Einkaufswagen
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Ein Einkaufswagen ist ein meist aus einem Drahtkorb mit vier selbstlenkenden Rädern bestehender Schubwagen, der zum Transport der Einkäufe, meist im Supermarkt, genutzt wird. Oft ist der Einkaufswagen mit einem Kleinkindersitz oder einer Babyschale ausgestattet. Der Einkaufswagen wurde entwickelt, um dem Kunden Transport und Einsammlung der Waren im Markt zu erleichtern, und ist somit als Weiterentwicklung des schon in archaischen Zeiten verwendeten Einkaufskorbes zu betrachten.
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Juristische Definitionen
In Gerichtsurteilen und Patentstreitigkeiten, in denen Einkaufswagen eine Rolle spielen, muss immer wieder zunächst geklärt werden, worum sich das Verfahren eigentlich handelt.
Laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf von 2002 ist ein Einkaufswagen ein
- Transportwagen (1), der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung (2) ausgestattet ist, wobei in seinem Griffbereich (6, 7) ein mit einer Kopplungseinrichtung versehenes Münzschloss (10) angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von Transportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das Münzschloss (10) im Bereich eines der beiden Grifftragarme (6) angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm (6) als auch am Griff (7) abstützt.[1]
In einer Entscheidung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentsamts in einem Patentstreit um das Ankoppeln von Einkaufswagen wird 2000 folgende Patentbeschreibung zitiert:
- Vorrichtung zum Ankoppeln eines von Hand schiebbaren Einkaufswagens an einen zweiten Einkaufwagen und/oder an eine Station, an der Einkaufwagen gesammelt werden, wobei in die Vorrichtung (5 – 8) ein Pfand, insbesondere eine Münze einwerfbar ist, um den Wagen zu entkoppeln, und beim Ankoppeln das Pfand freigegeben wird, und das Gehäuse der Vorrichtung (5 – 8) am waagerechten Wagengriff(1) befestigt ist, mit dem der Wagen von Hand verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein kastenförmig, quaderförmiges Teil (5) umfaßt, das sich über den größten Teil der Länge des Wagengriffs (1) mit gleichbleibendem Querschnitt erstreckt und auf seiner flachen Oberseite (7) eine Werbefläche (6) aufweist.[2]
Übliche Anwendung
Üblicherweise geht der Kunde vor dem Einkaufen im Supermarkt zunächst an eine Sammelstelle für Einkaufswagen, wo diese ineinandergeschoben und oft mit Sperrketten versehen deponiert sind. In der Regel handelt es sich um Einkaufswagenboxen, Einkaufswagengaragen oder um einen Einkaufswagenbahnhof. Sind die Wagen gesichtert, steckt man in den Schlitz, der meist am Griff eines Wagens befestigt ist, eine Münze (Pfand). Damit lässt sich die Sperrkette von diesem Wagen lösen. Nun fährt man mit diesem Wagen in den Supermarkt, um einzukaufen. Man legt die gewünschten Waren in den Wagen, Kleinteile in den oberen Korb, größere Teile wie Getränkekisten oder Blumenerde in das untere Fach.
An der Kasse angekommen wird die komplette Ware auf das Warentransportband gelegt, von dem/der Kassierer/in verbucht, wieder in den Wagen gelegt und bezahlt. Für diesen Schritt gibt es derzeit eine Entwicklung von Scannerkassen, die die Waren aufgrund dort angebrachter Funketiketten identifizieren und berechnen können, ohne die Waren umzuladen. Diskussion geht dabei auch um den Datenschutz der Einkaufenden (siehe unter Sonderformen).
Danach entlädt man den Wagen – sei es beim Auto auf dem Parkplatz oder, als Fußgänger, bei der Sammelstelle – und schiebt den Wagen an der Sammelstelle wieder in die dort parkende Wagenschlange. Wenn man nun die Kette des letzten Wagens aus der Wagenschlange in den Schlitz steckt, der an dem Münzbehälter des eigenen Wagens angebracht ist, dann kann man die anfangs eingeworfene Pfandmünze wieder entnehmen.
Siehe auch: Warenwirtschaftssysteme
Pfandmünzen
Als Pfandmünzen kommen alle Gegenstände in Frage, die ein Lösen der Sperrkette ermöglichen. In Deutschland sind dies üblicherweise eine 1-Euro-Münze oder auch speziell von Werbetreibenden herausgegebene "Wagenchips" (ohne Geldwert). Es funktionieren aber auch manche ausländische Münzen, die die gleiche Größe wie die 1-Euro-Münze haben. Auch die Ringe am Öffnungsmechanismus von Getränkedosen eigneten sich - allerdings nur solange, bis die heute üblichen Dosenverschlüsse eingeführt wurden, bei denen der Ring kein Ring mehr ist und im Normalfall auch nicht mehr abgerissen wird (Stay-On-Tab).
Viele Mitarbeiter von Supermärkten, welche für die Verteilung der Wagen zuständig sind, beispielsweise in Einkaufsmärkten mit mehreren Eingängen, verwenden ein etwas festeres Stück Karton und falten es gleich breit wie eine 1-Euro-Münze. Mit etwas Kraft in den Wagenschlitz gesteckt lässt sich so die Kette lösen und der Wagen entnehmen. Vorteile sind die Verfügbarkeit von Karton, zum Beispiel von Verpackungen, und der überstehende Rest, welcher ein schnelles Herausziehen aus dem Schlitz ermöglichen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied in einem Urteil vom 20. März 2001 (Aktenzeichen: 3 U 3914/00):
- Herstellung und Verbreitung von Einkaufswagen-Chips in der Größe und Stärke eines 1-Euro-Stücks verstoßen bei bewusstem und planmäßigem Vorgehen gegen § 3 MedVO, § 1 UWG.
In der Schweiz werden in der Regel 1- oder 2-Frankenstücke verwendet, es gibt jedoch in ländlichen Regionen noch Einkaufswagen ohne Pfandsystem.
Einkaufwagen als Werbeträger
Der Einkaufswagen kann auch als Informationsmedium im Punkt Werbung genutzt werden. Neben der klassischen Eigenwerbung im Griff gibt es auch noch das Medium der sogenannten Mobilplakate. Diese Plakate befinden sich in einem speziell konstruierten Rahmen an der Stirnseite des Einkaufswagens.
Sonderformen
Derzeit kommt in Supermärkten eine neue Form von Einkaufswagen zum Einsatz, die den Lastenträger zum Informationsmedium macht. Ein sogenannter sprechender Einkaufswagen, der vom Hersteller auf den Namen "Watson" getauft wurde. Dieser informiert über aktuelle Vorteile und außergewöhnliche Angebote, die gerade in Reichweite sind. So spricht Watson über Salatgurken in der Gemüseabteilung, über Torten an der Tiefkühltruhe und er nennt den Aktionspreis für einen besonders köstlichen Kaffee, kurz bevor der Kunde dem Sortiment Kaffee und dem beworbenen Produkt seine Aufmerksamkeit schenkt. Je nach Voreinstellung werden solche Informationen unaufgefordert gegeben - oder nur dann, wenn der Kunde sie per Knopfdruck am Griff des Einkaufswagens abruft. Die Info-Spots werden zentral via Internet übermittelt. Sie lassen sich aktualisieren und individuell in selektierte Outlets übertragen. Diese Einkaufswagen können auch so programmiert werden, dass sie laut um Hilfe rufen, sollten sie einmal gestohlen werden.
In Baumärkten und Einrichtungshäusern sind auch Sonderformen für sperrige Waren gebräuchlich. Diese sogenannten Möbeltransportwagen verfügen üblicherweise nur über eine ebene Ablagefläche auf Fußhöhe; auch für Getrankekisten üblich. Bei einigen Modellen ist ein Kleinartikel-Drahtkorb an den Schiebegriffen befestigt.
Inzwischen gibt es auch kinderfreundliche Varianten. In Kindereinkaufsautos sitzen die Kinder unten in einem schiebbaren Auto; darüber ist der Einkaufskorb befestigt.
In vielen Supermärkten können Kinder ihren eigenen Miniatureinkaufswagen schieben. Diese sind üblicherweise mit einer Fahnenstange ausgestattet, damit sie aufgrund ihrer niedrigen Höhe nicht übersehen werden.
Fahrsteigwagen sind Einkaufswagen mit einer speziell für das Mitführen auf Fahrsteigen oder Rolltreppen geeigneten Rollenausstattung. Hierbei bestehen die Räder aus einer nicht drehbaren Auflagefläche und zwei größeren Radscheiben. Die Radscheiben sind so dünn ausgeführt, dass sie in den Schlitzen der Rollsteigoberfläche versinken und der Wagen so auf den Auflageflächen aufsitzt.
Gepäckwagen auf Flughäfen und Bahnhöfen weisen ähnliche Eigenschaften wie diese Einkaufswagen auf. Sie besitzen jedoch keinen Korb sondern eine zu den Griffen hin geneigte Rampe und sind oft mit Gurtbändern ausgestattet, die ein Herunterfallen der Gepäckstücke verhindern sollen. Gerade Gepäckwägen an Bahnhöfen besitzen zudem eine Wegrollsperre, um ein unkontrollieres Rollen in den Gleisgraben zu verhindern.
Für Behinderte mit Rollstuhl gibt es leicht lenkbare und mit dem Rollstuhl koppelbare Exemplare
Siehe auch: Rollator (Gehhilfe), Rollkoffer, Transportband
Auf Marktplätzen im Internet finden sich seit einigen Jahren sogenannte elektronische Einkaufswagen, eine Software, die es dem Kunden ermöglicht, aus einem Katalog ausgewählte Waren in einer Liste zunächst zwischenzuspeichern. Die in diesem Einkaufswagen oder Warenkorb gesammelten Produkte werden am Schluss gemeinsam abgerechnet. In der Diskussion, ob es sinnvoll ist, Softwarepatente zuzulassen, wird der elektronische Einkaufswagen häufig als Negativbeispiel genannt. Er ist seit 1997 als europäisches Patent angemeldet.
Juristisches / Versicherungsrecht
Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.
Angenommen ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, dann kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Entfernt sich der Kunde ohne auf den Geschädigten zu warten, dann gilt das als Unfallflucht.
Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er diesen zu seinem Auto schiebt, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Dies ist kein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Allerdings kann es in anderen Ländern als in Deutschland durchaus andere Urteile und Gepflogenheiten der Versicherungen geben, da diese immer auf nationalem Recht beruhen.
Geschichte und Diebstahl
Erstmals wurden Einkaufswagen 1937 in den USA eingesetzt: Sylvan Goldman stellte in seinem Humpty-Dumpty-Supermarkt in Oklahoma City den Kunden einen shopping cart zur Verfügung. 1940 meldete er ihn zum Patent an. 1948 gab es erstmals Einkaufswagen in Deutschland, zunächst vermutlich in Augsburg und Hamburg. Diese waren fahrbare Gestelle, in denen man 2 Körbe übereinander einhängen konnte. 1950 gab es dann die ersten Modelle mit festem Korb. Ein weiteres Kennzeichen des Einkaufswagens ist der große Nachlauf seiner Räder, der seine Richtung beim Schieben stabilisiert.
1946 erfand Orla E. Watson (Kansas City) das telescoping shopping cart. Das sind Einkaufswagen, die sich platzsparend ineinander schieben lassen. Im Jahr 2003 meldete Norbert Schulz (Hamburg) den sprechenden Einkaufswagen zum Patent an und machte den nunmehr seit Jahrzehnten in erster Linie als Lastenträger dienenden Einkaufswagen zum rollenden Informationsmedium.
Zunächst ohne Ketten standen die Wagen auf Parkplätzen oder in der Landschaft herum. Hilfskräfte – oft Schüler – sammelten die Wagen dann wieder ein. Später versuchte man durch Einbehalt eines Geldbetrages als Pfand den Kunden dazu zu bewegen, den Wagen selbst wieder zurückzubringen. Schließlich führte man das Münzsystem im Zusammenspiel mit der Sperrkette ein. Dieses System konnte sich aber in einigen Ländern (z. B. in den USA, Südafrika) nicht durchsetzen. Um zu vermeiden, dass an den Sammelstellen zu viele Einkaufswagen aneinander gekoppelt werden und lange Einkaufswagenschlangen den Autoverkehr auf den Parkplätzen beeinträchtigen, gibt es bei einigen Einkaufsmärkten neuerdings verschiedenfarbige Wagenreihen. Durch verschiedene Formen der Schließzungen lassen sich nur Exemplare derselben Farbe aneinanderkoppeln, was sicherstellt, dass der Käufer seinen Wagen genau dort wieder ankoppelt, wo er ihn vor dem Einkauf abgekoppelt hat.
Derzeit untersucht man Möglichkeiten, wie man den Diebstahl von Einkaufswagen eindämmen könnte. Bei einem Test mit funkgesteuerten Blockiersystemen in einem Supermarkt in Köln reduzierten sich die Diebstähle von vorher 20 bis 30 pro Monat auf einen einzigen. Verlässt ein Kunde die Grundstücksgrenzen des Supermarktes, dann schaltet sich die Sperrvorrichtung ein.
Einer Schätzung der Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) nach werden pro Jahr etwa 100.000 Einkaufswagen deutschlandweit entwendet. Jeder 20. Einkaufswagen wird bundesweit innerhalb eines Jahres gestohlen. Bei Preisen von 80 bis 130 Euro pro Stück ist der Schaden für die Handelsketten erheblich. Mittlerweile werden daher Sender verwendet, die beim Verlassen des Geschäftsgeländes ein Alarmsignal ertönen lassen.
Außerdem gibt es Diebstahlsysteme, die den Einkaufswagen beim Verlassen des gesicherten Geländes blockieren lassen. Hierfür wird um das zu sichernde Areal ein Antennenkabel unterirdisch verlegt und an eine Sendezentrale angeschlossen. Die möglichen Ein- und Ausfahrten werden mit einer roten Linie markiert. Beim Überfahren dieser Markierung löst das Antennensignal die Blockierung des Einkaufswagens aus. Ein Weiterschieben ist nicht mehr möglich. Beim Versuch den Wagen über die Linie zu heben, wird ebenfalls die Blockierung aktiv.
Generalüberholung
Um Resourcen zu schonen und Kosten zu sparen, werden von Shopbox, Einkaufswagen nicht nur regelmässig gereinigt, desinfiziert und gewartet, sondern alte Wagen die früher einfach verschrottet wurden, komplett inclusive neuer Verzinkung generalüberholt.
Die Affäre Möllemann
1993 wurde bekannt, dass Jürgen Möllemann auf Briefbögen des Bundeswirtschaftsministeriums für Einkaufswagen-Plastikchips geworben hatte, die sein Vetter erfunden hatte. Im Verlauf der so genannten Briefbogen-Affäre trat Möllemann als Bundesminister für Wirtschaft zurück.
Quellen
- ↑ Urteil 4a O 242/00 des Landgerichts Düsseldorf, 30. April 2002
- ↑ Entscheidung T 0811/94 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentsamts, 8. Februar 2000