General der Fallschirmtruppe
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General der Fallschirmtruppe war eine militärische Rangstufe in der Wehrmacht.
In den deutschen Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen, ferner in Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Spanien und Japan gab es traditionell vier Rangstufen für Generäle (in aufsteigenden Ordnung):
- Generalmajor,
- Generalleutnant,
- General der Kavallerie, Infanterie oder Artillerie (und in der Wehrmacht entsprechen auch den General der Fallschirmtruppen, sowie zum Beispiel den General der Panzertruppen)
- Generaloberst
darüber (meist nur in Kriegszeiten verliehen):
- Generalfeldmarschall, (in einigen Ländern nur Feldmarschall oder Marschall genannt).
Dem General der Fallschirmtruppe (-Kavallerie, -Infanterie, Panzertruppe oder -Artillerie) war in der Regel der Befehl über ein Armeekorps (Kommandierender General) oder ein gleich hohes Amt anvertraut.
[Bearbeiten] Offiziere in diesem Dienstgrad
- Alfred Schlemm
- Eugen Meindl
- Bruno Bräuer
- Bernhard Ramcke
- Richard Heidrich
- Paul Conrath