Margarete Berent
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Margarete Berent (* 9. Juli 1887 in Berlin, † 23. Juni 1965 in New York) war eine deutsche Juristin und die erste Rechtsanwältin Preußens. Als Jüdin war sie Opfer des NS-Regimes.
[Bearbeiten] Lebenslauf
Margarete Berent wuchs als Tochter eines jüdischen Kaufmanns in Berlin auf. Nach dem Abitur am Königstädtischen Realgymnasiums unterrichtete sie zunächst an höheren Mädchenschulen bevor sie in Berlin und Erlangen Rechtswissenschaft studierte. 1914 erwarb sie den Doktor der Rechtswissenschaften mit einer Dissertation über “Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten”, die das Prädikat magna cum laude erhielt.
Da im Deutschen Kaiserreich Frauen keinen Zugang zu den klassischen Juristenberufen (Richter, Anwalt) erhielten, arbeitete Margarete Berent zunächst nur als Hilfskraft in Anwaltsbüros, in Rechtsschutzstellen und in der freien Wirtschaft u.a. auch bei der AEG.
Als in der Weimarer Republik 1919 die Zulassung zu den einschlägigen Examina auch für Frauen möglich wurde, legt sie im Dezember desselben Jahres das Referendarexamen mit der Note “gut” ab. Anfang 1925 folgte das Assessorexamen. Am 7. März 1925 erhielt Margarete Berent die Zulassung als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Berlin Mitte und bei den Berliner Landgerichten und wurde damit die erste Anwältin Preußens.
Sie spezialisierte sich auf Ehe- und Familienrecht und wurde Mitglied in zahlreichen Frauenverbänden (u.a. Juristinnenverein, Deutscher Akademikerinnenbund, International Organization of Women Lawyers). Daneben war sie auch in der jüdischen Gemeinde Berlins und im Landesverband Preußischer Synagogengemeinden aktiv.
Am 19. Juni 1933 wurde sie als Jüdin aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen, da sie, wie alle weiblichen jüdischen Mitglieder, die wenigen Ausnahmekriterien (Tätigkeit vor 1914, Frontkämpferin im Ersten Weltkrieg) des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 natürlich nicht erfüllen konnte.
Margarete Berent wurde Vorstandsmitglied im Jüdischen Frauenbund und arbeitete die nächsten Jahre für die zentrale Wohlfahrtstelle der deutschen Juden in Berlin. Erst im November 1939, nach Kriegsbeginn, verließ sie Deutschland, reiste zunächst nach Chile, bevor sie im Sommer 1940 ein Visum für die USA erhielt.
Nach einem erneuten Jurastudium ab 1942 an der New York University - die Ausbildung in Deutschland wurde in den USA nicht anerkannt - und ihrer Zulassung 1949, wurde sie in New York, bereits 63-jährig, wieder als Rechtsanwältin tätig.
Nach Deutschland kehrte Margarete Berent nicht zurück. Ihr Bruder und dessen Familie wurden in Auschwitz ermordet.
Ihre Dissertation von 1914 wurde 1958 eine der Grundlagen bei der Umgestaltung des ehelichen Güter- und Erbrechtes in der Bundesrepublik. Margarete Berent war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.
[Bearbeiten] Literatur
- Jutta Dick und Marina Sassenberg: Jüdische Frauen im 19. und 20. Jahrhundert. Lexikon zu Leben und Werk, Reinbek bei Hamburg 1993, ISBN 3-499-16344-6
[Bearbeiten] Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Berent, Margarete |
KURZBESCHREIBUNG | erste Rechtsanwältin Preußens |
GEBURTSDATUM | 9. Juli 1887 |
GEBURTSORT | Berlin |
STERBEDATUM | 23. Juni 1965 |
STERBEORT | New York City |