Demonstration
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Eine Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. Soweit es sich dabei um eine Meinungsäußerung von rechtsgerichteten Personen handelt, spricht man jedoch von einem Aufmarsch.
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch das Versammlungsgesetz.
![Demonstration für mehr Bürgerrechte, Washington D.C., 1963](../../../upload/thumb/0/02/Demonstration_f%C3%BCr_B%C3%BCrgerrechte_in_Washington_DC_1963.jpg/200px-Demonstration_f%C3%BCr_B%C3%BCrgerrechte_in_Washington_DC_1963.jpg)
Formen von Demonstrationen: Sitz- und Hungerstreik, Versammlungen, Demo-Kundgebungen, Schweigemärsche, Einzeldemos, Massendemos, friedliche und gewalttätige Demos. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen.
Die Themen von Demos sind vielfältig: gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für eine friedliche Welt, gegen Globalisierung, für mehr Umweltschutz, für oder gegen den Zuzug von Ausländern, für oder gegen einen Straßenneubau, gegen den Atommülltransport, sogenannten Gegendemonstrationen, für mehr Geld, für mehr Hochschulmittel, gegen Studiengebühren, usw.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Eine der großen globalen Demonstrationswellen im 20. Jahrhundert war die gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg zu demonstrieren. Weltweite Demonstrationen gab es auch im Jahr 2003 gegen den drohenden zweiten Golfkrieg.
In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete (Jubel-)Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (Bsp.: 17. Juni DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt blutig beendet wurden (Platz des Himmlischen Friedens).
Andererseits nahmen die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der bankrotten DDR ein gewaltfreies Ende.
[Bearbeiten] Demonstrationen in Deutschland
[Bearbeiten] Historisch
- 16. und 17. Juni 1953
- 2. Juni 1967 Demonstration anlässlich des Schahbesuches in Berlin, der Student Benno Ohnesorg wird von einem Polizisten erschossen.
- Demonstrationen während der Studentenunruhen der späten 60er Jahre
- Anfang der 1980er. Massendemonstrationen der Friedensbewegung gegen den NATO-Doppelbeschluss
- 1989: wöchentliche Montagsdemonstrationen in Leipzig.
- 4. November 1989: die größte Demonstration der Wendezeit, über 500.000 Menschen demonstrierten auf dem Alexanderplatz für Meinungs- und Versammlungsfreiheit
- Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau 2004
[Bearbeiten] Jährlich
- Ostermarsch
- Erster Mai in zahlreichen Städten
- Christopher Street Day in zahlreichen Städten (zu unterschiedlichen Terminen)
- Castor-Transporte, seit Ende der 1990er Demonstrationen in Gorleben gegen die Atompolitik der BRD.
- Fuckparade in Berlin
- Hanfparade in Berlin am 23. August
- Nachttanzdemo in Frankfurt am Main
- Demonstration gegen die Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik in München
- Liebknecht-Luxemburg-Demonstration in Berlin, meist am 2. Januarwochenende
[Bearbeiten] Demonstrationen weltweit
[Bearbeiten] Historisch
- 1969 Stonewall Rebellion in der New Yorker Christopher Street (Ursprung des Christopher Street Day)
- 1972 Blutsonntag in Nordirland (engl. Bloody Sunday)
- 1989 Demonstration auf dem Platz des himmlischen Friedens in Peking. Diese endete im einem Massaker durch die chinesische Armee.
- 2000 bis 2002 wöchentliche Donnerstagsdemonstrationen in Wien gegen die FPÖ/ÖVP-Regierung
- Cacerolazo 2001 in Argentinien gegen die Wirtschaftspolitik
- 2003 weltweit die größten Friedensdemonstrationen seit Ende des Kalten Krieges gegen den dritten Golfkrieg.
[Bearbeiten] Jährlich
- Christopher Street Day in zahlreichen Ländern (zu unterschiedlichen Terminen)
- Demonstrationen zum Tag der Arbeit (Labour's Day) am 1. Mai
- Anti-Opernballdemonstrationen in Wien und anderen Städten
[Bearbeiten] Rechtliches
Demonstrationen müssen in Deutschland angekündigt, aber nicht angemeldet/genehmigt werden. Aufgrund der "Versammlungs-", "Meinungs-" und "Redefreiheit" , die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert sind, gibt es kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration stört laut Polizei die öffentliche Sicherheit. So wurden beispielsweise im Februar 2002 in München 850 Personen die gegen die Sicherheitskonferenz demonstrieren wollten, in Gewahrsam genommen.
Demonstrationen, die nicht friedlich verlaufen, werden im Allgemeinen von der Polizei aufgelöst, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern (Gefahrenabwehr). Dies kommt gelegentlich unter anderem bei Demonstrationen von Ultra-Linken/Rechten, Massenkundgebungen mit Straßensperren (z.B Castortransporte) oder Besetzungen von öffentlichen Gebäuden, Plätzen oder Straßen vor. Wenn größere Menschenmengen zusammenkommen (beispielsweise Fußballspiele) ist die Polizei generell vor Ort, auch wenn nicht alle diese Versammlungen als Demonstration zu betrachten sind.
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und durch Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert, soweit Demonstrationen friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzen. Es unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen - zum Beispiel bezüglich des Ortes (Bannmeilen) - oder für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Richter.
Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen in der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.
Siehe auch: Generalstreik, Repression
[Bearbeiten] Berufsdemonstrant
Berufsdemonstrant ist ein polemisches Kunstwort, das dazu dient, Demonstranten das inhaltliche Anliegen abzusprechen. Wurde zumeist von Presse und Politikern bei übergreifenden Bewegungen wie Studentenprotest oder den Massenprotesten der 1980er gebraucht. Anfang der 1980er wurde im Zusammenhang mit überregionalen Ausschreitungen auch von reisenden Berufsdemonstranten gesprochen. Der Begriff beinhaltet den Vorwurf, die Demonstranten wären bezahlt oder würden nicht arbeiten und hätten deswegen Zeit zu demonstrieren. Noch heute wird der Begriff oft mit Demonstrationen bei Atommülltransporten in Zusammenhang gebracht, hier wird - vermutlich aufgrund erhöhter Bereitschaft, Widerstand gegen den Einsatz der staatlichen Gewalt zu leisten, oftmals auch von "gewaltbereiten" oder "krawallgebürsteten" Berufsdemonstranten gesprochen.
[Bearbeiten] Literatur
- Cobler u.a.: Das Demonstrationsrecht. dtv, 1983, ISBN 3-499-15346-7
- Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Frankfurt/Main: Campus, 2001, ISBN 3593364514
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Demonstrationen – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: Demonstration – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |