Aristokratie
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Der Begriff Aristokratie wird gewöhnlich als Herrschaft des Adels verstanden. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist jedoch „Herrschaft der Besten“ (gr. αριστοκρατία, von ἀριστὀς - Bester und κρατεῖν - herrschen). Seit dem Mittelalter wird unter dem Besten meist nicht die beste Leistung, sondern die beste Herkunft verstanden. Ob soziale Qualität dennoch machbar sei, ist ein Hauptproblem der Neuzeit, etwa in Bezug auf die Anerkennung oder Überwindung von Standesgrenzen.
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[Bearbeiten] Definition
Aristokratie kann demnach bedeuten:
- in der klassischen Verfassungstypenlehre des Aristoteles die Herrschaft der Besten der Tugend nach oder der Tüchtigkeit nach. Im Gegensatz dazu steht nach Aristoteles die Oligarchie (wörtlich: Herrschaft weniger) die Machtausübung durch eine Minderheit, die die Macht an sich gerissen hat und den eigenen Vorteil sucht.
- eine Staatsform, in der der Adel (Ritter- bzw. Adelaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben. Hier sind die „Besten“ in der Regel die durch ihre Herkunft oder durch ihre obrigkeitliche Einsetzung in Ämter Berechtigten.
- in der Neuzeit eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels (im Zusammenhang mit der französischen Revolution der zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (erster Stand) und Bürgertum (dritter Stand) (zu letzterem vgl. Bourgeoisie).
[Bearbeiten] Historische Theoriebildung
Die Aristokratie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die am Gemeinwohl orientierte idealtypische Herrschaft der Besten. Sie fällt wie die Oligarchie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei die Oligarchie als die am Eigennutz weniger ausgerichtete Herrschaftsform definiert ist.[1] Diese Idee wurde zunächst von seinem Schüler Aristoteles (384–324 v. Chr.) und später vom griechischen Historiker Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) weiterentwickelt.
Grundsätzlich bestand in der antiken Staatstheorie seit Platon die Idee, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie [auch: Basileia], Aristokratie, Demokratie) ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Ochlokratie). Diese Theorie der Verfassungsformen ist aus der Beobachtung und Analyse der Politik antiker griechischer Stadtstaaten abstrahiert. – Empirisch haben die Autoren dagegen vor allem Mischformen gefunden.
[Bearbeiten] Grundformen der Verfassungen (nach Polybios)
Anzahl der Herrscher | Gemeinwohl | Eigennutz |
einer | Monarchie | Tyrannis |
einige | Aristokratie | Oligarchie |
alle | Demokratie | Ochlokratie |
Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.[2]
[Bearbeiten] Anwendbarkeit des Begriffs in der Neuzeit
Der heutige Parlamentarismus (repräsentative Demokratie) ist nach der klassischen Verfassungssystematik keine Demokratie (direkte Demokratie), sondern – je nach Wertung – eine Aristokratie oder eine Oligarchie im ursprünglichen, nicht auf dem Vorrang der Herkunft beruhenden Sinn.
Insgesamt finden sich in den Verfassungen der heutigen westlichen Staaten verschiedene Elemente, wie das wählende Volk als demokratisches, die Gewählten als aristokratisches und den deutschen oder österreichischen Bundespräsidenten als (meist repräsentatives) monarchisches Element, weshalb diese Verfassungen auch als Mischverfassung bezeichnet werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
Bürokratie - Meritokratie - Plutokratie - Politie - Technokratie - Theokratie - Xenokratie
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Aristokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |