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Konfirmation

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Norwegischer Konfimationsritus
Norwegischer Konfimationsritus

Konfirmation (v. lat.: confirmatio „Befestigung, Bekräftigung“) ist eine feierliche Segenshandlung in vielen evangelischen Kirchen und in der Christengemeinschaft, die den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter markiert.

Den Namen hat die Konfirmationsfeier mit dem katholischen Sakrament der Firmung gemeinsam, dessen lateinischer Name ebenfalls confirmatio ist.

Weil lange Zeit die Konfirmation mit dem Ende der Schulzeit zusammenfiel, war sie auch - und ist sie nach wie vor - ein bürgerliches Initiationsritual, das als wichtiger Meilenstein auf dem Weg ins Erwachsensein gilt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bedeutung

Es gibt zwei Deutungen der Konfirmation, die in den meisten Kirchen parallel bestehen:

  • die persönliche Bestätigung der Taufe und damit das bewusste Ja zum christlichen Glauben und zur Kirchenzugehörigkeit
  • Abschluss des kirchlichen Unterrichtes und Eintritt ins (kirchliche) Erwachsenenleben

Die Konfirmation wird kirchenrechtlich als Übertritt zum mündigen Kirchenmitglied gesehen, wobei die konkreten Rechte in den verschiedenen Kirchen unterschiedlich sind:

  • In einigen Kirchen, insbesondere der lutherischen Tradition, dürfen nur Konfirmierte am Abendmahl teilnehmen. In Kirchen, die eine offene Kommunion oder das Kinderabendmahl praktizieren, hat dieser Punkt keine Bedeutung mehr.
  • In vielen Kirchen haben Konfirmierte ungeachtet ihres Alters das Recht, Taufpaten zu sein.
  • In einigen Schweizer Kirchen ist mit der Konfirmation das Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht in der Kirchgemeinde verbunden, es kann also im Prinzip bereits ein 16jähriger Konfirmierter Kirchenältester oder Synodale werden.
  • In einigen deutschen Landeskirchen besitzen Konfirmierte das aktive Wahlrecht für das Presbyterium, bzw. den Kirchenvorstand. Wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit ist das passive Wahlrecht an die Volljährigkeit gebunden.

[Bearbeiten] Ritus

Konfirmanden in Norwegen
Konfirmanden in Norwegen

Die Konfirmation wird im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen, in dem Konfirmanden ihren Glauben öffentlich bekräftigen sollen. Damit wird an ihre Taufe als Kind angeknüpft, bei der Eltern und Paten stellvertretend für sie den Glauben bekannt haben. In einigen Kirchen geschieht das durch das Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses, in anderen wird kein spezifisches Bekenntnis verlangt, sondern die Teilnahme an der öffentlichen Feier gilt als öffentliche Bekräftigung des Glaubens.

Die Konfirmanden empfangen den Segen durch Handauflegung sowie einen biblischen Konfirmationsspruch, der sie weiter durch ihr Leben begleiten soll. Danach (heute oft auch am Vorabend oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt) nehmen sie häufig zum ersten Mal am Abendmahl teil. Seit in einigen evangelischen Landeskirchen das Kinderabendmahl eingeführt wurde, verliert diese Zulassung zum Abendmahl jedoch zunehmend an Bedeutung. Das eigene „Ja“ zum Glauben gewinnt dafür an Gewicht.

Die Konfirmation ist gewöhnlich mit einem Familienfest und Geschenken verbunden.

[Bearbeiten] Zeitpunkt

In den deutschen Landeskirchen findet die Konfirmation üblicherweise im Alter von 14 Jahren statt. Das Konfirmationsalter wird dabei davon bestimmt, dass Jugendliche mit Vollendung des 14.Lebensjahres das Alter ihrer Religionsmündigkeit erreicht haben und nun selbst über ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheiden und bestimmen können.

An der früher allgemein verbreiteten Festlegung der Konfirmation auf den Palmsonntag wird noch in einigen Landeskirchen festgehalten (z.B. in der Pfalz), andere deutsche Landeskirchen haben sich davon verabschiedet; so können die Konfirmationen im Rheinland frühestens an Quasimodogeniti, dem Sonntag nach Ostern, und spätestens an Trinitatis stattfinden. Die Feier am Palmsonntag hat ihren Ursprung darin, dass die Konfirmation in Verbindung mit der Entlassung aus der Volksschule gesehen wurde und vor Antritt der Lehre (oft 1. April) erfolgen sollte. Quasimodogeniti ist als der Sonntag nach Ostern in der alten Kirche der Sonntag, an dem die Täuflinge der Osternacht ihre weißen Taufgewänder wieder ablegen durften und damit ein Tag der Tauferinnerung. Die Verbindung zur Konfirmation liegt da nahe.

In den Schweizer Landeskirchen findet die Konfirmation im Alter von 15 oder 16 Jahren statt, wodurch sie mit dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit zusammenfällt und auch so einen Übertritt ins Erwachsenenalter markiert. Mit der landesweiten Einführung des Schuljahrendes im Sommer gegen Ende des 20. Jahrhunderts ist die alte Selbstverständlichkeit der Konfirmation an Palmsonntag hinfällig geworden und sie findet oft im Frühsommer statt.

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche können Konfirmationen ganzjährig gefeiert werden.

[Bearbeiten] Vorbereitung

Die Vorbereitung auf die Konfirmation dauert je nach Kirchenordnung zwischen neun Monaten und mehreren Jahren.

Traditionell findet der Konfirmandenunterricht einmal wöchentlich statt und wird von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin abgehalten. In den letzten Jahrzehnten werden daneben in vielen Landeskirchen zahlreiche andere Formen erprobt: Es gibt 14-tägigen Unterricht oder Kursunterrichtsmodelle und Blockunterrichtsmodelle. Gemeinsame Freizeiten gewinnen an Bedeutung. An vielen Orten beginnt der Unterricht inzwischen schon in der 3. oder 4. Klasse, eine Phase der Jugendarbeit schließt sich an, bevor dann mit 14 Jahren die Konfirmation stattfindet. Zunehmend wirken auch Ehrenamtliche, jugendliche Mitarbeiter, und Eltern am Unterricht mit.

Im Konfirmandenunterricht werden viele Glaubensinhalte ausführlich behandelt. Traditionell wurden große Teile des Katechismus auswendig gelernt und das Gelernte in strengen Abfragen überprüft. Heute steht am Ende der Konfirmandenzeit oft ein Vorstellungsgottesdienst, in dem zum einen die Konfirmanden noch einmal der Gemeinde vorgestellt werden. Zum anderen stellen die Konfirmandinnen und Konfirmanden Inhalte des Unterrichts vor und geben so exemplarische Einblicke in das Gelernte.

Während dieser Zeit sind die Konfirmanden angehalten, öfters Gottesdienste ihrer Kirchengemeinde zu besuchen. Allerdings ist das Interesse an der Teilnahme an den Gottesdiensten unter den angehenden Konfirmanden im Bereich der Landeskirchen im Allgemeinen recht gering, so dass die meisten Kirchengemeinden seit vielen Jahren ein Kontrollsystem eingeführt bzw. eine Mindestbesuchszahl als Voraussetzung für die Zulassung zur Konfirmationsfeier festgelegt haben.

[Bearbeiten] Geschichte

Konfirmandin 1919
Konfirmandin 1919

Die evangelische Konfirmation geht auf den Straßburger Reformator Martin Bucer zurück und ist erstmals 1539 in der Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung formuliert. Flächendeckend konnte sie sich erst im 18. Jahrhundert durchsetzen, als der Pietismus in Deutschland zunehmend die Bedeutung des persönlichen Bekenntnisses betonte.

In der DDR wurde die evangelische Konfirmation von staatlicher Seite stark bekämpft. Es gelang dort, die Bedeutung der Konfirmationsfeier weitgehend durch die Jugendweihe zu verdrängen. Verzeichnete die Anzahl der Konfirmationen im Bereich der neuen Bundesländer nach dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung zunächst wieder eine deutliche Zunahme, ist die Jugendweihe dort inzwischen wieder auf dem Vormarsch, nicht zuletzt weil im Osten Deutschlands die beiden großen christlichen Konfessionen nur eine untergeordnete Rolle spielen und sich die Mehrheit der Bevölkerung als konfessionslos bezeichnet.

[Bearbeiten] Konfirmation und andere Konfessionen

In der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche gibt es keinen der Konfirmation entsprechenden Übergangsritus in der Adoleszenz. Die Firmung, die allerdings als Sakrament verstanden wird, wird in der orthodoxen Kirche gemeinsam mit der Taufe durchgeführt. Katholische Kinder empfangen die Firmung in der Regel im Rahmen einer bischöflichen Visite in der Gemeinde im Alter zwischen 12 und 16 Jahren.

Taufgesinnte Freikirchen wie zum Beispiel die Baptisten kennen keine Konfirmation, da erst mit der Gläubigentaufe die Aufnahme in die volle Mitgliedschaft der Gemeinde erfolgt. Allerdings wird in diesen Kirchen ein zwei- bis dreijähriger Bibelunterricht für 12- bis 14jährige angeboten. Am Ende dieses Unterrichts steht ein besonderer Abschlussgottesdienst.

Einige evangelischen Kirche (Methodisten, Altreformierte) kennen zwar das öffentliche Bekenntnis des Glaubens als Voraussetzung für die Mitgliedschaft, haben aber kein fest gelegtes Konfirmationsalter. Jugendliche bzw. Erwachsene sollen ihren Glauben erst dann bekräftigen, wenn sie sich dazu innerlich in der Lage sehen. Gewöhnlich wird in solchen Kirchen zum Abschluss des Unterrichtes ein Einsegnungsgottesdienst gefeiert, während die Konfirmation ihrem theologischen Gehalt nach erst später bei der „Gliederaufnahme" zum Ausdruck kommt, dann erst beginnt die volle und mündige Kirchenmitgliedschaft. Diese Kirchen vermeiden in der Regel das Wort Konfirmation sowohl für den Einsegnungsgottesdienst als auch für die Bekenntnisfeier.

[Bearbeiten] Kritik

Es gibt die Kritik, ein Großteil der Konfirmanden nehme vor allem aus familiären und finanziellen Gründen an der Konfirmationsfeier teil. Der Glaube an Gott, Jesus Christus oder die Bibel spiele nur in wenigen Fällen eine Rolle für die Teilnahme an der Konfirmationsfeier, wie religionssoziologische Untersuchungen zeigten. Das gebe eine große Zahl der betroffenen Jugendlichen auf Nachfrage auch offen zu. Nur wenige hätten allerdings den Mut, bei Glaubenszweifeln oder völligem Unglauben der Feier zu entsagen und auf die damit verbundenen nicht unerheblichen materiellen Vorteile zu verzichten. Diese Kritik führte in evangelikalen und einigen freikirchlichen Kreisen zu Kritik an der Konfirmationspraxis der evangelischen Landeskirchen. Sie sehen in der formellen Einsegnung anlässlich der Konfirmationsfeier eher eine de facto „Aussegnung“: Für viele Konfirmanden sei die Feier der vorläufig letzte Kontakt mit ihrer Kirchengemeinde.

Mit der Kritik an der landeskirchlichen Konfirmation ist in einigen Punkten darüber hinaus eine Kritik an der Praxis der Kindertaufe verbunden: Eine Konfirmation im religionsmündigen Alter ist nur nötig, weil die Kinder zuvor als Unmündige (in der Regel noch als Säuglinge) getauft wurden. Tauf- wie Konfirmationspraxis (falls letzteres dann überhaupt noch notwendig wäre) müsse auf einer mündigen persönlichen Entscheidung für den christlichen Glauben beruhen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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