Weimarer Nationalversammlung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Im Zuge der Novemberrevolution 1918 war sowohl von Seiten des eigenmächtig die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. verkündenden Reichskanzlers Prinz Max von Baden als auch aus den Reihen der Sozialdemokraten die Forderung nach möglichst rascher Einrichtung einer Nationalversammlung, die über die zukünftige Staatsform des Deutschen Reiches entscheiden sollte, erhoben worden. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung, beschloss dies am 30. November 1918 und setzte die Wahl für den 19. Januar 1919 fest – wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben, womit zum ersten Mal auch Frauen reichsweit Wahlrecht hatten. Auch der Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte (Reichsrätekongress) stimmte am 19. Dezember diesem Regierungsbeschluss mit deutlicher Mehrheit zu, womit eine – ebenfalls mögliche – Entwicklung hin zu einer Räterepublik endgültig gestoppt war.
[Bearbeiten] Bildung des Kabinetts Scheidemann
Nach den Wahlen vom 19. Januar trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, um den revolutionären Nachwirren in Berlin zu entgehen. Sie wählte den SPD-Politiker Eduard David zu ihrem Präsidenten. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung den bisherigen Reichskanzler Friedrich Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Die SPD bildete in der Weimarer Koalition mit dem Zentrum und der DDP eine regierungsfähige Mehrheit. Da der bisherige Nationalversammlungspräsident Eduard David in die Reichsregierung als Reichsminister ohne Geschäftsbereich eintrat, wählte die Versammlung am 14. Februar 1919 den Zentrums-Abgeordneten und bisherigen Vizepräsidenten Konstantin Fehrenbach zu seinem Nachfolger.
[Bearbeiten] Beratung des Versailler Vertrages und Bildung des Kabinetts Bauer
Am 12. Mai 1919 tagte die Nationalversammlung erstmals in Berlin, in der Neuen Aula der Universität. Sie nahm dort eine Erklärung von Ministerpräsident Philipp Scheidemann über die Friedensbedingungen entgegen und debattierte anschließend darüber. Der Sozialdemokrat Scheidemann nannte in seiner Rede unter großen Beifall aller Parteien die Bedingungen der Entente einen „Gewaltfrieden“, der das deutsche Volk erdrosseln solle. Sowohl die territorialen als auch die wirtschaftlichen und politischen Forderungen würden Deutschland die Luft zum Leben nehmen. Diese Bedingungen seien nicht annehmbar und ständen in krassem Gegensatz zu den Zusicherungen, die US-Präsident Woodrow Wilson gemacht habe. Die Reichsregierung könne diesen Bedingungen nicht zustimmen und werde Gegenvorschläge machen, die auf Wilsons 14-Punkte-Programm beruhen. Der preußische Ministerpräsident Paul Hirsch, sicherte im Namen der Gliedstaaten des Deutschen Reiches der Reichsregierung die volle Unterstützung zu und kritisierte ebenfalls die Bedingungen der Entente scharf. Auch die Redner aller Parteien von USPD bis DNVP erklärten die Forderungen der Entente für nicht annehmbar, so bezeichnete der DVP-Vorsitzende und spätere Reichsaußenminister Gustav Stresemann die Friedensbedingungen der Siegermächte wörtlich als „Ausfluß des politischen Sadismus“. Lediglich der USPD-Vorsitzende Hugo Haase verband seine Ablehnung der Entente-Forderungen mit scharfen Angriffen auf die Reichsregierung und warf ihr vor, durch die Burgfriedenspolitik im Krieg die derzeitige Lage erst verursacht zu haben.
Nachdem das Kabinett Scheidemann am 20. Juni 1919 wegen der Ablehnung seiner Gegenvorschläge durch die Entente und die dadurch entstehende Uneinigkeit über die Frage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages zurücktrat, warb der neue Ministerpräsident Gustav Bauer, der einer Regierung von SPD und Zentrum vorstand für die Vertragsunterzeichnung, kritisierte aber weiter einzelne Bestimmungen insbesondere über die Auslieferung von Deutschen an die Entente und die Aufbürdung der Kriegsschuld alleine an Deutschland. Er verband seinen Aufruf zur Zustimmung jedoch mit dem Hinweis, dass es dem Deutschen Reich unmöglich sein werde, alle wirtschaftlichen Bedingungen des Vertrages zu erfüllen und bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, der Entente weitere Zugeständnisse abzuringen.
