Vertragsarbeiter
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Vertragsarbeitnehmer oder Vertragsarbeiter sind Auszubildende aus den sozialistischen RGW-Staaten, welche die DDR ab den 1960ern zeitlich befristet und ohne Integrationswillen angeworben hat. Hierzu zählten jedoch nicht Arbeitnehmer ausländischer Firmen, ausländische Studenten in der DDR, sowie sowjetische Streitkräfte und deren Angehörigen, Flüchtlinge oder ausländische Auszubildende.
Vertragsarbeitnehmer wurden für die Verstärkung für unterbesetzte Arbeitsbereiche in der DDR hergeholt wie z. B. in der Leichtindustrie oder auch in der Konsumgüterindustrie. Die jeweiligen Bedingungen, Aufenthaltsdauer, Rechte und Anzahl der Vertragsarbeitnehmer wurden vertraglich mit der jeweiligen Regierung individuell ausgehandelt. Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung variierte zwischen zwei und sechs Jahren je nach Herkunft. Ein ständiger Aufenthalt, jedoch war vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen. Das Mitbringen von Familienangehörige war ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeitnehmer in der Regel die DDR verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren. Die Vertragsarbeitnehmer wohnten während ihrem Aufenthalt in getrennten Wohnheimen meist von DDR-Betrieben eingerichtet und deutlich abgetrennt von den DDR-Bürgern.
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[Bearbeiten] Geschichte
(Quelle : DHM)
Nach Gründung der DDR 1949 strömten bis zum Bau der Berliner Mauer im Jahre 1961 3,4 Millionen Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und der DDR in die Bundesrepublik. Die Abwanderung bewirkte in der DDR einen akuten Arbeitskräftemangel.
Ab den 1960er Jahren warb die DDR Vertragsarbeitnehmer (so genannte Vertragsarbeiter) an. Abkommen gab es mit anderen sozialistischen Staaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) wie etwa Polen (1965), Ungarn (1967), Mosambik (1979) und Vietnam (1980), Angola und Kuba im Rahmen der "sozialistischen Bruderhilfe". Die Auszubildenden sollten einen Facharbeiterabschluß erlangen und die an Arbeitskräftemangel leidende DDR-Wirtschaft unterstützen, bis sie nach Ende ihrer Delegierung wieder in ihren Entsendeländern höher qualifiziert arbeiten konnten.
Motivation waren zunächst die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften und später auch die Deckung des Mangels an billigen Arbeitskräften für schlecht bezahlte und/ oder gefährliche Arbeitsplätze. Die Aufenthaltsdauer war limitiert auf zunächst zwei und später fünf Jahre. Das strenge Rotationssystem erlaubte keinen Familiennachzug. Die familienfeindliche Ausländerpolitik drohte im Falle einer Schwangerschaft mit Abtreibung oder umgehender Abschiebung. Ähnlich wie in Westdeutschland lebten die Migranten in abgeschotteten Baracken oder Wohnblöcken. Kontakte zu Einheimischen waren von den zuständigen Behörden zu genehmigen und berichtspflichtig (DHM).
Siedlungszentren waren die industriellen Ballungsgebiete Chemnitz, Dresden und Erfurt Zwar galten die Anwerbevereinbarungen als Zeichen der "internationalen Völkerfreundschaft", doch war Integration ähnlich wie in der Bundesrepublik letztlich verboten und aufgrund des vorübergehenden Charakters der Arbeit nicht vorgesehen. Den Einwanderern wurden Schritt für Schritt immer unqualifiziertere Arbeiten zugewiesen. (Klaus Bade,2 002) Die Vertragsarbeiter kamen bevorzugt bei schwerer oder monotoner Arbeit zum Einsatz, die von DDR-Bürgern abgelehnt wurde. Erfüllten sie die Arbeitsnormen nicht oder verstießen sie gegen die "sozialistische Arbeitsdisziplin", dann drohte die Rückkehr ins Heimatland. (DHM)
Polen entsandte jährlich 10.000 bis 30.000 qualifizierte Arbeitskräfte für Bau- und Montagearbeiten in den Nachbaarstaat. Die polnischen Fachkräfte hatten ebenfalls eine befristete Aufenthaltsdauer, doch bekamen sie finanzielle Vergünstigungen. Die Arbeitsmigranten aus Polen lebten ebenfalls abgeschottet in Wohnheimen. Kontakt zu den Einheimischen war auch ihnen verboten. (DHM) Ebenso arbeiteten zeitweise ungarische Staatsbürger bei der Errichtung von Chemieanlagen in der DDR, einige verheirateten sich hier und blieben dauerhaft.
Ab dem 28. Juni 1979 trat das Ausländergesetz der DDR in Kraft in Form vom "Gesetz über die Gewährung des Aufenthaltes für Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik". Das Regelwerk war sehr flexibel gehalten und erlaubte relativ viel Rahmen für Vereinbarungen mit den jeweiligen Vertragsstaaten. Laut § 4 waren Ausländer den Einheimischen gleichberechtigt ausgenommen der unmittelbaren mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte. § 6 erlaubte jedoch, daß die erteilte Aufenthaltsgenehmigung "zeitlich und örtlich beschränkt, versagt, entzogen oder für ungültig erklärt werden" kann. "Die Entscheidung bedarf keiner Begründung". Die Behörden unterbanden weiterhin private Kontakte zwischen Ausländern und Einheimischen.
Nach Vereinbarung des zweiten Regierungsabkommens zwischen der DDR und Vietnam im Jahr 1980 wanderten in der Hauptsache vietnamesische Vertragsarbeiter ein. Den Großteil stellten Frauen, welche in der sächsischen und thüringischen Textilindustrie arbeiteten.
1981 arbeiteten 24.000 Vertragsarbeiter in der DDR. Abgesehen von den Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte lebten Ende 1989 etwa 190.000 Ausländer in der DDR, dies entsprach einem Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Davon waren etwa 94.000 Vertragsarbeiter. Zwei Drittel waren vietnamesischer Herkunft. Nach 1990 bemühte sich die Bundesregierung darum, die Immigranten in ihre ursprüngliche Heimat zurückzuschicken. Nur wenigen gelang es, sich einen Aufenthaltstatus in Deutschland zu sichern. (Klaus Bade, 2002)
[Bearbeiten] Statistik
Der Beginn der Vertragsarbeitnehmer war in den 1960er Jahren und nahm besonders seit Mitte der 1980er bis Ende der 1980er Jahren erheblich zu. 1990 wurden die Verträge über weitere einreisende Vertragsarbeitnehmern aufgelöst. Die noch auslaufenden Verträge wurden meist beibehalten, sofern der Betrieb die Wendezeit wirtschaftlich überstand. Die meisten Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeitnehmer kehrten allmählich wieder in ihre Herkunftsländer zurück, da ihnen das Aufenthaltsrecht keinen Status zugestand. Einige bekamen befristete Aufenthaltsbefugnisse oder inzwischen auch ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland.
Ungefähre Zahlen der Vertragsarbeitnehmer in der DDR am 31. Dezember 1989 nach Herkunft
Anzahl | Herkunft |
---|---|
59.000 | Vietnam |
15.100 | Mosambik |
8.300 | Kuba |
1.300 | Angola |
900 | China |
Gesamtanzahl etwa 93.500 von insgesamt 191.200 Ausländern in DDR.
Ungefähre Zahlen der Vertragsarbeitnehmer in der DDR nach Jahreszahlen
Jahr | 1966 | 1967 | 1969 | 1970 | 1971 | 1974 | 1977 | 1978 | 1979 | 1980 | 1981 | 1984 | 1986 | 1987 | 1988 | 1989 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl | 3.500 | 14.000 | 14.134 | 12.200 | 14.800 | 18.680 | 16.500 | 18.692 | 20.597 | 26.006 | 24.000 | 29.000 | 61.000 | 52.015 | 87.793 | 93.568 |
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- DHM - Deutsches Historisches Museum Berlin,"Zuwanderungsland Deutschland - Migrationen 1500 - 2005", ausstellung
- Marianne Krüger-Potratz: Anderssein gab es nicht. Ausländer und Minderheiten in der DDR. Münster: Waxmann, 1991