Diskothek
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Eine Diskothek (auch kurz Disko, Disco oder Disse genannt) ist ein Gastronomiebetrieb, in dem regelmäßig, vor allem an den Wochenenden, Tanzveranstaltungen stattfinden. Die Tanzmusik wird in der Regel nicht live aufgeführt. Stattdessen wird sie von Disc-Jockeys (kurz: „DJs“) über aufwändige Lautsprecheranlagen mit Hilfe verschiedener Tonträger eingespielt. Die überwiegend laute Musik wird dabei oft durch unterschiedliche technische Effekte verändert. Viele Diskotheken führen die Bezeichnung „Nachtclub“ oder „Club“. In Diskos treffen sich vor allem junge Leute zum Tanzen sowie zur Anbahnung und Pflege sozialer Kontakte.
[Bearbeiten] Begriff
Der Begriff „Diskothek“, von griech. Diskos: Scheibe und Theke: Behältnis, Kasten, Kiste; franz. discothèque, Analogbildung zu Bibliothek, bezeichnete ursprünglich eine Sammlung von „Tonträgern“ wie Schallplatten, Tonbänder, Kassetten, CDs. In der Hörfunk-Studiotechnik wurde der Begriff auch auf Studiopulte mit Plattenspielern übertragen, an denen der Moderator während der Sendung die Schallplatten selbst auflegen konnte. In den 1960er Jahren entwickelte er sich zur heute üblichen Bedeutung, als in mehreren Ländern Europas in Tanzlokalen aus Kostengründen die Bands durch Musik von Schallplatten ersetzt wurden.
Neben festen Disko-Lokalen wird auch eine einzelne, von Privatpersonen oder Vereinen organisierte Tanzveranstaltung, etwa in einem Mehrzweckraum oder Festzelt, gelegentlich als „Disco“ bezeichnet („Zeltdisco“, „Feuerwehrdisco“). Solche Veranstaltungen werden üblicherweise nur an einem Wochenende, einem Abend oder doch zumindest in großen zeitlichen Abständen durchgeführt.
Die Bezeichnung „Disco“ tragen außerdem oft Räume, die für die regelmäßige oder gelegentliche Durchführung von Tanzpartys hergerichtet worden sind, aber auch für andere Zwecke verwendet werden können. Man findet beispielsweise solche Discoräume auch in Jugendzentren, Jugendherbergen oder Kirchengemeinden.
In den meisten Sprachen tragen Diskotheken einen ähnlichen Namen wie „Diskothek“ (frz. discothèque, jap. ディスコ, disuko). Im Englischen spricht man aber vom Club oder Nightclub, wobei dieser Begriff sowohl Diskotheken im „deutschen“ Sinn, d. h., dass dort DJs Platten auflegen, als auch Orte mit Live-Auftritten von Bands und Sängern umfasst. Das Wort „disco“ bezeichnet dagegen im Englischen vor allem den Musikstil Disco.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Die Anfänge
Der Begriff Diskothek setzte sich im Rahmen mit dem moderierenden Disc-Jockey langsam durch. Erst Mitte der sechziger Jahre nahm der Duden das Wort „Diskothek“ auf.
[Bearbeiten] Disco-Music
Anfang der 1970er Jahre entwickelte sich die Disco-Music. Um 1973/1974 gingen die frei improvisierenden Beat-Tänzer in den Discos wieder zur Tanzhaltung über, woraus der die Tanzschulen erfreuende Discofox entstand.
Der Disco-Sound sorgte dafür, dass das Modell der Diskothek in der ganzen Welt populär wurde. Die Diskotheken wiesen außerdem eine immer aufwändigere Technik auf. Licht- und Lasershows wurden zu Standardelementen in großen Diskotheken.
Berühmt waren in den 70ern Discos wie Studio 54 in New York oder Ende der 1980er der Club Fac 51 Hacienda in Manchester.
[Bearbeiten] Diskotheken heute
Auch heute ist es üblich, in Diskotheken nicht paarweise, sondern alleine zu tanzen. Manche Besucher verwenden die Tanzfläche als Bühne, um anderen ihre tänzerischen Fähigkeiten vorzuführen und sich dabei mit ihnen zu messen. Da dieses mitunter viel Platz in Anspruch nimmt und bei einigen besonders exzessiven Tanzstilen auch nicht ganz ungefährlich ist, wird es von anderen Gästen und den Betreibern nicht gerne gesehen. Allerdings stellen manche Diskotheken den Gästen speziell für diesen Zweck Tanzpodeste zur Verfügung.
Im Regelfall wird in unterschiedlichen Diskotheken jeweils schwerpunktmäßig eine bestimmte Musikrichtung gespielt, um ein Stammpublikum an das Lokal zu binden. Im Rahmen von zuvor durch Aushang oder Flugzettel angekündigten Sonderprogrammen wird aber gelegentlich von diesem Prinzip abgewichen und vorübergehend ein anderer musikalischer Schwerpunkt gesetzt („Techno-Night“, „Black-Music-Night“). Prinzipiell darf in einer Diskothek jedes nichtindizierte Musikstück gespielt werden.
Viele Jugendliche und junge Erwachsene sind bereit, an Wochenenden lange Fahrstrecken und Anreisezeiten in Kauf zu nehmen, um alleine oder in Gruppen ihre Lieblingsdiskothek aufzusuchen.
[Bearbeiten] Mobildiskothek
Unter einer mobilen Diskothek versteht man einzelne DJs oder Verleihfirmen, die das Licht- und Tonequipment am (variablen) Veranstaltungsort aufbauen und dort für einen begrenzten Zeitraum auflegen.
Es gibt Mobildiscos, die auf Fahrzeugen montiert sind oder in Veranstaltungsräumen (Hotel, Gaststätten, Private Räume), Zelten und Freiluftkonzerten aufgebaut werden.
Mobildiskotheken stehen heute aufgrund des umfassenden Musik-Repertoires und der Möglichkeit, die Lautstärke dynamisch anzupassen, in Konkurrenz zur Band, zur Musikgruppe oder zum Alleinunterhalter.
[Bearbeiten] Namensgebung
Die meisten Diskotheken tragen werbewirksame Namen, die den Besuchern Spaß und Tanz verheißen („Fun-Factory“). Oft kommen die Namen aber auch aus der Mythologie, um etwas Geheimnisvolles, Spezielles zu versprechen (z. B. „Aura Partytempel“ in Ibbenbüren oder „CULT Hamburg“, die „70er/80er Jahre Disco“). Speziell im ehemaligen Ostteil Berlins etablierten sich Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Klubs, die in leerstehenden Gebäuden oft auch illegal betrieben wurden. Namen wie “Tresor", „Bunker“ oder „WMF“ verweisen auf die ursprüngliche Nutzung des jeweiligen Gebäudes, in diesen Fällen auf den Keller einer ehemaligen Bank, einen Luftschutzbunker und das ehemalige WMF-Haus; ebenso in Düsseldorf die Diskotheken Stahlwerk und Tor 3. In letzter Zeit wurden zahlreiche Diskotheken einer Kette nach in der Nähe vorbeilaufenden Autobahnen (Musikpark A23 in Heide/Holstein,A1, Lübeck; A3, Dettelbach; A5, Karlsdorf; A7, Kassel; A 8, Kircheim Teck, A61, Alzey; A65, Kandel; A66, Frankfurt; A9, Ingolstadt) benannt. Allerdings folgten auch andere Betreiber diesen Schema und es wurden auch die Bezeichnungen von Bundesstraßen, die in der Nähe der Diskothek vorbeiführen, als Name gewählt (B 29 Schwäbisch-Gmünd, B 10 Göppingen, B 2 Mering).
[Bearbeiten] Unterschiedliche Arten von Diskotheken
Es gibt unterschiedliche Arten von Diskotheken, die sich sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer jeweiligen Zielgruppe unterscheiden. Es gibt Diskotheken, die stets das gleiche Gebäude nutzen und welche, die für jede Veranstaltung ein anderes Gebäude anmieten. Als Diskothek werden jedoch nur solche Veranstaltungsbetriebe bezeichnet, die stets das gleiche Gebäude nutzen und jedes Wochenende geöffnet haben. Diskotheken in festen Gebäuden, die nicht jedes Wochenende geöffnet haben, werden als Veranstaltungsgebäude bezeichnet. Im Regelfall werden Diskothekengebäude während der Nichtöffnungszeiten nicht für andere Zwecke genutzt.
[Bearbeiten] Diskotheken, die stets das gleiche Gebäude nutzen
Großraumdiskotheken, die meistens in Gewerbe- oder Industriegebieten an Stadträndern, oft aber auch im ländlichen Raum zu finden sind, bestehen häufig aus mehreren voneinander getrennten einzelnen Diskotheken (engl. „Floors“), die dem Besucher nach Zahlung des Eintrittsentgeltes offenstehen. Dieses Konzept hat für den Betreiber den Vorteil, dass er mehrere Musikrichtungen zur gleichen Zeit anbieten und somit ein möglichst breites Publikum ansprechen kann. Viele Großraumdiskotheken verfügen außerdem über separate Ruheräume (engl. “Chill-Out-Zones“) und oft auch über eine eigene Speisegastronomie. Manche verfügen auch über eine Sommerterrasse oder haben andere architektonische Besonderheiten wie beispielsweise ein aufklappbares Dach.
In Kleinstädten und im ländlichen Raum gibt es außerdem viele kleinere Tanzlokale, die am Ort vielfach konkurrenzlos sind und zumeist von der lokalen Jugend aufgesucht werden. Diese Diskotheken werden gelegentlich als „Bauerndiscos“ verspottet. Der Übergang zwischen diesen Diskotheken zu den Großraumdiskotheken ist fließend.
Vor allem in größeren Städten konkurrieren oft mehrere Nachtclubs miteinander, die sich in ihren Zielgruppen unterscheiden. Das wird vor allem an Unterschieden in den jeweils vorherrschenden Musikrichtungen sowie der Preispolitik einer Diskothek deutlich. So gibt es unter anderem Tanzlokale, die durch Musikauswahl und Ausstattung gezielt ein älteres Publikum (etwa die Gruppe der über Dreißigjährigen) ansprechen.
In Großstädten finden sich darüber hinaus so genannte „Szene-“ oder „Edeldiskotheken“, die sich durch eine rigide Auswahl ihrer Gäste auszeichnen und sich unter anderem damit schmücken, regelmäßig auch von Prominenten aufgesucht zu werden. Für diese besonderen Gäste steht üblicherweise zusätzlich eine spezielle, von der übrigen Diskothek abgetrennte „VIP-Lounge“ zur Verfügung. Zutritt zu diesem Bereich erhält nur ein kleiner, handverlesener Kreis von Gästen. Allerdings ist nicht unbedingt zu erwarten, dass diese Diskotheken über eine besondere Ausstattung oder spezielle Effekte verfügen, die in anderen Diskotheken nicht existieren.
[Bearbeiten] Diskothekenbetriebe, die den Veranstaltungsort wechseln
Neben den Betreibern aus der Gastronomiebranche, die sich vom Betrieb der Diskothek einen finanziellen Gewinn versprechen, gibt es vereinzelt auch gemeinnützige Träger wie Kirchengemeinden oder öffentliche Jugendzentren, die einen Bereich ihrer Räumlichkeiten für die gelegentliche oder regelmäßige Durchführung von Tanzpartys hergerichtet haben und diesen als „Disco“ bezeichnen. Die technische Ausstattung dieser Diskotheken ist nicht mit professionell betriebenen Tanzlokalen vergleichbar. Außerdem unterscheiden sie sich oft dadurch, dass kein oder nur ein geringes Eintrittsentgelt erhoben wird, ein striktes Alkohol- und Nikotinverbot herrscht und die Tanzveranstaltungen unter der Aufsicht von Pädagogen, Sozialarbeitern oder anderen volljährigen Helfern durchgeführt werden und bereits am frühen Abend enden. Da unter diesen Voraussetzungen auch Minderjährigen der Zutritt gewährt werden kann, wird diese Art von Diskotheken manchmal auch als „Kinderdiscos“ bezeichnet. Von den Kindern und Jugendlichen, die sie regelmäßig besuchen, wird üblicherweise Mitarbeit erwartet, z. B. als Disk-Jockeys, Thekendienst oder beim Aufräumen nach dem Ende einer Veranstaltung.
Eine weitere Kategorie sind Wanderdiskotheken. Sie nutzen, ähnlich wie von Jugendzentren und gemeinnützigen Trägern veranstaltete Diskotheken, angemiete Räumlichkeiten, Festzelte oder Veranstaltungsgelände im Freien und bauen auch nach jeder Veranstaltung ihre Gerätschaften ab. Im Unterschied zu ersteren sind sie aber kommerziell orientiert. Wanderdiskotheken sind vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. Durch behördliche Auflagen bedingt, müssen solche Diskotheken früher schließen als solche in festen Gebäuden.
[Bearbeiten] Einlasspolitik
Nicht nur „Szenediscos“ treffen bereits im Eingangsbereich eine Vorauswahl ihrer Gäste. In vielen Diskotheken entscheidet ein Türsteher, der für die Geschäftsleitung das Hausrecht ausübt, anhand von bestimmten Vorgaben (zum Beispiel anhand der Garderobe des potentiellen Gastes), ob ein Gast Einlass findet oder nicht. Gesetzliche Regelungen bezüglich des Einlasses in Diskotheken bestehen nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes („Muttizettel“). Prinzipiell kann darüber hinaus jeder Betreiber selbst festlegen, wer Einlass erhält und wer nicht.
Abgewiesen werden vor allem stark alkoholisierte Personen oder Personen, die schon am Eingang durch aggressives Auftreten auffallen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit gegen Diskothekenbetreiber erhoben.
In Clubs, die Wert auf ein besonders exklusives Image legen, wird außerdem stark auf das äußere Erscheinungsbild der Besucher geachtet. Besuchswilligen, deren Kleidung als unpassend empfunden wird oder die aus sonstigen Gründen nicht zur gewünschten Zielgruppe gehören, wird der Zutritt verwehrt.
Oft wird aber auch in Diskotheken mit einer weniger rigiden Einlasspolitik Gästen mit Sportschuhen (Sneakers) der Eintritt verwehrt mit der Begründung, dass sich in den tiefen Schuhrillen scharfkantige Ablagerungen befinden könnten, die als Gefahr für den polierten Boden der Tanzfläche angesehen werden.
Schon seit vielen Jahren wird die Thematik der Türpolitik mit "Ausländern" in Verbindung gesetzt. Hier entsteht sowohl für den Clubbetreiber, für das Sicherheitspersonal (Türsteher) und vor allem für die Gäste ein außerordentlich sensibler Konflikt - bezogen auf "Ausländerfeindlichkeit". So wird im Volksmund gerne behauptet, dass vor allem "Ausländer" (Mitbürger südländicher Abstammung) eine höheres Aggressionspotential tragen und somit öffter in körperliche Auseinandersetzungen geraten / eine höhere Gewaltbereitschaft mitbringen.
So wird of bemerkt, dass gerade diese Gruppe von Menschen an der Tür abgewiesen werden. Hier entsteht eine Kettenreaktion von Handlungen, die sich aus einer Mischung von Frustration und daraus wachsener Aggression zusammensetzt. Hierbei handelt es sich um ein Klaster von Denkweisen, Handlungen und Ereignissen. Eine Mischung aus wirtschaftlichem Gedanken (Clubbetreiber / Veranstalter) und kulturellen / sozial emotionalen Aspekten (Veranstaltungsbesucher / zahlende Gäste / Kunden).
[Bearbeiten] Hausverbote
Personen, die in einer Diskothek Straftaten begehen oder den Vorgaben und Wünschen des Inhabers in anderer Weise zuwider handeln, können des Lokals verwiesen werden. Auch der spätere Wiedereinlass kann vorübergehend oder dauerhaft untersagt werden. Die häufigsten Gründe für ein solches Hausverbot sind Schlägereien, Sachbeschädigungen und Drogendelikte. Grundsätzlich liegt die Aussprache von Verweisen und Hausverboten im Ermessen des Inhabers.
[Bearbeiten] Kulturelle Bedeutung
Neben ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Anbahnung und Pflege sozialer Kontakte sind Diskotheken oft auch die Geburtsstätten von besonderen Phänomenen der Jugendkultur. Vor allem in großstädtischen „Szeneclubs“ werden immer wieder neue Trends geboren, die sich immer weiter fortpflanzen und schließlich verselbstständigen. So werden zu neuen oder wiederentdeckten Musikrichtungen eigene Tanzstile kreiert. Musikrichtungen werden außerdem oft mit einem bestimmten Lebensgefühl verbunden, das bis in die Alltagswelt ausstrahlt und sich unter anderem durch eine besondere, wiedererkennbare Art ihrer Anhängerschaften auszeichnet, sich zu kleiden.
Die Bedeutung von Diskotheken für die Jugendkultur wird immer häufiger auch von kommerziellen Unternehmen genutzt, deren Produktpalette ganz oder teilweise auf ein jugendliches Publikum zielt. Die Diskothek hat deshalb in den vergangenen Jahren eine zunehmend größere Bedeutung als Schaufenster für neue, zielgruppenrelevante Produkte gewonnen. Deren Anbieter hoffen, dass sich ihre Marke im Diskothekenumfeld unter Jugendlichen zum „Kult“ entwickelt, wodurch es möglich wird, einen deutlich höheren Verkaufspreis für die Produkte zu verlangen. Gezielte Werbestrategien und mit dem Betreiber abgestimmte Promotionsaktionen innerhalb von ausgewählten Diskotheken helfen dabei, dieses Ziel zu erreichen.
[Bearbeiten] Betriebsweise
In Deutschland sind Diskotheken rechtlich gesehen Schankwirtschaften, also Gaststätten. Die meisten Diskotheken sind Einzelbetriebe. Allerdings kann es auch vorkommen, dass mehrere Diskotheken dem gleichen Betreiber gehören. Solche Diskotheken sind meistens ähnlich gestaltet und verfügen über ein recht ähnliches Musikprogramm, oder einen Namen mit ähnlicher Bedeutung. Daneben gibt es auch große Diskothekenketten.
[Bearbeiten] Musikwünsche
In „angesagten“ Diskotheken ist die Erfüllung von Musikwünschen oftmals nicht möglich, allenfalls durch „Bestechung“ des DJs mit Bargeld oder Getränken.
Zumeist ist jedoch die Größe der Disko ausschlaggebend: Besonders in kleinen Diskos, in denen der DJ viele Gäste persönlich kennt, lässt er sich dazu hinreißen, einzelne Wünsche zu erfüllen, sofern er den Titel vorrätig hat. In größeren Diskos wird oft auch eine bauliche Abtrennung zwischen DJ und Tanzvolk vorgenommen, etwa durch hohe Bühnen.
[Bearbeiten] Tonträgerrepertoire
In den letzten Jahren wurde die Verantwortung über den Tonträgerbestand in vielen Diskotheken den oft auf Honorarbasis arbeitenden freiberuflichen DJs übertragen. Häufig sind diese selbst Eigentümer der Tonträger und nehmen sie nach Betriebsschluss nach Hause mit.
[Bearbeiten] Werbemaßnahmen
Bei manchen Diskotheken liegen am Ausgang Werbeaufkleber zum Mitnehmen aus. Manchmal wird auch der Name der Diskothek auf den im Lokal verwendeten Gläsern aufgedruckt. Solche Gläser sind gelegentlich begehrte Sammelobjekte. Andere Discotheken kleben wiederum Werbung auf das Wechselgeld. Häufig werden den Gästen auch kostenlos Flyer, Schlüsselbänder oder ähnliches ausgehändigt.
2005 kam es zu einem Skandal, als die Discothek „Kreml“ in Sulingen (Niedersachsen) Flyer drucken ließ, auf denen ein Hakenkreuz zu erkennen war.
[Bearbeiten] Technik
Die Musik wird mit Hilfe von aufwändigen Verstärkeranlagen wiedergegeben und meistens durch vielfältige Lichteffekte untermalt. Die Klassiker sind einfache Lichtorgeln und Discokugeln (verspiegelte, drehbare Kugeln an der Decke). Heute werden aber auch zunehmend aufwändigere Lichttechniken wie Laserstrahlen eingesetzt. Sehr beliebt sind auch Stroboskope für den „Zeitlupeneffekt“. Vermehrt werden darüber hinaus zunehmend rechnergesteuerte Effektgeräte, wie sogenannte „Scanner“ und „Moving Heads“ verwendet. Außerdem gibt es Diskotheken, in denen Teile der Tanzfläche mit einer Hydraulik angehoben werden können. Andere Diskotheken verfügen über Unterbodengebläse. Ein besonderer Lichteffekt, der manchmal angewandt wird, ist der so genannte „Pyroflash“. Er besteht aus einer an der Decke angebrachten Ladung, die unter hellem Licht und lautem Knall verbrennt. Daneben verfügen manche Diskotheken über Sonderausstattungen wie beispielsweise Konfettischleudern. Häufig sind Schwarzlichtlampen, die Licht an der Grenze zwischen sichtbarem und UV-Licht aussenden. Durch dieses Licht werden z. B. weiße Kleidung und Gegenstände, die fluoreszierende Pigmente enthalten, zum Leuchten angeregt. Beliebt ist auch die Erzeugung von „Nebel“ mittels Trockeneis.
Die Beschallung in Diskotheken erfolgt in der Regel mit extrem leistungsstarken Verstärkern und Lautsprechern. Die Klangqualität genügt dabei oft keinerlei Hifi-Ansprüchen, da Höhen und Mitten meist völlig fehlen oder untergehen. Die Spitzenpegel (Lautstärkepegel), die hierbei erreicht werden können, liegen oft zwischen 100 und 130 dB Dezibel und sind somit vor Allem bei regelmäßigem Diskobesuch schädlich für das Gehör. Eine regelmäßige Beschallung mit sehr hohen Lautstärken hat in der Regel eine sich schleichend entwickelnde Schallempfindungs-Schwerhörigkeit zur Folge. Diskobesucher berichten oft von Ohrgeräuschen (Tinnitus) nach einem Diskobesuch. Wenn das Ohr Zeit bekommt, sich zu erholen, verschwinden diese manchmal von selbst innerhalb einiger Stunden bis Tage, sie sind jedoch klare Anzeichen eines erlittenen Lärmtraumas, das eine frühzeitige Hörverschlechterung zur Folge hat. Zur Vermeidung dieser Probleme ist die Nutzung eines Gehörschutzes empfehlenswert.
Aufgrund von Studien, die belegen, dass in den letzten Jahren bei immer mehr Jugendlichen auf Grund von vermehrtem Freizeitlärm (Disco, Walkman, etc.) Hörminderungen festzustellen sind, werden für DJs spezielle Seminare angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit dem DJ-Führerschein honoriert.
[Bearbeiten] Sonderveranstaltungen
In vielen Diskotheken werden zur Unterhaltung der Besucher regelmäßig wechselnde Sonderveranstaltungen durchgeführt. Dabei wird die Tanzfläche beispielsweise vorübergehend mit Schaum („Schaumparty“), Wasser („Fiesta del Aqua“), Popcorn („Popcornparty“), Federn („Federparty“) oder ähnlichem bedeckt. Außerdem werden gelegentlich besondere Tanzvorführungen oder Striptease-Shows angeboten, die auch durch professionelle Gogo-Tänzer aufgeführt werden. Die Stimmung wird außerdem durch Trink- und Partyspiele angeheizt, bei denen einzelne Gäste der Diskothek durch einen Moderator mit in das Geschehen einbezogen werden. Viele dieser Spiele beinhalten das wettkampfmäßige Trinken alkoholischer Getränke oder haben eine erotische Komponente, wie beispielsweise Miss-Wahlen, bei denen die Teilnehmerinnen dazu ermutigt werden, ihre Brüste zu entblößen oder sich sogar komplett zu entkleiden. Auch Hypnoseshows werden gelegentlich angeboten.
Üblich sind auch bestimmte Tage, an denen allgemein niedrigere Getränkepreise oder freier Eintritt gelten („50-Cent-Party„, “Ladies' Night“).
[Bearbeiten] Kosten
[Bearbeiten] Eintritt
Der Besuch einer Diskothek ist im Regelfall kostenpflichtig. In vielen Diskotheken erhält der Gast nach Zahlung des Entgelts einen Stempelabdruck auf den Arm. Dieser kann gegebenenfalls auch mit Hilfe einer Spezialfarbe erfolgen, die nur unter UV-Licht sichtbar gemacht werden kann. Dieser Stempel, der am Eingang vom Türsteher kontrolliert wird, berechtigt zum wiederholten Betreten des Lokals, ohne erneuten Eintritt zahlen zu müssen. Das Stempelmotiv variiert von Club zu Club und Nacht zu Nacht, um sicherzustellen, dass jeder den geforderten Eintrittspreis entrichtet hat. Hierbei muss der Stempel nicht zwangsläufig mit dem Clubnamen oder „-motto“ in Verbindung gebracht werden können.
[Bearbeiten] Sonstiges
In manchen Diskotheken werden Getränke, Garderobe und andere Dienstleistungen nicht bar am Tresen, sondern mit Hilfe von Zahlkarten bezahlt. Dies sind Chip- oder Magnetkarten, gelegentlich auch Pappkarten, die der Besucher am Eingang erhält. Beim Verlassen des Lokals zahlt er dann seine Getränke an einer Zentralkasse. Da alle Gäste beim Verlassen des Lokals zahlen müssen, ist zum Betriebsschluss in solchen Lokalen oft mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Bei Diskotheken mit Zahlkartenbezahlung muss der Betreiber darauf achten, dass niemand ohne zu zahlen das Lokal, zum Beispiel durch einen Notausgang, verlässt. Aus diesem Grund sind in derartigen Diskotheken Notausgänge stets alarmgesichert. Es besteht aber durchaus die reale Gefahr, dass der Betreiber Notausgänge verbotenerweise verriegelt, um Zechprellerei zu verhindern, was im Brandfall katastrophale Folgen haben kann.
[Bearbeiten] Getränke/Speisen
In jeder Diskothek können die üblichen alkoholischen und alkoholfreien Getränke am Tresen gekauft werden, wobei die Bezahlung entweder mit Bargeld oder durch einen Vermerk auf der Zahlkarte (siehe oben) und anschließender Zahlung beim Verlassen des Lokals erfolgt. Häufig ist im Eintrittspreis schon ein Getränk enthalten. Zahlreiche größere Diskotheken verfügen auch über eine Pizzeria und gelegentlich auch über ein Speiserestaurant, welches von der Tanzfläche durch eine schalldichte Trennwand abgetrennt ist. Bei Diskotheken ohne eigene Speisegastronomie findet man manchmal unmittelbar neben dem Lokal einen Imbissstand. Gelegentlich werden – insbesondere bei besonderen Anlässen – auch Partyartikel wie Leuchtstäbe verkauft.
[Bearbeiten] Probleme und Konflikte
Vor allem im Umfeld von großen Diskotheken kommt es immer wieder zu Konflikten. Der hohe Alkoholisierungsgrad der Gäste führt oft zu Streitigkeiten, die nicht selten mit Gewaltanwendung ausgetragen werden. Vor und nach Discobesuchen passieren außerdem immer wieder Verkehrsunfälle, viele von ihnen mit tödlichem Ausgang („Disco-Unfälle“). Die Ursachen sind oft Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Übermüdung oder eine riskante Fahrweise, mit denen der Fahrzeuglenker anderen imponieren möchte.
Ein großes Problem für Diskothekenbetreiber stellt auch der Konsum von Betäubungsmitteln dar. Da es nahezu unmöglich ist, das Einbringen solcher Substanzen in die Diskothek zu verhindern und ihre Einnahme, insbesondere in Toilettenkabinen, zu unterbinden, kommt es in Diskotheken immer wieder zu illegalem Drogenkonsum. Besonders beliebt sind Wirkstoffe mit aufputschender, enthemmender oder leistungssteigernder Wirkung. Zahlreiche Diskotheken mussten in Folge von Drogenrazzien der Polizei schließen. In manchen Regionen wird der Betrieb von größeren Diskotheken aus diesem Grund behördlicherseits grundsätzlich nicht mehr genehmigt.
