Lippe (Land)
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Flagge | Wappen |
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Landeshauptstadt | Detmold |
Regierungsform | Monarchie, Republik |
Staatsoberhaupt | Fürst (bis 1918), Landespräsident
(bis 1947) |
Dynastie | Haus Lippe |
Bestehen | 12. Jhd - 1947 |
Fläche | 1215 km² (1925) |
Einwohner | 163.468 (1925) |
Bevölkerungsdichte | 135 Einwohner pro km² |
Aufgegangen in | Nordrhein-Westfalen |
Stimmen im Bundesrat | 1 Stimme |
Kfz-Kennzeichen | L |
Lage im Deutschen Reich | |
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Lippe ist heute ein Landesteil von Nordrhein-Westfalen und war bis 1947 ein selbständiges deutsches Land (bis 1918 Fürstentum, ab 1918 Freistaat). Lippe war ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs, nach 1919 Teil der Weimarer Republik. Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Herrschaft und Grafschaft Lippe (bis 1789)
[Bearbeiten] Der Weg zur Grafschaft Lippe
Erstmals urkundlich erwähnt wird Lippe im Jahr 1123, eine Urkunde nennt den Edelherren Bernhard I. als Bernhardus de Lippe. Spätere Urkunden nennen ihn gemeinsam mit seinem Bruder Hermann I. als Regenten. „De Lippe“ bezog sich auf Lipperode an der mittleren Lippe, den Allodial- = Eigenbesitz des Geschlechts. Das heutige Lipperland hatten sie zu Lehen.
Bernhard II., dem Sohn von Herman I., gelang es, die Hoheitsrechte des Hauses Lippe zu festigen. Er gründete 1185 Lippstadt in der Nähe seines Allodiums und erwarb als Bindeglied zwischen Lipperode und Lipperland 1190 die Herrschaft Rheda. Wahrscheinlich 1190 gründete er Lemgo, die älteste Stadt im heutigen Kreis Lippe. Bernhard III., Nachfahr von Bernhard II., bestätigte 1245 die Rechte der Stadt Lemgo und gründete die Städte Horn (vor 1248), Blomberg (vor 1255) und Detmold (1263).
Seine Nachfolger erwarben 1332/1358 im Südosten große Gebiete der Grafschaft Schwalenberg und dehnten durch Erwerb von Varenholz und Langenholzhausen ihren Besitz nordwärts bis an die Weser aus. Ihre größte territoriale Ausdehnung erreichte die Herrschaft unter Simon I. (1275–1344), nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Bischof von Paderborn, seinem Großonkel.
Nach dem Tod von Simon I. im Jahr 1344 wurde die Herrschaft geteilt. Der eine Teil diesseits des Waldes wurde zunächst von Otto und später von seinem Sohn Simon III. (1365–1410) beherrscht. Der andere Teil fiel an Bernhard V., wie Otto ein Sohn Simons I. Als Bernhard V. im Jahr 1365 ohne männlichen Erben starb, hoffte Simon III., dass nun auch der Teil jenseits des Waldes an ihn fallen würde – war doch bei der Teilung 1344 verfügt worden, dass beim erbenlosen Tod eines der Brüder Otto und Bernhard V. „solche sin del herschap weder komer in der rechten erven hant“ (soll die Herrschaft wieder in des rechten Erben Hand kommen). Das Erbe wurde jedoch auch von Graf Otto von Tecklenburg, dem Schwiegersohn Bernhards V., beansprucht, was zu einer langen, sich bis 1401 hinziehenden Fehde um Rheda und Lipperode führte, in der Rheda schließlich an Tecklenburg fiel. Die Stadt Lippstadt kam im Rahmen der Streitigkeiten an die Grafschaft Mark; es gelang jedoch in der Mitte des Jahrhunderts, sie in eine „Samtherrschaft“, ein gemeinsam verwaltetes Gebiet umzuwandeln (zuletzt 1666 bis 1850 zusammen mit Brandenburg-Preußen).
Daneben bemühte sich Simon III., weitere Teilungen der Herrschaft zu verhindern. Am 27. Dezember 1368 erklärten die Burgmannen der landesherrlichen Burgen und die Vertreter der Städte Horn, Detmold und Blombergs im Pactum unionis, dass sie in aller Zukunft nur denjenigen Erben als Landesherren anerkennen würden, auf den sich die wichtigsten Städte der Herrschaft, nämlich Lippstadt und Lemgo, geeinigt hätten.
Die Herrschaft Simons III. dauerte bis zum Jahr 1410. Um 1400 brachte er durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie das Schloss Sternberg unter seine Herrschaft. Im Jahr 1405 folgte schließlich die gesamte Herrschaft Sternberg. Erfolglos blieb jedoch der Versuch, durch einen Erbverbrüderungsvertrag die Grafschaft Everstein zu übernehmen. Nach einer Fehde mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg fiel die Graftschaft 1408 schließlich an Braunschweig.
Noch unglücklicher verliefen die Fehden von Bernhard VII. (1430–1511), der als Einjähriger die Herrschaft erbte und bis 1446 unter Vormundschaft des Kölner Erzbischofs regierte. Er beteiligte sich als Gegner des Kölner Erzbistums an der Soester Fehde, in der alle lippischen Städte, darunter auch Bernhards Residenzstadt Blomberg, zerstört wurden. Zudem musste er Teile seiner Herrschaft an Hessen übergeben, um sie dann als Erblehen zurückzuerhalten und somit Lehnsmann der Hessischen Landgrafen zu werden.
Bernhards Nachfolger Simon V. (1511–1536) wurde 1528 den Titel eines Reichsgrafen verliehen. Damit wurde die bisherige Herrschaft Lippe zu einer der etwa 140 Reichsgrafschaften erhoben.
[Bearbeiten] Lippe zur Zeit der Reformation
Die hessische Lehnshoheit spielte in der Folgezeit eine wichtige Rolle, als sich Lippe unter Simon V. dem lutherischen Bekenntnis annäherte. Diese Annäherung geschah gegen den Willen Simons V., der zeitlebens ein Verfechter der katholischen Lehre blieb. Simon V. war jedoch Vasall zweier Lehnsherren: des Bischofs von Paderborn und des seit 1524 lutherischen hessischen Landgrafen, Philipp I. Simon war somit in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die Annäherung an das lutherische Bekenntnis wurde zudem durch die starke Stellung der Städte, besonders Lippstadt und Lemgo, gegenüber dem Landesherren begünstigt.
Zum ersten lippischen Kontakt mit der lutherischen Lehre kam es vermutlich in Lemgo: schon 1518 – nur ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung – wurden Luthers 95 Thesen dort gelesen. In den Folgejahren näherte sich die Stadt dem lutherischen Bekenntnis immer weiter an. So besuchten Lemgoer Bürger lutherische Gottesdienste in Herford; vor und nach der Messe wurden in Lemgo evangelische Lieder gesungen. Während einer Fastenzeit im Jahr 1527 aßen einige Lemgoer Bürger demonstrativ Fleisch. Im Jahr 1530 begann ein offenen Konflikt mit dem Landesherren: während der katholischen Ostermesse wurden evangelische Lieder gesungen. Simon V. war erbost und sprach von „aufrührerische[n] Bauern, welche keine Obrigkeit über sich dulden wollen“. Philipp von Hessen ermahnte die Lemgoer Bürger, dem Landesherren Genugtuung zu leisten.
Ab 1532 breitete sich das lutherische Bekenntnis jedoch auch in den anderen Städten weiter aus. Als Simon V. 1533 Unterstützung für ein militärisches Eingreifen gegen Lemgo suchte, griff Philipp vermittelnd ein. Im selben Jahr übernahm Lemgo die Braunschweiger Kirchenordnung und wurde damit auch offiziell evangelisch-lutherisch.
Simon V. und Herzog Johann III. von Kleve-Mark überfielen 1535 das evangelisch gewordene Lippstadt. Die Stadt kapitulierte vor ihren Landesherren. Auch in Lemgo wuchs die Angst vor einem militärischen Vorgehen, jedoch kam es wegen der fortgesetzten Vermittlung Philipps nicht dazu.
Simon V. starb im Jahr 1536. Sein noch minderjähriger Sohn Bernhard VIII. (1536–1563) bekam zwei katholische und einen evangelischen (Philipp I.) Vormund. Graf Jobst von Hoya, einer der katholischen Vormünder, trat bis 1538 zur evangelischen Seite über. Unter Verweis auf wiedertäuferische Aktivitäten forderte Philipp Anfang 1538 eine kirchliche Erneuerung für Lippe. Auf insgesamt fünf Landtagen in Cappel beschlossen Städte und Ritterschaft die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung für Lippe, die am 15. September 1538 vollendet wurde.
Lippe wurde in den Schmalkaldischen Krieg (1546–1547) hineingezogen, der für die evangelische Seite verloren ging. In der Folge wurde Lippe zum direkten Reichslehen.
[Bearbeiten] Die zweite Reformation - Lippe wird reformiert
Der zweite Schritt der Reformation in Lippe, hin zum reformierten Bekenntnis, war das persönliche Werk Simons VI., einem der eindrucksvollsten und wirkmächtigsten Landesherren, die Lippe je gehabt hat. Vielseitig gebildet und interessiert, beherrschte er wohl einen großen Teil des Wissens seiner Zeit, was auch ein ihm von Tycho Brahe gewidmetes Prachtexemplar seiner Astronomieae Mechanika belegt. Die umfangreiche Bibliothek des Grafen war der Grundstock der heutigen Lippischen Landesbibliothek. Der Kaiser beauftragte ihn mit zahlreichen diplomatischen und anderen Missionen.
Theologisch neigte Graf Simon VI. dem reformierten Bekenntnis zu, das sich zu seiner Zeit in der Pfalz, in Sachsen und auch im benachbarten Hessen ausbreitete. Auch in Lippe führte er nach und nach dieses Bekenntnis ein. „Die [...] Methoden, mit denen der überall vorhandene Widerstand gebrochen wurde, waren gutes Zureden, Belehrung, Ermahnung, Entfernung aus dem Amt und Berufung reformierter Prediger.“ (Kittel). Als Datum für die Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe wird allgemein das Jahr 1605 genannt, in dem Simon VI. zum ersten Mal das reformierte Abendmahl, also mit Wein und Brot (nicht mit Oblaten), einnahm. Simons Bemühungen scheitertern jedoch in der Stadt Lemgo, die am lutherischen Bekenntnis festhielt. Dies führte zu einem jahrelangen, sich auch noch unter Simons Nachfolgern hinziehenden, zermürbenden Konflikt, in dem die Stadt sogar ihre Geschütze gegen die landesherrliche Burg in Brake richtete. Erst 1617 wurden die Streitigkeiten im Röhrentruper Rezeß beigelegt: Lemgo blieb lutherisch.
[Bearbeiten] Lippe im 30-jährigen Krieg
Weitreichende Folgen für die lippische Geschichte hatte auch das Testament Simons VI. Obwohl er sich noch 1593 die Primogenitur hatte bestätigen lassen, verfügte er in seinem Testament eine weitgehende Entschädigung für die jüngeren Söhne durch Paragien. Diese wurden noch durch zusätzliche Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Huldigung oder Anhörung vor der Einberufung eines Landtages, erweitert. Bis über das Ende des Heiligen Römischen Reichs hinaus zogen sich zahlreiche Prozesse zwischen der regierenden Detmolder Linie und den jüngeren Linien Lippe-Brake und Lippe-Alverdissen hin.
Die Alverdisser Linie erlangte 1644 die Regierung in einem Teil der Grafschaft Schaumburg und begründete damit das spätere Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die jüngeren Linien wurden zudem durch zahlreiche Wechsel (1627, 1636, 1650 und 1652) und Vormundschaften (1627-1631 und 1636-1650) an der Spitze der älteren Detmolder Linie in der Wahrnehmung ihrer Interessen bevorteilt.
Im 30-jährigen Krieg ergriff Lippe zwar selbst nicht Partei, wurde aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Zu Beginn des Krieges zog Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, auch der tolle Christian genannt, auf seinem Zug gegen Paderborn durch Lippe - ebenso wie der den Braunschweiger verfolgende kaiserliche General Tilly. Von beiden Seiten musste die Grafschaft Zwangseinquartierungen hinnehmen. In der Folge blieb Lippe durch hohe Kontributionen, gelegentliche Durchzüge und sich ausbreitende Räubereien beschwert.
Besonders hart wurde Lippe in den letzten Jahren des Krieges getroffen. 1634 setzten sich schwedische Truppen in Minden fest, während kaiserliche Truppen sich im Hochstift Paderborn halten konnten. Lippe stand zwischen den Fronten. Lemgo wurde zweimal von den Schweden eingenommen und geplündert, um im gesamten Land kam es zu Überfällen und Drangsalierungen. Auch Überfälle auf den Landesherren sind überliefert.
- „Ich vergesse Zeit meines Lebens nicht den erbermlichen Zustant, den ich ahn gräfflichen undt andren Personen gesehen [...]. Graff Simon Ludewich noch nichts dan die Hosen anbehalten, das Frauwenzimmer ist mit alten unduchtigen Kleidern widder behanget gewesen. [...] Ihr Gn. haben kein einzich Pferdt behalten, das Hauß und Flecken ist gants ausgeplündert.“, (zitiert nach Kittel).
Wie in vielen Teilen Deutschlands büßten auch die lippischen Städte bis zum Ende des Krieges etwa zwei Drittel ihrer Bevölkerung ein; auf dem Land lag der Verlust bei etwa 50 Prozent. Über zwei Millionen Reichstaler waren an Kontributionen gezahlt worden, zwei Drittel davon allein durch Lemgo.
[Bearbeiten] Absolutismus
Die Periode nach dem Dreißigjährigen Krieg stand in Lippe im Zeichen des Absolutismus, dessen Ideal auch die lippischen Landesherren zu verwirklichen suchen. Dem vollständigen Ausbau einer absolutistischen Herrschaft standen in Lippe jedoch drei Faktoren entgegen:
Erstens die schlichte Kleinheit des Territoriums, die insbesondere die militärische und außenpolitische Machtentfaltung behinderte. Dies hinderte jedoch insbesondere Friedrich Adolf (1697-1718) nicht, auch eine solche Machtentfaltung zu versuchen. Während bis 1697 Lippe seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachgekommen war, gelang es Friedrich Adolf, eine eigene lippische Kompanie aufzustellen, die zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut wurde. Die kleine Truppe wurde jedoch nur einmal, im Jahr 1776, zur Durchsetzung lippischer Ziele eingesetzt, als Graf Simon August (1734-1782) zur Untermalung lippischer Ansprüche auf die Herrschaft Gemen das Schloss Gemen von 30 Mann besetzen ließ. Die Truppe wurde jedoch vom Verwalter des Schlosses mit Unterstützung einiger Bauern gefangengesetzt.
Ein zweites Hindernis bildeten die aus dem Testament Simons VI. entstammenden weitgehenden Rechte der abgespaltenen Linien. Bis 1709 waren es vor allem Streitigkeiten mit der Braker Linie, die sich dem absoluten Herrschaftsanspruch des Grafen Friedrich Adolf entgegenstellte. 1705 schloss die Braker Linie sogar ein Schutzbündnis mit Preußen und betrieb die Loslösung der Brakeschen Ämter. Diese Bestrebungen kamen 1709 zu einem Ende, als die Braker Linie ausstarb. Die Streitigkeiten setzten sich fort mit der Alverdisser Linie, die inzwischen die Grafschaft Schaumburg-Lippe regierte. Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe griff durch Rekrutierungen und Befestigungsmaßnahmen in seinen Ämtern in die lippische Militärhoheit ein. Es kam zu zahlreichen Prozessen vor dem Reichshof- und Reichskammergericht, auch über andere Fragen.
Der dritte und für die Entwicklung des Absolutismus auch außerhalb Lippes typische Faktor war die Macht der Stände. In Lippe meinte dies insbesondere das Recht der Stände, neben der Bewilligung auch bei der Veranlagung, Hebung und sogar der Ausgabe von Steuern beteiligt zu werden. Gegen diese Rechte blieb den lippischen Grafen nur die Möglichkeit der Obstruktion. Sie versuchten, reguläre Landtage durch sogenannte Kommunikationstage zu ersetzen, bei denen echte Beschlüsse nicht gefasst werden konnten. Friedrich Adolf verzichtete zwischenzeitlich ganz darauf, landständische Versammlungen einzuberufen; 1712 untersagte er sogar die selbständige Versammlung der Stände. Gegen Ende seiner Regierungszeit war er jedoch gezwungen, die Stände wieder einzuberufen, da dem Mangel an Geld anders nicht mehr zu beizukommen war. Auch seine Nachfolger konnten nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Landständen verzichten. Die ungebrochene Macht der Stände stellte im 19. Jahrhundert ein ernsthaftes Problem bei der Modernisierung des Landes dar.
[Bearbeiten] Fürstentum Lippe (bis 1918)
Nachdem Lippe 1866 dem Norddeutschen Bund beigetreten war und anschließend dem Deutschen Reich angehörte, starb am 20. Juli 1895 das Fürstengeschlecht der Lippe-Detmold aus. Bis zum Jahre 1905 sollte der lippische Erbfolgestreit dauern. Hierbei konkurrierten die regierenden Fürsten von Schaumburg-Lippe und die Nebenlinie Lippe-Biesterfeld, die dann - durch eine Entscheidung des Reichsgerichts in Leipzig - den Erbfolgestreit gewann.
Das Fürstentum war in fünf Verwaltungsämter (Blomberg, Brake (heute Lemgo), Detmold, Stift Cappel (heute zu Lippstadt) und Schötmar) gegliedert.
Nach dem Ersten Weltkrieg, am 12. November 1918, dankte Fürst Leopold IV. ab. Aus dem Fürstentum wurde ein Freistaat im Verbande des Deutschen Reiches.
[Bearbeiten] Freistaat Lippe (1918-1945)
Von 1919 bis 1933 war die SPD stärkste Partei im Landtag und führte das dreiköpfige Landespräsidium (entspricht der Landesregierung), zunächst unter der Leitung von Clemens Becker und von 1920 bis 1933 der von Heinrich Drake.
Schon früh entdeckten die Nationalsozialisten Lippe, insbesondere mit seinen Kulturstätten Externsteinen und Hermannsdenkmal, als vermeintliches „germanisches Kernland“ für ihre politischen Zwecke. Bei monströsen Aufmärschen mit hohen NSDAP-Funktionären aus dem ganzen Reich, beispielsweise an den Externsteinen, wurde eine nie vorhandene gesamtdeutsche Bedeutung Lippes von den Nazis hochstilisiert. Dieser inszenierte symbolträchtige Zuwachs an Aufmerksamkeit und Berichterstattung verfehlte in dem durch Weltwirtschaftskrise und hohe Arbeitslosigkeit ebenfalls betroffenen Lippe in Teilen der Bevölkerung nicht seine Wirkung. Auch ein gewisser subtiler Antisemitismus in der ländlichen Bevölkerung sowie die zunehmende Hetze gegenüber politischen Gegnern brachten bereits Anfang der 1930er Jahre der NSDAP Erfolge bei den Kommunalwahlen. Die Sozialdemokraten verloren bei den lippischen Landtagswahlen am 15. Januar 1933 den Status der stärksten Fraktion im Landtag. Trotz der Beliebtheit ihres sozialdemokratischen Landespräsidenten Heinrich Drake errang die NSDAP fast 40 % der Stimmen, mehr als reichsweit bei der Reichstagswahl vom 6. November 1932, verfehlten jedoch die absolute Mehrheit klar.
Aufgrund auch der Ergebnisses der von den Nationalsozialisten instrumentalisierten Landtagswahlen in Lippe erhöhte sich der politische Druck durch die NSDAP auf das Reichskabinett Schleichers, welches schließlich am 28. Januar zurücktrat. In Lippe gelang es der NSDAP, ab dem 7. Februar zwei Mitglieder des Landespräsidiums zu stellen und Drake aus der Regierung zu drängen. Mit der Einsetzung des Reichsstatthalters Alfred Meyer in Detmold für Lippe und Schaumburg-Lippe ab Mai 1933 wurde die Gleichschaltung abgeschlossen.
[Bearbeiten] Land Lippe (1945-1947), Beitritt nach Nordrhein-Westfalen (1947/48)
Lippe wurde im April 1945 von amerikanischen Truppen befreit und anschließend nach Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen Teil der britischen Verwaltungszone. Die britische Militärregierung vereinigte zunächst die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe unter einem gemeinsamen Landespräsidenten (bzw. Ministerpräsidenten). Heinrich Drake, letzter demokratischer Landespräsident bis 1933, wurde von den Briten zum Ministerpräsidenten ernannt.
Aber schon am 23. November 1946 genehmigte die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. Schon früh war klar, auch unter dem sanften Druck der britischen Militärregierung, dass der ehemalige Freistaat nicht selbständig als Land überleben könnte. Etwas widerstrebend zwar, aber mit erheblichen Verhandlungsgeschick unter Führung des letzten Ministerpräsidenten Drake, endet nach über 800 Jahren die Selbstständigkeit. Lippe entschied sich nach Verhandlungen sowohl mit dem neu gegründeten Land Niedersachsen als auch mit dem bereits seit 1946 bestehenden Land Nordrhein-Westfalen für den Beitritt nach NRW, das zu weitergehenden Zugeständnissen und Anreizen für Lippe bereit war. Die Grundlagen hierfür wurden in den sogenannten Lippischen Punktationen vereinbart. Die Vereinigung trat am 21. Januar 1947 durch die Militärverordnung Nr. 77 zunächst vorläufig in Kraft. Am gleichen Tag löste sich in einer feierlichen Schlusssitzung unter Anwesenheit des höchsten Repräsentanten der britischen Militärregierung für NRW der lippische Landtag in Detmold auf und entsandte vier Abgeordnete in den Landtag nach Düsseldorf. Bei der Schlusssitzung versprach der britische Vertreter, dass in einem Referendum innerhalb von fünf Jahren die lippische Bevölkerung die Gelegenheit zur endgültigen Entscheidung haben würde. Dieser Volksentscheid wurde jedoch nie durchgeführt.
Am 5. November 1948 wurde mit Beschluss des Landtages in Düsseldorf das „Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe-Detmold mit dem Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und der Beitritt nach NRW auch rechtsformal vollzogen. Lippe wird Landesteil von NRW.
[Bearbeiten] Lippe als NRW-Landesteil
Lippe gilt als einer von drei Landesteilen Nordrhein-Westfalens (neben dem nördlichen Rheinland und Westfalen). Mit Verabschiedung des Landesgesetzes am 10. März 1953 über die Landesfarben, -flagge und -wappen wurde die Lippische Rose Teil des NRW-Wappens, was diesen Sachverhalt unterstreicht.
Die Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen wurde auf Basis der bereits erwähnten Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt worden waren, vollzogen. Hierbei entstand 1948 u.a. auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger für das ehemalige lippische Landesvermögen. Lippe blieb somit im Besitz seiner Staats- und Heilbäder, Staatsfluren und -forsten sowie sonstiger Kulturstätten wie beispielsweise dem Landestheater Detmold und dem Hermannsdenkmal. Weiter wurde in den Protokollen zu den Punktationen vereinbart, dass Detmold anstelle des ostwestfälischen Minden der neue Sitz der Bezirksregierung werden sollte. Der neue Regierungsbezirk Minden-Lippe (später Regierungsbezirk Detmold) umfasste die lippischen Territorien und die Gebiete des ehemals preußischen Regierungsbezirks Minden. Erster Regierungspräsident wurde am 1. April 1947 der letzte lippische Ministerpräsident Heinrich Drake.
Aus historischer Rücksicht entsendet Lippe trotz seiner relativ geringen Einwohnerzahl noch immer mindestens drei Landtagsabgeordnete (Wahlkreise Lippe I-III, drei Direktmandate) in den Düsseldorfer Landtag. Eine zwischenzeitliche Zusammenlegung des Wahlkreises Lippe III mit Teilen des Hochstiftskreises Höxter wurde bei der Wahlkreisreform von 2002 wieder rückgängig gemacht. Bei der Kreisgebietsreform von NRW Anfang der 1970er Jahre wurde mit der Kreise Detmold und Lemgo zum neuen Kreis Lippe eine territoriale Verwaltungseinheit geschaffen, die in der Tradition des alten Landes Lippe steht.
Die Lippische Landeskirche ist als eigenständige Landeskirche bis heute selbstständig.
[Bearbeiten] Staats- und Verwaltungsorganisation
Nachdem 1819/20 der Versuch einer Verfassungsgebung an den Ständen gescheitert war, kam es 1836 zu einem ersten Grundgesetz, das 1849 liberalisiert und in den Jahren 1853, 1876 und 1912 restauriert, bzw. modernisiert wurde. Schon früh wurde die Hauptstadtfunktion von Lippstadt nach Detmold übertragen, das 1905 etwa 14.000 Einwohner zählte. Gerichtlich gehörte das Fürstentum zum Oberlandesgericht Celle und bildete den Bezirk Detmold, mit den Amtsgerichten Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Salzuflen. Im Bundesrat verfügte Lippe, das in 7 Städte (Detmold, Barntrup, Blomberg, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen) und 13 Ämter (Blomberg, Brake, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lipperode, Oerlinghausen, Schieder, Schötmar, Schwalenberg, Sternberg-Barntrup, Varenholz) unterteilt war, über eine Stimme. In militärischen Angelegenheiten hatte man eine Konvention mit Preußen geschlossen und gehörte dem Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 26. Brigade, an.
Nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Freistaat Lippe aus zwei Landkreisen:
- Landkreis Detmold, mit der 1934 eingegliederten kreisfreien Stadt Detmold
- Landkreis Lemgo, mit den 1934 eingegliederten kreisfreien Städten Bad Salzuflen und Lemgo
Die Landkreise waren 1932 aus den 4 Amtsbezirken Detmold, Blomberg, Brake und Schötmar gebildet worden, und diese wiederum waren 1928 aus 12 Amtsgemeinden sowie aus dem Amt Lipperode-Cappel gebildet worden.
Die Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Schötmar und Schwalenberg waren vor 1932 unabhängige Verwaltungsbezirke.
Mit dem Verlust der Selbstständigkeit gingen alle hoheitlichen Rechte an das Land Nordrhein-Westfalen über. Mit dem Landesverband Lippe behielt jedoch Lippe Vermögens- und Kulturhoheit über sein ehemaliges Landesvermögen.
1970 erfolgte eine Neugliederung der Gemeinden in den Kreisen Lemgo und Detmold. Aus den bis dahin 168 selbständigen Städten und Gemeinden wurden 16 Städte und Gemeinden gebildet. Die Stadt Lügde und die Gemeinden Harzberg und Kempen-Feldrom fielen dem Kreis Detmold, die lippische Exklave Grevenhagen dem Kreis Höxter zu. 1973 bestimmte das Bielefeld-Gesetz die Bildung des neuen Kreises Lippe aus den bisherigen Kreisen Lemgo und Detmold. Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in Detmold.
[Bearbeiten] Bevölkerung und Fläche
Das 1.215,2 km² große Fürstentum bzw. der Freistaat zählte
- 1881: 112.452 Einwohner
- 1905: 145.610 Einwohner
- 1939: 188.598 Einwohner
Der 1.246,36 km² große NRW-Landesteil zählt
- 2005: 360.858 Einwohner
[Bearbeiten] Wirtschaft
Neben einer Textilindustrie verfügte das Fürstentum über eine Meerschaumindustrie in Lemgo, eine Saline in Salzuflen (1878: 24.800 Zentner Kochsalz), und eine noch heute existierende Holzindustrie und Möbelherstellung. Außerdem gab es auch eine Ziegelfabrikation und eine fruchtbare Landwirtschaft.
[Bearbeiten] Religion
Unter dem Einfluss Hessens schloss sich das Land 1538 der Reformation an und ging 1605 zum Calvinismus über. Bis heute besteht in Lippe die Lippische Landeskirche, eine von zwei reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD. Die vorwiegend in den größeren Städten bestehenden lutherischen Gemeinden bilden einen eigenen Kirchenkreis („Klasse“) und sind ebenfalls Teil der Lippischen Landeskirche.
[Bearbeiten] Fürsten
siehe auch Haus Lippe
- 16. Dezember 1789 bis 4. April 1802: Fürst Leopold I. (1767–1802)
- 4. April 1802 bis 1. Januar 1851: Fürst Leopold II. (1800–1851)
- 4. April 1802 bis 3. Juli 1820: Regentschaft Pauline von Anhalt-Bernburg (1769–1820)
- 1. Januar 1851 bis 8. Dezember 1875: Fürst Paul Friedrich Emil Leopold III. (1821–1875)
- 8. Dezember 1875 bis 20. März 1895: Fürst Günther Friedrich Woldemar (1824–1895)
- 20. März 1895 bis 13. Januar 1905: Fürst Karl Alexander (1831–1905)
- 1895–1897: Regentschaft Adolf zu Schaumburg-Lippe (1859–1916)
- 1897–1904: Regentschaft Ernst zu Lippe-Biesterfeld (1842–1904)
- 1904–1905: Regentschaft Leopold zu Lippe-Biesterfeld (1871–1949)
- 25. Oktober 1905 bis 12. November 1918 Fürst Leopold IV. Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Gustav (1871–1949)
Die Nachfahren des letzten Fürsten nennen sich Prinzen zur Lippe. Sie leben noch immer im Detmolder Schloss.
[Bearbeiten] Vorsitzende des Landespräsidiums des Freistaates Lippe
- 1918–1920: Clemens Becker, SPD
- 1920–1933: Heinrich Drake, SPD
- 1933: Ernst Krappe, NSDAP
[Bearbeiten] Ministerpräsidenten des Landes Lippe
- 1933–1936: Hans Joachim Riecke, NSDAP (ernannt), als Staatsminister
- 1936–1945: Alfred Meyer in Personalunion auch Reichsstatthalter, NSDAP (ernannt), als Staatsminister
- 1945–1947: Heinrich Drake, SPD, als Landespräsident
[Bearbeiten] Siehe auch
Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Lippischer Ziegler
[Bearbeiten] Weblinks
- Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte
- Institut für Lippische Landeskunde
- Landesverordnungen und Landesgesetze der Grafschaft Lippe
- Fürstentum Lippe-Detmold
- Fürstentum Lippe (Ämter und Gemeinden) 1910
- Richtlinien für die Aufnahme des Landes Lippe in das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (Vereinbart zwischen Ministerpräsident Dr. Amelunxen und Landespräsident Drake, „Lippische Punktation“ am 17. 1. 1947)
- Rechtsgutachten im Auftrag des lippischen Landesverbandes zur staatsrechtlichen Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Land Lippe
- Freistaat Lippe
- Kreis Lippe
- Lippische Heimatbücher
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe-Detmold | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen-Kassel | Großherzogtümer: Baden | Hessen-Darmstadt | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß ältere Linie | Reuß jüngere Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Elsaß-Lothringen | Hamburg | Hessen-Darmstadt | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Reuß ältere Linie | Reuß jüngere Linie | Sachsen | Sachsen-Altenburg | Sachsen-Coburg und Gotha | Sachsen-Weimar-Eisenach | Sachsen-Meiningen | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Württemberg