Barrierefreies Bauen
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Barrierefreies Bauen - vollständiger barrierefreies Planen und Bauen - bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.
Barrierefreies Bauen meint die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht. Die Grundlage dafür sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen.
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[Bearbeiten] Umsetzung
Die soziale Reife der Gesellschaft zeigt sich in der Integration aller Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen. Der Wunsch nach möglichst umfassender, selbstständiger und selbstbestimmter Existenz stellt an eine sich rasch verändernde Gesellschaft neue Anforderungen. Dies beginnt mit der Integration von Kleinstkindern bis zu Jugendlichen in das öffentliche Leben und reicht bis zur stark wachsenden Gruppe alter, alleinstehender Menschen. Dazu kommen noch Menschen mit Behinderungen in allen diesen Gruppen. Die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss ihre soziale Reife durch emanzipatorischen Fortschritt zeigen und somit für die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen sorgen.
Es gibt verschiedene Ansätze und Ideen, wie man eine Sensibilisierung der Bevölkerung in puncto Gleichberechtigung hier aber im speziellen Barrierefreiheit umsetzen könnte. Um eine nachhaltige Veränderung der derzeitigen Verhältnisse zu erreichen, wird wohl eine sinnvolle Kombination von mehreren Ideen nötig sein, und eine lange Vorbereitungszeit vonnöten sein. Grob könnte man zwei Blöcke unterscheiden: die Ansätze, die sich durch positive Einflussnahme auszeichnen, und diejenigen, die teilweise durch Zwangsmaßnahmen versuchen Barrierefreiheit durchzusetzen.
[Bearbeiten] Positive Einflussnahme
Dazu zählt die Bewusstseinsbildung dafür, dass Barrierefreiheit für alle Bevölkerungsgruppen Vorteile bringt, wenn sie flächendeckend umgesetzt wird. Dies kann in Form einer Infokampagne passieren und parallel dazu von gesetzlichen Maßnahmen begleitet werden.
Wichtig ist dabei, möglichst früh anzusetzen (am besten bereits in der Grundschule). Um diese Maßnahmen unterstützend durch Beispiele zu illustrieren, und so dem Menschen aufzuzeigen, welche Nachteile kleine Barrieren für manche Menschen schon verursachen, können Diskriminierungstagebücher geführt und begleitend eine Fotodokumentation über Barrieren angefertigt werden, um die Probleme zu visualisieren.
Ein weiterer Themenkomplex betrifft die Vermittlung der Prinzipien des "barrierefreien Bauens", um sie für alle Bauprojekten verwirklichen zu können. Hier geht es um die Sensibilisierung der zuständigen TechnikerInnen, ArchitektInnen, der Baukommissionen, des Baugewerbes, des Handwerk, Gewerbetreibender sowie der Nahverkehrsbetriebe.
Damit die Infokampagne effektiv umgesetzt werden kann, sollten verbindliche Überprüfungen aller Neu- und Umbauten, hinsichtlich Barrierefreiheit, gesetzlich verankert werden. Sinnvollerweise sollten dafür einheitliche gesetzliche Regelungen auf Bundesebene getroffen werden um landesweit gleiche Grundlagen und Verbindlichkeiten zu schaffen.
Durch Nachschulungen bereits könnte man versuchen, berufstätigen HandwerkerInnen, PlanerInnen sowie ArchitektInnen dieses Themengebiet näherzubringen. Was hier sowohl die Sache - also Barrierefreiheit - als auch die ausführenden und planenden Menschen unterstützen könnte, sind sogenannte projektbegleitende "Accessibility Consultants", die die barrierefreie Planung, Umsetzung und Abnahme (z.B. im Rollstuhl oder mit verbundenen Augen) begleiten und sicherstellen. In diesem Sinne (als Selbsterfahrung) sind hier Workshops und Schulungen sinnvoll, bei denen alle am Planungsprozess Beteiligten die "Sicht" oder die "Stellung" der Betroffenen einnehmen ("Rollstuhltraining für Architekten" oder "Orientierung ohne Augenlicht für Elektroplaner" etc.)
[Bearbeiten] Gesetzliche Einflussnahme
Die positive Einflussnahme sollte fast zwangsläufig durch gesetzliche Regelungen unterstützt und durchgesetzt werden. Wie Erfahrungen anderer Länder zeigen (z.B. Americans with Disabilities Act (ADA) und dessen Umsetzung), kann eine effektive und für alle Beteiligten sinnvolle Lösung nur durch klare Richtlinien und verbindliche Vorschriften geschaffen werden. Was für die Menschen mit Behinderungen, Sicherheit durch ausformulierte und einklagbare gesetzliche Regelungen bedeutet und für Betriebe und öffentliche Einrichtungen, Unterstützung bei der Beseitigung der Barrieren, Steuererleichterungen für Umsetzung der Vorgaben.
Diese Eingriffe in die Umsetzung der Barrierefreiheit könnten noch sinnvoll ergänzt werden durch Anreize und Unterstützungen bei der Mängelbeseitigung in Form von Beratung, finanzieller Unterstützung oder Steuererleichterungen. Ein zusätzliches Druckmittel kann die Förderungsvergabe sein, die von Barrierefreiheit abhängig gemacht werden sollte.
Die teilweise übertrieben streng anmutenden gesetzlichen Eingriffe könnten durch Sammlung positiver Beispiele, wie Auszeichnungen für Barrierefreiheit oder einem Label "barrierefrei" (z.B. für Kinos, Geschäfte, Arztpraxen) an Attraktivität gewinnen. Wenn die Maßnahmenpakete Wirkung zeigen, könnte eine Auszeichnung wie "barrierefreie Stadt" angedacht/aufgebaut werden.
Alle Maßnahmen könnten durch die Gesetzgebung in einem umfangreichen und genau durchdachten "Behindertengleichstellungsgesetz" (wie in Deutschland/Amerika geschehen) rechtlich durchsetzbar verankert werden und somit die Botschaft transportieren, dass Barrierefreiheit allen Menschen Vorteile bringt (Kindern, älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen usw.).
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Deutschland
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2005): Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen. BBR-Online-Publikation. Bonn. hier verfügbar
[Bearbeiten] Rechtliches
- DIN 18024-1: Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
- DIN 18024-2: Barrierefreies Bauen - Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen
- DIN 18025-1: Barrierefreie Wohnungen: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
- DIN 18025-2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
- DIN 18030 soll die beiden anderen DIN ersetzen. Im Januar 2006 ist der zweite überarbeitete Entwurf veröffentlicht worden.
[Bearbeiten] Österreich
- Die Grünen: Leben ohne Barrieren – Gleichstellung als Menschenrecht! Dokumentation einer Enquete am 1. Juli 2003 in Wien, Parlament.
- Tagungsmappe der Enquete: Wien auf dem Weg zur barrierefreien Stadt - Lebensqualität für alle. Wien: 2004
- Caritas: Barrieren behindern Leben. Tagungsbericht: Internationale Enquete auf dem Weg zum Behindertengleichstellungsgesetz. Wien 26. November 2003. Erscheinungsdatum : Februar 2004
- Stadtentwicklung Wien, MA 18: Barriere frei! Stadt ohne Hindernisse?. – Wien: Eigenverlag, 2004.
[Bearbeiten] Rechtliches
- GEUDER, Heinrich / HAUER, Wolfgang (Hrsg.): Wiener Bauvorschriften. – 3. Aufl. – Wien: Linde, 1997.
- GEUDER, Henrietta: Österreichisches öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht: eine Übersicht. Wien: Linde, 1996.
- KRZIZEK, Friedrich: System des Österreichischen Baurechts. Wien: Verl. d. Österr. Staatsdr. [Baupolizeirecht], 1976.
- Ö-Norm B 1600: Barrierefreies Bauen: Planungsgrundsätze. Fachnormenausschuß 011 Hochbau-Allgemeines. Wien: Österreichisches Normungsinstitut. 1994.
- Ö-Norm B 1601: Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen: Planungsgrundsätze. Fachnormenausschuss 011 für Hochbau-Allgemeines. Wien: Österreichisches Normungsinstitut. 1994.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Franz-Georg Rips, Barrierefreiheit gemäß § 554a BGB. Ein neues Rechtsinstitut im Mietrecht und dessen Einordnung in das allgemeine deutsche Recht. Berlin 2003.
[Bearbeiten] Weblinks
- Barrieren im Internet: Erkennen, abbauen, vermeiden Fachartikel im T3N Magazin als pdf-Dokument
- NatKo e.V. Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. - Zentraler Ansprechpartner für den barrierefreien Tourismus in Deutschland.
- Barrierefrei Reisen
- www.barrierefrei.de - Barrierefrei.de - das Portal für behindertengerechtes Bauen und Wohnen
- Euregio barrierefrei - Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit - Informationen und Hilfestellungen zu den Themen der Barrierefreiheit in der euregio Maas Rhein
- Agentur barrierefrei NRW Seite des Projektes des Sozialministeriums NRW
- Zugang für alle - Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung
- www.nullbarriere.de - DIN Normen über barrierefreies Bauen
- ftb-net.de/info/ - Barrierefreies Wohnen - Richtlinien und Empfehlungen
- www.fdst.de/ - Deutschsprachige Version des „Europäischen Konzepts für Zugänglichkeit“ (European Concept for Accessibility) bei Fürst Donnersmarck-Stiftung
- www.on-norm.at Österreichisches Normungsinstitut