Eingliederungshilfe
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Unter Eingliederungshilfe versteht man Hilfen für behinderte Menschen, genauer gesagt
- die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII und
- die Eingliederungshilfe für andere (geistig, körperlich, seelisch oder mehrfach) behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII.
Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen insbesondere
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (in Deutschland früher und in anderen Ländern noch heute Berufliche Rehabilitation genannt) und im Arbeitsbereich, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie
- Hilfen bei der Verfolgung einer schulisch-beruflichen Perspektive.
In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe.
siehe auch Behinderung
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