Auch die Redner von SPD und Zentrum, Paul Löbe und Adolf Gröber verurteilten den Vertrag. Insbesondere wandten sie sich gegen die im Vertragsentwurf der Entente getroffene Feststellung, Deutschland sei allein schuld am Krieg gewesen. Sie sprachen sich aber im Namen ihrer Fraktionen für eine Annahme aus, da die Alternative nur die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen sei, die zu noch schlimmeren Ergebnissen führen würde. Dagegen sprach sich Eugen Schiffer, der bisherige Reichsfinanzminister, im Namen der Mehrheit der DDP-Abgeordneten gegen die Annahme des Vertrages aus. Er erinnerte die beiden Regierungsparteien an den Ausruf des bisherigen Reichskanzlers Philipp Scheidemann vom 12. Mai, dass die Hand verdorren müsse, die diesen Vertrag unterzeichne. Er sehe nicht, dass sich die Lage seither geändert habe. Auch DNVP und DVP wandten sich strikt gegen den Vertrag. Die USPD hingegen billigte als einzige Oppositionspartei den Versailler Vertrag. Ihr Vorsitzender Hugo Haase nannte die zur Entscheidung stehende Frage ein furchtbares Dilemma in dem sich die Nationalversammlung befinde. Er kritisierte den Vertrag zwar ebenfalls scharf, wies - wie schon die Vertreter der Regierungsparteien - auf die Folgen hin, die entstehen würden, wenn man den Vertrag ablehne.
In namentlicher Abstimmung votierten 237 Abgeordnete für die Unterzeichnung des Friedensvertrages, 138 stimmten mit Nein, fünf enthielten sich. Während SPD (bis auf den Abgeordneten Valentin Schäfer), Zentrum (bis auf neun Abgeordnete) und USPD den Versailler Vertrag billigten, lehnten DDP (bis auf sieben Abgeordnete), DNVP, DVP, Deutsch-Hannoversche Partei und die beiden Abgeordneten von Braunschweigisch-Niedersächsischer Partei (August Hampe) bzw. Schleswig-Holsteinischer Bauern- und Landarbeiter-Demokratie (Detlef Thomsen) den Vertrag ab. Enthalten haben sich die Abgeordneten des Bayerischen Bauernbundes und mit Georg Heim und Martin Irl zwei bayerische Zentrumsabgeordnete. Während die sieben mit Nein stimmenden Zentrumsabgeordneten überwiegend aus Gebieten kamen, die durch den Friedensvertrag von der Abtrennung vom Deutschen Reich bedroht waren (wie z.B. der Saarländer Bartholomäus Koßmann oder der Oberschlesier Thomas Szczeponik), war unter den sieben DDP-Abgeordneten, die dem Vertrag zustimmten, auch der Fraktionsvorsitzende Friedrich von Payer, der sich mit seiner Auffassung in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen konnte. Hingegen stimmte der Pazifist und DDP-Abgeordnete Ludwig Quidde gegen die Unterzeichnung des Vertrages durch die Reichsregierung.
Nachdem die Reichsregierung den Staaten der Entente noch am selben Tage in einer Note mitgeteilt hatte, den Vertrag vorbehaltlich der Bestimmungen zur Kriegsschuld und der Auslieferung von Deutschen an die Siegermächte zu unterzeichnen, antwortete für jene der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau noch am Abend des 22. Juni, der Vertrag könne nur in seiner Gesamtheit angenommen oder abgelehnt werden.
In der Sitzung der Nationalversammlung am 23. Juni teilte Ministerpräsident Bauer dem Plenum diese Haltung der Entente mit und stellte fest, dass die Regierung keine Wahl mehr habe, sie müsse den Vertrag unterzeichnen:
- „Meine Damen und Herren! Keinen Protest heute mehr, keinen Sturm der Empörung. Unterschreiben wir, das ist der Vorschlag, den ich ihnen im Namen des gesamten Kabinetts machen muß. Die Gründe die uns zu diesem Vorschlag zwingen, sind die selben wie gestern, nur trennen uns jetzt eine Frist von knappen vier Stunden vor der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten. Einen neuen Krieg können wir nicht verantworten, selbst wenn wir Waffen hätten. Wir sind wehrlos, wehrlos ist aber nicht ehrlos. Gewiß, die Gegner wollen uns an die Ehre, daran ist kein Zweifel, aber dass dieser Versuch der Ehrabschneidung einmal auf die Urheber selbst zurückfallen wird, dass es nicht unsere Ehre ist, die bei dieser Welttragödie zugrunde geht, dass ist mein Glaube, bis zum letzten Atemzug.“
Während die Eugen Schiffer (DDP) und Rudolf Heinze (DVP), deren Parteien die Annahme des Vertrages am Vortage abgelehnt hatten, in ihren Reden ausdrücklich feststellten, dass auch die Befürworter des Vertrages ausschließlich aus „vaterländischer Gesinnung und Überzeugung“ (so Schiffer wörtlich) handeln würden, auch wenn man anderer Meinung über den richtigen Weg sei, so äußerte sich der DNVP-Redner Georg Schultz in dieser Frage nicht eindeutig.
Die Ratifizierung durch das Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und den assozierten Mächten erfolgte schließlich am 9. Juli 1919 mit ähnlichen Stimmenverhältnissen. Lediglich die Mehrheit der Abgeordneten des Bayerischen Bauernbundes, die sich bei der ersten Abstimmung über die Unterzeichnung noch enthalten hatten, stimmten nunmehr dem Ratifizierungsgesetz zu.
[Bearbeiten] Verfassungsberatung
Nachdem der Verfassungsausschuss unter Vorsitz von Conrad Haußmann (DDP) seine Beratungen durchgeführt hatte, begann am 2. Juli 1919 die Zweite Lesung des Verfassungsentwurfs (in der Ausschussfassung) im Plenum der Nationalversammlung. Die USPD beantragte dabei, den Namen des deutschen Staates von Deutsches Reich in Deutsche Republik zu ändern. Ihr Abgeordneter Oskar Cohn führte aus, nur so könne der Bruch mit der überholten früheren Ordnung deutlich gemacht werden. Zudem werde das Wort „Reich“ im Französischen und Englischen mit „empire“ übersetzt, was einen fatalen Anklang an Imperialismus habe. Das Festhalten an der alten Bezeichnung müsse im Ausland geradezu den Eindruck erwecken, Deutschland habe immer noch ein imperialistisches Machtstreben. Während die SPD dem USPD-Antrag zustimmte, sprach sich Bruno Ablaß für die DDP gegen die Forderung der USPD aus. Er begründete dies damit, dass die Bezeichnung „Reich“ nicht mehr für eine Monarchie stehe und auch bei der Staatsbezeichnung „Frankreich“ keiner auf die Idee käme, es handele sich um ein Kaiserreich, sondern allgemein bekannt sei, dass es sich um eine Republik handele. Noch weiter ging Clemens von Delbrück von der DNVP, der kritisierte, die Sätze Das Deutsche Reich ist eine Republik. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus in Artikel 1 des Verfassungsentwurfes sei eine nicht hinzunehmende radikale Umwälzung.
Weiterhin forderte Cohn für die USPD die Bildung eines Einheits- statt eines Bundesstaates. Ein einheitliches Staatsgebilde ohne eigenständige Gliedstaaten könne viel effizienter arbeiten, außerdem seien die Gliedstaaten nur ein Relikt der alten monarchistischen Zeit. In diesem Punkt traten die Redner der anderen Parteien seiner Argumentation entgegen, indem sie darauf hinwiesen, dass bereits der jetzige Entwurf ein deutlicher Schritt in Richtung der Stärkung der Reichsgewalt sei. Hervorgehoben wurden dabei u.a. die Ersetzung des einflussreichen Staatenhauses durch den beratenden Reichsrat, die Schaffung von Reichspost und -bahn sowie die Abschaffung der preußischen Sonderrechte. Erich Koch von der DDP wies darauf hin, dass es gerade die zeitweise von der USPD dominierten Staaten Bayern und Braunschweig gewesen seien, die besonders partikularistisch gewesen seien und damit die Schritte hin zu einer Stärkung der Reichsgewalt erschwert hätten. Die Forderungen der USPD seien also unglaubwürdig.
Ebenfalls am 2. Juli wurde über die Farben des Reiches debattiert. Die Redner von SPD und Zentrum sprachen sich für Schwarz-Rot-Gold, DVP und DNVP hingegen für die alten Farben des Kaiserreiches, Schwarz-Weiß-Rot, aus. Die USPD verlangte, Deutschland möge eine rote Flagge als Zeichen der Revolution führen. Bei der DDP trat zwar die Mehrheit für die bisherige Flagge ein, aber eine große Minderheit sprach für die neuen Farben. Reichsinnenminister Eduard David (SPD) legte die Auffassung der Reichsregierung dar, nach der für Schwarz-Rot-Gold spreche, dass es die Farben des großdeutschen nationalen Zummengehörigkeit seien. Es seien die Farben der Urburschenschaft und auch der Revolution von 1848. Schwarz-Rot-Gold stehe für den Wunsch nach deutscher Einheit statt Kleinstaaterei. Schwarz-Weiß-Rot hingegen stehe für die kleindeutsche preußisch dominierte Lösung von 1871. Für die DVP erwiderte Wilhelm Kahl, er halte einen Wechsel der Reichsfarben nicht für nötig und auch inhaltlich für falsch. Insbesondere stehe Schwarz-Weiß-Rot nicht für Imperialismus und Unterdrückung, sondern für die Verdienste die Preußen um Deutschland habe und für die Reichseinheit von 1871, während Schwarz-Rot-Gold für das Scheitern der Reichsidee von 1848 stehe. Wer Schwarz-Weiß-Rot durch Schwarz-Rot-Gold ersetze, der sorge dafür, dass große Kreise der Bevölkerung der neuen Ordnung von vorneherein feindlich gegenüber stehen müssten. Wilhelm Laverrenz (DNVP) spielte ebenfalls auf die Reichseinheit von 1871 an. Er ging aber noch weiter und sprach den Farben Schwarz-Rot-Gold ab, für das gesamte Volk zu stehen. Die Soldaten im Weltkrieg hätten für Schwarz-Weiß-Rot gekämpft und seien nach ihrer unbesiegten Rückkehr auch mit diesen Farben begeistert empfangen worden. Diese Farben dürfe die Regierung dem Volk nicht nehmen. Schwarz-Rot-Gold hingegen verkörpere einerseits das Scheitern von 1848, andererseits sei es im Bruderkrieg von 1866 von den Feinden Preußens getragen worden. Wie auch Kahl wies er zudem darauf hin, dass Schwarz-Weiß-Rot als Handelsflagge geeigneter sei, da es auf dem Meer weithin zu sehen sei. Zwei Flaggen - eine für den Staat und eine für die Handelsmarine - seien aber nicht sinnvoll, auch wenn SPD, Zentrum und DDP das beantragen würden, da es keinem Menschen in einem ausländischen Hafen zu verdeutlichen sei, warum das deutsche Konsulat eine andere Fahne trägt, als das Schiff vor Anker am selben Ort. Carl Petersen von der DDP sprach sich für das Beibehalten der alten Schwarz-Weiß-Roten Farben aus, zeigte aber auch Respekt vor denjenigen Abgeordneten, die sich in Erinnerung an die bürgerliche Revolution von 1848 für Schwarz-Rot-Gold entschieden hätten. Er kritisierte die Überhöhung der Frage durch die Redner der anderen Parteien und forderte, mehr auf die praktischen Auswirkungen zu sehen. Seiner Ansicht nach gefährde ein Flaggenwechsel vor allem den Außenhandel, weil Schwarz-Weiß-Rot für deutschen Fleiß und deutsche Qualitätswaren stehe, während Schwarz-Rot-Gold im Ausland unbekannt sei. Für die USPD begründete Oskar Cohn den Antrag, Rot als Farbe des deutschen Staats zu führen, damit, dass Rot die Farbe der Revolution und des Freiheitsgedankens sei. Jeglicher Fortschritt sei mit der Farbe Rot verbunden.
Schon in dieser Debatte deutete sich an, dass der Flaggen- und Farbenstreit auch nach Verabschiedung der Verfassung weitergehen würde. Hermann Molkenbuhr von der SPD warf dem Hamburger Petersen vor, die hanseatischen Kaufleute hätten nach der Reichseinigung 1871 mit den gleichen handelspolitischen Argumenten gegen Schwarz-Weiß-Rot und für die alten Flaggen der Hansestädte gekämpft, mit denen nun von ihnen der Wechsel zu Schwarz-Rot-Gold bekämpft werde. Aber auch der damalige Flaggenwechsel habe dem Export und der Handelsschiffahrt nicht geschadet. Ludwig Quidde, der spätere Friedensnobelpreisträger, stellte die Auffassung derer in der DDP dar, die sich für Schwarz-Rot-Gold aussprachen. Er sprach sich darüber hinaus vehement für einen Kompromiss bezüglich der Handelsflagge aus und unterstützte den Antrag diese in Schwarz-Weiß-Rot zu belassen, ihr aber eine schwarz-rot-goldene Gösch beizugeben.
