Faugères (Wein)
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Das Weinbaugebiet Faugères liegt in nord-östlicher Nachbarschaft der Appellation Saint-Chinian in der Weinbauregion Languedoc. Die Weinberge umfassen ca. 2.000 Hektar Rebfläche in den sieben Gemeinden Autignac, Cabrerolles, Caussiniojouls, Faugères, Fos, Laurens und Roquessels im Département Hérault. Das Gebiet liegt innerhalb des Städtedreiecks Béziers – Bédarieux – Pézénas . Die Gemeinde Faugères gab dem Gebiet ihren Namen. Die Appellation verfügt seit dem 5. Mai 1982 für den Rotwein über den Status einer Appellation d'Origine Contrôlée (kurz AOC). Im Jahr 2006 wird der erste Weißwein mit dem Status der AOC vermarktet. 2 Weinkooperativen sowie 41 Selbstvermarkter teilen sich den Markt von jährlich ca. 80.000 Hektolitern Wein.
Die Weinberge liegen auf einer mittleren Höhe von ca. 250m ü. NN in starken Hanglagen der Ausläufer der Cevennen. Die Weinberge sind häufig terrassiert. Mehr als 80% der Böden sind einer geologischen Formation mit dem Namen „Monts de Faugères" aus dem Erdzeitalter des Mississippium (359,2 – 318,1 mya ) zuzuordnen. Die Schieferböden der Region, die in einer hercynisch ausgerichteten Faltung liegen, gehören damit zu den ältesten geologischen Formationen Frankreichs. Der Boden ist dabei ausgesprochen sauer, d.h. er verfügt über einen sehr niedrigen PH-Wert.
Seit dem Weinjahrgang 1995 werden gewisse Spitzenweine unter dem Zusatznamen Trois Tours vermarktet.
[Bearbeiten] Rebsorten
Generell sind die Erträge auf max. 50 Hektoliter/ Hektar beschränkt.
Rotwein und Roséwein bestehen aus den Rebsorten Carignan (Anteil max. 40%), Cinsault (max. 20%), Grenache und/oder Lledoner Pelut (Anteil minimum 20%) Mourvèdre (min. 5%) und Syrah (min. 15%)
Weißwein wird aus den Hauptsorten Grenache Blanc (Anteil max. 70 %), Marsanne blanche (Anteil max. 70 %), Roussanne (min. 30% - max. 70%) und Vermentino (Anteil max. 70 %, der Vermentino wird hier auch Rolle genannt) hergestellt. Daneben sind die Nebensorten Clairette Blanche, Bourboulenc, Macabeo und Carignan Blanc zugelassen. Der gemeinsame Anteil der Nebensorten darf 10% nicht überschreiten.