Europäische Nachbarschaftspolitik
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Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist ein Programm der Europäischen Union (EU). Strategisches Ziel der ENP ist es, einen "Ring stabiler, befreundeter Staaten" um die EU herum zu etablieren. Dabei soll Ländern ohne eine Beitrittsperspektive, durch eine stärkere Anbindung an die EU, Anreize zur Modernisierung ihrer Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gegeben werden. Ursprünglich war sie für die im Zuge der EU-Osterweiterung neu hinzugekommenen Nachbarn östlich der EU konzeptionalisiert. Auf Druck der südlichen EU-Mitgliedsländer wurde sie auf die südlichen Mittelmeeranrainer der Euro-mediterranen Partnerschaft ausgeweitet. Hauptelemente der ENP sind die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit.
Den Nachbarländern werden privilegierte Beziehungen mit der EU vorgeschlagen. Die EU bietet die Aussicht auf eine Teilhabe an ihrem Binnenmarkt und auf eine weitere wirtschaftliche Integration. Dafür soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden.
Im Jahr 2004 sollen geeignete Aktionspläne mit einem Benchmarking-Prozess entwickelt werden, deren Inhalt mit den Partnerländern gemeinsam festgelegt wird. Ab 2007 sollen Europäische Nachbarschaftsinstrumente (ENI) greifen, die grenzüberschreitende Projekte in den Partnerländern finanzieren. Dabei sollen nicht nur gemeinsame Projekte an der Grenze finanziert werden, sondern auch Regionalprojekte in den Partnerländern. Der große Teil der Finanzmittel wird zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und Strukturanpassungen in den Partnerländern aussgeschüttet.
Die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit die Entwicklung von Marktwirtschaften soll gestärkt werden. Die EU will Mitverantwortung bei der Vorbeugung und Beilegung von regionalen Konflikten übernehmen. Dabei geht es auch um illegale Migration aus Drittländern, Menschenhandel und Terrorismus. Das Tempo der Annäherung zwischen EU und ENP-Ländern soll davon abhängen, wie weit die einzelnen Länder an den Zielen des Programms mitwirken.
Die ENP richtet sich am Rand von Europa an die Ukraine, Weißrussland und Moldawien, im südlichen Kaukasus an Armenien, Aserbaidschan und Georgien und in der Mittelmeerregion an Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jordanien, Libanon und Syrien. Obwohl Russland ebenfalls ein Nachbar der EU ist, werden die EU-Russland-Beziehungen separat in einer strategischen Partnerschaft behandelt.
Die ENP basiert auf dem EUROMED-Abkommen des Barcelona-Prozesses von 1995, in dem sich Javier Solana sehr engagiert gezeigt hatte, und bestärkt und erweitert dieses für einen Zeitraum von sieben Jahren (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013).
Verantwortliche EU-Kommissarin ist, solange Solana (wie in der Verfassung vorgesehen) noch nicht Alleinverantwortlicher für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist, Benita Ferrero-Waldner.