Stromkennzeichnung
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Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde von jedem Anbieter einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch kann ein Stromkunde bei der Wahl seines Lieferanten auch Umweltschutzaspekte berücksichtigen.
Unter Strommix versteht man die prozentuelle Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wurde, den der Anbieter an den Verbraucher verkauft hat. In Deutschland sind seit dem 15. Dezember 2005 alle Energieversorgungsunternehmen (EVUs) verpflichtet, nach §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Informationen über ihren Strommix offenzulegen. Damit wurde die EU-Richtlinie 2003/54/EG umgesetzt. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher (im Gesetz Letztverbraucher genannt) auf der (jährlichen) Stromrechnung und auf allen Werbematerialien angegeben sein. Mit den Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen, soll dem Stromkunden ermöglicht werden, die "Qualität" der Stromproduktion zu bewerten. Folgende Daten müssen veröffentlicht werden:
- der Strommix des Unternehmens (Händlermix, auch Lieferantenmix genannt), welcher alle Kunden des Händlers, die Endverbraucher sind, zusammenfasst. Zusätzlich kann der Strommix eines speziellen Tarifs (Produktmix), z. B. "100% Wasserkraft", angegeben werden.
- Informationen über Umweltauswirkungen pro Kilowattstunde (Kohlendioxid-Emissionen, die für die globale Erwärmung verantwortlich gemacht werden und Menge des radioaktiven Abfalls). Die Umweltauswirkungen werden anlagenspezifisch ermittelt.
- bundesweite Durchschnittswerte für alle Angaben, damit ein Vergleich möglich ist
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[Bearbeiten] Funktionsweise in der Praxis
Bei Stromlieferungen an Wiederverkäufer besteht keine Deklarations-Pflicht. Damit die Stromkennzeichnung verlässlich bleibt, auch wenn der Strom mehrfach weiterverkauft wird, bevor er zum Endverbraucher kommt, werden bei der Stromerzeugung Belege (so genannte Herkunftsnachweise oder Stromerzeugungs-Zertifikate) ausgestellt, welche bestätigen, dass eine gewisse Strommenge auf eine gewisse Weise produziert wurde. Diese Belege werden meist in zentralen Datenbanken abgelegt, um leichter verhindern zu können, dass es für dieselbe erzeugte Energiemenge mehr als einen Beleg geben kann. Solche Datenbanken sind in den meisten EU-Ländern vorhanden bzw. im Aufbau. Sie werden von Behörden oder unabhängigen Organisationen betrieben.
Die Belege werden zunächst dem Kraftwerks-Betreiber anhand des Zählerstands seiner Anlage ausgestellt. Sie können zusammen mit dem dazugehörigen Strom oder auch separat weiterverkauft werden und beliebig oft den Besitzer wechseln. Der neue Besitzer kann sich irgendwo in Europa befinden. Ob er jemals Strom aus dem Land gekauft hat, aus dem der Beleg stammt, ist irrelevant.
In Ländern mit EU-konformer Stromkennzeichnung müssen die Stromanbieter am Ende eines Jahres Belege für die gesamte von ihnen an Endverbraucher abgegebene Strommenge vorweisen können, woraus sich der zu deklarierende Strommix ergibt. Falls ein Stromanbieter nicht genügend Belege besitzt, muss er den fehlenden Rest als "Strom unbekannter Herkunft" deklarieren. Nachdem ein Beleg für die Stromkennzeichnung verwendet wurde, wird er entwertet.
[Bearbeiten] Werte
Die Tabelle zeigt den bundesweiten durchschnittlichen Strommix, die Angaben der vier größten Energieversorger sowie der beiden größten Ökostrom-Anbieter. Zu den fossilen Energieträgern zählen Braunkohle (durchschnittlich 27,1% im Jahr 2004), Steinkohle (21,7%), Erdgas (8,5%), sonstige (2,7%, z.B. Erdöl). Zur erneuerbaren Energie zählen Wasser-, Wind- und Solarenergie und Biomasse. Strom, der dazugekauft wird, muss anteilig in die Angaben hineingerechnet werden.
Durchschnitt | E.ON (Ost) | E.ON (West) | EnBW | RWE | Vattenfall Berlin/Hamburg |
Greenpeace energy | Lichtblick | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erneuerbare Energieträger | 10% | 8-9 % | 14-16 % | 15% | 11% | 11 / 10 % | 76,0% | 100% |
Kernenergie | 30% | 13-14 % | 39-50 % | 55% | 23% | 9 / 18 % | 0% | 0% |
Fossile Energieträger + sonstige | 60% | 77-79 % | 34-47 % | 30% | 66% | 80 / 72 % | 24,0% (nur Erdgas) | 0% |
Radioaktiver Abfall (mg/kWh) | 0,8 | 0,4 | 1-1,8 | 1,5 | 0,6 | 0,3 / 0,5 | 0 | 0 |
CO2-Emissionen (g/kWh) | 550 | 701-717 | 282-403 | 260 | 709 | 731 / 740 | 65 | 33 |
Hinweis: E.ON (Ost) fasst die Unternehmen E.ON edis und E.ON Thüringer Energie zusammen, E.ON (West) E.ON Hanse, E.ON Westfalen Weser, E.ON Mitte AG und E.ON Bayern.
In den Angaben für Erneuerbare Energien ist ein Anteil von 11,6 Prozentpunkten (in 2006 lt. Bundesverband Erneuerbarer Energien, [BEE]) enthalten, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von jedem Stromversorger abgenommen werden muss. Dieser Wert wird also von jedem Unternehmen mindestens erreicht. Nur deutlich höhere Werte deuten auf eine gewollt umweltfreundliche Einkaufspolitik hin.
[Bearbeiten] Kritik
Die Stromkennzeichnung wurde von Umwelt- und Verbraucherschützern seit langem gefordert und ihre Einführung begrüßt. Dennoch erfüllen die Daten nicht alle Erwartungen und bieten nicht die bestmögliche Transparenz.
Kritisiert wird teilweise, dass in Deutschland die Energieträger in nur drei große Gruppen zusammengefasst und nicht näher aufgeschlüsselt sind. Damit werden beispielsweise gasbefeuerte, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit alten Braunkohle-Kraftwerken, oder Solaranlagen mit Wasserkraftwerken gleichgestellt. Der Zusatznutzen bei der Wärmegewinnung von KWK-Anlagen wird bei der Berechnung der CO2-Menge nicht berücksichtigt.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Strommengen, die keiner bestimmten Erzeugungsart zugeordnet werden können, z.B. an der Strombörse gekaufte Mengen. Nach den geltenden Regelungen kann diesen Mengen der Gesamtmix der Strombörse oder der Durchschnittsmix für Deutschland zugeordnet werden. Diese Werte können stark vom tatsächlichen Mix abweichen und eröffnen den Stromversorgern die Möglichkeit, die Erzeugungsart von Strom aus unbeliebten Quellen (z.B. Kernenergie) rechnerisch zu verschleiern, indem dieser an der Börse verkauft und direkt zurückgekauft wird. Der in der Stromkennzeichnung angegebene Mix muss somit nicht mit der Zusammensetzung der durch den Stromanbieter betriebenen Kraftwerke übereinstimmen.
Grundsätzlich gibt der Strommix nur näherungsweise wieder, welcher Strom tatsächlich an den Verbraucher geliefert wurde. Da Strom an sich nicht speicherbar ist, müssen zu jedem Zeitpunkt Erzeugung und Verbrauch gleich groß sein. Eine faktisch richtige Stromkennzeichnung würde für alle Zeitpunkte die in den verschiedenen Arten von Kraftwerken momentan erzeugte elektrische Leistung den Verbrauchern entsprechend der geltenden vertraglichen Beziehungen zuschreiben und aufsummieren. Das ist jedoch nicht der Fall:
- Die Herkunft des Spitzenlast-Stroms muss nicht deklariert werden. Stattdessen kann der Anbieter z. B. Strom aus Grundlast-Kraftwerken rechnerisch auf eine Kundengruppe aufteilen. Strom, der etwa als "100% Wasserkraft" verkauft wird, muss nicht zu jedem Zeitpunkt tatsächlich aus Wasserkraftwerken stammen. Der Strommix sagt nur aus, dass der verbrauchten elektrischen Energie insgesamt, über ein Jahr gesehen, eine entsprechende Erzeugung gegenübersteht (mengengleiche Einspeisung).
- Die Stromanbieter müssen die bezogene Menge von Ausgleichsenergie nicht veröffentlichen. Weder Menge noch Art der Ausgleichsenergie fließen in die Stromkennzeichnung ein.
- Die unvermeidbaren Übertragungsverluste in der Höhe von ca. 5-10% der eingespeisten elektrischen Energie werden von den Netzbetreibern ersetzt und bleiben im Strommix des Stromlieferanten unberücksichtigt. Z. B. müsste ein Anbieter von 100% Ökostrom eigentlich 105-110% Ökostrom ins Netz einspeisen, damit seine Kunden keinen Strom aus konventionellen Kraftwerken konsumieren. Das ist jedoch aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen in der Praxis nicht realisierbar.
Manche Experten konstatieren, dass die Stromkennzeichnung eine Farce sei, da durch Börsenhandel, direkten Kauf bzw. Verkauf an andere Händler und Verkauf an verschiedene Gruppen von Endkunden der Anteil des zugelieferten Stroms seinem Ursprung nicht zugeordnet werden könne bzw. die ausgewiesenen Zahlen hypothetisch seien.
Kritisiert wird auch die Angabe eines Produktmixes, weil dieser dazu führt, dass Großkunden wie Industrie und Staat, denen die Herkunft des Stroms egal ist, billiger "schmutziger" Strom verkauft wird, während der Strom aus umweltfreundlichen Kraftwerken nun gesondert, gegen Aufpreis an sensible Endkunden verkauft wird. Andererseits wären von einer Abschaffung des Produktmixes aber auch Kunden von Ökostrom-Anbietern, die Strom in verschiedenen Preislagen anbieten, negativ betroffen, da ein Kunde aus dem Händlermix, der den Durchschnitt wiedergibt, nicht genau erfahren kann, welche Stromproduktion er mit dem Bezahlen der Rechnung unterstützt. Außerdem wäre zu befürchten, dass ein Verbot des Produktmixes durch die Gründung von eigenständigen Tochtergesellschaften leicht umgangen werden könnte.
Global 2000 und Greenpeace fordern, dass nicht nur die an Endkunden abgesetzte Strommenge deklariert wird sondern die gesamte Handelsmenge. Kunden sollen wissen, ob ihr Anbieter z. B. mit dem Handel von Atomstrom Gewinne macht.
Die Stromkennzeichnung kann das Verbraucherverhalten auch negativ beeinflussen. Manche Kunden glauben, dass Stromsparen nicht mehr so wichtig ist, wenn sie sich mit 100% Wasserkraft oder 100% Ökostrom beliefern lassen. Das ist falsch, denn die meisten Anbieter haben gar nicht genug Erzeugungskapazitäten, um Spitzenlasten zu decken oder sie besitzen überhaupt keine Kraftwerke, die sich dem Verbrauch anpassen können. In diesem Fall kann jeder Mehrverbrauch de facto zum Hochfahren eines konventionellen Kraftwerks führen, obwohl davon nichts im Strommix deklariert wird. Einen Anbieter, der eigens für seine Kunden ökologische Kraftwerke baut, die es sonst nicht gäbe, mit denen er zeitgleich die Strommenge erzeugt, die seine Kunden benötigen, wird man kaum finden, da so ein Anbieter extrem teuer wäre und die gesetzlich garantierten Einspeisetarife für neue Kraftwerke verschenken würde. Aber selbst wenn es so einen Anbieter gäbe, würden auch dessen Kunden mit jeder Stromverschwendung der Umwelt schaden, da die Errichtung jedes Kraftwerks mit einer gewissen Umweltbelastung verbunden ist. Außerdem sind die Möglichkeiten zur ökologischen Stromproduktion begrenzt, sodass nur bei sparsamem Verbrauch die weniger umweltfreundlichen Kraftwerke ersetzt werden können.
[Bearbeiten] Stromkennzeichnung in Österreich
Global 2000 und Greenpeace kamen nach dem Studium von Geschäftsberichten und telefonischen Recherchen zu dem Ergebnis:
- Acht der neun Landesversorger handeln mit Atomstrom, deklarieren gegenüber ihren Endkunden jedoch nur eine geringe oder gar keine Menge.
- Atomstrom wird durch Zukauf entsprechender Stromerzeugungs-Zertifikate als Strom aus Wasserkraft deklariert, ohne dass die Versorger jemals Strom aus diesen Wasserkraftwerken bezogen haben. Die Zertifikate stammen hauptsächlich aus Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien. Das sind Länder, in denen Wasserkraftproduzenten die Zertifikate nicht benötigen, weil dort eine EU-konforme Stromkennzeichnung fehlt. Im Jahr 2004 kauften österreichische Stromversorger RECS-Zertifikate im Ausmaß von 7,2 Milliarden kWh. Das entspricht rund 10% des gesamten österreichischen Stromverbrauchs.
Die Versorger haben diesen Behauptungen nicht widersprochen.
Das österreichische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) schreibt vor, dass Stromversorger offenlegen müssen, aus welchen „Primärenergieträgern ... die von ihnen gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde“ (§45 Abs. 2). Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, hat die Regulierungsbehörde E-Control zu bestimmen. Nach Meinung der Kritiker hat sie in dieser Sache versagt: Das ElWOG sage eindeutig, dass die Energieaufbringung des Lieferanten, und nicht die Erzeugung irgendwo anders auf der Welt, zu deklarieren ist. Die E-Control dürfe Stromerzeugungs-Zertifikate aus Ländern, die die EU-Richtlinie zur Stromkennzeichnung noch nicht umgesetzt haben, nicht anerkennen. Derzeit würden sowohl die österreichischen Stromkunden als auch die Stromkunden in den Ländern, aus denen die Zertifikate stammen, glauben, sauberen Strom aus Wasserkraft zu bekommen, was nicht der Wirklichkeit entspricht.
Dieses System, das den Nachweis der Stromherkunft vom Handel mit dem Strom selbst trennt, wird auch generell kritisiert. Eine Lücke ist, dass für den Anteil von "Strom unbekannter Herkunft" in der Stromkennzeichnung keine Obergrenze definiert ist. Dadurch könnten Versorger, deren Kunden nicht so genau auf den deklarierten Strommix achten (etwa weil es in ihrem Land ohnehin fast nur Wasserkraftwerke gibt), ihre Stromerzeugungs-Zertifikate Versorgern in jenen Ländern verkaufen, die sensiblere Kunden haben.
[Bearbeiten] Weblinks
- EU-Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Das Energiewirtschaftsgesetz bei juris.de
- Vorschlag der Deutschen Umwelthilfe für eine transparente Stromkennzeichnung
- Richtlinie der österreichischen Regulierungsbehörde zur Stromkennzeichnung (PDF)
- GLOBAL 2000 - Zahlen, Daten, Fakten, Hintergrundinformationen zum Thema Stromkennzeichnung