Atomwaffenfreie Zone
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Verträge über Kernwaffenfreie Zonen | |||
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Vertrag (von) | Region | Unterzeichner / Ratifikation |
Jahr Unterzeichnung / in Kraft |
Antarktisvertrag | Antarktis | 43 / 43 | 1959 / 1961 |
Tlatelolco | Lateinamerika / Karibik | 33 / 33 | 1967 / 1968 |
Rarotonga | Südpazifik | 13 / 13 | 1985 / 1986 |
Zwei-plus-Vier-Vertrag | Ex-DDR und Berlin | 6 / 5 | 1990 / 1992 |
Nordkorea | Koreanische Halbinsel | 2 / 2 | 1992 / 1992 - 2003 |
Bangkok | Südostasien | 10 / 10 | 1995 / 1997 |
Pelindaba | Afrika | 50 / 20 | 1996 / - |
Semei | Zentralasien | 5 / - | 2006 / - |
Der Begriff atomwaffenfreie Zone oder kernwaffenfreie Zone bezeichnet einen räumlichen Bereich, der frei von atomaren Vernichtungswaffen wie Atombomben oder -raketen ist. Erstmalig tauchte er in den 1950er Jahren auf, als im Kalten Krieg das atomare Wettrüsten zwischen Ost und West begann und auch in der Bundesrepublik Deutschland über die atomare Bewaffnung der Bundeswehr nachgedacht wurde. Von Seiten der Friedensbewegung forderte man eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Nachdem jedoch Briten, US-Amerikaner und Franzosen Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland stationiert hatten, schien der Begriff innerhalb Deutschlands obsolet geworden zu sein, hatte jedoch global weiter seine Berechtigung (siehe Atomwaffensperrvertrag).
Kernwaffenfreie Zonen, die in völkerrechtlichen Verträgen festgehalten sind, existieren in der Antarktis, in Lateinamerika, im Südpazifik, in Südostasien, in Afrika und in Zentralasien.
Der Begriff lebte in Deutschland mit der Friedensbewegung Anfang der 1980er Jahre, die sich gegen die so genannte Nachrüstung im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses wandte, wieder auf. Schulen, Kommunen und so weiter erklärten sich zur atomwaffenfreien Zone, um damit ihre Ablehnung gegen Atomwaffen kund zu tun. Da jedoch diese Institutionen, selbst wenn sie Träger hoheitlicher Gewalt waren, juristisch gesehen keine Kompetenz hinsichtlich der Verteidigung haben, galten diese rein deklaratorische Stellungnahmen als rechtlich irrelevant.
Das Gebiet der ehemaligen DDR wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag zur atomwaffenfreien Zone erklärt.
Heute taucht der Begriff immer wieder im Zusammenhang mit der atomaren Rüstung im nahen Osten und Asien auf. Länder wie Israel, Pakistan und Indien sowie Nordkorea widersetzen sich mit ihren Atomprogrammen dem Ziel der fünf offiziellen Atommächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und Volksrepublik China), atomwaffenfreie Zonen aus sicherheitspolitischen Gründen zu erhalten.
Siehe auch: Budapester Memorandum, Atomwaffen, Atommacht, Gentechnikfreie Zone