Landkreis Grimmen
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Der Landkreis Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1994.
Der Landkreis Grimmen umfasste am 1. Januar 1945:
- die 3 Städte Grimmen, Loitz und Tribsees
- sowie 64 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Grimmen im Regierungsbezirk Stralsund in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Grimmen. Das Landratsamt war in Grimmen.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. Juli 1874 wurden die ehemaligen Weichbildsteile der Stadt Demmin aus dem Kreis Grimmen in den Kreis Demmin eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Grimmen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirks Stralsund aufgelöst. Der Kreis Grimmen trat zum Regierungsbezirk Stettin.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Grimmen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
[Bearbeiten] Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
- siehe Kreis Grimmen
[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
- siehe Landkreis Nordvorpommern
[Bearbeiten] Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Grimmen gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Grimmen, Loitz und Tribsees führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.