Diskothekenbetreiber und Behörden geraten außerdem oft in Konflikt hinsichtlich der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen. Bei stichprobenartigen Polizeikontrollen werden in Diskotheken immer wieder Minderjährige angetroffen, obwohl sie das Lokal eigentlich bereits zu einer früheren Uhrzeit hätten verlassen müssen. Auch Verstöße gegen die gesetzlichen Beschränkungen des Alkoholausschanks an Jugendliche werden regelmäßig festgestellt und geahndet. Aus diesem Grund müssen an der Tür zahlreicher Diskotheken Besucher, die sehr jung aussehen, ihren Ausweis zeigen und gegebenenfalls abgeben. Da aber nicht unbedingt jeder Minderjährige als solcher zu erkennen ist und man nicht von jeden Gast verlangen möchte, den Ausweis zu zeigen, lässt sich dieses kaum verhindern. Auch die häufig angewandte Praktik des „Ausweisaustausches“ mit bereits volljährigen Geschwistern oder Bekannten erschwert die Kontrolle. Häufig werden auch andere Dokumente wie zum Beispiel Schülerausweise gefälscht, wobei die meisten Diskotheken solche Ausweispapiere jedoch nicht akzeptieren.
Konfliktpotenzial besteht auch zwischen Diskothekenbetreibern und Anwohnern, die sich über nächtliche Ruhestörung und die Folgen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens rund um die Diskothek beschweren.
Im Zuge des seit Anfang 2007 in Deutschland verstärkt diskutierten Rauchverbotes in öffentlichen und gastronomischen Gebäuden offenbarte eine vom bayrischen Gesundheitsminister Werner Schnappauf in Auftrag gegebene Studie weiterhin eine Feinstaubbelastung in Diskotheken bis über 1000 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Im Vergleich dazu wurde nach Veröffentlichung der Studie darauf hingewiesen, dass bei Überschreitung von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Freien bereits Luftreinhaltungsprogramme in Kommunen gestartet werden. Näheres dazu in einem Artikel bei Spiegel Online (Weblinks).
[Bearbeiten] Unglücksfälle
Aufgrund der großen Menschenansammlung und einer relativen Enge der Räumlichkeiten kommt es in Diskotheken immer wieder zu Gefahrensituationen und Unfällen, die nicht selten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Grund ist auch häufig die Sorglosigkeit der Gäste, die auf Freizeit eingestellt sind, Alkohol konsumieren und in der lauten Atmosphäre unaufmerksam sind. Gefahren werden so unterschätzt und zu spät erkannt. Leider werden aber auch baupolizeilich vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen häufig ignoriert, so finden sich in vielen Diskotheken immer noch leicht entflammbare Gegenstände, wie Vorhänge und Girlanden ohne Feuerschutzimprägnierung sowie fliegend aufgebaute und ungesicherte Boxensysteme und Bühnenaufbauten. Ferner sind Fluchtwege verstellt und Notausgänge abgeschlossen.
[Bearbeiten] Bekannte Unglücksfälle mit schwerem Verlauf
- Am 5. April 1986 ereignet sich ein Bombenanschlag in der überwiegend von US-Soldaten besuchten West-Berliner Diskothek La Belle: 3 Tote und 230 Verletzte
- 1990 stürzte in einer Diskothek im spanischen Bilbao eine Bühne ein: 13 Verletzte
- Am 28. Oktober 1998 brannte in Göteborg eine Diskothek vollständig aus: Über 60 Tote
- 1999 brannte eine Diskothek bei Pittsburgh in den USA aus: Mehrere Tote
- 2001 stürzte in einer Stuttgarter Diskothek eine Bühne um: Mehrere Verletzte
- 2002 kletterten Gäste in Oberhausen auf eine zu tief hängende 120 Kg schwere Lautsprecher-Box und stürzten mitsamt dem System ab: 4 Tote
- 2004: Brand in einer Diskothek in Buenos Aires: 190 Tote
- 2005 stürzte in Ibbenbüren eine kreisförmige Traverse von der Decke: eine Schwerverletzte, drei Leichtverletzte.
[Bearbeiten] Rekorde
- Kleinste Diskothek: Miniscule of Sound
- Größte Diskothek: Privilege
- Älteste Rockdiskothek Europas Ballhaus Spandau
[Bearbeiten] Weblinks
Spiegel Online: „Studie: Gasmaskenalarm in Discos“
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