Landkreis Ueckermünde
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Der Landkreis Ueckermünde ist ein ehemaliger Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern (bis 1945 Pommern, bis 1990 Bezirk Neubrandenburg) und bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1993. Zum Kreisgebiet gehörten die Städte Ueckermünde, Torgelow und Eggesin.
Der Landkreis Ueckermünde umfasste am 1. Januar 1945:
- die 3 Städte Neuwarp, Pasewalk und Ueckermünde
- sowie 81 weitere Gemeinden und
- 6 Gutsbezirke (Forsten, Haffanteil, Heeresgutsbezirk).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Königreich Preußen nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Ueckermünde im Regierungsbezirk Stettin in der Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Ueckermünde, in der das Landratsamt seinen Sitz hatte.
[Bearbeiten] Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ueckermünde entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ueckermünde entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Zum 15. Oktober 1939 wurden die Gemeinden Armenheide, Bismark, Blankensee, Boblin, Böck, Book, Daber, Dorotheenwalde, Falkenwalde, Glashütte, Gorkow, Grambow, Günnitz, Hagen, Jasenitz, Köstin, Laack, Lienken, Löcknitz, Meewegen, Nassenheide, Neuenkirchen, Pampow, Plöwen, Ramin, Retzin, Rothenklempenow, Schwennenz, Sonnenberg, Stolzenburg, Trestin und Wamlitz und der Gutsbezirke Falkenwalde, Forst und Stolzenburg, Forst aus dem aufgelösten Landkreis Randow in den Landkreis Ückermünde eingegliedert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und nach Ende des Zweiten Weltkrieges Teil der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland. Der östliche Teil des Kreisgebietes wurde 1945 unter polnische Verwaltung gestellt.
[Bearbeiten] Sowjetische Besatzungszone
Vorpommern mit dem Landkreis Ueckermünde wird 1945 Teil des Landes Mecklenburg, welches 1949 zur DDR kam.
[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik
Im Zuge der Verwaltungsreform in der DDR im Jahre 1952 kam der Kreis zum neugebildeten Bezirk Neubrandenburg.
[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
Seit 1990 gehört das Kreisgebiet wieder zum neukonstituierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und ging mit der kommunalen Neuordnung zum 12. Juni 1994 in dem neuen Landkreis Uecker-Randow auf.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Ueckermünde gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Anklam führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.