Am 4. Juli wurde unter anderem über die Frage des Reichspräsidenten beraten. Während sich Hugo Haase für die USPD gegen das Amt eines Reichspräsidenten aussprach und eine Kollegialregierung präferierte, forderte auf der Gegenseite Albrecht Philipp (DNVP), dem Reichspräsidenten eine noch größere Machtfülle zu geben, als dieses schon von den Regierungsparteien geplant war. Außerdem wollte er die Wählbarkeit - analog der US-amerikanischen Verfassung - auf diejenigen Personen beschränken, die als Deutsche geboren sind.
Die Debatte am 7. Juli war von der Frage der Referenden geprägt. Während sich Rudolf Heinze für die DVP gegen jede Art der Volksgesetzgebung aussprach und Simon Katzenstein (SPD) diese gegenüber dem Verfassungsentwurf noch ausgebaut wissen wollte und dabei von Oskar Cohn (USPD) unterstützt wurde, teilte Clemens von Delbrück mit, die DNVP sei in dieser Frage gespalten: Es gebe Befürworter, die auf die beharrenden Kräfte im Volke vertrauten, während andere Teile der Fraktion sich strikt gegen die Volksgesetzgebung aussprächen. Er selbst vertrete eine Mittelposition und sei der Auffassung, dass für Fälle, in denen Reichstag und Reichsrat keine Einigung finden könnten, das Referendum eine gute Möglichkeit sei, diesen Dissens durch das Volk entscheiden zu lassen. Außerdem sprach er sich für eine Regelung aus, die dem Reichspräsidenten das Recht gibt, das Volk über vom Reichstag verabschiedete Gesetze entscheiden zu lassen. Das Volksbegehren hingegen lehne er ab. Reichsinnenminister Hugo Preuß für die Reichsregierung und Erich Koch für die DDP unterstützten grundsätzlich die Volksgesetzgebung inklusive des Volksbegehrens in der Form des Verfassungsentwurfes, sprachen sich aber gegen einzelne Aspekte des SPD-Antrages aus, die ihnen zu weit gingen. Keiner der diversen Änderungsanträge erhielt schließlich eine Mehrheit, so dass die Volksgesetzgebung schließlich in Form der Ausschussvorlage beschlossen wurde.
Ebenfalls am 7. Juli wurde der Abschnitt über die Reichsverwaltung beraten. Größte Änderungen gegenüber den Regelungen im Kaiserreich waren die Feststellung, dass das Deutsche Reich endgültig ein einheitliches Wirtschaftsgebiet bilde und die Ansiedlung der Gesetzgebungskompetenz im Steuerrecht beim Reich. Auch die Vereinheitlichung des Post- und des Eisenbahnwesens, die insbesondere die Rechte der süddeutschen Staaten einschränkte, war eine Neuerung.
Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung nach wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf die Weimarer Reichsverfassung mit großer Mehrheit an.
[Bearbeiten] Weitere Tätigkeiten
Die Weimarer Nationalversammlung war nicht nur mit der Ausarbeitung einer Verfassung beschäftigt, sondern fungierte zugleich auch als Parlament und übte dessen legislative Funktion aus. So wurde zum Beispiel die gesamte Neuregelung des Steuerwesens durch eine programmatische Rede des Reichsministers der Finanzen, Matthias Erzberger von der Zentrumspartei, am 8. Juli 1919 eingeleitet. Die Beratung befasste sich zwar formal lediglich mit der ersten Lesung von zehn Steuergesetzen, ging jedoch in ihrer Wirkung weit darüber hinaus.
Sie verlegte ihren Sitz am 30. September 1919 endgültig nach Berlin und löste sich am 21. Mai 1920 auf. Nach den Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 trat der 1. Reichstag an die Stelle der Nationalversammlung.
Siehe auch: