Ausländische Haushaltshilfe
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet Arbeitnehmer (meist weiblich), die in einem Privathaushalt tätig sind, um vor allem die private Hausarbeiten der Arbeitgeber zu besorgen. Sehr oft wohnt sie im gleichen Haushalt, zum Teil mit Familien-Anschluss. Ausländische Haushaltshilfen sind in diesem Berufsfeld eine besondere Gruppe, weil sie im Vergleich mit inländischen Arbeitnehmern zusätzlichen rechtlichen Bedingungen unterliegen, deren evtl. Umgehung in der Tat oft zu illegalen Beschäftigungsformen führt. Hinzu kommen sprachliche und soziale Hürden zwischen den Beteiligten.
Andere Wörter sind Hausangestellte, Dienstmädchen, Hilfskraft im Haushalt, Haustochter (in der Schweiz) oder umgangssprachlich auch "unsere Perle".
[Bearbeiten] Begriffe, Abgrenzung zur Tätigkeit im eigenen Haushalt
Eine Haushaltshilfe erbringt, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, in einem fremden Haushalt Hilfs-Arbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. Eine schulische Ausbildung wird dafür meistens als nicht notwendig erachtet. Vielmehr galten diese Tätigkeit lange als eine Vorbereitung auf die eigene Haushaltsführung einer jungen Frau. Beispiele von Aufgaben: Lebensmittel einkaufen, einlagern, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkäufe und Botengänge. Diese Tätigkeiten werden auch Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit genannt. Darin kommt deren Charakter zur Sicherung des individuellen Lebens zum Ausdruck.
Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern, Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen, Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben. Im Fall der Ausländischen Haushaltshilfen überwiegen zur Zeit die Aufgaben der Versorgung von kranken und sehr alten Personen bei der Einstellung.
Die selbständige Lebensführung wird sonst meist nicht als Erwerbsarbeit betrachtet sondern der privaten Sphäre ohne erkennbaren Gegenwert in Geld zugeordnet. Viele Menschen wünschen sich aber, eine Haushaltshilfe anzustellen, um von diesen Tätigkeiten entlastet zu werden. Bei der häuslichen Pflege von Familienangehörigen ermöglicht dies auch die Fortführung der eigenen Berufstätigkeit.
Von einer Haushaltshilfe spricht man auch, wenn diese nur "geringfügig" beschäftigt ist. Wobei die umgangssprachlichen und zutreffenden Begriffe oft vermischt/vertauscht werden.
Diese bezahlten Formen der Hausarbeit sind neben dem Baugewerbe und Teilen der Gastronomie eine Branchen, in welcher besonders viele Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. In der Regel handelt es sich um Vertragsformen mit einzelnen (privaten) Personen - nur gelegentlich spielen Kettenarbeitsverträge dabei eine Rolle.
Schätzungsweise mehr als vier Millionen deutsche Privathaushalte beschäftigen regelmäßig oder wiederholt eine Haushaltshilfe. Ein großer Teil davon sind Ausländerinnen. Ein Teil davon mit legalem Aufenthaltsrecht in der BRD. Andere reisen mit Touristenvisa ein. Präzise Angaben kann es solange nicht geben, wie diese Beschäftigungsverhältnisse zur Kostenersparnis der Arbeitgeber-Familien illegal bleiben. Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer tauchen gerade mal 40.000 Personen in der Statistik auf.[1]
- Vgl. den Ausbildungsberuf Haus- und Familienpflege
- Siehe auch den Artikel Hauspersonal. (Die ausländ. Haushaltsh. sind bzw. wären in größeren oder gewerblichen Haushalten Teil des Hauspersonals).
[Bearbeiten] Hilfskräfte aus Mittel- und Osteuropa
In der selbst organisierten Versorgung und Pflege einzelner Personen in der Familie kommen seit etlichen Jahren (ca. 1990) zunehmend Helferinnen aus Polen (fast nur Frauen) als Haushaltshilfen zum Einsatz. Ihre Beschäftigung ähnelt dem Status von Aupair-Mädchen. Sie wohnen und essen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses. Der Lohn ist für hiesige Verhältnisse minimal, wird aber im Heimatland als für dortige Verhältnisse gute Bezahlung angesehen.
Etwas Neues hat sich mit der Öffnung Europas nach Osten seit 1990 in diesem Arbeitsmarkt-Segment ergeben. "Perlen" kommen nunmehr v.a. von dort. Überwiegend aus Polen, Ungarn und Tschechien, aber auch aus anderen Ländern gibt es eine Arbeitsmigration im Berufsfeld Haushalt ebenso wie in anderen westeuropäischen Ländern. Wie gehen damit Privatpersonen in Deutschland als Arbeitgeber um?
"Wir können heute von einer Feminisierung der Migration sprechen", sagt Sigrid Metz-Göckel. Die Professorin an der Universität Dortmund leitet seit 2004 ein Forschungsprojekt zur Migration polnischer Frauen ins Ruhrgebiet.[2]
Zu den Unterschieden bzw. Vergleichbarkeiten mit dem Au-pair-Status siehe unter au pair.
[Bearbeiten] Gründe für Tätigkeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen
Es gibt in Deutschland mehr als 2 Millionen Menschen, die auf permanente Hilfestellungen angewiesen sind. Als relativ große Gruppen mit einem hohen Betreuungsbedarf sind dies demenziell Erkrankte sowie Schwer- und Schwerstpflegebedürftige (gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung) in hohem Lebensalter. Nur etwa ein Drittel dieser Pflegebedürftigen lebt in Pflegeheimen. Bei der Versorgung in der häuslichen Umgebung arbeiten sehr oft Ehefrauen, (Schwieger-)Töchter, Nachbarinnen, seltener Ehemänner, Söhne u. a. unentgeltlich bzw. für die von den Pflegekassen für die häusliche Pflege gezahlten Beträge (Pflegestufe I = 205 Euro, II = 410 EURO, III = 665 EURO; dazu kommen für solche ansonsten nicht pflichtversicherte Pflegepersonen noch Beiträge der Pflegekasse zur Rentenversicherung). Nicht immer können auf diese Weise alle Bedürfnisse der kranken alten Menschen rund um die Uhr erfüllt werden. Durch emotionale Bindungen zwischen Eltern- und Kind-Generation kommen zusätzliche Konfliktpotentiale bei diesen Arbeiten hinzu.
Hieraus ergibt sich ein weiter Bedarf an bezahlbaren Hilfskräften in solchen Haushalten.[3] Die scheinbare Lösung dessen sind häufig illegal Beschäftigte aus osteuropäischen Ländern, die sich mit einem Touristenvisum in der BRD vorübergehend aufhalten. Zur Zeit überwiegen Frauen aus Polen gefolgt von Tschechien. Andere Herkunftsländer sind es zum Teil für Arbeitgeberhaushalte in österreich und Frankreich.
In vielen Fällen sind die Ehemänner dieser Hilfskräfte im jeweiligen Heimatland arbeitslos oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig. Oft haben sie kleine Kinder, die während der Arbeitsphase von der Oma oder dem Ehemann versorgt werden. Vielen fällt die Entscheidung, für 3 Monate oder länger bzw. wiederholt nach Deutschland zu gehen, u. a. deshalb nicht leicht. Ihre Motivation, der finanzielle Anreiz, ist verständlich, denn mit dem so verdienten Geld kann in ihrer Heimat die komplette Familie gut ein halbes Jahr leben. Danach folgt die Suche nach der nächsten Verdienstmöglichkeit zum Überleben.
[Bearbeiten] Aufgaben im Haushalt der betroffenen Person
Zunächst sind es Haushaltsarbeiten, die vom Arbeitgeberhaushalt nicht mehr selbst besorgt werden können. Beispiele für Einschränkungen: Lebensmittel einkaufen - fehlende Orientierung wegen einer Demenzerkrankung, Essen zubereiten - Schmerzen bei Bewegung der Finger durch Rheuma, Wäscheversorgung - fehlende Körperkraft beim Heben und Tragen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung - fehlende Körperkraft um auf Hocker oder Leitern zu steigen. Dazu kommen oft von vorneherein auch Tätigkeiten, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung der demenzkranken Person zur Vermeidung von Stürzen oder Fremdschädigungen, ihre Grundversorgung bei der persönlichen Hygiene (Pflege beim Waschen und Ausscheiden), bei der Nahrungsaufnahme (sonst verhungern z. B. demente Menschen im Laufe der Zeit) - also Tätigkeiten im weitesten Sinne des Begriffs Altenpflege. Dazu kommen evtl. Versorgung von Haustieren, Fahrdienste mit dem Pkw; gelegentlich aber auch Mithilfe im (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieb der Familie des Auftraggebers.
[Bearbeiten] Bedürfnisse der zu pflegenden Person
Nicht nur Essen und Hygiene sind Anlass für Hilfebedarf. Auch die kommunikativen, emotionalen Bedürfnisse bestimmen die Problemlage, in der sich viele alte Menschen befinden. Gelingt es einer Helferin sprachlich und mitmenschlich darauf einzugehen, dann erfüllt sie damit wesentliche Qualitätskriterien der alten Person, die Zuwendung wünscht bzw. benötigt. Ohne diese Fähigkeiten wäre selbst bei technisch optimaler Pflegeversorgung keine ausreichende Zufriedenheit der "Kundin" zu erreichen.
Essen und Hygiene sind aber so lebenswichtige Gründe, dass sie nur von wenigen Menschen bezweifelt werden. Leider ist auch das mangelnde Selbstbewusstsein, die geringe Einschätzung der eigenen menschlichen Daseins-Berechtigung oft Anlass für Vernachlässigungen. Dies entspricht vielen Beobachtungen von Sozialämtern oder Sozialstationen, die auf die Folgen versteckter Armut im Alter stoßen.
[Bearbeiten] Bedarf an Grundpflege mit Prophylaxen
Nicht selten müssen die Angehörigen oder die Betroffenen selbst einiges an Geld zuzahlen, um die notwendige Pflege aufrecht zu erhalten. Das übersteigt die durchschnittlichen Rentenbeträge weit. Rechnet man beispielsweise für einen Pflegebedürftigen für Pflegestufe 1 einmal täglich eine Große Toilette (Körperpflege und Ankleiden) von einer Pflegefachkraft aus dem Pflegedienst, dann belaufen sich die Kosten auf rund 720 € monatlich. Der Anteil des selbst zu bezahlenden Betrages wäre dabei mit ca. 340 € recht hoch. Damit ist in vielen Fällen die notwendige Pflege noch längst nicht abgedeckt. Tagsüber und abends sind häufig auch kleinere pflegerische Verrichtungen oder Handreichungen nötig, die aufgrund der hohen Kosten von Angehörigen zunächst übernommen werden und dann aber aus Zeitmangel unterbleiben.
Denn der Zeitfaktor spielt eine wichtige Rolle. Angehörige können meist nicht jederzeit zur Stelle sein: Familienpflichten, Arbeitsverhältnis, Wegezeiten.
[Bearbeiten] Behandlungspflege
Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten im Sinne der Pflege- bzw. der Krankenversicherung ist für eine Haushaltshilfe eigentlich nicht zulässig. Dafür gibt es ja gemäß den Zahlen der Arbeitsverwaltungen ausreichend viele ortsansässige Arbeitskräfte.
Die fachliche Qualität der pflegerischen Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich (Pflegequalität). Durch die Rahmenbedingungen der Illegalität wird eine Verbesserung, z. B. der Durchführung von Prophylaxen oder Beobachtung von Medikamenteneinflüssen, durch professionell Pflegende massiv erschwert.
Gibt es medizinisch/pflegerische Tätigkeiten, welche die Helferin mit Wissen des Haus- oder Facharztes macht, dann liegt die volle Verantwortung dafür beim zuständigen Arzt.
[Bearbeiten] Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Der Zeitbedarf für hauswirtschaftliche Tätigkeiten ist recht groß. Eine hilfs- und pflegebedürftige Person benötigt dafür noch mehr Zeit. Vielfach ist die Erledigung solcher Arbeiten durch die freundliche Polin oder Ungarin unproblematisch. Sie macht diese Arbeiten eigentlich nebenher. Sie ist zwar für die Pflege und Betreuung der Person eingestellt worden, aber sie hat ja auch ausreichend Zeit, um den Haushalt zu führen. Das ist nicht nur für die Pflegebedürftigen eine große Erleichterung, sondern auch für die Angehörigen, die jetzt kein schlechtes Gewissen und wieder mehr Zeit für sich und ihre Familie haben.
In der „Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV)“ steht in § 21, dass die Zustimmung eines Aufenthaltstitels erteilt werden kann, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Arbeiten diese Haushaltshilfen dennoch bei der Pflege mit, so handeln sie ordnungswidrig (nach § 43, BeschV).
[Bearbeiten] Anwesenheitspflicht und Betreuung bei Tag/Nacht
Die Hilfskräfte sollen fast rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen "da sein". Hoffen die Angehörigen, die ja de facto Arbeitgeberfunktion ausüben. Diese Erwartung geht über die Grenze jedes einzelnen Arbeitsverhältnisses weit hinaus. Eine Person soll damit einen Zeitraum abdecken, der sonst innerhalb eines Monats nur durch vier oder mehr Vollzeitbeschäftigte abgesichert werden könnte(Vorschriften zu Pausen, Erholungszeiten, Urlaub - zusätzlich evtl. Krankheitsvertretungen).
[Bearbeiten] Situation für die Familie des Pflegebedürftigen
Verschiedenste Bedürfnisse an verschiedenen Stellen
Das können Aufgaben in der Haushaltsführung, Kinderbetreung u. ä. sein, die zusätzlich übernommen werden sollen, ohne dafür eine extra Entlohnung zu begründen.
[Bearbeiten] Zusammenfassung: Vorteile u. Problematik für die betroffene Person
- Grundversorgung ist sichergestellt (bei zuverlässiger Arbeitsweise)
- Tägliche und stündliche Ansprache statt Isolation bzw. engmaschige Überwachung zum Schutz vor Gefahren
- Eigene Umgebung ist wie ein Schutzmantel für Demenzkranke
- Ein weiteres wichtiges Ziel wird erreicht: Eine Unterbringung in einem Pflegeheim wird mindestens zeitlich aufgeschoben, wenn nicht ganz vermieden.
[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte
Zu unterscheiden sind Fragen zur Steuerpflicht, zur Sozialversicherung und zum Ausländer-Status. Die Ausführungen in diesem Absatz spiegeln vor allem die Rechtliche Situation in Deutschland wider. Die Steuerpflicht und die Sozialversicherung sind für alle Beschäftigten gültig und enthalten nur wenige Besonderheiten für AusländerInnen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Hilfskraft in einem Privathaushalt kaum eine Auswirkung haben dürften.
[Bearbeiten] Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bedarf in der BR Deutschland der Schriftform.
Durch das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
[Bearbeiten] Geringfügige Beschäftigung
Zu den besonderen Rahmenbedingungen bei geringfügiger Beschäftigung siehe dort. Es geht um die Unterscheidung von kurzfristige Beschäftigung und geringfügiger Bezahlung.
[Bearbeiten] kurzfristige Beschäftigung kann Minijob sein
Minijobs sind so genannte „geringfügig entlohnte Beschäftigungen“, bei denen der Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigen darf. Verdient der Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro, muss er weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer bezahlen.
Auch eine kurzfristige Beschäftigung kann ein Minijob sein, wenn sie in einem Kalenderjahr zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage übersteigt. Bei kurzfristigen Minijobs unterhalb dieser Grenze, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sind keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch ist eine Pauschalsteuer an das Finanzamt zu entrichten bzw. über die Steuerkarte abzurechnen.
Falls der Arbeitnehmer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, werden die Verdienste aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet. Beträgt der Gesamtverdienst mehr als 400 Euro(Jahressumme geteilt durch 12 bzw. 13), besteht Versicherungspflicht.
Der Haushaltsscheck darf nur verwendet werden, wenn das Arbeitsentgelt 767 EUR nicht übersteigt. Ein Überschreiten der Entgeltgrenze führt zum Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens.
Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
[Bearbeiten] Krankenversicherung - Pflicht oder nicht
Der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 5 v.H. des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Voraussetzung für die Zahlung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung ist, dass der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird bzw. schon ist (§ 249b Satz 2 SGB V).
[Bearbeiten] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wird vom Beschäftigten auf dem Haushaltsscheck erklärt. Damit entsteht Versicherungspflicht. Maßgebend für den Beginn der Versicherungspflicht ist das Datum der Unterschrift des Arbeitnehmers, wenn er nicht ausdrücklich einen späteren Zeitpunkt angibt.
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.
Die Verzichtserklärung verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf und will er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, dann muss dem neuen Arbeitgeber wiederum eine schriftliche Verzichtserklärung vorgelegt werden; dies gilt auch dann, wenn sich die neue Beschäftigung nahtlos an die bisherige Beschäftigung anschließt.
[Bearbeiten] Pauschalversteuerung, Lohnsteuerkarte ?
Siehe Minijob, Midijob, Lohnsteuerkarte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
[Bearbeiten] Das Visum
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf der Grundlage des geltenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts mit verschiedenen Arbeitsverwaltungen in den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie in Bulgarien und Rumänien die Vermittlung von Haushaltshilfen in private Haushalte mit Pflegebedürftigen vereinbart. Danach können ausländische Arbeitnehmer einer bis zu dreijährigen Vollzeitbeschäftigung als Haushaltshilfe in Deutschland nachgehen.
Das Visum ist der Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Im Allgemeinen berechtigt ein Visum zum Aufenthalt bis zu drei Monaten- Wichtig, um sich nicht eine wiederholte Einreise zu verbauen. Visa sind mit bestimmten Auflagen verbunden, z.B. darf der Inhaber als Tourist keiner Arbeit nachgehen oder sich deren Aufnahme überhaupt verdächtig machen.
[Bearbeiten] Arbeitsgenehmigung, -vermittlung
In der Regel ist für AusländerInnen eine Arbeitserlaubnis in der BR Deutschland erforderlich. Zuständig ist die Arbeitsverwaltung. Besonderheiten für die EU.
Es ist auch möglich, eine bereits hier illegal arbeitende Haushaltshilfe anzumelden und zu versichern. Der Arbeitgeber muss den Nachweis erbringen, dass in seinem Haushalt ein Pflegebedürftiger (Pflegestufe 1-3) im Sinne des SGB XI lebt. Im Arbeitsvertrag muss dann die wöchentliche Arbeitszeit, das Gehalt, der Urlaubsanspruch, die Beschränkung auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Verpflichtung für Unterkunft und Verpflegung angegeben werden. Der Bruttolohn für eine ausländische Haushaltshilfe liegt in Baden-Württemberg bei 1177 € im Monat. Der Arbeitgeber darf vom verbleibenden Nettolohn noch 365,37 € für Unterbringung und Logis einbehalten.
Die Vermittlung läuft in diesem Fall über das zuständige Arbeitsamt im Heimatland, welches mit der ZAV der BA zusammenarbeitet. Die Haushaltshilfen sind damit sozialversichert und arbeiten legal in Deutschland.
Zuständigkeit bei Ermittlungen: die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dazu ein Arbeitsgebiet der Bundeszollverwaltung, das aus der Fusion der ehemaligen Arbeitsgebiete "Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung" (BillBZ) mit den "Arbeitsmarktinspektionen" (AMI) der Arbeitsverwaltung entstanden ist.
[Bearbeiten] Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Pflegeversicherungsgesetzes
Seit 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, besteht für jeden Pflegebedürftigen, der in der häuslichen Umgebung bleibt, die Möglichkeit zwischen Pflegesachleistung bis einem zu nach Stufen festgelegten Geldbetrag, Pflegegeld (als Anerkenntnis für selbst erbrachte Leistungen) oder der Kombinationsleistung daraus zu wählen. Es gibt bis jetzt keine Statistik, die eine Verschiebung der Anteile eindeutig bestätigt. Die Beobachtungen der Sozialstationen lassen jedoch darauf schließen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld in Anspruch nehmen, steigt. Damit wird die Sozialstation partiell "arbeitslos" und der Geldbetrag zur Bezahlung der legalen oder illegalen Helferin genutzt.
[Bearbeiten] Legal im Haushalt
J. Schmidt (siehe Literatur) untersucht derzeit die Arbeits- und Lebensbedingungen von Haushaltsarbeiterinnen, die legal nach der Vermittlung durch die Arbeitsagentur beschäftigt werden. Auch hier unterscheiden sich die schriftlich vereinbarten Bedingungen von der Realität. Die Arbeitszeiten sind wesentlich länger als auf dem Papier unterschrieben. Es kommt zu Bevormundungen, die an die Zeiten der „Hausmädchen“ erinnern: nicht Rauchen vor der Haustür, keine Benutzung des Telefons, Kontakte zu (ausländ.) Freundinnen am Ort unerwünscht. Es sind ebenfalls „prekäre“ Arbeitsverhältnisse deren einziger Vorteil zu sein scheint: die legale Arbeitsdauer kann bis zu drei Jahren betragen. Dabei kann es auch zu Wechseln des Arbeitgeberhaushalts kommen. Dies ist durch die Legalität jedoch erschwert, weil diese gerne die dadurch höheren Lohnnebenkosten sparen.
[Bearbeiten] Kommunikation zwi. Helferin, Angehörige, Betroffene
Negativ sind die kommunikativen Barrieren durch die Sprache. Viele Helferinnen haben mangelhafte oder schlechte Deutschkenntnisse. Sie verstehen und lernen mit der Zeit zwar mehr und mehr, können sich aber in den allermeisten Fällen nicht unterhalten. Gespräche klingen dann von beiden Seiten aus mehr nach Babytalk. Durch die wechselseitig eingebrachte Emotion lässt sich dieser Inhaltsaspekt evtl. überspielen. Besonders, wenn beidseitig Wertschätzung und Sympathie vorhanden sind.
Angehörige setzen bei mangelnden Deutschkenntnissen häufig auf einen sehr reduzierten Befehlsjargon, der möglicherweise versteckte Aggression bei der so titulierten Person auslöst, die ja durchaus um den Grund, die Sprachbarriere, weiß. Emotional lässt sich das aber auf Dauer von niemandem ausblenden.
Hilfen können neben kurzen Wörterbüchern (Wortschatz für Touristen) auch kurze zweisprachige Wortlisten zum darauf Deuten sein; also z. B. die Lieblingsgetränke, ~beschäftigungen, Namen anzurufender Personen. Oder: Bevor die Kraft nach Hause fährt, könnte sie in ihrer Heimatsprache für die "Ablösung" einen Muster-Tagesablauf aufschreiben. Das erleichtert der nächsten Person die Einarbeitung enorm.
Siehe auch: Deutsch als Fremdsprache und Kommunikation)
[Bearbeiten] Zusammenfassung: Vorteile u. Problematik für die Haushaltshilfe
Beschäftigung ist scheinbar trotz Illegalität leicht auch für Personen möglich, die zuhause keine Erwerbsarbeit finden. In der BR Deutschland sind sie "konkurrenzlos" billig.
Die Einnahmen sind im Heimatland unversteuert durch den Wechselkurs wesentlich mehr wert als in der BR Deutschland.
Sind die ausländischen Hilfskräfte nicht über die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit oder durch ein legales Dienstleistungsunternehmen vermittelt, dann arbeiten sie illegal in Deutschland und können -ebenso wie die Arbeitgeber- strafrechtlich verfolgt werden. Das zuständige Zollamt müsste bei Kenntnis wegen illegaler Beschäftigung und das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung ermitteln. Bisher geschieht das in Einzelfällen.
[Bearbeiten] Probleme aus Sicht der Sozialstationen
Zwischen 1960 und 1990 haben sich bundesweit ambulante Dienste als gemeinnützige oder gewerbliche Einrichtungen zunächst in der Krankenpflege, dann auch in der hauswirtschaftlichen Versorgung von Behinderten und Kranken zuhause entwickelt. Seither ist dies ein bedeutender Wirtschaftszweig im Gesundheitswesen. Nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 besteht für Pflegebedürftige die Möglichkeit Geldmittel daraus in Eigenverantwortung zur Abdeckung des Versorgungsbedarfs auszugeben. Werden Haushaltshelferinnen dafür eingesetzt, bedeutet dies für Sozialstationen den Verlust von potentiellen KundInnen.
[Bearbeiten] KundInnen, Risiken
Die verbleibenden Aufgaben können bei einer Mischkalkulation, auf der die Einnahmen der Sozialstationen basieren, nicht mehr kostendeckend erbracht werden. Die daraus folgende Preiserhöhung verstärkt wiederum den finanziellen Druck auf die Privatpersonen. Dies führt quasi zwangsläufig zu Mindereinnahmen der Sozialstationen und schlimmstenfalls zu Kündigungen von bisher fest angestellten MitarbeiterInnen. Bei kurzfristig höherem Bedarf kann die Sozialstation evtl. mangels Personal diesen nicht mehr erbringen.
Die Haftungsproblematik: erkennt eine Sozialstation, die zwar nicht zur Gesamtversorgung eingesetzt wird aber eine einzelne Dienstleistung wie Insulininjetkion oder Vollbad nur gelegentlich erbringt, Pflegefehler der privat eingestellten Helferin nicht, die von den Angehörigen oder der Haushaltshilfe verursacht werden, kann es trotzdem zum Regress gegen die Station kommen. Dies galt in einem Urteil als Grundlage, wo die Sozialstation nur einmal in der Woche in die Wohnung der pflegebedürftigen Person kam.
[Bearbeiten] fachliche Anleitung
Bei zu klärenden Fragen in der Grund- oder Behandlungspflege, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst beantworten kann, stehen die Pflegefachkraft und die Helferin ebenfalls vor schier unüberbrückbaren sprachlichen Barrieren, weil ja auch Fachausdrücke eine Rolle spielen. Missverständnisse und gegenseitiges Misstrauen sind Folgen, die jede weitere Kooperation belasten.
Verständlicherweise lassen sich examinierte Pflegekräfte bei ihrer Arbeit nur ungern über die Schulter schauen, wenn sie dadurch evtl. arbeitslos werden.
Dagegen wäre es theoretisch vorstellbar, dass es - geänderte rechtliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt - zu einer geregelten Kooperation mit klarer Zuständigkeit kommen kann.
[Bearbeiten] Lösungsvorschläge
- Z. B. könnte eine hierfür extra ausgebildete Familienhelferin für Altersverwirrte hauswirtschaftliche Aufgaben mit der Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen tagsüber kombinieren. Im Bedarfsfall kann sie dann auch kleinere Pflegetätigkeiten übernehmen. Die Ausbildung in dem Modellversuch in Baden-Württemberg dauert tätigkeitsbegleitend mehrere Monate und umfasst einen praktischen und theoretischen Teil.
- Die Einarbeitung der Hilfskräfte wird von Pflegefachkräften im Mutterland übernommen, ebenso wöchentliche oder bei größerer Entfernung monatliche Kontrollbesuche in den Haushalten durch hiesige Fachkräfte. Die Pflegedienste berechnen den Kunden dafür einen Tagessatz zwischen 80 € bis 105 €. Wenn Einsätze in der Nacht und dadurch mehrere Kräfte erforderlich sind, erhöht sich der Preis allerdings weiter. Auch diese Modelle befinden sich in einer Anfangsphase.
- Viel wäre schon geholfen, wenn sich Leute fänden, die z.B. bei demenziell Erkrankten einen kostengünstigen „häuslichen Nachtwachendienst“ übernehmen würden. Dann könnten die pflegenden Angehörigen nach einer Übergangs- und Eingewöhnungszeit ruhigere Nächte verbringen.
- Je mehr Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen durch erweiterte Angebote der ambulanten Dienste evtl. in Kooperation mit Einzelpersonen (Freelancer, auf Stundenbasis) abgedeckt werden kann, desto mehr rückt die arbeitsrechtlich und sozial immer noch fragwürdige Alternative „osteuropäische Hilfskraft“ in den Hintergrund.
[Bearbeiten] Ideen für eine bessere Kommunikation mit ausländischen Hilfskräften
Eine Möglichkeit wären Deutschkurse. Dies könnte z.B. in Zusammenarbeit mit einer Volkshochschule vor Ort stattfinden. Dort sind bereits Lehrkräfte mit Erfahrung vorhanden. Sprachliche Grundkenntnisse könnten erlernt werden, um so eine bessere Verständigung zu ermöglichen. Nachteile: Kosten, Zeitbedarf vor Arbeitsaufnahme. Begreifen wir es als Aufgabe der eigenen Daseinsvorsorge müssten die Kosten evtl. von der Allgemeinheit getragen werden.[4]
Das Angebot von Einführungs-Pflegekursen wäre sehr sinnvoll, weil dabei die Sprachfähigkeit gezielt gefördert werden kann. Voraussetzung bei den Anbietern: zweisprachige Pflegekräfte oder entsprechende Lösungen.
[Bearbeiten] Tipps für Angehörige
- Das Haushaltsscheckverfahren vereinfacht die Anmeldung zur Sozialversicherung.
- Es ist möglich, die Anleitung einer Pflegeperson durch eine Pflegefachkraft für 14 Tage über die Pflegeversicherung abzurechnen.
- Die illegale Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe ist mit einigen Risiken verbunden, an die oft zunächst nicht gedacht wird, z. B.: was passiert, wenn eine solche Arbeiterin z.B. die Treppe im Haus hinunter stürzt, akut schwer erkrankt oder Opfer einer Straftat Dritter wird? Wer kommt dann für die Kosten des Rettungsdienstes und den eventuellen Krankenhausaufenthalt etc. auf?
[Bearbeiten] Diskussion in der Öffentlichkeit
Die Frage der Schwarzarbeit in fremden Haushalten wird seit 1990 immer wieder öffentlich diskutiert. Dabei geht es neben der Bestrafung der ArbeitgeberInnen für die Steuerhinterziehung auch um die Frage der Bezahlbarkeit professioneller Pflege, die Ausbeutung von AusländerInnen und der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
[Bearbeiten] Interessenskonflikte
Je nach Interessenslage wird die Antwort in diesen Debatten ziemlich gegensätzlich ausfallen. Familien, die aus Luxus Hausangestellte suchen, können es sich leisten, nach einer Vereinfachung der gesetzlichen Vorschriften zu fragen. Jemand, dessen moralische Aufgabe die Pflege der Mutter zuhause darstellt, kann sich so unter Druck gesetzt fühlen, dass ihn/sie die Arbeitsbedingungen der "illegalen" AusländerInnen gar nicht zu interessieren scheinen. Für sie/ihn ist die Hauptsache, dass für die alte Person rund um die Uhr jemand da ist, der einen Sturz im Treppenhaus verhindert - aber ein Anbinden oder eine Sedierung mit Medikamenten überflüssig macht.
Ausländervertretungen weisen auf die Rechtlosigkeit dieser ArbeitsmigrantInnen hin, die in nicht seltenen Einzelfällen bis zu sexueller Ausbeutung in diesem Abhängigkeitsverhältnis geht. Unfallversicherung und Krankenschein sind weitere Alltagsprobleme bei illegaler Beschäftigung.
[Bearbeiten] Entwurf für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie
Berufsgruppen, deren Arbeitsplätze durch eine Konkurrenz-Situation gefährdet erscheinen, werden auf möglichst gleiche Vertragsbedingungen für alle drängen. Da ist die für 2006 geplante EU-Richtlinie zur Frage der Sozialversicherungspflicht (Dienstleistungsrichtlinie, Herkunftslandprinzip) eine wichtiges Thema. Zur Zeit ist nicht mit einer Öffnung dieses Arbeitssektors für Personen aus den neuen EU-Beitrittsländern vor 2009 zu rechnen.
[Bearbeiten] Frauenberuf und Ausbeutung
Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich vermehrt zu Rechtlosigkeit kommt, weil es sich, historisch gewachsen, um eine "Frauentätigkeit" handelt, die traditionell nicht oder nur schlecht bezahlt wird. Damit steht wieder die Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach unserem Grundgesetz auf der Tagesordnung. Im Bereich der (Alten-)Pflege trifft diese Ideologisierung der Tätigkeit in den Köpfen der Beteiligten doppelt zu.
[Bearbeiten] Siehe auch
zum Ausländerstatus
- au pair, Ausländergesetz_(Deutschland), Gastarbeiterprogramm und Einwanderungsgesetz_(USA), illegale Migration, sans papiers, Touristenvisum, Zuwanderungsgesetz (D)
zum Berufsfeld
- Haushaltswissenschaft, profession. Hauspersonal in der Hotellerie, Hauswirtschafts-Lehre als Schulfach, Hauswirtschaftshilfe,Oecotrophologie, Reinigungskraft
zum Arbeitsrecht
anderes
- Haushaltshilfe als eine Sozialleistung in Deutschland, das steuerliche Dienstmädchenprivileg
[Bearbeiten] Literatur
Themenkomplex Arbeitsmigration
- Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990 .
- Regula Bochsler, Sabine Gisinger: Dienen in der Fremde. Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Zürich, 1989.
- Evangelischer Pressedienst Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt
- Stefan Donhauser: Schattenwirtschaft in Baden-Württemberg. Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2005 S. 8 ff
- Walter A S Koch (2005): Das Schwarzarbeit-Änigma. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 11. S. 715-723.
Themenkomplex Familienanschluss
- Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738
- BMfA+S (Hrsg., 1992): Alterssicherung in Deutschland 1986. Band IV: Haushalte und Ehepaare. Forschungsbericht 200-lV Sozialforschung (Infratest Sozialforschung, Bearbeiter Klaus Kortmann), Bonn.
- Heidi Müller: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten. Berlin, 1985.
- Ingrid Schraub: Zwischen Salon und Mädchenkammer. Biedermeier bis Kaiserzeit. Hamburg, 1992.
Themenkomplex Arbeitsmarkt in Europa
- Uta von Schrenk: Illegal – Egal. In der häuslichen Pflege macht sich ein Schwarzmarkt breit. Doch das Engagement der Bundesregierung, diesen Zustand zu beenden, ist mäßig. In verdi-publik 9/2006 S. 18. Zur Zeit online bei www.verdi-publik.de - weiter unter: Gesundheit
- Angela Koch, Sigrid Metz-Göckel: Grenzräume -Zwischenräume: "Ich habe zwei Leben". Zur Pendelmigration von Polinnen. In: Bauhardt, Christine (Hrsg.): Räume der Emanzipation. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, S. 125-147.
