Diskussion:Europäische Union/Archiv1
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Abrüstung
Abrüstung ist doch faktisch falsch seit der EU-verfassung? Siehe auch Aufrüsten
Kaputte Tabelle mit Mitgliedern
Die Tabelle mit dem BIP und den Mitgliedern ist ja in einem Extra Artikel asugegliedert, dennoch wird sie auf der Seite irgendwie eingebunden und sieht kaputt aus. Da ich keine Hardcore Wikipedianer bin habe ich keine Ahnung wie man das Reparieren könnte. Bitte mal jemand mit entsprechendem Wissen beheben. -- Joshi
EURO / Schengener Abkommen
auf Seite EWWU steht, dass _alle_ EU Staaten Mitglieder im EWWU sind, und nur mit Ausnahmegesetzen noch nicht alle den Euro eingeführt haben... ebenso ist das Schengener Abkommen für alle EU-Staaten, und nur durch Ausnahmegesetze nicht in UK, Irland, etc. Dies beides sollte im Artikel korrigiert werden!
- Es sind nicht alle EU Staaten Mitglied im Schengener Abkommen, es fehlen GB und IRL, die das Projekt im Rahmen der EG ablehnten. Daher wurde das Abkommen außerhalb der EG geschlossen und erst 1997 in die EU übernommen. Seitdem gehört es zum aquis und die Länder, die nach 1997 der EU beitraten traten so auch automatisch dem Schengener Ebkommen bei. GB und IRL haben eine sog. "Opt-In Option" sie können beitreten, wenn sie wollen, müssen es aber nicht. --Seecha 23:35, 6. Aug 2005 (CEST)
Europakarte - Zypern
Sollte nicht ganz Zypern in der Europakarte als EU-Mitglied ausgewiesen werden. Völkerrechtlich ist schließlich der gesamte Teil beigetreten (mit Ausnahme der Türkei und Nordzypern wird das auch international so gesehen). Gugganij 16:49, 23. Jun 2004 (CEST)
- Da gibts andere Meinungen, siehe Bild Diskussion:EuropeanUnion.png - Stw 17:38, 23. Jun 2004 (CEST)
- Das Kommentar, dass formal nur der Süden Zyperns Teil der Union ist, ist nicht korrekt (wenn ich "formal" einmal als völkerrechtlich interpretiere). Die Türkische Republik Nordzypern wird nur von der Türkei anerkannt, die restliche Staatengemeinschaft sieht die Republik Zypern als rechtmäßige Regierung der gesamten Insel an, d.h. de jure ist Zypern als gesamtes der Union beigetreten, de facto nur der Süden. Die EU sieht es so und bis auf die Türkei (die ja Nordzypern anerkannt hat), sieht das der Rest auch so (wenn nicht explizit, so implizit durch ihre Anerkennung der Regierung Südzyperns als Vertreterin der gesamten Insel). Im Fall des Verhältnisses Marokko-Westsahara wird es (siehe Karte in den Artikeln) ja ähnlich gemacht: Der rechtliche Status (Westsahara wird von zumindest einer Hand voll Staaten als unabhängig anerkannt, die Okkupation Marokkos soweit ich weiß nur von den wenigsten) wird wiedergegeben; der de facto Zustand (d.h. die marokkanische Kontrolle) wird aber natürlich im Text erklärt. lg Gugganij 02:08, 24. Jun 2004 (CEST)
Europakarte - Kroatien
So sehr ich es den Kroaten gönnen würde, leider ist Kroatien noch nicht EU-Mitlied, sondern erst Beitrittskandidat mit etwa dem gleichen Status wie Rumänien und Bulgarien. Martin Sell 17:13, 23. Jun 2004 (CEST)
- Bulgarien hat sämtliche Verhandlungskapitel abgeschlossen, Rumänien verhandelt noch. Die Türkei hat den Status Beitrittskandidat und es wird geprüft, ob Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Kroatien hat ebenfalls den Kandidatenstatus. Meines Wissens wird mit einem Verhandlungsbeginn Anfang 2005 gerechnet. Wie sicher das Datum ist, weiß ich nicht. Also eher Status wie Türkei. Würde es gerne selber ändern, bin aber mit Grafik nicht so bewandert. hytrion 14:42, 25. Jun 2004 (CEST)
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- Die Verhandlungen mit Kroatien werden Anfang 2005 beginnen und ich bin mir ziemlich sicher, dass Kroatien 2007 der EU beitreten wird. Bei der Türkei kann das sicher noch eine ganze Weile dauern. Daher denke ich, dass Kroatien eher einen Status wie Bulgarien und Rumänien hat. Die Grafik sollte so bleiben. --ALE! 15:14, 25. Jun 2004 (CEST)
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- Um 2007 beitreten zu können, müssen die Verträge Ende 2005 unterschrieben werden. Ansonsten reicht die Zeit einfach nicht um den Beitrittsvertrag von 25 nationalen Parlamenten + Europa-Parlament ratifizieren zu lassen. Die bisher kürzesten Verhandlungsdauer war die mit den N/S/SF/A mit Beginn am 1. Februar 1993 (bzw. März 1993 bei N) und Abschluß zum 30.03.1994. Unter 13 Monaten wurde es noch nie geschafft und N/S/SF/A waren wegen den Vorarbeiten zum EWR schon sehr an EU-Recht angepasst, der Verhandlungsumfang somit gering. Also ich glaub nicht an einen Rekord der Kroaten. Ist aber auch egal. Formell sind Rumänien&Bulgarien Beitrittskandidaten mit denen verhandelt wird und ein angestrebtes Datum (2007) genannt wurde. Mit der Türkei und Kroatien wird (noch) nicht verhandelt, beiden wurde kein Datum genannt, somit sehe ich keinen Grund wieso Kroatien die "Beitritt 2007"-Farbe haben sollte. --hytrion 16:58, 25. Jun 2004 (CEST)
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- Kroatien wird Beitrittskandidat der EU
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http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,304682,00.html
... wahrscheinlich 2009--Rolling Thunder 17:56, 25. Jun 2004 (CEST)
Auf der folgenden Seite der Bundesregierung ist Kroatien als Beitrittskandidat zusammen in einer Gruppe mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei aufgelistet. Farblich auf der Karte auch alle gleich.http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Europaeische-Union-,11510/Landkarte.htm --Rolling Thunder 12:17, 30. Jun 2004 (CEST)
Gibraltar in der EU ?
Also, dass Gibraltar nicht in der EU sei, da bin ich mir nicht so sicher. Habe in der englischen Wiki folgenden Link gefunden: EU-Vertretung in den USA. Dort wird behauptet, dass Gibraltar sehr wohl Teil der EU ist, aber nicht das gesamte EU-Recht angewendet wird.
- Klar ist Gibraltar Mitglied der EU. Kannst du den Text den richtig lesen oder was? Dort steht ganz klar: Gibraltar is NOT part of the EU’s customs territory. Das heißt aber lange noch nicht, dass Gibraltar kein Mitglied der EU ist. Hier wird nur gesagt dass Gibraltar kein Mitglied des "EU’s customs territory" ist. Und das ist nicht die EU sondern nur ein Vertrag. Schweden hat z.B. das Schengener Abkommen ja auch nur teilweise ratifiziert. Grüße--Thommess 19:44, 29. Apr 2004 (CEST)
- Ganz ruhig bleiben. Unser anonymer Kollege hat ja nur das bemängelt, was im Artikel steht. Ich hab's jetzt mal korrigiert. --EBB 19:50, 29. Apr 2004 (CEST)
- Sorry, hab mein Kommentar weiter oben vergessen zu signieren. Der Text sagt natürlich, dass Gibraltar bei der EU ist - ich stelle einige Sachen trotzdem vorsichtshalber zur Diskussion, bevor ich etwas ändere. Gerade im Fall Gibraltar hat zumindest Spanien (lt. der englischen Wikipedia) eine andere Ansicht (wohl aus historischen Gründen). lg Gugganij 23:06, 29. Apr 2004 (CEST)
Hi, habe zu Hause ein 160S. starkes Büchlein über die EU aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.Dort steht, Schwarz auf Weiß, dass Gibraltar genausowenig wie Färöer, die Kanalinseln oder die Isle of Man zur EU gehören. Übrigens: Sollte auf der Europakarte Mazedonien farblich nicht genauso gekennzeichnet sein wie die Türkei?
- Nunja, andrerseits waren die Bürger Gibraltars bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt (und zwar als Teil des britischen Wahlkreises Southwest - glaub ich zumindest). lg Gugganij 00:10, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Warum sollte Mazedonien eine Farbe wie die Türkei bekommen? Mazedonien ist kein offizieller Beitrittskandidat. Kroatien ist es jetzt schon.
- Wer außerhalb Europas gehört zur EU:
- (Diese Gebiete sind Teile von EU-Staaten): Cëuta und Melilla (spanische Exklaven in Nordafrika), Kanarische Inseln (Spanien), Madeira, Azoren (Portugal), französische Übersee-Departements: Guadeloupe und Martinique (Karibik), Französisch-Guayana (Südamerika) und La Réunion (Indischer Ozean).
- NICHT zur EU gehören unten stehende Gebiete (Anhang II EGV) außerhalb der EU. Im EGV steht:
- "VIERTER TEIL: DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
- Artikel 182
- Die Mitgliedstaaten kommen überein, die außereuropäischen Länder und Hoheitsgebiete, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten, der Gemeinschaft zu assoziieren. Diese Länder und Hoheitsgebiete, im Folgenden als „Länder und Hoheitsgebiete“ bezeichnet, sind in Anhang II zu diesem Vertrag aufgeführt. Ziel der Assoziierung ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft.
- Entsprechend den in der Präambel dieses Vertrags aufgestellten Grundsätzen soll die Assoziierung in erster Linie den Interessen der Einwohner dieser Länder und Hoheitsgebiete dienen und ihren Wohlstand fördern, um sie der von ihnen erstrebten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung entgegenzuführen."
- Im Anhang II steht:
- "ANHANG II: ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
- auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
- Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, Mayotte, St. Pierre und Miquelon, Aruba, Niederländische Antillen, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und südliche Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und Nebengebiete, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln, Bermuda
- D.h. also, diese Gebiete gehören NICHT der EU an, sind aber assoziiert.
- Wer gehört im EU-Gebiet nicht zur EU?:
- Nicht zur EU gehören folgende autonome, halbautonome oder abhängige Staatsgebiete, die im EU-Bereich liegen: Andorra, Kanalinseln, Färöer, Isle of Man, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Gibraltar.
- Eigentlich müßte man jetzt noch etwas über das Zollgebiet sagen. So gehören zum Beispiel Büsingen und Helgoland nicht zum EU-Zollgebiet aber zur EU (Deutschland).
- Ich hoffe ich konnte helfen. --ALE! 09:12, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Der obige Auszug aus dem Vertrag bezieht sich doch auf außereuropäische Länder. Warum meinst du aber, dass Gibraltar nicht bei der EU ist? Die EU-Vertretung in den USA meint, dass Gibraltar einen ähnlichen Status hat wie Helgoland oder Büsingen - nämlich Teil der EU, aber außerhalb des EU-Zollgebiets. Die Bevölkerung von Gibraltar konnte bei den EU-Parlamentswahlen wie oben erwähnt mitstimmen. Also zumindest Großbritannien muss ebenfalls der Ansicht sein, dass G. Teil des EU-Territoriums ist. lg Gugganij 10:05, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Ok, unter der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/Special_member_state_territories_and_their_relations_with_the_EU#Gibraltar steht, dass Gibraltar Teil der EU ist. Ich denke diese Seite der englischen Schwester-Wikipedia ist ein ganz guter Referenzpunkt. Vielleicht sollte mal jemand diese Seite ins Deutsche übersetzen. Obige Informationen hatte ich von einer Website des Goethe Instituts, die ja mit Inter Nationes fusioniert sind. Ich dachte diese Quelle wäre vertrauenswürdig ;-). --ALE! 16:47, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Gerade liegt vor mir "UK 2005 - Official Yearbook of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland". Dort steht auf Seite zum aktuellen Status von Gibraltar mit Bezug auf EU das folgende:
- The Territory is within the EU, as part of the United Kingdom Member State, although it is outside the common customs system and does not participate in the Common Agricultural or Fisheries Policies or the EU VAT arrangements. The people of Gibraltar have been declared UK nationals for EU purposes. The European Parliament (Representation) Act 2003 allows the people of Gibraltar to vote in elections to the European Parliament. Gibraltar forms part of the English South West electoral region, which returns seven Members of the European Parliament (MEPs). In the European parliamentary elections in June 2004, 57.5 per cent of the electorate in Gibraltar voted.
- Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Gibraltar ist Teil der EU, einige EU-Regeln im Bereich Landwirtschaft, Fischerei und Mehrwertsteuer finden jedoch keine Anwendung. Die Einwohner von Gibraltar sind EU-Bürger und für das Europaparlament wahlberechtigt.
- Daraus folgt ganz klar: Gibraltar ist Teil der EU! --Mghamburg 11:49, 2. Feb 2005 (CET)
- Gerade liegt vor mir "UK 2005 - Official Yearbook of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland". Dort steht auf Seite zum aktuellen Status von Gibraltar mit Bezug auf EU das folgende:
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Europakarte noch nicht ganz korrekt
Die Europakarte ist noch nicht ganz korrekt. Auf ihr sind die Isle of Man als Teil des EU-Territoriums gekennzeichnet (sie ist es aber nicht), die Shetland-Inseln nicht (die gehören zur Union). Kann das wer ändern? lg Gugganij 10:12, 29. Jun 2004 (CEST)
Da im zypriotischen Referendum der griechische Teil der Insel den Plan für eine schrittweise Wiedervereinigung ablehnte, und bisher keine politische Lösung gefunden wurde, trat am 1.Mai nur der südliche Teil Zyperns der EU bei. Das viele Regierungen die Türkische Republik Nordzypern nicht anerkennen spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Sowohl unsere Bundesregierung als auch die Regierungen der anderen EU- Staaten betrachten nur den südlichen Teil als EU- Gebiet.(Wer es nicht glaubt, kann unter " www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union" selbst nachlesen). Sebastian 16:19 MEZ 29.06.2004
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- Hab versucht deinen link zu folgen. Der funktioniert aber nicht! Könntest du ihn bitte korrigieren.
- Dein Statement das viele Regierungen die Türkische Republik Nordzypern nicht anerkennen ist eine leichte Untertreibung. Keine Regierung (bis auf die der Türkei) erkennt sie an!
- De facto hast du natürlich recht. De iure jedoch ist ganz Zypern bei der Union. (siehe auch obige Diskussion über Diskussion:Europäische Union#Europakarte - Zypern, sowie die Karten, welche die EU veröffentlich und - so nehme ich an - den völkerrechtlich korrekten Zustand widergibt [1])
- lg Gugganij 17:24, 29. Jun 2004 (CEST)
- Aserbaidschan hat Nordzypern als Reaktion auf das Scheitern des Referendums über den UN-Plan ebenfalls anerkannt, wenn ich mich recht erinnere.--Mghamburg 18:14, 18. Nov 2004 (CET)
Nach der Abstimmung der Zyprioten hat die EU dem türkischen Teil auch weiterhin finanzielle Hilfe zugesagt. Somit ist die Position der EU De facto klar. http://www.netzeitung.de/ausland/284827.html Mich würde allerdings rein hypothetisch de jure interessieren, was wäre, wenn die Türkei heute in die EU aufgenommen worden wäre. Wäre dieser Streitpunkt de jure über Zypern dann hinfällig. Und wenn dies so wäre, welche Rückschlüsse würde dies auf die jetzige Position haben. --Rolling Thunder 17:53, 29. Jun 2004 (CEST)
- Mit de jure meine ich völkerrechtlich. Die griechisch-zypriotische Regierung erhebt den Anspruch für ganz Zypern zu handeln; sie sieht die Republik Zypern nicht als eine der beiden Nachfolgerinnen des annodazumal ungeteilten Staatswesens, sondern sie meint, dass die heutige Republik Zypern und die Prä-Bürgerkrieg-Republik Zypern rechtlich ident sind (deshalb gibt es z.B. auch türkischsprachige Nachrichten im griechisch-zypriotischen Staatsfernsehen (im Norden gibt es kein griechischsprachiges Fernsehen); und deshalb haben türkisch-zypriotische Bürger ein Recht auf einen Reisepass der Republik Zypern - gar nicht so wenige machen von diesen Recht auch Gebrauch). Die internationale Staatengemeinschaft anerkennt (mit der Ausnahme der Türkei) diesen Anspruch. Nach internationalen Recht hat nun die Regierung des Südteiles für Gesamtzypern den Beitritt zur EU ausgehandelt, und den Vertrag unterschrieben und ratifiziert. Deshalb ist völkerrechtlich die gesamte Insel der EU beigetreten. Durch einen etwaigen Beitritt der Türkei würde sich an diesen rechtlichen Status nichts ändern (außer natürlich bei einer Änderung der Faktenlage (unabhängig vom türkischen Beitritt) - z.B. die internationale Anerkennung der Türkischen Republik Zypern).
- De facto natürlich ist nur der Südteil beigetreten (und dieses Faktum muss natürlich von der EU - pragmatischerweise - berücksichtigt werden). De facto wird die Demarkationslinie als eine EU-Außengrenze behandelt (alles andere wäre nonsense). Die finanzielle Hilfe der EU für Nordzypern bedeutet aber noch nicht ihre Anerkennung.
- lg Gugganij 22:40, 29. Jun 2004 (CEST)
Hier die Adresse nochmal komplett: " http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,11711/Zypern.htm"
- Danke Gugganij 22:40, 29. Jun 2004 (CEST)
Ich glaube, dass Nordzypern nicht direkt von einer EU- Aufnahme der Türkei profitieren würde. Es ist ja nicht so,dass Nordzypern in ähnlicher Abhängingkeit zur Türkei stünde wie Französisch-Guayana zu Frankreich. Indirekt würde es die Position Nordzyperns natürlich enorm verbessern. Sebastian 22.29 MEZ 29.06.2004
Grundsätzlich dürfte es sich wohl um die Frage handeln ob die Europakarte den de jure oder den de facto Status abbilden soll. Soweit ich es überblicke hat sich Wikipedia beim Kartenwerk bis jetzt immer für den de jure Status entschieden (das De facto aber natürlich im Artikel selber mehr oder weniger ausführlich erwähnt). z.B. die Westsahara ist völkerrechtlich illegalerweise von Marokko besetzt (sie wird deshalb in der Karte von Marokko auch nicht als marokkanisches Territorium ausgewiesen), de facto existiert auf dem Gebiet Somalias mehrere Staatswesen, trotzdem wird in der Wikipedia-Karte der de jure Status abgebildet. lg Gugganij 23:05, 29. Jun 2004 (CEST)
De jure wäre dann allerdings Gibraltar nicht zum EU- Gebiet zu zählen. Mal abgesehen davon fehlen auf der Europakarte 2 Inseln die zu Italien gehören. Ungefähr 100km westlich von Malta ( fast auf gleicher Linie) liegen die beiden Inseln Lampedusa und Linosa. Da ihr Pantelleria mit reingenommen habt,welches ähnlich klein ist, sollten diese beiden Inseln auch hinzugefügt werden. Ich würde es ja selbst machen, habe aber keine Ahnung wie. Deshalb würde ich mich freuen, wenn das einer von erledigen könnte. sebastian 14:09 MEZ 01.07.2004
- In der Diskussion zu diesem Thema weiter oben Gibraltar in der EU?, ist ein link zur EU-Vertretung in den USA. Die meinen das Gibraltar Teil der EU ist, aber nicht das gesamte EU-Recht angewendet wird.
Detailkarte in der Tabelle
Also ich wäre schwer dafür, dass wir von der Tabelle die Detailkarte wieder in den Geografieabschnitt verschieben, und, wenn wir eine Karte in der Tabelle wollen, die aus der englischen Wiki hernehmen. Die ist finde ich als Überblickkarte besser geeignet. lg Gugganij 22:58, 6. Jul 2004 (CEST)
- OK --denny vrandečić | talk 23:54, 6. Jul 2004 (CEST)
"Eigene" Amtssprachen
Was heißt das: Nur fünf Staaten haben keine eigene Amtssprache, dies sind Irland (Englisch), Belgien (Niederländisch, Französisch und Deutsch), Luxemburg (Französisch und Deutsch), Österreich (Deutsch) und Zypern (Griechisch). Dieses Gschwafel is schmafu! ;-) Also zwar haben wir Österreicher Österreichisch noch nicht als Amtssprache durchgesetzt, aber naja, vielleicht schaffen wir es ja noch. Im Ernst: Natürlich haben die oben genannten Staaten eine eigene Amtssprache, nämlich die in Klammer genannten. Da man in Österreich Deutsch spricht (ich geb's zu manchmal ein recht unverständliches Idiom), hat es Deutsch als "seine" Amtssprache. Oder gibt es einen Alleinvertretungsanspruch über Sprachen? Man könnte vielleicht sagen, dass einige Amtssprachen mehrere Länder "abdecken". lg Gugganij 19:25, 29. Jul 2004 (CEST)
- Auch wenn du Recht hast, sei doch bitte nicht so gehässig! --Immanuel Giel 09:58, 30. Jul 2004 (CEST)
- Entschuldige, wenn's gehässig rübergekommen ist. Hätte nicht so sein sollen, hab es eigentlich ein wenig selbstironisch gemeint. lg Gugganij 15:07, 30. Jul 2004 (CEST)
- Sorry, aber Irland hat sogar zwei Amtssprachen. Die erste ist Irisch, die zweite Englisch. Auch nachzulesen unter Irisch. LG André
Amtssprache
Ist nicht seit kurzem Irisch auch eine EU-Amtssprache? --NewAtair UNIQ179da92f8605176-math-0000455A-QINU 23:23, 2. Dez 2004 (CET)
- Es gibt zumindest eine Version des EG-Vertrages in dieser Sprache. Sie ist aber keine Amtssprache für das Amtsblatt, o.ä.. --ALE! 00:24, 3. Dez 2004 (CET)
aus dem Wikipedia:Review
Ich habe den Artikel schon länger beobachtet - mittlerweile sieht er richtig gut aus, enthält viele interessante Grafiken und stimmt auch inhaltlich. Mwka 21:01, 7. Mär 2005 (CET)
- ne, noch lange nicht. die gewichtung ist teilweise etwas seltsam ("geographischer Mittelpunkt der EU") ist fast so lang wie der gesamte geschichtsabschnitt. die auflistung jedes pazifischen 30-personen-eilands nimmt mehr platz ein als die gesamte wirtschaftspolitik... bei wirtschsftspolitik fehlt jeder hinweis auf den gemeinsamen markt. die diskussion zum demokratiedefizit ist wesentlich tiefer (und dauert immer noch an) als es der artikel vermuten lässt, zur internen arbeitsweise steht da gar nichts. in der nähe der exzellenz ist mE nur die literaturliste - wäre nur gut, wenn jemand die kommentieren und etwas nach inhaltlichen gesichtspunkten ordnen könnte - nun muss die nur noch jemand lesen und gut einarbeiten. -- southpark 01:52, 10. Mär 2005 (CET)
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- So besser? Allerdings müßte die Wirtschaftspolitik tatsächlich noch etwas besser überarbeitet werden. Mwka 16:17, 10. Mär 2005 (CET)
Ich stelle gerade selber fest, dass neben einer allgemeinen Darstellung der politischen Arbeitsweise (angerissen sind die Organe ja schon in 5.1.1) auch noch der Bereich Außenpolitik (Stichwort gemeinsamer Sitz im UN-Sicherheitsrat, Mister GASP, ...) fehlt. Frage: Wo sollte man das am besten einordnen? Möglicherweise sollte man die Gliederung des Artikeln mal komplett überdenken. Mwka 16:59, 10. Mär 2005 (CET)
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- ..und dabei auf keinen Fall die vielen einzelnen Artikel vergessen! Es ist mir gerade bei der GASP aufgefallen, weil ich da maßgeblich beteiligt war - es existieren einige (sogar teilweise gute) Artikel, die noch sinnvoll in den Hauptartikel Europäische Union eingebunden werden können/müssen... Leider kann ich mich bei meinem Lieblingsthema momentan nicht beteiligen, die Schule nimmt zu viel Zeit in Anspruch..Ich hoffe, in den Ferien mehr tun zu können als hier schlau rumzuschnacken ;) --King 23:32, 11. Mär 2005 (CET)
So, ich habe das mal ergänzt, bitte mal gegenlesen und kritisieren. Mwka 15:17, 17. Mär 2005 (CET)
Tolle Diagramme und Bilder, viele Informationen. Aber vielleicht sollte man die Informationen in mehr Text ausbreiten, so wird man doch etwas erschlagen. -- Carbidfischer 17:10, 17. Mär 2005 (CET)
- Geht es dir um spezielle Abschnitte?
- Wenn es sonst keine weiteren Verbesserungsvorschläge gibt, werde ich den Artikel bald bei den Kandidaten für exzellente Artikel einstellen. Mwka 15:26, 23. Mär 2005 (CET)
- Stelle ihn rein - zumindest ist er lesenswert. ;-) Meine Kritik kann ich mittlerweile nicht mehr recht nachvollziehen, offenbar hat sich noch einiges getan die letzten Tage. -- Carbidfischer 17:19, 23. Mär 2005 (CET)
Kommentar
Sieht ganz gut aus. Mir fallen dennoch einige Dinge ein, die vielleicht eine Ergänzung sind. Möglicherweise aber auch in einem anderen Artikel besser aufgehoben sind.
- Zu Binnenmarkt fällt mit besonders die Wettbewerbspolitik ein, wo die EU z.B. mit dem aktuellen Fall Microsoft ein echter Globalplayer ist. Auch die Liberalisierungen im Telekom, Gas, Eisenbahnbereich gingen von der EU aus. Auch bei Subventionen für Ostdeutschland ist die EU die entscheidende Größe. (Eventuell gehört dieser Teil hier nicht rein.)
- Wirtschaftspolitik der EU: "wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert." Mir scheint das etwas knapp geraten. Schau dir mal das Lomé-Abkommen an und an Agrar-Reformen hat sich ebenfalls einiges getan. Die geäußerte Kritik ist häufig die von großen Argarexportnationen, die gerne mehr verkaufen würden. Z.B. Bananen und hat wenig mit Entwicklungspolitik zu tun. ( Ist wohl eine subjektive Einschätzung. )
- Wie ist das mit der WEU und der EU? Laut WP "Hier begann die wirkliche Integration der WEU in die EU und somit die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Am Ende blieben nur die parlamentarische Versammlung, das Generalsekretariat und der Brüsseler Vertrag übrig. Alles andere wurde aufgelöst oder in die EU integriert. Hierzu gehören u.a. die Planungskapazitäten, das Forschungs- und das Satellitenzentrum." ist sie Teil der EU. Hier würde ich gerne wenigstens einen Link zur WEU finden.
Schau dir einfach mal an, ob Du hier etwas sinnvolles für den Artikel finden kanst. Gruß, --Zahnstein 00:44, 24. Mär 2005 (CET)
Mir fehlen noch die Beitrittsbedingungen, außerdem sollte es einen Absatz zu aktuellen Themen der europäischen Union geben (momentan Verfassung, Stabilitätspakt, Dienstleistungsrichtlinie). Ich hab einen Link zu einem Heft der BpB über die EU eingefügt, da steht ziemlich sicher noch was für den Artikel drinnen.--G 16:25, 25. Mär 2005 (CET)
- So besser? Mwka 16:42, 25. Mär 2005 (CET)
"Spezielle Gebiete"
weil auch schon irgendwo angemerkt wurde, diese Liste sei länger als andere wichtigere Abschnitte in diesem Artikel: Inwieweit ist diese Aufzählung insgesamt relevant? Vielleicht sollte man das eher in einen eigenen Artikel auslagern, hier halte ich es insgesamt für weniger interessant. Widerspruch? Mwka 08:21, 30. Mär 2005 (CEST)
- Fände ich in Ordnung. Ich weiß nur nicht, unter welchem Artikelnamen man das machen könnte. Vielleicht EU-Länder? Dann könnte man auch die Tabelle mit den 25 EU-Ländern aufspalten. --Zahnstein 12:23, 30. Mär 2005 (CEST)
Europäische Union, 23. März Review
aus dem Wikipedia:Review. Mwka 20:49, 23. Mär 2005 (CET)
- Pro. Große Informationsfülle, viele schöne Diagramme, gutes Layout. -- Carbidfischer 07:08, 24. Mär 2005 (CET)
- Contra:Mir fehlen noch die Gründe für den Zusammenschluss, Zusammenarbeit mit nicht-EU Staaten (z.B. AKP-Staaten), Kritik an der EU (z.B. Eurokratie), die Säulen kommen mir zu kurz (z.B. Instrumente der GASP), alle Institutionen sollten angesprochen werden.--G 00:34, 25. Mär 2005 (CET)
- Es fehlen auch noch unterschiedlich Vorstellungen der Integration: Europa d. 2 Geschwindigkeiten/ der Vaterländer--G 21:43, 29. Mär 2005 (CEST)
- lesenswert ist er, aber ob noch mehr? Mir scheint das die Seite, so wie sie jetzt ist, nur zusammen mit den Texten hinter den Links bestehen kann. Als Einzeltext scheint er mir noch zu dünn zu sein. Das Thema ist ja auch eigentlich riesengroß. Er wäre ein typischer "lesenswerter" Artikel. --Zahnstein 03:49, 25. Mär 2005 (CET)
- jetzt pro --Zahnstein 10:11, 29. Mär 2005 (CEST)
- Prinzipiell Zustimmung, aber ist der Artikel auch sehr gut, falls sich dieses Bapperl durchsetzen sollte? -- Carbidfischer 07:41, 25. Mär 2005 (CET)
- Pro Ein interessanter Artikel, der kaum Fragen offen lässt.
- contra - Das (durchaus sehr komplexe) Thema liegt mir persönlich auch am Herzen, aber in der Form ist der Artikel für mich nicht exzellent. Das liegt auch daran, dass er in mehrere Unteratrikel aufgespalten ist (Geschichte der EU etc.), die aber zum Verständnis unerlässlich sind (und die nebenbei auch teilweise überarbeitet werden sollten). Es fehlen mir zu viele Aspekte der EU. Beispiel: die Entwicklung von der EGKS wird fast ohne Brüche aufgezeigt - das war aber mitnichten der Fall. Gerade das Scheitern der EVG war ein wichtiger Faktor. Ebenso der Luxemburg Kompromiss in den 60er Jahren. Es wird auch m.E. nicht deutlich genug, dass sich die Gemeinschaft immer im Spannungfeld von supranationaler und interstaatlicher Organisation befunden hat. Auch finde ich die Ausgangslage wenig glücklich umschrieben (es sollten schließlich auch französische Sicherheitsinteressen und der deutsche Wunsch nach Zugang zu den Weltmärkten befridiegt werden). Viele Probleme der 60er und 70er Jahre tauchen nicht auf, dabei waren sie mit ein Grund für die EEA (Einheitliche Europäische Akte) - so ist mir das viel zu stromlinienförmig. Viele systemimmanente Probleme der Union, die auch auf die Entwicklung der EWG/EG/EU zurückzuführen sind, werden zu knapp behandelt, als dass der nicht informierte Leser daraus Nutzen ziehen kann (Demokratiedefizit beispielsweise wird derart gestreift - man sollte doch wenigstens einige der Positionen aufzeigen, denn einheitlich ist die Bewertung keineswegs, siehe beispielsweise Schmidt, Demokratietheorien, 3. Aufl., 2000; ebenso der politische Aufbau der Union, auch wenn man dort auf andere Artikel verwiesen wird). Außerdem fehlen einige wichtige Literaturangaben wie beispielsweise das bei der bpb erhältliche Europahandbuch, ebenso grundlegende Werke von Wessel und Weidenfeld. Daher leider contra. --Benowar 19:51, 29. Mär 2005 (CEST)
- noch contra der artikel wird besser, aber das thema ist wirklich umfangreich und komplex. die aufteilung wirkt noch unfertig, "politik" findet sich an ungefähr sechs verschiedenen stellen im text, die - natürlich interdependeten tatsachen - finden keine zusammenstellung. die liste mit den speziellen gebieten würde ich eher auslagern, die ist zu lang und nimmt angesichts der relativen unwichtigkeit der gebiete, zuviel raum ein; die AKP-Staaten fehlen dafür ganz. gemeinsamer markt vs. state champions wird nur kurz angerissen, der relativ ausführliche finanzhaushalt ist wohl eher ein innerdeutsches problem und nimmt im vergleich zur restlichen politik zuviel raum ein. es wird, aber es ist noch nicht. vielleicht wäre es übrigens auch überlegenswert, (a) den lit-teil zu kommentieren und (b) einige wichtige wissenschaftliche zeitschriften zum thema aufzuführen. -- southmönch 14:58, 30. Mär 2005 (CEST)
- Contra: Den Artikel in der jetzigen Form könnte ich niemand geben, der über die EU praktisch nichts weiß und einen ersten Überblick gewinnen will. Insbesondere hinsichtlich der Struktur gebe ich southmönch völlig Recht - eine angemessene Form hat sich noch nicht gefunden. Allerdings frage ich mich auch, ob Europäische Union überhaupt jemals als wirklicher Artikel funktionieren kann? Wenn alles, was obige Kritiker als fehlend angemerkt haben, ausreichend verständlich integriert würde, sprengte der Artikel alle Dimensionen. Letztlich kann der Artikel nicht mehr sein als eine Art Portal zu den Themen der Europäischen Union. Kurze, knappe Infos zu Organen, Säulen, Mitgliedern und Geschichte, vielleicht auch noch Kritik, dann jeweils Verlinkung zu Artikeln über die einzelne Organe, aus den Säulen zu den jeweiligen Politikfeldern - das kann dann am Ende zwar sehr gut sein, aber kein wirklicher Artikel. So also nicht exzellent, aber die Verbesserung ist in Arbeit. --Mghamburg 00:02, 31. Mär 2005 (CEST)
- (Noch) contra. Wie schon mehrfach erwähnt wurde, ist der Artikel zu zerstückelt. Da brauch ich jetzt nicht noch weiter darauf einzugehen. Deshalb hier noch ein paar (ehr kleinere) Punkte, die mir aufgefallen sind:
- Bei Gründe und Ziele fehlt mir noch der Gegensatz zwischen integrationswilligen Staaten wie Deutschland und den Verfechter eines lockeren Staatenbundes wie es beispielsweise Großbritannien ist.
- Abschnitt Mitglieder: Braucht man hier wirklich im Hauptartikel die Tabelle, wenn diese schon in Mitgliedsländer der EU drin ist?
- Beitrittskriterien: Hier ist die Verlinkung wirklich ungeschickt. Statt im Fließtext das Stichwort Kopenhagener Kriterien zu verlinken steht hier Hauptartikel Kopenhagener Kriterien. Das gleiche gilt für einige andere Abschnitte. Das fördert stark den Eindruck, dass der Artikel zerstückelt ist.
- Die politischen Organe der EU: Die Navileiste finde ich an dieser Stelle sehr unpassend.
- Finanzhaushalt: Der Unterabschnitt "Die Geschichtliche Entwicklung" könnte ruhig ausgelagert werden.
- Vielleicht sollte der Artikel doch noch mal ins Review, damit er nochmals überarbeitet wird. Potential zum exzellenten Artikel hat er. -- Daniel 19:11, 2. Apr 2005 (CEST)
- (leider) contra - der Abschnitt: "Die zahlreichen Organe und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt." ist nichtssagend, unpräzise und darüber hinaus sprachlich schlecht und enthält Fehler. Was ist ein "gesprochener Text"? Mitnichten werden in der EU alle Texte in alle Amtssprachen übersetzt. Und die Zahl der Beamten ist kein Geheimnis, die Verwaltungskosten ebenso nicht. --Atomium 20:13, 6. Apr 2005 (CEST)
-
- Die Amtssprachen der EU sind Französisch und Englisch. Jeder Staat übersetzt die Richtlinien, Verordnungen und Verträge selber in seine eigene(n) Amtssprache(n). -Hypnosekröte 19:39, 16. Mai 2005 (CEST)
- Das ist ein Irrtum. Englisch und Französisch sind Arbeitssprachen, in denen Entwürfe, Non-Papers und anderes veröffentlicht werden. Amtssprachen sind sehr wohl die 21 im Artikel erwähnten, die EU veröffentlicht auch nach eigenständiger Übersetzung Richtlinien, Verordnungen, Verträge, Urteile und Entscheidungen sowie offizielle Kommissionsdokumente im Amtsblatt. --Mghamburg 22:59, 16. Mai 2005 (CEST)
- Die Amtssprachen der EU sind Französisch und Englisch. Jeder Staat übersetzt die Richtlinien, Verordnungen und Verträge selber in seine eigene(n) Amtssprache(n). -Hypnosekröte 19:39, 16. Mai 2005 (CEST)
Fehlerhafte Karten
In euren EU- Karten sind die Insel Man sowie die Kanalinseln fälschlicherweise als Teil der EU markiert worden. Außerdem ist durch die Farbgebung die politische Zugehörigkeit der Färöer- Inseln unklar. Weiterhin sollte das Kaliningrader Oblast als zu Russland zugehörig markiert werden. Ähnlich verhält es sich mit der Bäreninsel. Könnte das jemand ändern? Ich würde es selber machen, wenn ich wüsste wie es geht. 11:24 21. April 2005 (CEST)
Allgemein wäre es doch übersichtlicher wenn man die abhängigen Gebiete in Europa kennzeichnen würde.(Also Isle of Man, Kanalinseln, Gibraltar, Färöer Inseln); 23.04.2005, 18:51 Uhr(CEST)
Helgoland, Büsingen und andere nicht zum Zollgebiet der EU gehörenden Gebiete
Etwas weiter oben habe ich gelesen, dass hier etwas Unklarheit herrscht: im Grunde sind solche Gebiete Teil des Wirtschafts- und des (nationalen) Steuergebietes des betreffenden Staates, jedoch nicht Teil des Zollgebietes der EU; nachlesen kann man alles in Artikel 3 des Zollkodex, der in jedem EU-Mitgliedsland Geltung besitzt.
"Artikel 3
- (1) Zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören:
- - das Gebiet des Königreichs Belgien;
- - das Gebiet des Königreichs Dänemark, mit Ausnahme der Färöer und Grönlands;
- - das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Insel Helgoland sowie des Gebiets von Büsingen (Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft);
- - das Gebiet des Königreichs Spanien, mit Ausnahme von Ceuta und Melilla;
- - das Gebiet der Französischen Republik, mit Ausnahme der überseeischen Gebiete sowie von St. Pierre und Miquelon und von Mayotte;
- - das Gebiet der Griechischen Republik;
- - das Gebiet Irlands;
- - das Gebiet der Italienischen Republik, mit Ausnahme der Gemeinden Livigno und Campione d'Italia sowie des zum italienischen Gebiet gehörenden Teils des Luganer Sees zwischen dem Ufer und der politischen Grenze der zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio gelegenen Zone;
- - das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg;
- - das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa;
- - das Gebiet der Republik Österreich;
- - das Gebiet der Portugiesischen Republik;
- - das Gebiet der Republik Finnland;
- - das Gebiet des Königreichs Schweden;
- - das Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie die Kanalinseln und die Insel Man;
- - das Gebiet der Tschechischen Republik;
- - das Gebiet der Republik Estland;
- - das Gebiet der Republik Zypern;
- - das Gebiet der Republik Lettland;
- - das Gebiet der Republik Litauen;
- - das Gebiet der Republik Ungarn;
- - das Gebiet der Republik Malta;
- - das Gebiet der Republik Polen;
- - das Gebiet der Republik Slowenien,
- - das Gebiet der Slowakischen Republik.
- (2) Mit Rücksicht auf das diesbezügliche Abkommen gilt trotz seiner Lage außerhalb des Gebiets der
- Französischen Republik als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend auch das Gebiet des Fürstentums
- Monaco, so wie es in dem in Paris am 18. Mai 1963 unterzeichneten Zollabkommen festgelegt ist (Journal
- Officiel de la République francaise vom 27. September 1963, S. 8679).
- (3) Zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören die Küstenmeere, die innerhalb der Küstenlinie gelegenen
- Meeresgewässer und der Luftraum der Mitgliedstaaten und der in Absatz 2 genannten Gebiete, mit
- Ausnahme der Küstenmeere, der innerhalb der Küstenlinie gelegenen Meeresgewässer und des Luftraums,
- die zu Gebieten gehören, die nicht Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft gemäß Absatz 1 sind."
Von Gibraltar steht da nichts, aber vielleicht hilft der analog zu lesende Hinweis, dass da steht "das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa" und damit die Teile des Königreiches der Niederlande außerhalb Europas (Aruba und Niederländische Antillen) ausgenommen sind. Wenn also Gibraltar als zum Staatsgebiet des United Kingdom zugehörig gilt, dann ist Gibraltar sehr wohl Zollgebiet der EU. Hoffe geholfen haben zu können. --Hypnosekröte 12:48, 16. Mai 2005 (CEST)
-
- Nachtrag: LINK --Hypnosekröte
- Noch ein Nachtrag: Geografische Besonderheiten --Hypnosekröte 12:39, 26. Okt 2005 (CEST)
- Nachtrag: LINK --Hypnosekröte
Imperialismus / gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung
Habe den Abschnitt "Militär & Imperialismus"
- gestrafft
- Links, Zitate, Fakts eingefügt
- Überschrift umformuliert in "8.7 gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung"
- verschoben von "Kritikpunkte" nach "Politikfelder" --WalterGroeh 17:19, 3. Jun 2005 (CEST)
PS: Hast Du gut gemacht, Fenice :-) --WalterGroeh 17:47, 3. Jun 2005 (CEST)
Liste europäischer Persönlichkeiten
Eben die gibt es jetzt! Das geht natürlich über den EU-Raum hinaus, aber vielleicht interessiert es ja einige hier.62.178.137.216 15:42, 6. Jun 2005 (CEST)
Britischer Sonderrabatt
Im Zusammenhang mit dem Sonderrabatt Großbritanniens sollte meiner Meinung nach erwähnt werden, dass GB bereits mit diesem Rabatt der zweitgrößte Nettozahler der EU ist. GB zahlt netto mehr als doppelt so viel wie Frankreich, obwohl Einwohnerzahlen, Wirtschaftsleistung etc. in etwa identisch sind. Ohne den Rabatt wären die Nettobeiträge Großbritanniens identisch mit denen Deutschlands (7-8 Mrd. €), obwohl es deutlich weniger Einwohner, geringere Wirtschaftsleistung etc. hat. Das sollte man nicht vergessen,wenn dieser Rabatt als "ungerecht" angesehen wird, wie es in der aktuellen Diskussion in den Medien ja rüberkommt. Ich hab allerdings keine Ahnung, wie man das Kompakt in den Artikel einbauen könnte, von daher stell ich's erstmal hier rein. Gruß Albion 21:30, 9. Jun 2005 (CEST)
- Naja, der Rabatt wurde damit begründet, daß GB angeschlagen war und nur unterdurchschnittlich EU-Förderung in die Landwirtschaft steckte. Heute ist Deutschland angeschlagen (Britannien boomt dagegen) und ist das Land der EU, daß den geringsten Anteil der Subventionen in die Landwirtschaft steckt (12%, GB immerhin 20%). Trotzdem sind wir immer noch der erste Nettozahler. Logische Folge wäre die Aufhebung des Britenrabatts und die Einführung eines "Teutonenrabatts". Leider habe wir aber keine so guten, rücksichtslosen Politiker wie die Briten. "I want my money back." Weltnichtversteher 23:25, 19. Aug 2005 (CEST)
Lesenswert-Diskussion
wurde gründlich überarbeitet, ist aus meiner sicht sogar ein "Exzellenter Artikel" aber erst mal schaun was hier rauskommt.
- pro: --213.6.238.103 12:45, 10. Jun 2005 (CEST)
- Pro: jo, ist schon lesenwert! Schaengel89 @me 12:04, 11. Jun 2005 (CEST)
- pro: sieht wirklich gut aus. Den Abschnitt zu den Drei Säulen und zu den Politikfeldern sollte man noch zusammenlegen.--G 23:42, 11. Jun 2005 (CEST)
- pro: sieht wirklich klasse aus. Beeindruckt bin ich von der Tabelle "Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union"; auch von den anderen Tabellen und Grafiken, alles am rechten Fleck. Interne Link sind ausreichend gesetzt - ich bin begeistert. Dann wahrscheinlich zu den extellenten durchgereicht werden. --Atamari 19:14, 13. Jun 2005 (CEST)
- p.s. - eine Kritik habe ich noch... Der Abschnitt Geografie ist zwar ganz nett, aber auf der Geographie sollte im Artikel Europa eingegangen werden, hier wird eine Politische Organisation behandelt. Konkret fand ich "Er besteht aus Granit..." und "hat eine mittlere Tiefe von 27 m und die größte Tiefe beträgt 106 m..." unpassend. Interesanter finde ich welche Übersee-Gebiete zur EU gehören bzw. welche nicht. Also frz. Guyana, Grönland, Ceuta und Melilla und Réunion usw. Bitte in diese Richtung entwickeln. Frankreich, UK, Spanien und Portugal haben Gebiete außerhalb des Kontinents Europa. --Atamari 19:32, 13. Jun 2005 (CEST)
- contra: zwar Verbesserung gegenüber letztem Review, trotzdem: da dieser Artikel im Bereich Politik ein mit Sicherheit häufig gelesener ist, sollte auch besondere Sorgfalt gelten. Mir ist der Artikel immer noch zu wenig stringent, habe auch gerade wieder fragwürdige Informationen im Bereich Kritik/Verwaltungskosten entdeckt (Fakt ist nämlich: EU-Beamte sind praktisch nicht mit der Auführung und Kontrolle von Europäischem Recht betraut, dies ist Sache der Mitgliedstaaten). Letztlich bleibt für mich ohnehin die Frage, inwiefern überhaupt je ein sinnvoller Artikel entstehen kann. Eigentlich dient das ganze ja mehr als eine Art Portal zu den entsprechenden Artikeln über Politikfelder, Politisches System, einzelne Institutionen etc. etc. --Mghamburg 10:40, 15. Jun 2005 (CEST)
Vergleichbarkeit europäischer Institutionen mit nationalen Institutionen
Ich halte es für falsch, die europäischen Institutionen mit denen auf nationaler Ebene zu vergleichen. Z.B. ist das Parlament nur sehr schwer mit dem Bundestag vergleichbar, ebenso wie der Rat keineswegs eine dem Bundesrat vergleichbare Länderkammer darstellt, schon alleine wegen der Stimmenverhältnisse nicht, aber auch wegen seiner deutlich stärkeren Position.
Die Vergleiche sollen der Veranschaulichung dienen, irritieren jedoch letztlich den Leser nur, weil sie am Ende doch nicht tragbar sind.
Die Aussage, dass EuGH und EuG auf nationaler Ebene mit BGH und BVerfG vergleichbar sein sollen, habe ich entfernt, denn sie ist schlichtweg falsch. Das BVerfG ist kein Rechtsmittelgericht für den BGH. Das BVerfG gehört auch nicht zum ordentlichen Rechtsweg, sondern ist außerordentliches Gericht, eben Verfassungsgericht (und keine Superrevisionsinstanz).
Im Übrigen sollten die Vergleiche auch deshalb unterlassen werden, weil nicht jeder - insbesondere nicht-deutscher - Besucher sich unter den deutschen Institutionen etwas vorstellen kann.
Ich möchte daher vorschlagen, sämtliche Vergleiche mit nationalen Institutionen zu entfernen.
-- Code 3. Jul 2005 12:13 (CEST)
- ich würde es gerne drin lassen, dann kann man sich nämlich schon viel mehr unter dem entsprechendem Organ vorstellen. Ich wusst nämlich am Anfang auch nicht genau was die machen und nachdem ich's mal gelesen hab (allerdings bei Politisches System der Europäischen Union warn mir einige dinge viel klarer. Man müsst halt den text evtl. ander formulieren. direkt vergleichen ist falsch, da stimm ich dir zu. mfg San Jose 15:25, 12. Jul 2005 (CEST)
revert, revert, revert
Läuft hier gerade ein Edit-War? --Hypnosekröte 15:33, 16. Jul 2005 (CEST)
Gebiete mit Sonderstatus
Ist Französisch Polynesien (z.b. Tahiti) nicht Teil der EU? Ich finde auch, man sollte mit ein paar Sätzen Gebiete wie Grönland erwähnen, die zwar zu einem der Mitgliedstaaten, nicht aber zur EU gehören. Soweit ich weiß, gibt es weitere Territorien mit Sonderstatus, wie die Färöer, die britischen Kanalinseln und die Isle of Man. Überhaupt: Wie sieht es mit den englischen Überseegebieten aus? Das sollte mal jemand überprüfen, denke ich. MfG Stefan Volk 18:21, 21. Jul 2005 (CEST)
Exzellenz-Diskussion, 20. Juli 2005
Ich hatte den Artikel schon mal vor einigen Monaten gründlich überarbeitet und dann zur lesenswert-Abstimmung eingetragen. Da hatte er ein ganz gutes Ergebnis erziehlt (4 pro, 1 contra). Jetzt hab ich ihn nochmal durchgeschaut und einige kleine Fehler ausgemerzt und hier zur Abstimmung gestellt. Aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Artikel, sicherlich unter den top 20 der Seitenzugriffsstatistik (wen es das noch geben würde). Interessant ist auch wie der noch im April ausgeschaut hatte, könnt euch ja mal in der Versionsanzeige anschaun. --San Jose 18:18, 20. Jul 2005 (CEST)
- pro: ist ein sehr guter Artikel, lässt sich sehr gut lesen und ist ein wichtiger artikel.-- Osiris2000 22:07, 20. Jul 2005 (CEST)
- pro: Ich habe in den letzten Jahren meiner Schullaufbahn zwei Referate aus dem Themengebiet "EU" gehalten. In beiden Fällen war die Wikipedia die beste Quelle, weil hier alle wichtigen Informationen sehr gut zusammengeafasst, gesammelt, erläutet und erklärt sind. Zusätzlich ist der Artikel sehr gut bebildert, hat schöne Statistiken, usw. Außerdem ist die EU mit oder ohne Verfassung ein Organ, welches in einigen Gebieten über Deutschland steht, was einige gerne vergessen oder gar nicht wissen. Zusätzlich nenne ich mal das Stichwort "Vereinigte Staaten von Europa" oder "Staatenbund Europa", womit wir sicher in Zukunft rechnen müssen. Daher auf jeden Fall PRO, da die EU auch unser Leben mitbestimmt, und der Artikel einfach Perfekt ist!
-- Archer2000 03:08, 21. Jul 2005 (CEST)
Vier gute Stimmen und eine Negative heißen bei 50.000 Usern nichts. Allein beim Überfliegen des ersten Absatzes vermisse ich noch einiges. contra --Debauchery 14:53, 21. Jul 2005 (CEST)
- was denn ? bitte wenn du contra gibst dan schreib auch eine begründung --San Jose 15:36, 21. Jul 2005 (CEST)
- Contra. Vorweg: einen exzellenten Artikel über DIE Europäische Union wird es in der Wikipedia meiner Auffassung nach nie geben können. Höchstens ein exzellentes Portal. Denn das Thema ist zu umfassend - ein einzelner Artikel mit Exzellenzanspruch wäre so lang, dass er automatisch in viele Unterartikel aufgeteilt werden müsste. Detailliert: Der Abschnitt Politikfelder ist noch immer ein unsystematisches Sammelsurium von acht Unterabschnitten. Zollunion und Finanzhilfen sind dabei keine "Politikfelder", sondern "Aufgaben". Der Abschnitt Die drei Säulen impliziert zur Zeit, die Säulen gäbe es offiziell. Bei den Säulen handelt es sich aber um ein Bild zur vereinfachten Erklärung. Beitrittskandidaten: Seit wann ist Mazedonien Beitrittskandidat? Das Land hat lediglich einen Antrag gestellt, Kandidatenstatus hat es nicht. Wirtschaftspolitik bzw. Finanzhilfen und Förderprogramme: Die wichtigsten Finanzhilfen stehen unter Wirtschaftspolitik - das ist unsystematisch. Die GASP wird einmal unter Säulen, einmal unter Politikfelder behandelt - ebenfalls unsystematisch. Die Kritikpunkte erscheinen immer noch mal eben so dahin geschrieben, auch wenn ich mich bereits mal an einer Verbesserung versucht hatte. --Mghamburg 16:37, 21. Jul 2005 (CEST)
- abwartend. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Artikel exzellent wird, allerdings muss die Gliederung noch geändert werden, außerdem braucht der Artikel einen Abschnitt Aktuelles, der regelmäßig aktualisiert werden muss.--G 22:41, 21. Jul 2005 (CEST)
-
- Das stimmt allerdings. Wenn die Verfassung nächstes Jahr in Kraft treten sollte, dann können einige Unterpunkte komplett neu gemacht werden (Beispiel: Organe der EU - neue Kompetenzen, EU-Präsident, ect.). -- Archer2000 03:27, 22. Jul 2005 (CEST)
- Es sollte auch noch der Absatz Gründe und Ziele ausgebaut werden (Quelle z.B. http://europa.eu.int/abc/12lessons/index1_de.htm ) und der wettbewerbsfähige Wirtschaftsraum gehört eher zur Wirtschaftspolitik als zur GASP.--G 14:50, 22. Jul 2005 (CEST)
- contra: Im Prinzip bestehen die gleichen Kritikpunkte wie beim letzten Mal. Es wird immer noch nicht deutlich, dass sich die Gemeinschaft immer im Spannungfeld von supranationaler und interstaatlicher Organisation befunden hat und dadurch bedingt sich auch mehrere Probleme ergeben. Warum das fast kostenlose Europahandbuch der BPB fehlt (in dem teils wichtige Aufsätze von Kennern der Materie zu finden sind) ist mir immer noch schleierhaft. Insgesamt hat der Artikel ohne Zweifel einen Schritt nach vorne gemacht, irgendwie fehlt mir aber der rote Faden (Die bei der Gründung angedachten Ziele sollten außerdem in den ersten Teil Geschichte eingearbeitet werden). Die Grafiken müssten außerdem teils angepasst werden. Stellungnahmen? --Benowar 12:12, 28. Jul 2005 (CEST)
Pro Braucht den Vergleich mit anderen exzellenten Artikeln nicht scheuen. An Mghamburg: es gibt doch viele Unterartikel und auch ein Portal:Europäische_Union ---Elasto 10:18, 30. Jul 2005 (CEST)
Pro mehr geht kaum noch, aber er muß ständig aktualisiert werden --Alma 13:59, 2. Aug 2005 (CEST)
Pro mir fällt vor allem die hervorragende und stringente Gleiderung auf sowie die sehr gute Übersichtsgrafiken und Listen. Alle wesentlichen Hauptbereiche und Themen scheinen abgedeckt. Bei dem Riesenumfang der Thematik muss jede Ausklammerung von nachrangigen Details zugunsten der Übersicht begrüsst werden. Bezüglich der Kritik des "fehlenden roten Fadens": gab es den real überhaupt oder entstand die EU nicht eher in der mühsamen Zusammenstoppelung von mehr oder weniger glücklichen mehr nationalpolitisch motivíerten politischen Tagesentscheidungen? Gruß -- WHell 09:17, 3. Aug 2005 (CEST)
Contra Sprachlich ziemlich übel SteffenG 23:46, 4. Aug 2005 (CEST)
- CONTRA mal vom Sprachlichen abgesehen, enthält der Artikel auch einige inhaltliche Fehler:
- Geschichte: Der Fusionsvertrag führt nicht die rechtlich unabhängigen Gemeinschaften zusammen, sondern deren Institutionen (Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften)! Auf die restlichen Fehler und Ungenauigkeiten im geschichtsteil gehe ich jetzt nicht ein. So ist das aber weit weg von der Exzellenz.
- Gründe und Ziele: Sollte noch stark ausgebaut werden. Die Verträge können übrigens zum Abschreiben verwendet werden. ;-)
- M.E. ist Irisch nicht erst seit 2005 Amtssprache, denn den Vetrag gabe es schon länger in dieser Sprache. Es geht meiner Meinung nach um die Verwendung von Irisch als Kommunikationssprache.
- Generell: Mitgliedstaat hat nur ein "S" (in der Mitte)! (Glaubt es mir, die Diskussion hatten wir schon einmal.)
- etc. etc. (ich hatte jetzt keine Lust den ganzen Artikel durchzulesen)
- Das ganze bleibt irgendwie trotz des Umfangs nur an der Oberfläche. Insgesamt gesehen ist das ganze daher noch recht unbefriedigend und nicht exzellent. --ALE! 09:38, 5. Aug 2005 (CEST)
Tschechien / BIP pro Kopf
Irgendetwas stimmt in der Tabelle mit der Tschechien Zeile nicht - fehlt das BIP pro Kopf? --NeoUrfahraner 14:53, 8. Sep 2005 (CEST)
was NICHT zur EU gehört
Ich fände es schön, wenn auf Kuriositäten des Territoriums der EU weiter eingegangen werden könnte, beispielsweise, dass die Kanalinseln zwischen England und Frankreich NICHT zur EU gehören, dafür aber die Azoren, Französisch-Guayana, Réunion, Guadeloupe und Martinique.
Auch stellt sich die Frage für mich, ob Britische Überseegebiete ebenfalls zur EU gehören oder nicht - oder gar der en:Commonwealth Realm?
Je nach Definition scheinen solche Gebiete mal zur EU zu gehören, und mal nicht (schaut man sich en:Special member state territories and their relations with the EU an, dann sieht man, wie vertrickt die Bündnisse manchmal sind).
Also, hat jemand den Mut, den Artikel Europäische Union um eine vollständige Angabe, was nun zur EU gehört und was nicht, zu erweitern?
Danke! --Abdull 00:33, 12. Sep 2005 (CEST)
-
- Hm, also ich fürchte das ist ein falscher Ansatz: Die EU hat als Staatenverbund weder Territorium noch Souveränität. Ihr gehören 25 Staaten an und sie allein sind maßgeblich. Die o.a. Verbindung der Kanalinseln macht sie nicht zugehörig, auch Kanada oder Australien nicht, die noch enger mit dem Vereinigten Königreich verbunden sind. Die frz. Departments gehören hingegen fest zu Frankreich und sind selbst bei kolonialem Hintergrund normaler Bestandteil dieses Staates. - Vielleicht sollte aber ein separater Artikel angelegt werden, wie in der engl. WP --CJB 15:40, 12. Sep 2005 (CEST)
Zollunion
Betreffs: Abschnitt EU Zollunion
"Außnahmen von der Zollfreiheit bestehen bei den Verbrauchersteuern wie etwas dem Benzin oder Zigaretten. Dort gelten im wesentlichen die gleichen Mengenbeschränkungen für den persönlichen Gebrauch wie bei Nicht-EU Ländern. [2] "
Verehrte Hypnosekröte, du hast diesen Abschnitt entfernt und dies mit " passte nicht an die Stelle und war inhaltlich falsch, außerdem sind "Benzin" und Zigarretten keine Verbrauchsteuern und haben nichts mit Zollfreiheit zu tun (nationale Steuern!)" begründet. Könntest du begründen warum die Zollregelungen hier ncht passen sollen und gegebenenfalls eine anderes Lemma vorschlagen ? Die Informationen sind von verscheiden Webseiten bestätigt und der Referenzlink stammt vom Deutschen Zollamt. Die müssten es immer noch am besten wissen. Grüsse, --Sweets ✉ 17:50, 17. Sep 2005 (CEST)
- Das liegt daran, dass "Benzin" (gemeint ist die Mineralölsteuer) und "Zigaretten" (Tabaksteuer) keine Zölle sind, sondern nationale Verbrauchsteuern. Dazu kam, dass es in den Abschnitt über die Zollunion reingeklatscht war. Das kann man besser überarbeiten. Ich bin übrigens Zöllnerin und weiß es auch ganz gut. Tipp1 und Tipp2. Schönen Gruß! --Hypnosekröte 23:50, 17. Sep 2005 (CEST)
Hymne
Meines Wissens heißt doch nur das Gedicht von Schiller "Ode an die Freude", die Vertonung von Beethoven, die zur Hymne wurde, heißt aber "Das Lied der Freude". Oder lieg ich da falsch?
Staatenverbund
Es ist strittig, ob die EU ein Staatenverbund ist. Manche bezeichnen sie als Rechtsgebilde sui generis (auf dem Weg der Integration von Staatenbund zu Bundesstaat).
Mitgliedstaaten
Ich fände es schön, wenn auf Kuriositäten des Territoriums der EU weiter eingegangen werden könnte, beispielsweise, dass die Kanalinseln zwischen England und Frankreich NICHT zur EU gehören, dafür aber die Azoren, Französisch-Guayana, Réunion, Guadeloupe und Martinique.
Auch stellt sich die Frage für mich, ob Britische Überseegebiete ebenfalls zur EU gehören oder nicht - oder gar der en:Commonwealth Realm?
Je nach Definition scheinen solche Gebiete mal zur EU zu gehören, und mal nicht (schaut man sich en:Special member state territories and their relations with the EU an, dann sieht man, wie vertrickt die Bündnisse manchmal sind).
Also, hat jemand den Mut, den Artikel Europäische Union um eine vollständige Angabe, was nun zur EU gehört und was nicht, zu erweitern?
Danke! --Abdull 00:33, 12. Sep 2005 (CEST)
-
- Hm, also ich fürchte das ist ein falscher Ansatz: Die EU hat als Staatenverbund weder Territorium noch Souveränität. Ihr gehören 25 Staaten an und sie allein sind maßgeblich. Die o.a. Verbindung der Kanalinseln macht sie nicht zugehörig, auch Kanada oder Australien nicht, die noch enger mit dem Vereinigten Königreich verbunden sind. Die frz. Departments gehören hingegen fest zu Frankreich und sind selbst bei kolonialem Hintergrund normaler Bestandteil dieses Staates. - Vielleicht sollte aber ein separater Artikel angelegt werden, wie in der engl. WP --CJB 15:40, 12. Sep 2005 (CEST)
Zypern
Sollte nicht ganz Zypern in der Europakarte als EU-Mitglied ausgewiesen werden. Völkerrechtlich ist schließlich der gesamte Teil beigetreten (mit Ausnahme der Türkei und Nordzypern wird das auch international so gesehen). Gugganij 16:49, 23. Jun 2004 (CEST)
- Da gibts andere Meinungen, siehe Bild Diskussion:EuropeanUnion.png - Stw 17:38, 23. Jun 2004 (CEST)
-
- Das Kommentar, dass formal nur der Süden Zyperns Teil der Union ist, ist nicht korrekt (wenn ich "formal" einmal als völkerrechtlich interpretiere). Die Türkische Republik Nordzypern wird nur von der Türkei anerkannt, die restliche Staatengemeinschaft sieht die Republik Zypern als rechtmäßige Regierung der gesamten Insel an, d.h. de jure ist Zypern als gesamtes der Union beigetreten, de facto nur der Süden. Die EU sieht es so und bis auf die Türkei (die ja Nordzypern anerkannt hat), sieht das der Rest auch so (wenn nicht explizit, so implizit durch ihre Anerkennung der Regierung Südzyperns als Vertreterin der gesamten Insel). Im Fall des Verhältnisses Marokko-Westsahara wird es (siehe Karte in den Artikeln) ja ähnlich gemacht: Der rechtliche Status (Westsahara wird von zumindest einer Hand voll Staaten als unabhängig anerkannt, die Okkupation Marokkos soweit ich weiß nur von den wenigsten) wird wiedergegeben; der de facto Zustand (d.h. die marokkanische Kontrolle) wird aber natürlich im Text erklärt. lg Gugganij 02:08, 24. Jun 2004 (CEST)
Da im zypriotischen Referendum der griechische Teil der Insel den Plan für eine schrittweise Wiedervereinigung ablehnte, und bisher keine politische Lösung gefunden wurde, trat am 1.Mai nur der südliche Teil Zyperns der EU bei. Das viele Regierungen die Türkische Republik Nordzypern nicht anerkennen spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Sowohl unsere Bundesregierung als auch die Regierungen der anderen EU- Staaten betrachten nur den südlichen Teil als EU- Gebiet.(Wer es nicht glaubt, kann unter " www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union" selbst nachlesen). Sebastian 16:19 MEZ 29.06.2004
-
- Hab versucht deinen link zu folgen. Der funktioniert aber nicht! Könntest du ihn bitte korrigieren.
- Dein Statement das viele Regierungen die Türkische Republik Nordzypern nicht anerkennen ist eine leichte Untertreibung. Keine Regierung (bis auf die der Türkei) erkennt sie an!
- De facto hast du natürlich recht. De iure jedoch ist ganz Zypern bei der Union. (siehe auch obige Diskussion über Diskussion:Europäische Union#Europakarte - Zypern, sowie die Karten, welche die EU veröffentlich und - so nehme ich an - den völkerrechtlich korrekten Zustand widergibt [3])
- lg Gugganij 17:24, 29. Jun 2004 (CEST)
- Aserbaidschan hat Nordzypern als Reaktion auf das Scheitern des Referendums über den UN-Plan ebenfalls anerkannt, wenn ich mich recht erinnere.--Mghamburg 18:14, 18. Nov 2004 (CET)
Nach der Abstimmung der Zyprioten hat die EU dem türkischen Teil auch weiterhin finanzielle Hilfe zugesagt. Somit ist die Position der EU De facto klar. http://www.netzeitung.de/ausland/284827.html Mich würde allerdings rein hypothetisch de jure interessieren, was wäre, wenn die Türkei heute in die EU aufgenommen worden wäre. Wäre dieser Streitpunkt de jure über Zypern dann hinfällig. Und wenn dies so wäre, welche Rückschlüsse würde dies auf die jetzige Position haben. --Rolling Thunder 17:53, 29. Jun 2004 (CEST)
- Mit de jure meine ich völkerrechtlich. Die griechisch-zypriotische Regierung erhebt den Anspruch für ganz Zypern zu handeln; sie sieht die Republik Zypern nicht als eine der beiden Nachfolgerinnen des annodazumal ungeteilten Staatswesens, sondern sie meint, dass die heutige Republik Zypern und die Prä-Bürgerkrieg-Republik Zypern rechtlich ident sind (deshalb gibt es z.B. auch türkischsprachige Nachrichten im griechisch-zypriotischen Staatsfernsehen (im Norden gibt es kein griechischsprachiges Fernsehen); und deshalb haben türkisch-zypriotische Bürger ein Recht auf einen Reisepass der Republik Zypern - gar nicht so wenige machen von diesen Recht auch Gebrauch). Die internationale Staatengemeinschaft anerkennt (mit der Ausnahme der Türkei) diesen Anspruch. Nach internationalen Recht hat nun die Regierung des Südteiles für Gesamtzypern den Beitritt zur EU ausgehandelt, und den Vertrag unterschrieben und ratifiziert. Deshalb ist völkerrechtlich die gesamte Insel der EU beigetreten. Durch einen etwaigen Beitritt der Türkei würde sich an diesen rechtlichen Status nichts ändern (außer natürlich bei einer Änderung der Faktenlage (unabhängig vom türkischen Beitritt) - z.B. die internationale Anerkennung der Türkischen Republik Zypern).
- De facto natürlich ist nur der Südteil beigetreten (und dieses Faktum muss natürlich von der EU - pragmatischerweise - berücksichtigt werden). De facto wird die Demarkationslinie als eine EU-Außengrenze behandelt (alles andere wäre nonsense). Die finanzielle Hilfe der EU für Nordzypern bedeutet aber noch nicht ihre Anerkennung.
- lg Gugganij 22:40, 29. Jun 2004 (CEST)
Hier die Adresse nochmal komplett: " http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,11711/Zypern.htm"
- Danke Gugganij 22:40, 29. Jun 2004 (CEST)
Ich glaube, dass Nordzypern nicht direkt von einer EU- Aufnahme der Türkei profitieren würde. Es ist ja nicht so,dass Nordzypern in ähnlicher Abhängingkeit zur Türkei stünde wie Französisch-Guayana zu Frankreich. Indirekt würde es die Position Nordzyperns natürlich enorm verbessern. Sebastian 22.29 MEZ 29.06.2004
Grundsätzlich dürfte es sich wohl um die Frage handeln ob die Europakarte den de jure oder den de facto Status abbilden soll. Soweit ich es überblicke hat sich Wikipedia beim Kartenwerk bis jetzt immer für den de jure Status entschieden (das De facto aber natürlich im Artikel selber mehr oder weniger ausführlich erwähnt). z.B. die Westsahara ist völkerrechtlich illegalerweise von Marokko besetzt (sie wird deshalb in der Karte von Marokko auch nicht als marokkanisches Territorium ausgewiesen), de facto existiert auf dem Gebiet Somalias mehrere Staatswesen, trotzdem wird in der Wikipedia-Karte der de jure Status abgebildet. lg Gugganij 23:05, 29. Jun 2004 (CEST)
De jure wäre dann allerdings Gibraltar nicht zum EU- Gebiet zu zählen. Mal abgesehen davon fehlen auf der Europakarte 2 Inseln die zu Italien gehören. Ungefähr 100km westlich von Malta ( fast auf gleicher Linie) liegen die beiden Inseln Lampedusa und Linosa. Da ihr Pantelleria mit reingenommen habt,welches ähnlich klein ist, sollten diese beiden Inseln auch hinzugefügt werden. Ich würde es ja selbst machen, habe aber keine Ahnung wie. Deshalb würde ich mich freuen, wenn das einer von erledigen könnte. sebastian 14:09 MEZ 01.07.2004
- In der Diskussion zu diesem Thema weiter oben Gibraltar in der EU?, ist ein link zur EU-Vertretung in den USA. Die meinen das Gibraltar Teil der EU ist, aber nicht das gesamte EU-Recht angewendet wird.
Gibraltar
Also, dass Gibraltar nicht in der EU sei, da bin ich mir nicht so sicher. Habe in der englischen Wiki folgenden Link gefunden: EU-Vertretung in den USA. Dort wird behauptet, dass Gibraltar sehr wohl Teil der EU ist, aber nicht das gesamte EU-Recht angewendet wird.
- Klar ist Gibraltar Mitglied der EU. Kannst du den Text den richtig lesen oder was? Dort steht ganz klar: Gibraltar is NOT part of the EU’s customs territory. Das heißt aber lange noch nicht, dass Gibraltar kein Mitglied der EU ist. Hier wird nur gesagt dass Gibraltar kein Mitglied des "EU’s customs territory" ist. Und das ist nicht die EU sondern nur ein Vertrag. Schweden hat z.B. das Schengener Abkommen ja auch nur teilweise ratifiziert. Grüße--Thommess 19:44, 29. Apr 2004 (CEST)
- Ganz ruhig bleiben. Unser anonymer Kollege hat ja nur das bemängelt, was im Artikel steht. Ich hab's jetzt mal korrigiert. --EBB 19:50, 29. Apr 2004 (CEST)
- Sorry, hab mein Kommentar weiter oben vergessen zu signieren. Der Text sagt natürlich, dass Gibraltar bei der EU ist - ich stelle einige Sachen trotzdem vorsichtshalber zur Diskussion, bevor ich etwas ändere. Gerade im Fall Gibraltar hat zumindest Spanien (lt. der englischen Wikipedia) eine andere Ansicht (wohl aus historischen Gründen). lg Gugganij 23:06, 29. Apr 2004 (CEST)
Hi, habe zu Hause ein 160S. starkes Büchlein über die EU aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.Dort steht, Schwarz auf Weiß, dass Gibraltar genausowenig wie Färöer, die Kanalinseln oder die Isle of Man zur EU gehören. Übrigens: Sollte auf der Europakarte Mazedonien farblich nicht genauso gekennzeichnet sein wie die Türkei?
- Nunja, andrerseits waren die Bürger Gibraltars bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt (und zwar als Teil des britischen Wahlkreises Southwest - glaub ich zumindest). lg Gugganij 00:10, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Warum sollte Mazedonien eine Farbe wie die Türkei bekommen? Mazedonien ist kein offizieller Beitrittskandidat. Kroatien ist es jetzt schon.
- Wer außerhalb Europas gehört zur EU:
- (Diese Gebiete sind Teile von EU-Staaten): Cëuta und Melilla (spanische Exklaven in Nordafrika), Kanarische Inseln (Spanien), Madeira, Azoren (Portugal), französische Übersee-Departements: Guadeloupe und Martinique (Karibik), Französisch-Guayana (Südamerika) und La Réunion (Indischer Ozean).
- NICHT zur EU gehören unten stehende Gebiete (Anhang II EGV) außerhalb der EU. Im EGV steht:
- "VIERTER TEIL: DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
- Artikel 182
- Die Mitgliedstaaten kommen überein, die außereuropäischen Länder und Hoheitsgebiete, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten, der Gemeinschaft zu assoziieren. Diese Länder und Hoheitsgebiete, im Folgenden als „Länder und Hoheitsgebiete“ bezeichnet, sind in Anhang II zu diesem Vertrag aufgeführt. Ziel der Assoziierung ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft.
- Entsprechend den in der Präambel dieses Vertrags aufgestellten Grundsätzen soll die Assoziierung in erster Linie den Interessen der Einwohner dieser Länder und Hoheitsgebiete dienen und ihren Wohlstand fördern, um sie der von ihnen erstrebten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung entgegenzuführen."
- Im Anhang II steht:
- "ANHANG II: ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
- auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
- Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, Mayotte, St. Pierre und Miquelon, Aruba, Niederländische Antillen, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und südliche Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und Nebengebiete, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln, Bermuda
- D.h. also, diese Gebiete gehören NICHT der EU an, sind aber assoziiert.
- Wer gehört im EU-Gebiet nicht zur EU?:
- Nicht zur EU gehören folgende autonome, halbautonome oder abhängige Staatsgebiete, die im EU-Bereich liegen: Andorra, Kanalinseln, Färöer, Isle of Man, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Gibraltar.
- Eigentlich müßte man jetzt noch etwas über das Zollgebiet sagen. So gehören zum Beispiel Büsingen und Helgoland nicht zum EU-Zollgebiet aber zur EU (Deutschland).
- Ich hoffe ich konnte helfen. --ALE! 09:12, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Der obige Auszug aus dem Vertrag bezieht sich doch auf außereuropäische Länder. Warum meinst du aber, dass Gibraltar nicht bei der EU ist? Die EU-Vertretung in den USA meint, dass Gibraltar einen ähnlichen Status hat wie Helgoland oder Büsingen - nämlich Teil der EU, aber außerhalb des EU-Zollgebiets. Die Bevölkerung von Gibraltar konnte bei den EU-Parlamentswahlen wie oben erwähnt mitstimmen. Also zumindest Großbritannien muss ebenfalls der Ansicht sein, dass G. Teil des EU-Territoriums ist. lg Gugganij 10:05, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Ok, unter der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/Special_member_state_territories_and_their_relations_with_the_EU#Gibraltar steht, dass Gibraltar Teil der EU ist. Ich denke diese Seite der englischen Schwester-Wikipedia ist ein ganz guter Referenzpunkt. Vielleicht sollte mal jemand diese Seite ins Deutsche übersetzen. Obige Informationen hatte ich von einer Website des Goethe Instituts, die ja mit Inter Nationes fusioniert sind. Ich dachte diese Quelle wäre vertrauenswürdig ;-). --ALE! 16:47, 29. Jun 2004 (CEST)
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- Gerade liegt vor mir "UK 2005 - Official Yearbook of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland". Dort steht auf Seite zum aktuellen Status von Gibraltar mit Bezug auf EU das folgende:
- The Territory is within the EU, as part of the United Kingdom Member State, although it is outside the common customs system and does not participate in the Common Agricultural or Fisheries Policies or the EU VAT arrangements. The people of Gibraltar have been declared UK nationals for EU purposes. The European Parliament (Representation) Act 2003 allows the people of Gibraltar to vote in elections to the European Parliament. Gibraltar forms part of the English South West electoral region, which returns seven Members of the European Parliament (MEPs). In the European parliamentary elections in June 2004, 57.5 per cent of the electorate in Gibraltar voted.
- Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Gibraltar ist Teil der EU, einige EU-Regeln im Bereich Landwirtschaft, Fischerei und Mehrwertsteuer finden jedoch keine Anwendung. Die Einwohner von Gibraltar sind EU-Bürger und für das Europaparlament wahlberechtigt.
- Daraus folgt ganz klar: Gibraltar ist Teil der EU! --Mghamburg 11:49, 2. Feb 2005 (CET)
- Gerade liegt vor mir "UK 2005 - Official Yearbook of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland". Dort steht auf Seite zum aktuellen Status von Gibraltar mit Bezug auf EU das folgende:
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UK
Die EU besteht schon jetzt (Stand: 27.11.2005) aus 28 Staaten, weil das Vereinigte Königreich sich in England, Schottland, Wales und Nordirland gliedert. --84.61.28.206 15:14, 27. Nov 2005 (CET)
Das ist voelliger Unsinn, da England, Schottland, Wales und Nordirland keinen unabhaenigigen Staaten, sondern lediglich Landesteile sind.--130.194.13.106 08:41, 23. Mär 2006 (CET)
- Ja, sie sind genauso Teile des Gesamtstaates Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland wie die Bundesländer Teile des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland sind, wobei ich anmerken muß, daß ja die UK-Landesteile im Gegensatz zu unseren Bundesländern international sehr selbständig auftreten, z. B. mit eigenen Fußballnationalmannschaften usw.
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- Die vier eigenen Fußballnationalmannschaften hatte sich der britische Fußball ausbedungen, um bei der FIFA, einer kontinentalen Gründung, mitzumachen. Das war damals das Wissen des "Mutterlandes des Fußball", dass eine FIFA ohne sie nix wert ist. Das hat letztlich aber wenig mit staatlicher Souveränität zu tun. Bei Olympischen Spielen tritt übrigens nur eine Fußballmannschaft des Vereinigten Königreichs an. --Mghamburg 18:35, 4. Mai 2006 (CEST)
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Nicht zum Zollgebiet der EU gehörenden Gebiete
Etwas weiter oben habe ich gelesen, dass hier etwas Unklarheit herrscht: im Grunde sind solche Gebiete Teil des Wirtschafts- und des (nationalen) Steuergebietes des betreffenden Staates, jedoch nicht Teil des Zollgebietes der EU; nachlesen kann man alles in Artikel 3 des Zollkodex, der in jedem EU-Mitgliedsland Geltung besitzt.
"Artikel 3
- (1) Zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören:
- - das Gebiet des Königreichs Belgien;
- - das Gebiet des Königreichs Dänemark, mit Ausnahme der Färöer und Grönlands;
- - das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Insel Helgoland sowie des Gebiets von Büsingen (Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft);
- - das Gebiet des Königreichs Spanien, mit Ausnahme von Ceuta und Melilla;
- - das Gebiet der Französischen Republik, mit Ausnahme der überseeischen Gebiete sowie von St. Pierre und Miquelon und von Mayotte;
- - das Gebiet der Griechischen Republik;
- - das Gebiet Irlands;
- - das Gebiet der Italienischen Republik, mit Ausnahme der Gemeinden Livigno und Campione d'Italia sowie des zum italienischen Gebiet gehörenden Teils des Luganer Sees zwischen dem Ufer und der politischen Grenze der zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio gelegenen Zone;
- - das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg;
- - das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa;
- - das Gebiet der Republik Österreich;
- - das Gebiet der Portugiesischen Republik;
- - das Gebiet der Republik Finnland;
- - das Gebiet des Königreichs Schweden;
- - das Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie die Kanalinseln und die Insel Man;
- - das Gebiet der Tschechischen Republik;
- - das Gebiet der Republik Estland;
- - das Gebiet der Republik Zypern;
- - das Gebiet der Republik Lettland;
- - das Gebiet der Republik Litauen;
- - das Gebiet der Republik Ungarn;
- - das Gebiet der Republik Malta;
- - das Gebiet der Republik Polen;
- - das Gebiet der Republik Slowenien,
- - das Gebiet der Slowakischen Republik.
- (2) Mit Rücksicht auf das diesbezügliche Abkommen gilt trotz seiner Lage außerhalb des Gebiets der
- Französischen Republik als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend auch das Gebiet des Fürstentums
- Monaco, so wie es in dem in Paris am 18. Mai 1963 unterzeichneten Zollabkommen festgelegt ist (Journal
- Officiel de la République francaise vom 27. September 1963, S. 8679).
- (3) Zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören die Küstenmeere, die innerhalb der Küstenlinie gelegenen
- Meeresgewässer und der Luftraum der Mitgliedstaaten und der in Absatz 2 genannten Gebiete, mit
- Ausnahme der Küstenmeere, der innerhalb der Küstenlinie gelegenen Meeresgewässer und des Luftraums,
- die zu Gebieten gehören, die nicht Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft gemäß Absatz 1 sind."
Von Gibraltar steht da nichts, aber vielleicht hilft der analog zu lesende Hinweis, dass da steht "das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa" und damit die Teile des Königreiches der Niederlande außerhalb Europas (Aruba und Niederländische Antillen) ausgenommen sind. Wenn also Gibraltar als zum Staatsgebiet des United Kingdom zugehörig gilt, dann ist Gibraltar sehr wohl Zollgebiet der EU. Hoffe geholfen haben zu können. --Hypnosekröte 12:48, 16. Mai 2005 (CEST)
-
- Nachtrag: LINK --Hypnosekröte
- Noch ein Nachtrag: Geografische Besonderheiten --Hypnosekröte 12:39, 26. Okt 2005 (CEST)
- Nachtrag: LINK --Hypnosekröte
Anzahl der Staaten in der EU
Die EU besteht schon jetzt (Stand: 27.11.2005) aus 28 Staaten, weil das Vereinigte Königreich sich in England, Schottland, Wales und Nordirland gliedert. --84.61.28.206 15:14, 27. Nov 2005 (CET)
Zusammenhang "Vertrag über die Europäischen Union" und "Vertrag über die Europäische Gemeinschaft"
Hallo
Ich hab mal ein paar Fragen: Hat der Vertrag über die Europäische Union den Vertrtag über die Europäische Gemeinschaft ersetzt? Welchen Zusammenhang haben beide Verträge. War der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft nur eine zusammenfassung der anderen Verträge zuvor oder hatte der auch eigenen Ziele?
- Der "Vertrag über die Europäische Gemeinschaft" ist im Prinzip der EWG-Vertrag von 1957. EWG, EGKS und EURATOM fusionierten per Vertrag 1967 zu den "Europäischen Gemeinschaften". Ziel ist v.a. die Bildung des Gemeinsamen Marktes bzw. des Binnenmarktes. Der "Vertrag zur Gründung der Europäischen Union" wurde dagegen erst am 7. Februar 1992 verabschiedet. Er gründet die EU mit den drei Säulen Europäische Gemeinschaft (deren Grundlage der EG-Vertrag bleibt), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Kurz gesagt: Der EU-Vertrag bildet das Dach, unterhalb dessen sich der EG-Vertrag befindet. Ein Jurist wird das wohl alles noch präziser fassen, dies ist (m)eine politikwissenschaftliche Zusammenfassung. --Mghamburg 10:21, 12. Dez 2005 (CET)
Artikelgröße
Kommt euch der Artikel nicht auch etwas groß vor? Ich kann ihn jedenfalls online kaum noch lesen ohne mich ständig zu "verscrollen" oder beim scrollen unbeabsichtigt in den Bearbeiten-Modus geschickt zu werden. Könnte man ihn nicht in kleinere miteinander verlinkte Artikel zerlegen? Is ja nur so ne Frage. Eine Enzyklopädie sollte doch auch eine gewisse Prägnanz aufweisen, oder. mfg--Oliver s. 15:57, 17. Dez 2005 (CET)
EU/EG Terminologie
Hallo,
bei der weiteren Bearbeitung sollten ein paar Dinge beachtet werden:
EU ist die Europäische Union, die durch den Vertrag von Maastricht gegründet wurde. Sie bildet das politische, vertragliche Dach über den Gemeinschaften der Europäischen Union (EG, EAG) und neue Formen der Zusammenarbeit: jetzt GASP und PJZS.
EG bedeutet Europäische Gemeinschaft und ist die ursprüngliche Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und basiert auch auf diesem Vertrag von 1957. Es wurde nur 1986 der Name geändert. EAG ist auch eine europäische Gemeinschaft mit eigenem Vertrag, die 1957 gegründet wurde. Die EGKS war es auch, ist jedoch 2002 ausgelaufen.
Zu beachten wäre unbedingt, daß die EG und die EAG die Europäischen Gemeinschaften sind.
Weiterhin bestehen auch nach dem Maastricht-Vertrag die EG und die EAG als eigenständige Gemeinschaften weiter. Der EU-Vertrag jedoch bildet das Dach über EG- und EAG-Vertrag, bedient sich so auch seiner Institutionen bzw. Organe (Rat, Kommission, Parlament, Gericht, Rechnungshof). Es gibt eine uneinheitliche Terminologie zum Rat: Ministerrat, Rat der Europäischen Gemeinschaft, Rat der Europäischen Union.
Daher auch das Bestreben, der EU eine eigene Verfassung zu verleihen. Sie basiert bisher hauptsächlich auf den Verträgen der Gemeinschaften, von GASP und PJZS sowie ihrer Protokolle und Änderungen. Der EU-Vertrag soll eben diese Verwirrung lösen und EG und EAG auflösen und zusammen mit anderen Verträgen in einem einheitlichen Dokument zusammenführen und so die EU etablieren, die übrigens im Gegensatz zu den Europäischen Gemeinschaften keine Rechts- und Geschäftsfähigkeit hat, also keine eigenen Organe hat und auch keine Abkommen und Verträge schließen kann.
[[Daten und wichtige Beschlüsse]]
Die wichtigsten Beschlüsse der Europäischen Union werden nachfolgend aufgeführt :
- 17.03.1948 Brüsseler Pakt über Wirtschaftlichen u. Kulturellen Gebiet, sowie der kollektiven Selbstverteidigung in Europa
- 16.04.1948 gründenden 17 Staaten den Europäischen Wirtschaftsrat (OEEC), der die Hilfe zur Versorgung und Wiederaufbau organisieren soll (Marschallplan)
- 04.04.1949 das Nordatlantische Verteidigungsbündnis (NATO),
- 05.05.1949 den Europarat mit 22 Mitgliedern - inkl. z.B. Bulgarien, Rumänien, Türkei u. Rußland, um ein gemeinsames Vorgehen auf politischen, wirtschaftlichen u. kulturellen Gebiet
- 09.05.1950 wurde die Montanunion als Europäische Gemeinschaft für Kohle- u. Stahl (EGKS) ins Leben gerufen und am 18.04.1951 unterzeichnet bzw. ab 23.07.1952 in Kraft
- 04.11.1950 Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK)
- 19.09.1950 Durch die OEEC wird die Europäische Zahlungs-Union (EZU) gegründet
- 09.01.1953 AD Hoc Sitzung zur Gründung der Europäischen Politischen Union (EPU)
- 10.03.1953 Sitzung zur Europäischen Politischen- und Verteidigungs Union (EPVU)
- 1953 der EuGH = Europäischer Gerichtshof für z.Z. 6 EWG Staaten
- 01.02.1955 Beschluß zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes
- 25.03.1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) am als Römische Verträge vereinbart
- 01.01.1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG // EURATOM) in Kraft
- 1959 der Europäische Sozialfonds als Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
- 1959 Rechtshilfeabkommen innerhalb der meisten Europäischen Staaten
- 1961 der Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- 01.10.1961 die OECD, wird als Nachfolge- Organisation der OEEC, gegründet
- 18.10.1961 die Europäische Sozialcharta (ESC) - mit sehr vielen Ausnahmen
- 01.06.1962 der Europäische Ausrichtung- u. Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL) tritt in Kraft
- 14.01.1962 die Landwirtschaft wird in die EWG integriert
- 22.01.1963 der Elysee Vertrag wird als Freundschaftvertrag zwischen D u. F unterzeichnet
- 29.01.1963 die Aufnahme GB scheitert an Frankreich
- 15.12.1964 der Agrarpolitik
- 22.02.1964 die Benelux Staaten gründen einen gemeinsamen Gerichtshof
- 01.07.1965 Frankreich setzt bis zum 29.01.1966 (7 Monate) die EG aus bzw. den Rücken, durch die „Politik des leeren Stuhls“
- 01.07.1967 der Zusammenschluß von EWG u. EGKS in eine Europäische Gemeinschaft (EG)
- 08.11.1968 Zur Verwirklichung des gemeinsamen Arbeitsmarktes in der EG wird die "Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantiert".
- 01.07.1968 die Verwirklichung zur Europäischen Zollunion
- 01.12.1969 Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen in Den Haag, die Vollendung des Binnenmarktes, Vertiefung der Integration und Erweiterung, die beschleunigte Integration, die stufenweise Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)
- 01.01.1970 Die Kompetenz für die Außenhandelspolitik geht von den Mitgliedsstaaten auf die EG.
- 09.02.1971 in Brüssel einigt sich der Ministerrat über die stufenweise Einführung der WWU.
- 22.01.1972 die Staaten GB,IRL, N u. DK unterzeichnen die EG Mitgliedschaft
- 1972 Einleitung für eine aktive Europäische Sozialpolitik
- 19.10.1972 Die Staats- und Regierungschefs beschließen in Paris den Ausbau der EG zur Europäischen Union und verabschieden einen Zeitplan zur Verwircklichung der WWU Europäischen Währungs- Union.
- 26.09.1972 die Bevölkerung von Norwegen lehnt mit 54% in einer Volksabstimmung zum I Mal den Beitritt zur EWG ab
- 01.01.1973 die EG besteht aus neun (9) Mitgliedsstaaten
- 03.07.1973 wurde die regelmäßige Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit von 35 Europäischen Staaten verabschiedet (KSZE) u. 1995 von 53 Staaten in OSZE umbenannt
- 1973 gegründeten den Europäischen Fonds für Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit (EFWZ)
- 01.02.1973 das EuGVÜ als Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- 1974 erstes Sozialpolitische Aktionprogramm in der EWG
- 1975 gegründete europäische Regionalfonds für wirtschaftliche Ungleichheiten
- 1975 der Europäische Rechnungshof
- 01.12.1978 Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS)
- 13.03.1979 das Europäische Wechselkurssystem (ECS)
- 10.06.1979 erste direkte Wahlen für das Europäische Parlament
- 19.06.1980 das (EuSchVÜ) Übereinkommen - über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht
- 01.01.1981 Griechenland wird EG Mitglied
- 14.06.1985 das Schengener Abkommen zum freien Grenzverkehr verabschiedet
- 01.01.1986 Spanien u. Portugal treten der EG bei, nach mehr als achtjährigen Verhandlungen und haben am 12.06.1985 unterschrieben
- 29.06.1987 der Einheitliche Europäische Akte (EEA) inkl. Forschungs-, Entwicklungs- u. Umweltpolitik, sowie der Beschlußfähigkeit bei bestimmten Bereichen mit qualifizierte Mehrheit
- 01.01.1988 der Europa Pass
- 09.11.1989 dem Fall der Mauer, wo das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt hat
- 09.12.1989 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte (ESC) -(nicht einklagbar)
- 01.07.1990 Beginn der Europäischen Wirtschaft- und Währungsunion (EWWU), als 3 Stufen bis 1.1.2000
- 03.10.1990 die deutsche Wiedervereinigung
- 19.11.1990 anläßlich einer (KSZE) Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, erklärten 34 Staaten, das die Politische Spaltung Europas und der kalter Krieg beendet ist
- 11.12.1991 Vertrag zur bzw. über die Gründung der EU
- 07.02.1992 der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags v. 09.12.1991 mit dem Ziel zur Gründung der Europäische Union (EU) u. Festlegung der Subsidiarität, als den EG Binnenmarkt ab 01.01.1993
- 03.05.1992 wurde das Abkommen über den gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgeschlossen
- 06.12.1992 die Schweiz ist in einer Volksabstimmung gegen die Aufnahme in die EU
- 01.11.1993 der EG Binnenmarkt inkl. der stufenweise Errichtung der Wirtschaft- und Währungsunion (EWWU), die Gründung einer Europäische Zentralbank (EZB), die Einführung einer Union Bürgerschaft, sowie die Weiterentwicklung der Sozialpolitik, für 12 EU Staaten mit 340 Mill. Bürger
- 01.01.1994 Beginn der II Stufe EWWU inkl. Europäische Währungsinstitut (EWI)
- 01.03.1994 Unterzeichneten (beschlossen) die Staaten Oesterreich, Finnnland u. Schweden den EU Beitritt zum 01.01.1995.
- 28.11.1994 Norwegen entscheidet sich zum II Mal mit 52,2% gegen den Beitritt zur EU
- 26.03.1995 das Schengener Abkommen zwischen Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlanden, Frankreich, Spanien und Portugal tritt in Kraft zum freien Reiseverkehr ohne Innengrenzen in Kraft
- 26.07.1995 Europol, als Europäische Polizeibehörde gegründet, die Schleuserkriminalität, Auto- Verschiebungen, Menschenhandel, Geldwäsche, Falschgeld, Kinderpornografie u. Terrorismus bekämpfen soll
- 19.12.1996 Dänemark, Finnland und Schweden treten dem Schengener Abkommen bei.
- 17.06.1997 Vertrag von Amsterdam über die Europäische Union, als vereinheitliche Rechtsakte v. den bisherigen Verträgen u. als ein Schritt zur Vervollständigung der EU, inkl. der Wechselkursbreite
- 03.05.1998 die Europäische Währungsunion (EWU) wird vereinbart ab 01.01.1999
- 01.01.1999 der Euro wird Zahlungsmittel zur Verrechnung
- 01.05.1999 Inkrafttreten des Vertrag von Amsterdam vom 17.06.1997, als Rechtsakte der Zusammenfassung u. Ergänzung v. EU Verträgen
- 04.06.1999 Europäische Charta der Grundrechte, beschlossen mit 54 Art. u. am 10.12.2000 feierlich verkündet (nicht einklagbar)
- 01.07.1999 Erweiterung der Europol
- 26.01. 2001 Vertrag von Nizza, zur Änderung des EU-/ EWG Vertrag wird unterzeichnet
- 25.03.2001 dem Schengener Abkommen treten alle EU Länder bei, inkl. DK, S, Fin, N u. ISL, außer GB u. IRL
- 15.12.2001 der Konvent für eine Europäische Verfassung wurde einberufen
- 01.01.2002 in Umlauf gebrachte EURO = €
- 10.07.2003 der Europäische Verfassung Konvent hat seine Arbeit als Entwurf abgeschlossen
- 30.05.2002 die EU Grenzpolizei verabschiedet, die aber erst 2007 in Kraft tritt
- 13.12.2003 die EU Verfassung wurde NICHT verabschiedet, weil Polen und Spanien wegen der EU Rat- Stimmenanteile, sich verweigerten und andre Staaten u.a. wegen Anzahl der Kommissare, Mehrheitsbeschlüsse (GB), Haushalt (F, D), Steuern (GB), Zuwanderung (D) u. Kompetenz des EU Außenministers (F), dagegen waren
- 29.10.2004 wurde in Rom die EU Verfassung von den 25 Staats- und Regierungschefs feierlich unterzeichnet und bis zum 29.10.2006 müssen alle 25 EU- Staaten die EU Verfassung ratifiziert haben. Wohl denn, werden es auch alle schaffen bzw. welches Parlament oder Volk wird dagegen sein ? --Elkawe 16:58, 5. Mai 2006 (CEST)
Niederländisch oder Flämisch?
In der Liste der offiziellen EU-Sprachen steht Niederländisch. Wäre Flämisch nicht richtiger? Die Belgier sprechen ja kein Niederländisch oder Holländisch sondern Flämisch und ich meine, daß das auch die offizielle Bezeichnung dieser Sprache ist. Aina
- Ich denke, holländisch ist die deutsche Bezeichnung für die Sprache, die Holländer und Flamen sprechen, entsprechend englisch für die der Schotten und Iren. Anton 19:20, 26. Feb 2006 (CET)
Na dann sind wir uns ja auf alle Fälle einig, daß es nicht Niederländisch heißt und somit vielleicht geändert werden sollte.
Es wird ganz sicher nicht "hollaendisch" gesprochen, da Holland lediglich eine niederlaendische Provinz ist. Man kommt ja nicht auf den Gedanken, es "limburgisch" zu nennen. Der Staat heisst auch nicht Holland, wie es im (deutschen) Sprachgebrauch faelschlicherweise ueblich ist. Also wenn, dann niederlaendisch oder flaemisch und nicht hollaendisch! --130.194.13.106 08:50, 23. Mär 2006 (CET)
IP Ergänzung: Europa als Kulturraum
Aus dem Artikel hierher kopiert von Sechmet Ω Kritik? 19:24, 30. Mär 2006 (CEST)
EUROPA- MEHR ALS POLITIK UND WIRTSCHAFT
EUROPA ALS KULTURRAUM
1. Wertewelt, Menschenbild und Bürgerbegriff Europas :
Wertewelt hat sich im Laufe der historischen Begebenheiten an verschiedenen Normen orientiert:
- politisch ( Demokratie, Verfassung, Recht; Menschen-& Bürgerrecht)
- religiös ( Christentum)
- kulturell ( Antike, Renaissance, Aufklärung)
-Menschenbild Europas wurzelt in der Antike (Ratio) und in Christentum (Nächstenliebe)
-Grundprinzipien der Wertewelt sind:Individualität, personale Würde und die Idee der Freiheit ( seit franz. Revolution )
weltweit starke Überzeugungskraft ( Menschenrecht, Rechts- & Staatswesen, usw. )
2. Die Vielfalt und die Einheit als Kennzeichen Europas :
-Europa ist schwer in einen Begriff zu fassen „ Einheit der Vielfalt“:
- Europa bestimmt durch ständige Trennung und Teilung
~ (West-Osteuropa, Papstkirche-Orthodoxie, Katholizismus-Protestantismus)
- Neue Mischungsprozesse und Symbiosen
~ (röm. Antike, röm. Christentum und fränkisch-germanische Welt durch Kalr d. Großen = „ Vater Europas“)
-Definition der europ. Identität erschwert durch: Dialogik/ Dialektik =entgegengesetzt wirkende Kräfte :
- ( Pendelbewegungen zwischen Generationen, Ideen und Verhaltensmustern)
Bemühungen diese Gegensätze auszubalancieren durch:
-i. balance of power -ii. Spielregeln der Demokratie -iii. Gewaltenteilung -iv. Institutionenkontrolle -v. Überindividuelle, für alle gültige Rechtsordnung
3. Die Stellung und Funktion des Rechts :
-Forderung nach einer Herrschaft des Rechts
polare Spannungen in Westeuropa, zwischen :
- positiven Gesetzen ( = von Menschen gemacht)
- unveränderliche Gesetze ( = ewiges, göttliches oder natürliches Recht)
-unveränderliches Recht und positives recht bestehen nebeneinander
4. Die Entwicklung und die Bedeutung von Bildung und Wissenschaft in Europa :
-Zunehmende Bedeutung und Erfolge von Wissenschaften und Bildung
(Rationalismus als Merkmal europ. Kultur;
Staatswesen/Staatsformen (polit. Theorie d. Aristoteles) Rechtswissenschaft Musik: Architektur Malerei Universitäten Fachbeamte Kapitalismus Rationalem Sozialismus
-Zeichnet sich aus durch:
ii. Überschreitung von Grenzen iii. Systematik iv. Perfektion
-Bildung nie als Herrschaftswissen, sondern jedem zugänglich
Europa heute als „Wissensgesellschaft“
von IP eingestellt und von mir revertiert. Vielleicht nach Überarbeitung verwertbar? Sechmet Ω Kritik? 19:24, 30. Mär 2006 (CEST)
Entfernung des Abschnitts Massive Demokratiedefizite
Den durch IP 65.4.173.116 eingestellten Abschnitt „Massive Demokratiedefizite“ habe ich wieder entfernt. Begründung: Erstens ist das eine sehr einseitige Darstellung, die offensichtlich aus immer noch bestehender Verärgerung über den Konflikt zwischen Österreich und den restlichen EU-Staaten nach der Regierungsbildung aus ÖVP und FPÖ resultiert. Zweitens hat die Übertragung bestimmter Gesetzgebungskompetenzen von den einzelnen Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene noch nicht automatisch ein Demokratiedefizit zur Folge. Drittens ist „Gesetzgebungshoheit“ auch kein „Absoluterfordernis für die Autonomie eines Staates“. Staatliche Souveränität schließt die Teilung von Souveränitäten bzw. die Übertragung von Teilen der Souveräntität an supranationale Einheiten nicht aus. Viertens ist es im Prinzip eine Dopplung mit dem Abschnitt Bürokratie und Demokratiedefizit. --Mghamburg 11:09, 1. Mai 2006 (CEST)
- Ich habs unter anderer Form wieder reingepackt. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 12:50, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Alles in Ordnung.....nur das mit Österreich sollte überprüft werden! --Forrester Bewerte meine Arbeit! 14:02, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Das sag ich ja....ich hab aber keine Zeit die zu suchen sorry --Forrester Bewerte meine Arbeit! 14:44, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Hm, worauf Du hinauswillst, sehe ich wohl, nur resultiert daraus meiner Meinung nach eine neue Merkwürdigkeit. Dein erster Absatz inklusive des Bürgerbeauftragten passt doch viel besser zu "Bürokratie und Demokratiedefizit". Dann bleibt aber wieder nur das Österreich-Beispiel. Und der Einleitungssatz "Durch die schrittweise Übergabe von Kompetenzen an die Union durch die Mitgliedsstaaten, so wird kritisiert, verlören letztere erheblich an politischem Spielraum und auch staatlicher Souveränität" irritiert mich doch etwas - schließlich ist das ganze ja durchaus beabsichtigter Sinn und Zweck des gesamten Unternehmens. Die Kritik wäre ja, dass es dafür keinen Ersatz gibt - Befürworter dieses Prozesses argumentieren ja, dass durch die Komptenzverlagerung überhaupt politische Handlungsfähigkeit erhalten bleibt. Dagegen wäre das Österreich-Beispiel eher ein Beleg für "Vertraglich nicht vereinbarte Eingriffe in die Nationalstaatlichkeit" - wobei ich dann "Nationalstaatlichkeit" durch "nationalstaatliche Souveränität" ersetzen würde. --Mghamburg 15:02, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Das sehe ich nicht so.... in jedem Fall wird Österreich rausgenommen, wenn dafür nicht eine gute und seriöse Quelle gefunden wird. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 15:18, 1. Mai 2006 (CEST)
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Jetzt ist alles OK. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 17:20, 1. Mai 2006 (CEST)
- Hm, ich bin immer noch nicht ganz glücklich mit dem Bürgerbeauftragten an dieser Stelle. Der hat nun wirklich wenig mit den Eingriffen in die Nationalstaatlichkeit zu tun. Aber wenn Ihr anderer Meinung seid ... Nebenbei: Viel Erfolg mit WP:WpEU - klingt gut, mal sehen, was ich beisteuern kann. --Mghamburg 19:22, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Durch die EU geben die Nationalstaaten Macht ab, d.h. für die Bürger entfernt sich diese Macht und es wird schwieriger sie zu benutzen/kontrollieren. Durch den BB. kommen die Bürger wieder näher an diese EU-Macht heran.... willst du nicht mitmachen beim WpEU.... wir brauchen dringend neue Mitarbeiter...nachtrag: das gleihce gilt natürlich für sebmol.. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 19:27, 1. Mai 2006 (CEST)
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- Dazu fällt mir nur eins ein: Ach.... es ist ein schweres Thema aber Kategorie-Argeit oder was weiß ich kann jeder leisten. Bitte teile mir deine Entscheidung auf meiner Disk mit... --Forrester Bewerte meine Arbeit! 20:28, 1. Mai 2006 (CEST)
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@Forrester: Hallo Forrester, ich verstehe nicht, warum Du "nicht geeignet" durch "nicht ausreichend" in folgendem Satz ersetzen willst:
- "Dem Amt wird allerdings gegengehalten, dass es nicht ausreichend sei, um am Bedeutungsverlust der nationalen Gesetzgebung zu etwas ändern, weil er - so wird argumentiert - ebenfalls eine Institution der Europäischen Gemeinschaften ist."
Der Bürgerbeauftragte ändert nichts am Bedeutungsverlust der Nationalstaaten und ihrer Demokratie. Logisch ist das auch gar nicht anders möglich, weil auch er eine Institution der Gemeinschaft ist. Der hat aber nicht nur nichts mit den Nationalstaaten zu tun, sondern auch nichts mit Demokratie, sondern ist einfach nur eine Beschwerdestelle. -- Weiße Rose Hier kann man mir die Meinung sagen 22:21, 1. Mai 2006 (CEST)
Durch die EU geben die Nationalstaaten Macht ab, d.h. für die Bürger entfernt sich diese Macht und es wird schwieriger sie zu benutzen/kontrollieren. Durch den BB. kommen die Bürger wieder näher an diese EU-Macht heran. Daher bewirkt der BB. eine Stärkung der Nationalstaaten. --Forrester Bewerte meine Arbeit! 22:26, 1. Mai 2006 (CEST)
- Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Es geht hier zunächst um die Abgabe an Kompetenzen (oder meinetwegen Macht) der Nationalsstaaten an die Gemeinschaft. Daran ändert der Bürgerbeauftragte überhaupt nichts. Diese Überlegung ist jedoch von der Frage zu trennen, ob die Bürger durch den Bürgerbeauftragten "wieder" (war das schon mal so?) "näher an diese EU-Macht herankommen". Letzteres hat, auch wenn man Deine These mal als gültig unterstellt, nichts mit der "Macht" der Nationalstaaten zu tun, denn der Bürgerbeauftragte sorgt einfach nur für die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft. Die EU ist dem EU-Bürger damit vielleicht etwas näher (obwohl ich diese Metaphorik in diesem Zusammenhang für unglücklich halte), aber nur deshalb, weil die Verwaltung (und eventuell auch die Gesetzgebung) der Gemeinschaft besser funktioniert. Das mag dem Wohlbefinden der Bürger dienen, wenn die Dienstleistungsfunktion der Gemeinschaft gestärkt wird, aber Deine Schlußfolgerung, daß dadurch auch die Nationalstaaten gestärkt würden, ist logisch nicht ableitbar. Die Macht der Nationalsstaaten wird eher noch zusätzlich geschwächt (weil die Gemeinschaft gestärkt wird). Der Bürgerbeauftragte kann dazu dienen, die Organe und Institutionen der Gemeinschaft zu kontrollieren, mit demokratischer Kontrolle hat das jedoch nichts zu tun. Dazu gab es durchaus zutreffende Überlegungen von einer IP, die jedoch gelöscht wurden. -- Weiße Rose Hier kann man mir die Meinung sagen 01:18, 2. Mai 2006 (CEST)
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- Meine Argumentation ist indirekt...wenn du willst kannst du den eU-bb. ja ausgliedern ..--Forrester Bewerte meine Arbeit! 13:21, 2. Mai 2006 (CEST)