...) gute Werke und die Liebe zu Petrus und seinen Nachfolgern im Vordergrund gestanden haben“ [7].
[Bearbeiten] Forschungsstand
Die Person der Agnes von Poitou wird in der historischen Forschung sehr kontrovers gesehen. Nicht nur die Tatsache, dass sie als Frau eines der größten Reiche der damaligen Zeit mehrere Jahre lang regierte, sondern auch der Zeitpunkt ihrer Regentschaft, eine Zeit kirchlicher Reformen und der Emanzipation des Papsttums vom deutschen Königtum, spielen hierbei eine Rolle.
Lange Zeit gab es in der Forschung keinerlei Zweifel daran, dass Agnes von Poitou, eine tief religiöse Frau, eine schwache Regentin war, die mit den von ihrem verstorbenen Mann Heinrich III. übernommenen Regierungsgeschäften und der Erziehung des gemeinsamen Sohnes und Thronfolgers Heinrich IV. schlichtweg überfordert war. So stellt Marie Luise Buhlst-Thiele „die Verwurzelung der Kaiserin im Religiösen letztlich als Schwäche“ [8]dar. Wilhelm von Giesebrecht beschreibt Agnes gar als unentschlossene Natur und ihren Charakter als ängstlich. In seiner Geschichte des deutschen Kaisertums sieht er sie nur als schwache Regentin und Gemahlin des starken Kaisers Heinrich III.
Während der letzten 20 Jahre hat sich allerdings die Forschungsmeinung in Bezug auf Agnes von Poitou stark verändert. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Historiker zu nennen, die sich ausführlich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Zum einen ist das Tilmann Struve, der u.a. anschaulich darlegt, dass die Schleiernahme der Kaiserin nicht als direkte Reaktion auf den Staatsstreich von Kaiserswerth zu sehen ist und die Romreise Agnes’ erst auf 1065 datiert. Dies legt die Vermutung nahe, dass sich die Kaiserin nicht resigniert und verschüchtert aus der Verantwortung stahl, sondern noch so lange wie es nötig war für die Thronansprüche ihres Sohnes eintrat, nämlich bis zu dessen „Mannwerdung“ durch die Schwertleite im März 1065. Des Weiteren hat Mechthild Black-Veldtrup eine quellenkritische Studie über Agnes von Poitou verfasst, in der ebenfalls viele neue Erkenntnisse zu einem gewandelten Bild der Kaiserin zusammengefasst werden. Tilmann Struve und Mechthild Black-Veldtrup gelang es, anhand neuer Datierungsmethoden (u.a. Berechnung einer in den Quellen beschriebenen Mondfinsternis) und quellenkritischer Arbeit lange vorhaltende Forschungsmeinungen zu hinterfragen und zu einem nicht unwesentlichen Teil zu berichtigen.
[Bearbeiten] Fazit
Auch wenn das Ende Agnes’ Regentschaft Jahrhunderte lang als Scheitern gesehen wurde und zum Teil noch gesehen wird, kann dies keineswegs als gesichert gelten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Agnes Rückzug aus der Reichspolitik den Umständen entsprechend bewusst gewählt worden war. So erkennen selbst ihre Zeitgenossen an, dass sie politisch stets um einen Ausgleich bemüht war. Ihr gelang es, sowohl stabile Verhältnisse im Reich zu schaffen, als auch, und vor allem, die Machtbasis für Heinrich IV. zu erhalten.
Zunächst hatte Agnes, anfangs mit Hilfe Papst Viktors II., nahezu unangefochten regieren können. Heinrichs III. Konfrontationskurs gegen die Sachsen hatte Agnes nicht fortgesetzt. Sie hatte es vielmehr verstanden sich mit den Sachsen zu arrangieren, was dadurch untermauert wird, dass ab dem Jahre 1057 bis zum Ende von Agnes Regierungszeit keine weiteren Unruhen in Sachsen bekannt sind. Innenpolitisch hatte Agnes Stabilität durch die Vergabe königseigener Herzogtümer erzielt, wodurch als Nebeneffekt das Reich nach außen gestärkt wurde. So konnte denn auch eine Auseinandersetzung mit den Ungarn während der Regentschaft der Kaiserin zu einem Ende geführt werden.
Konkrete Beispiele für Unzufriedenheit mit Agnes Regierung sind erst ab den 60er Jahren des 11. Jahrhunderts bekannt, als Kritikpunkte werden hier ein langjähriger persönlicher Streit mit Bischof Gunther von Bamberg, ihre Bevorzugung Bischof Heinrichs von Augsburg, mangelnde Fortschritte in der Erziehung Heinrichs IV., das Vertrauen in die Ministerialität und Agnes Zurückhaltung in der Regierungsführung genannt. Letzteres ist als Resultat auf das Eingeständnis ihrer Schuld an dem durch die Papstwahl des Cadalus herbeigeführten Schisma zu sehen. In Verantwortung für ihre Fehleinschätzung der politischen Lage und den Zwist zwischen Kirchenreformern und dem Reich hatte Agnes den Schleier genommen. Kurz darauf folgte der Staatsstreich von Kaiserswerth.
Der Anschlag an sich hatte Agnes Position, nach Erhebung Heinrichs von Augsburg zum "Subregenten", wenig berührt. Anno von Köln hatte sich letzten Endes nur an die Stelle des Augsburgers als eigentlicher Regent und Erzieher des jungen Königs gesetzt. Dass Agnes Deutschland im Mai oder November 1065 verließ, ist nicht auf Kaiserswerth, sondern letztlich nur auf den Papstwahlkonflikt von 1061 zurückzuführen, auf den alle anderen Ereignisse folgten.
Agnes von Poitou war eine bedeutende Frau, die durchaus mit politischem Geschick die von ihrem Gemahl gestellte Aufgabe, der Verwaltung und Erhaltung des Reiches für ihren Sohn Heinrich IV., erfüllte. Obwohl sie als Frau weder Heerführerin noch Richterin, wie ein Mann in der selben Position, sein konnte, handelte sie zielstrebig, willensstark und geschickt. Ohne vorher politisch tätig gewesen zu sein, erhielt Agnes die Machtbasis für ihren Sohn und versuchte, die Politik des salischen Hauses den veränderten Bedingungen einer Zeit des Umbruchs, vor allem in kirchenpolitischer Hinsicht, anzupassen. Agnes hatte ihr Amt unvorbereitet und zwangsläufig bekleiden müssen. Sie musste viele Faktoren berücksichtigen und viele Kompromisse blieben unvermeidbar. Natürlich waren nicht alle ihre Entscheidungen glücklich, auch eingedenk der späteren Probleme Heinrichs IV., doch handelte sie wohl immer in bestem Wissen und Gewissen für das Reich. Agnes von Poitou hat die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt, nicht mehr und nicht weniger. Die Gradlinigkeit, mit der sie dabei vorging, ist jedoch bemerkenswert.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Quellen
- Bruno, Sachsenkriege, übers. v. Franz-Josef Schmale (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, FSGA 13) Darmstadt 1963.
- Das Leben Kaiser Heinrichs IV., übers. v. Irene Schmale-Ott (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, FSGA 12) Darmstadt 1963.
- Frutolf von Michelsberg: Weltchronik, übers. v. Franz-Josef Schmale (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, FSGA 15) Darmstadt 1972.
- Lampert von Hersfeld, Annalen, übers. v. Adolf Schmidt, erl.v. Wolfgang Dietrich Fritz (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, FSGA 13) Darmstadt 1973.
[Bearbeiten] Sekundärliteratur
- Mechthild Black-Veldtrup: Kaiserin Agnes (1043-1077). Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag, Köln 1995, ISBN 3-412-02695-6.
- Marie-Luise Buhlst-Thiele: Kaiserin Agnes. Gerstenberg, Hildesheim 1972 (Repr. d. Ausg. Leipzig 1933), ISBN 3-8067-0149-0.
- Egon Boshof: Die Salier. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 3-17-016475-9.
- Wilhelm von Giesebrecht: Geschichte des Deutschen Kaiserzeit, Band 2. Hobbing, Berlin 1923 (Repr. d. Ausg. Leipzig 1890).
- Wilfried Hartmann: Der Investiturstreit. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56275-4.
- Hermann Jakobs: Kirchenreform und Hochmittelalter 1046-1215. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-48822-8.
- Heinrich Pleticha (Hrsg.): Deutsche Geschichte, Band 2. Lexikothek-Verlag, Gütersloh 1993.
- Hans K. Schulze: Hegemoniales Kaisertum: Ottonen und Salier. Goldmann, München 1998, ISBN 3-442-75520-4.
- T. Struve: Die Romreise der Kaiserin Agnes. In: HJB 105 (1985), S. 1-29.
- T. Struve: Zwei Briefe der Kaiserin Agnes. In: HJB 104 (1984), S. 411-424.
- Stefan Weinfurter: Herrschaft und Reich der Salier: Grundlinien einer Umbruchszeit. Thorbecke, Sigmaringen 1992, ISBN 3-7995-4131-4.
[Bearbeiten] Weblinks
- Th. Lindner: Agnes von Poitiers. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 1, S. 138–140.
- Kurzbiographie
- genealogie-mittelalter.de
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Frutolf von Michelsberg, Weltchronik, S. 72f
- ↑ Lampert von Hersfeld, Annalen, S. 73
- ↑ Lampert von Hersfeld, Annalen, S. 75
- ↑ Das Leben Kaiser Heinrichs IV., S. 415ff
- ↑ Bruno, Sachsenkrieg, S. 195ff
- ↑ Zitiert nach Black-Veldtrup, Kaiserin Agnes, S. 342.
- ↑ Zitiert nach Black-Veldtrup, Kaiserin Agnes, S. 345.
- ↑ Buhlst-Thiele, Kaiserin Agnes
Personendaten | |
---|---|
NAME | Agnes von Poitou |
ALTERNATIVNAMEN | Kaiserin Agnes |
KURZBESCHREIBUNG | Regentin des heiligen römischen Reiches deutscher Nation |
GEBURTSDATUM | um 1025 |
STERBEDATUM | 14. Dezember 1077 |
STERBEORT | Rom |