Wasser- und Schifffahrtsamt
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Die Wasser- und Schifffahrtsämter in Deutschland sind Teil der Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Es gibt derzeit in Deutschland 39 Wasser- und Schifffahrtsämter mit insgesamt 143 Außenbezirken (Stand: März 2005).
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[Bearbeiten] Einordnung in die Organisationsstruktur
Die Wasser- und Schifffahrtsämter bilden die Unterinstanz; sie sind den Mittelbehörden, den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nachgeordnet, welche ihrerseits wiederum dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnet sind. Zu dem besitzt die Wasser- und Schifffahrtverwaltung (WSV) ein eigenes Kfz-Kennzeichen BW 1-*** und .. 1 = entsprechende Direktion. Die *** stehen für vorlaufende Nummer (BW steht für Bundes-Wasser- und Schifffahrtsverwaltung).
[Bearbeiten] Dienststellen
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Kiel
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck
- Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning
- Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
- Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
- Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund
- Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
- Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen
- Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven
- WSA Wilhelmshaven
- Wasser- und Schifffahrtsamt Emden
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte, Hannover
- Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
- Wasser- und Schifffahrtsamt Verden
- Wasser- und Schifffahrtsamt Minden
- Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig
- Wasser- und Schifffahrtsamt Uelzen
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster
- Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
- Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
- Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich
- Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine
- Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, Mainz
- Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg im Breisgau
- Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim
- Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen
- Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg
- WSA Stuttgart
- Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz
- Wasser- und Schifffahrtsamt Trier
- Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd, Würzburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Schweinfurt
- Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Magdeburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden
- Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde
- Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
[Bearbeiten] Aufgabenbereiche
[Bearbeiten] Wasserstraßenbereich
Im Infrastrukturbereich nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- Unterhaltung und Betrieb der Bundeswasserstraßen sowie der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen.
- Wahrnehmung strompolizeilicher Aufgaben.
- Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen.
- Wasserstandmeldungen.
- Eisbekämpfung.
[Bearbeiten] Binnenschifffahrt
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- die Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehr.
- die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
- die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen für Wasserfahrzeuge.
[Bearbeiten] Seeschifffahrt
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- die Förderung der deutschen Handelsflotte und die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen.
- die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres u.a. die Schifffahrtspolizei, die Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.
- Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Bund auf dem Gebiet der Seeschifffahrt aufgrund sonstiger Vorschriften obliegen.
[Bearbeiten] Sonstiges
Der Personalkörper der gesamten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (inkl. der Oberbehörden) umfasst ca. 13.000 Mitarbeiter (2006) und ist seit mehreren Jahren einem konstanten Abbau von 1,5%/Jahr unterworfen.