Themenkomplex Haushaltsführung
- Lore Blosser-Reisen et al:
- Grundlagen der Haushaltsführung, Eine Einführung in die Wirtschaftslehre des Haushalts. 239 Seiten. Schneider Verlag Hohengehren. 3. Aufl. 1980. ISBN 3871162086 . (Das haushaltswiss. Grundlagenwerk)
- Handlungsspielräume und Grenzen der selbständigen Haushaltsführung im Alter. 1982. 243 Seiten - bzw. Altern, Integration sozialer und gesundheitlicher Hilfen. Huber, Bern. 1997, ISBN 3456828128 .
- Margaret Horsfield: Der letzte Dreck. Von den Freuden der Hausarbeit. Verlag Rütten & Loening, 1999. 272 Seiten - Rütten & Loening. ISBN 3352006210 (Urspr. in USA erschienen. Die Arbeit ist sehr viel gründlicher als der amüsiert klingende Titel ! Dort auch weitere Lit. angaben )
- Sebastian Jost: Pünktlich, sauber, zuverlässig. In: DIE ZEIT 6. April 2006 Nr.15, S. 32-33. Jost fragt, ob es durch staatl. Subventionen mehr werden könnten? Auch zu Dienstleistungsagenturen und Tagesmüttern.
- Künzler, Jan: Familiale Arbeitsteilung. Die Beteiligung von Männern an der Hausarbeit. Kleine Verlag, Bielefeld 1994, 368 S.
- Barbara Seel: Ökonomik des privaten Haushalts, Stuttgart. 1991.
- Barbara Seel (Hrsg.): Sicherungssysteme in einer alternden Gesellschaft, Perspektiven sozialer Sicherung zwischen Selbstverantwortung und Solidarität, Ffm/New York. 1998.
- Schneiderhöhn R., Schneider U.: Datensammlung für die Kalkulation der Kosten und des Arbeitszeitbedarfs im Haushalt. Hrsg: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), Darmstadt. 1979 (2. A.).
Themenkomplex Arbeitsfeld Pflege
- Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe (Zeitschrift), 10:2005 (enthält die meisten Anregungen zu diesem Beitrag)
- Forum Sozialstation, Ausgabe 02/2005, Seite 14-17, Artikel: Vom Hausmeisterservice bis zur Reisebegleitung
- Häusliche Pflege (Zeitschrift), Ausgabe 3/2005, Seite 14-19, Artikel: Tag und Nacht beim Kunden
- H.-J. von Kondratowitz (Deutsches Zentrum für Altersfragen, Berlin): Die Beschäftigung von Migranten/innen in der Pflege. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie. ZfGG Band 38, Nummer 6, Seiten 417 – 424. ISSN 0948-6704 . DOI: 10.1007/s00391-005-0348-0 .
- Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse 157 – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Mabuse-Verlag GmbH, Frankfurt am Main (September. 2005).
- Susanne Müller: Billig und willig. In: Altenpflege 8-05 S. 26-27.
- Peter Hanau, Susanne Peters-Lange: Teilzeitarbeit. Mini-Jobs. Das Buch zur Fernsehserie ARD-Ratgeber Recht. Nomos, 2007. ISBN 3-423-58113-1
- Quellen, Literaturnachweise
- ↑ Die Münchner Soziologin Maria S. Rerrich nach Evangelischer Pressedienst vom 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt
- ↑ Nach Evangelischer Pressedienst 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt
- ↑ Christine Holch: Betreuerin dringend gesucht. In: „chrismon, das evangelische Magazin“, 11/06
- ↑ Siehe Literatur: Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.aufenthaltstitel.de/ Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
- dpa-Meldung vom 8. August 2006 lt. Süddeutsche: Vier Schleuser verhaftet. Im Eiscafé ausgebeutet ("Zu Billigstlöhnen mussten mehrere tausend Menschen aus Osteuropa und anderen Nicht-EU-Staaten in Eisdielen oder als Putz- und Haushaltshilfen schuften...")
- Christine Holch: Die 24-Stunden-Polin. In: „chrismon, das evangelische Magazin“, 11/06
- hr online –meldete am 09. Oktober 2006: Illegaler Pflegedienst - Wegen des Einschleusens illegaler Pflegekräfte hat das Landgericht Darmstadt ein polnisches Ehepaar zu 2 Jahren Gefängnis als Bewährungsstrafen verurteilt. Die Taten fanden zwischen 2002 und 2004 statt (191 poln. Frauen ohne Arbeitsgenehmigung).
- Die Minijob-Zentrale. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Pflegedienste im Land Rheinland-Pfalz können mit Hilfe einer Landesförderung Assistenzkräfte für Haushaltshilfen einstellen. Pressemeldung 3. April 2006
- Der Landespflegeausschuss in Baden-Württemberg hat im Mai 2006 eine Informationskampagne zur häuslichen Pflege und gegen Schwarzarbeit in der Pflege beschlossen.
- Das Österr. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereitet einen Verordnungsentwurf vor, der es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und mit vollem Sozialversicherungsschutz legal auszuüben. Sept. 2006.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |